Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Man beantragt nicht, man schreibt eine Anzeige nach §23 (3) der 1. SprengV. Was diese Anzeige beinhalten muss, steht im nachfolgenden Absatz 4, zumindest in Bayern und BaWü gibt es vorgefertigte Anzeigeformulare. Einen Plan des Abbrenners mit den Schutzabständen und eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, sofern du es nicht selbst bist, musst du der Anzeige beifügen.

    Beim Röder-Club zahlt man 10€/Monat und bekommt im Gegenzug auch noch 5% Rabatt.

    Wie sollst du ohne Aufbewahrung auskommen können? Möglicherweise ist es denkbar, sich die Sachen immer direkt an den Abbrenner liefern zu lassen oder kurzfristig abzuholen. Spätestens wenn dein Feuerwerk aufgrund von Witterungsverhältnissen kurzfristig nicht stattfinden kann, musst du die Sachen aber irgendwo unterbringen.

    Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Der "gilt nicht für die Erlaubnis zum Erwerb und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände"-Satz bezieht sich auf ein Bedürfnis und nicht auf die Fachkunde. Hinsichtlich der Fachkunde den §4 (4) der 1. SprengV lesen, da steht was von §8 SprengG und F3.
     
  2. Ahh ja danke. Wobei ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann das jeder ein Grundstück o.ä. hat dafür aber nun gut. Ja an Röder hab ich auch schon gedacht. und gut 10 euro geht ja noch. Hmm dann wie formuliere ich das mit der Aufbewahrung ??? Ich hab nun kein Haus mit Grundstück zu bieten und es handelt sich ja nur um normale Mengen. Ich glaub das selbe wurde aber auch schon mal gefragt bzw las ich die Antowrot schon. Und ok dann lese ich nochmal. Ja mir juckt es tatsächlich auch bei den größeren ZInks und einige Batts in F3. Ich bin mir allerdings jetzt auch sehr unsicher ob sich das lohnt um dann mit wieder viel Aufwand ein Paar nette Sachen schießen zu dürfen.
     
  3. Die Anzeige verhält sich wie das ganze Jahr. Da spielt Silvester ke
    Darum ist das ganze nicht so einfach, da hat man mehr Verantwortung. Bei 3 KG ist Schluss und da ist man ganz schnell. Und ganz ehrlich Zink in F3 ist nicht der Hammer. Da gibt es bessere Möglichkeiten und F3 ist teils nicht besser.
     
  4. #2104 Endoskop, 10. Februar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 10. Februar 2019
    Naja was ich so gefunden und gesehen hab reizt mich jetzt schon sehr. Die Jorge Thunder Rockets, die ganzen Zink Raks und ich finde die klein schon aus f2 richtig gut von Zink. Einige Jorge Batts und ich hab die schon in Polen auf nem Feld gezündet zusammen mit Triplex Batts und weiß um wie viel besser die sind als das was wir zu Silvester bekommen. Außerdem die Möglichkeit das ganze Jahr über entspannt zu kaufen und nicht nur unter Zeitdruck die letzten 3 Tage und der Arbeitgeber muss mitspielen. Wer Schichtarbeiten geht kann evtl mitfühlen und die Shops Vitrine usw haben bestimmte Zeiten wo man seine Bestellung abholen kann. Naja ich weiß noch nicht. Ja gut bestellen kann man immer das ganze Jahr über aber das abholen is halt so eine Sache...
     
  5. Ganz genau @Endoskop
    Aus diesen Gründen wird sich dein Sachbearbeiter auch denken, jau dem geben wir mal den 27er.
    Musst nur genauso argumentieren.
     
    Blitzknall80 gefällt das.
  6. Ja dass ich dem natürlich sowas nicht sage is mir auch klar bzw was ich da angebe als Grund und der is ja tatsächlich vorhanden. Kann man den Keller aus unbewohnten Raum als Aufbewahrungsstätte angeben theoretisch oder gibt es da Probleme ? Kann mir das jemand sagen ?
     
