Bestimmung Ordnungswidrigkeit wegen Feuerwerk?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von MMA_Domi, 2. Januar 2019.

  1. Folgende Situation: Meine Jungs und Ich waren heute in einem Kaff, wo viele Leute heute noch zünden (Wir hatten keins dabei). Leides Gottes kam die Polizei und die Leute die gezündet haben sind weggelaufen. Die Polizisten haben dann uns verdächtig. Da sie nichts beweisen konnten, haben sie unsere Personalien mit aufgeschrieben und sie meinten : Wenn noch etwas diese Art kommt, wird das auch euch zurück führen, wir haben eure Namen etc". Da stellt sich mich jedoch die Frage, wenn andere wieder Böllern und danach abhauen, bekommen wir dann für nichts eine Geldstrafe ? Verstehe ich da etwas falsch oder wollte uns die Polizei nur Angst machen ? Kann uns da mal jemand helfen

    MfG
     
  2. Im Zweifel für den Angeklagten.
    Die müssen erstmal beweisen dass ihr das wart.
    Kann mir nicht vorstellen, dass da noch was kommt.
     
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  3. Die können euch gar nix. Entspann Dich. Noch haben wir hier einigermaßen Rechtsstaat.
     
  4. Ja die wollten euch nur Angst machen.
     
  5. Das war nur Präventivtaktik. Vorsorglich ein schlechtes Gewissen machen und Angst einjagen.
    Mach dir da keinen Kopf. Wie soll das auf euch zurückfallen, wenn irgendwo von irgendwem was gezündet wird? Das wäre ja sehr abstrus ;)
    Ohne Beweise können sie dir gar nix.
     
  6. In unserem Rechtssystem muss dir die Straftat bewiesen werden .
     
  7. Hallo,
    Nix mit im Zweifel. ....
    Du musst es beweisen .
    Es haben sich viele Gesetze geändert.
     
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  8. Trotzdem bist du als Angeklagter nicht in der Beweispflicht. Sonst könnte ich ja jedem alles unterstellen und wenn er nicht das Gegenteil beweisen kann, ist er dran? ;)
     
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  9. Genau das ist das Problem, du musst das beweisen .
    Das Gericht muss dir gar nichts beweisen.
    Solange du nicht deine Unschuld beweisen kannst , bist du schuldig.
     
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  10. Am Donnerstag ist hier eine Gerichtsverhandlung wo jemand mit illegalen Böller erwischt wurde, da bin ich gespannt zu was der bestraft wird.
    Die Verhandlung ist öffentlich und ich werde mir das mal anschauen.
     
  11. Ausserdem gibt es in Deutschland interne Ermittlungsakten wo genau diese Art von sinnlosen Beschuldigungen drin stehen. Wo einer irgendwie was behauptet und oder auch nicht stimmen muss , aber es wird erstmal ermittelt. Heutzutage ist alles möglich.
     
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  12. Aber nur im Zivilrecht!
     
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  13. Und wie soll ich meine Unschuld beweisen, wenn mir jmd was unterstellt, von dem ich gar nichts weiß?
     
  14. Totaler blödsinn was hier geschrieben wird. Der Kläger ist in der Beweispflicht, zb. Videos auf denen genau ihr klar und eindeutig ohne jeden Zweifel zu sehen seid das ihr etwas gezündet habt.

    Kann ja sonst jeder kommen und sagen xyz hat das und jenes gemacht.

    Und in Zweifel für den Angeklagten ...
     
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  15. Wenn derjenige tatsächlich mit illegalen böllern inflagranti erwischt wurde (Polizei, da sonst Aussage gegen Aussage) wird er zurecht eine Strafe bekommen. Das hat aber nichts damit zu tun das jemand willkürlich bezichtigt wird etwas getan zu haben.
     
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  16. #16 tribun77, 28. Januar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 28. Januar 2019
    In dem Fall mag das so sein, aber im Zivilrecht ist es nicht so.

