Bestimmung Ordnungswidrigkeit wegen Feuerwerk?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von MMA_Domi, 2. Januar 2019.

  1. Wenn Du spazieren gehst und jemand zeigt Dich an wegen Abbrandes von ptG, dann muss er es belegen.
    Sonst könnte ich willkürlich Passanten anzeigen wegen X oder Y und diese, da sie das Gegenteil NICHT beweisen können würden bestraft.
    Das ist Unsinn.
    Wenn Du aber, mit Böllern in der Hose und Fingerabdrücken an den Resten erwischt wurdest - dann bist Du dran.

    Man muss es nicht kompliziert machen.

    Man ist unschuldig - jemand behauptet etwas. Derjenige muss es beweisen. (Privatperson)
    Man ist unschuldig - die Polizei behauptet etwas - auch sie muss es beweisen.

    Die Beispiele aus Onlinehandel und Co. sind hingegen komplett andere Sachverhalte, tun hier überhaupt nichts zur Sache.
     
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  2. Das ist keine Theorie.
    Hab meine interne Ermittlungsakte gesehen.
    DieseAkte wird geöffnet, wenn jemand z.B. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt .
     
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  3. Ich wollte euch nur damit zeigen das auch in Deutschland nicht alles so einfach und easy ist wie ihr glaubt zu wissen.
    Weil die meisten hier nur Hobbypyros und Amateur YouTuber sind und nicht mal die Böller richtig anzünden können.
     
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  4. Ähm,
    JEDER in Deutschland beantragt eine UB? Puh... das ist natürlich dann problematisch.

    Sorry - Du schreibst hier ne Menge Zeugs, themenfremd bis zum geht-nicht-mehr.
    Richtig ist - wer eine UB beantragt stellt damit einen Antrag zum Umgang mit Explosiv-Stoffen. Da sind die Behörden verpflichtet zu überprüfen wer da einen Antrag stellt. Ergo MUSS sie einen Vorgang anlegen... 1+1 = 2
     
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  5. Kann ja sein, dass ich mich irre.
    Aber ich vermute stark, mal wieder ein Experte, den die Welt nicht wirklich braucht
     
  6. Das ist quatsch. Wir sins nicht in den USA.
    Der Kläger muss beweise vorlegen, dass der Angeklakte schuldig ist. Sonst steht Aussage gegen Aussage und die Anklage wird aus mangel an beweisen fallen gelassen.
     
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  7. Einer der es drauf hat und weiß wie es läuft, genau.
    Ich mach das schon über 20 Jahre und hab hier Beiträge und Kommentare von einigen gesehen, da hat mein Sohn mit 9 Jahren schon mehr Erfahrung wie machne von euch.
     
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  8. Erstaunlich :dontthinkso:
     
  9. @pyrocorps...

    du haust hier schon ein buntes konvolut raus...die unterschiedlichen rechtslagen der rechtsgebiete sind stets isoliert zu betrachten...das führt hier nur zu einem “gefährlichen halbwissen“...
     
    Feuer-Engel, ViSa und wgriller gefällt das.
  10. Ich glaub' der passt hier auch gut rein:
     
  11. Junge, Junge, mal wieder 'n Troll am Werk oder was?

    Wenn mir jemand was will, muss er es beweisen und nicht umgekehrt! Paar Bereiche gibt es, wo es auch nicht anders möglich ist, z.B. online-Belange. Aber auch da macht das jemand nur 1x, dann kommt u.U. der Boomerang mal zurückgeflogen.

    Zum Ausgangsthema: Gar nix kommt da! Warum auch? Ganz klare Sache.
     
  12. Also als Volljurist mit 2 juristischen Staatsexamina und jede Menge Berufserfahrung, kann ich nur sagen, dass Du komplett daneben liegst.
    Die Unschuldsvermutung gibt es im Strafrecht bis zum heutigen Tag.
    Halbwissen bei den Gesetzen ist genauso gefährlich wie beim Umgang mit Pyro......
     
  13. Naja, Experten gibt es heute ja sehr viele.

    Grundsätzlich ist aber irritierend dass die sinnfreien Bemerkungen bleiben, meine Kritik daran aber nicht? Na, Zensur halt.
    Schade was aus dem Forum geworden ist. Bin ja sonst nicht so ein Meckerer, hier fällt aber doch einiges negativ auf.
     
    Ritonli gefällt das.
  14. Adnan, Du musst Dich wirklich nicht beklagen. Dein letzter argumentierender Kommentar steht dort oben noch. Gelöscht habe Dein "Sofort löschen". Die wahre Aufregung danach hast Du gar nicht mehr mitbekommen, denn ich musste 30 weitere Beträge löschen, ich habe also einen Schnitt da oben gemacht, als es zu wild wurde.
     
    Matthias Meyer, Quinzy, Maro und 2 anderen gefällt das.
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