  7. Man kann den Keller angeben, ob sie es gut finden wirst du sehen.
    Ich kenne einige bei denen das abgelehnt wurde, da unbefugte kein Zugriff auf F3 Feuerwerk haben dürfen.

    Auch den Grund das ganze Jahr Feuerwerk zu kaufe finde ich schwierig, den man muss die Aufbewahrung auch beachten, da ich nicht davon ausgehe das du ein zugelassenes Lager dafür hast (Was wenige haben).

    Bitte nicht falsch verstehen ich wünsche jedem den Schein der Ihn will, aber man sollte zum wohl aller damit bitte vernünftig und Sachgerecht umgehen.
     
    Dexter gefällt das.
  8. Und eben die Passage im Gesetz wo der Verweis zur nicht nötigen Fachkunde drin steht ist für mich schonmal eine zwingende Voraussetzung für denjenigen, der den 27er will...

    Man muss sich doch nur mal ersnthaft mit ALLEM beschäftigen was da auf einen zukommt, sinnvolle Argumente warum man den 27er will, wo was im Gesetz steht damit man auch in der Hinsicht den Beamten überzeugen kann und auch was für Pflichten damit einhergehen.

    Ich kam selbst zu dem Entschluss, auch ob der ganzen Entwicklung des Themas Feuerwerk, dass ich den 27er möchte, habe mich lange genug selbst mit dem Gesetz befasst und kenne meine Rechte und Pflichten und bin, ohne viel Blabla hier im Thread, mit dem ausgefüllten Antrag zum Amt.
    Ich hatte eine 30 minütige super Unterhaltung, bei der es mir einfach ein Bedürfnis war meine persönliche Eignung zu zeigen und Hintergründe zu nennen. Ich hätte den Antrag auch einfach einwerfen können, das wollte ich aber nicht, weil der Beamten wissen soll wem und warum er so eine Erlaubnis gewährt.
    Nun ist er in Arbeit.
     
    ViSa und Feuer_und_Flamme! gefällt das.
  9. Somit wäre der Schein wenigen privilegierte mit Eigenheim vorbehalten die ihre Garage angeben können. Und allen anderen untersagt die aus finanziellen Gründen oder welche auch immer in der Stadt leben wo man i.d.R. nur ein Keller als unbewohnten Raum zur verfügung hat. Mal davon abgesehen das niemand freiwillig sein Keller offen stehen hat sodass unbefugte dritte darauf Zugriff haben. Und in die Garage von anderen könnte man auch einbrechen. Naja ich versuche mein Glück und lass mich mal nicht entmutigen und bin optimistisch.

    Edit: Ja der Meinung von Limzero bin ich auch weshalb ich mich eben auch mit den Gesetzen usw schon befasse nur finde ich manche Sache halt nicht weshalb man dann mal fragt bevor man blauäugig los läuft.
     
  10. Eine Garage darf man nicht angeben, außer wenn eindeutig belegt werden kann, dass diese nicht zum Abstellen eines PKWs benutzt wird. Aber selbst dann ist es eher kritisch.
    Ein Kellerraum in einem Mehrfamilienhaus muss auf jeden Fall abschließbar sein und nicht nur durch ein kleines Abus-Schloss gesichert. Außerdem müsstest du dich wahrscheinlich mit deinen Nachbarn in Kontakt setzen, damit ihr nicht zusammen die 10kg Regel überschreitet (außer wenn jedes Kellerabteil einen eigenen Brandabschnitt hat, dies ist aber sehr unwahrscheinlich).
    Auch deinen Vermieter müsstest du wohl in Kenntnis setzen, dass du vor hast, pyrotechnische Gegenstände in deinem Kellerabteil aufzubewahren.
     