    Ich zitiere mal ein gutes Beispiel, was auf einer anderen Webseite gepostet wurde.
    Man muss also seine Unschuld beweisen | Forum - heise online
     
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  17. Die Polizei ist aber NICHT zivilrechtlich aktiv.

    Der Forist welcher diese Beweisumkehr ins Spiel gebracht hat kennt die rechtliche Lage nicht.

    Weiterhin verweist er auf einen Fall, bei dem Kriminelle mit illegalen Knallartikeln gefasst wurden. Da es bei Blitzsatzböllern nicht um "Beweisumkehr" geht - jeder der diese Artikel mit sich führt und keine Berechtigung dazu hat bzw. Transportpapiere ist schuldig - versucht er hier - wieso auch immer - kriminelle Handlungen mit allgemeinen Ansagen der Polizei zu vermischen.

    Obwohl ich nicht sagen kann ob der TS wirklich unschuldig war (wie geschrieben) oder "schuldig" gezündelt hatte. (nachvollziehbar aber illegal).

    Jedenfalls ist sicher - wer von der Polizei verwechselt wurde mit Personen die ptG gezündet haben - wird KEINESFALLS eine Beweisumkehr durchführen müssen. Hat ihn aber die Polizei auf "frischer Tat" erwischt - also A zündet Knaller, Polizei beobachtet ihn und nimmt ihn dann während der Tat fest, dann ist es an ihm die richtige Zeugenaussage des Polizisten "A hat Knaller gezündet" zu widerlegen.
     
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  18. Ja und? Kriminelle wurden gefasst (gut so!) und erfahren nun (hoffentlich) die Härte des Gesetzes. Was hat das mit Beweisumkehr zu tun? Nix.
     
  19. Hab ich ja auch nicht behauptet.
     
  20. Na, wieso schweifst Du dann vom TS-Thema ab?
    Da wurden Leute von der POLIZEI angesprochen, richtig?

    Einfach sonst ein Thema aufmachen und da die anderen Themen behandeln... dann funktioniert es.
    Sonst schreiben nachher 5 Leute über 17 Themen, Trolle schreien weil ihre Trollbeiträge ihnen um die Ohren gehauen wurden, etc.

    Darum geht es... :)
     
  21. Ich schweife nicht ab, sondern habe lediglich erklärt, dass die allgemeine Behauptung, dass die Schuld bewiesen werden muss, falsch ist. Inkl. dem Hinweis, dass das in dem genannten Fall nicht zutrifft.
     
    Quinzy gefällt das.
  22. Wenn du auf frischer Tat erwischt wirst bist du schuldIG, genau.
    Die Verhandlung die ich angesprochen hat nichts mit der Beweispflcht zu tun was ich geschriebenhabe.
    Das habt ihr falsch verstanden, oder ich nicht eindeutig formuliert.
    Hat beides nichts mit einander zu tun.
    Ausserdem ist das abbrennen von klasse Feuerwerkeine Ordnungswidrigkeit und kostete bei uns so lange 30,- wenn du unmittelbar dabei erwischt wurdest .
    Deshalb machen viele einfach Feuerwerk, weil die Chance erwischt zu werden relativ gering ist.
    Da das anmelden teurer ist wie die Strafe.
    Aber das muss jeder für sich entscheiden.
     
  23. Also angenommen Ich gehe spazieren und jemand privates zeigt mich an PTGs gezündet zu haben obwohl den nicht so war. Dann bin ich in der Beweislast das dem nicht so ist wegen Zivilrecht? Dann wäre es doch Aussage gegen Aussage und im Zweifel für den Angeklagten oder nicht?
     
    Gipsbombe gefällt das.
  24. Klasse 2 Feuerwerk meinte ich.
    Ist irgendwie untergegangen.
     
  25. Und Du kannst den Beschuldiger wegen übler Nachrede anzeigen.
     
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