  11. #2111 ViSa, 11. Februar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 11. Februar 2019
    Siehste, da gehts doch schon los, du wohnst in der Stadt, wo gedenkst du in der City dein (F3?) FWK zu zünden ? (Abbrenner / Abstände?)
    Das selbe Spiel mit Lagerung / Aufbewahrung, es steht nirgends geschrieben das man das FWK daheim (Keller / Garage, was auch immer) haben muss, evtl. müsstest dir was entsprechendes anmieten. Das kann auch innerstädtisch sein so lange die Lagerstätte den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

    Das hat auch nichts mit "privilegiertem Eigenheim" zu tun, ich habe selber auch ein Einfamilienhaus und dennoch nicht die Möglichkeit zum Lagern von F3, was vermutlich auch die wenigsten haben werden.
     
  12. Zum Thema Aufbewahrung empfiehlt es sich die Sprengstofflager-Richtlinien mal genauer zu lesen (SprengLR 410).

    Die sollte sämtliche Fragen eigentlich beantworten.
     

  13. Ja ich hab mich da schon so ein bisschen mehr belesen und so wie ich das verstanden hab sind in Gebäude mit Wohnraum im unbewohnten Raum 3 Kg 1.3 erlaubt und 10 Kg 1.4 (P1, F2,F3,F4....) Aber so wie ich es gelesen habe und ich bin mir eigentlich auch ziemlich sicher sogar hier im Forum haben einige ihre Garage als Aufbewahrungsort angegeben. Und mir kann niemand erzählen dass die Leute hier sooo viel F3 Zeug ....ach is auch egal. Ich hab keine Lust jetzt endlos darüber zu diskutieren oder zu streiten. Ich lese einfach noch bisschen und fahre dann selbst hin und versuch im Zweifelsfall sachlich zu argumentieren falls die keine Lust auf zusätzliche arbeit haben und mir auch nonsens erzählen wollen von wegen F3 wird demnächst F4 oder sowas. Ich muss auch aarbeiten und kann den Menschen ncht versuchen zu verkaufen das und das gibs nicht mehr und muss manchmal einfach nachlesen.

    Danke @ PyroForFun ich hab das schon gelsen ;) und weiß bescheid .... und Zünden würde ich zb in dem Garten meiner Eltern der offenes befriedetes Grundstück ist wo ich auch definitiv niemanden störe. Nur aufbewahren funktioniert dort definitiv nicht.
     
  14. #2114 Feuer_und_Flamme!, 11. Februar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 11. Februar 2019
    @Endoskop

    Du benötigst keinen eigenen Abbrenner um eine Erlaubnis zu erlangen.
    Was die LR 410 betrifft, so gilt diese für "Scheinis" und "Nicht-Scheinis" gleichermaßen.
    Was vermutlich nicht wenige "Nicht-Scheinis" von der Beantragung einer Erlaubnis abhält, ist die Tatsache, dass man urplötzlich nicht mehr ganz so "sorglos" aufbewahren kann, da die Art der Aufbewahrung vom Amt kontrolliert werden kann und der Zugang zudem jederzeit gewährleistet werden muss....
     
  15. Nicht "und" sondern "oder".
    3kg 1.3G oder 10kg 1.4G.

    Ist auch nur ein ptG 1.3G, so reduziert sich die Menge auf 3kg.
     
    Dobi, plizzolan und Jack-Beauregard gefällt das.
  16. Ich kann nur von der Sachbearbeiterin bei uns ausgehen, und für die bedeutet schon unbefugte Leute (Alle die keinen Schein haben für F3 ). Ich selbst habe einen Platz in einem zugelassenem Lager finden können, was mich zwar Monatlich Geld kostet aber die beste Möglichkeit ist.
     
  17. @Endoskop:
    10 kg sind sehr schnell erreicht. Und bevor du Mitglied im Röderclub wirst, würde ich erst einmal nachfragen was die eigene Haftpflichtversicherung dazu sagt. Während die Röderclubmitglieder 10€/Monat bezahlen, bezahle ich 12€ im Jahr bei meiner Versicherung
     
    Christoph gefällt das.
  18. Darf man fragen, bei welcher Versicherung das ist? Ich bin mit meiner Haftpflicht bei der ARAG und die bieten keine Option für Pyrotechniker an.
     
  19. Naja ich fahr selbst mal hin und versuch es vor Ort und stell mich halt auch erstmal doof und dann seh ich weiter. Und die Mengen an PtG´s werden ja zu Silvester ehh nie eingehalten und der normale Verbraucher wird davon nicht mal was wissen. Und ich mein eine große Funke Batt als 1.3 G mit ich glaub 3900 Gramm die dürfte ich ja dann nicht mal kaufen weil ich schon drüber bin. Und wenn ich mir so die ganzen Videos auf Youtube ansehe, naa Mensch. Und ja ich lese hier schon sehr sehr lange mit nur halt ohne mich jemals registriert zu haben und schau auch ständig in diversen Shops was es neues gibt. Ich dachte auch bis vor 2 Jahren noch in Polen darf man auch ohne Schein F4 zünden. Ich mein wird ja an jeder Ecke verkauft an jeden. Und für mich ist es Feuerwerk. Ich tu niemanden was und hab mir noch nie was zu schulden kommen lassen und Feuerwerk ist halt auch einfach ein Ausgelich für mich zu meinen normalen leben und das schon seit Kindertagen und ich hab hier kein Dynamit oder so sondern wie gesagt für mich ist es Feuerwerk womit ich definitv vernünftig umgehe weshalb Gesetze für mich da bisher auch eher irrelevant waren. Allerdings sind mir diverse Sachen zu groß wie diese Cipollas oder Cobra 6 dinger und Kugelbomben interessieren mich jetzt auch nicht so. Ein paar schöne Funke D und SB 2 und ein paar Zink Duplex usw schon eher. Ich wäre auch für ein angleichen F1, F2 und F3 für alle ähnlich Polen, Belgien wo es ja auch funktioniert und der Rest für Pyrotechniker.
     

  20. Mit "doof stellen" wird dir kein vernünftiger Sachbearbeiter einen Schein ausstellen, zum Glück!

    Zu den Aufbewahrungsmengen:
    Richtig, ohne ein richtiges Lager dürfte theoretisch keiner eine Funke Fireball kaufen.
    Dass andere Leute die Gesetze nicht einhalten, sollte allerdings für dich keine Entschuldigung dafür sein, dies ebenfalls zu tun.
    Außerdem gibt es da eben einen Unterschied, sobald du den Schein haben solltest. Wie @Feuer_und_Flamme! bereits sagte, kann das Amt jederzeit einfordern, sich die Aufbewahrungsstätte anzuschauen. Wenn da dann was nicht in Ordnung ist, bist du dran! Bei Leute ohne Schein kann die Polizei nicht mal so eben ohne begründeten Verdacht und Erlaubnis eines Richters eine Hausdurchsuchung durchführen. Rechtfertigen tut das deren rechtswidriges Aufbewahren natürlich trotzdem nicht :)
     

  21. Echt jetzt? Auf dieser Seite haben diverse Leute gerade die Grundlagen noch einmal erklärt. Und das einzige was von Dir kommt ist diese hingerotzte dümmliche (hart aber in dem Fall notwendig) Frage?
    Man muss ja nicht 30 Seiten nach hinten blättern, aber oben auf der Seite werden die Kommentare mit einer Zusammenfassung verlinkt...

    Aber auch für Dich die Kurzfassung:
    Feuerwerk wird ANGEZEIGT, nicht um Erlaubnis gebeten
    F3-27er bedeutet Ü21, Versicherung (die das auch abdeckt), Lagerungsmöglichkeit oder Kleinmengenlagerung, ANZEIGE des Feuerwerks bedeutet: Abbrennplatz, der ist STATIONÄR, für Dich: Nein, Du darfst nicht "fette Teile kaufen und "überall" zünden), Brandschutz muss sichergestellt sein, 2 Personen müssen anwesend sein, ausreichender Sicherheitsabstand - nix mit 8m... damit wird Dir jede Behörde ein Njet entgegenschmettern, bei Raketen sind es 120 zur Seite und 200m zu möglichen Zuschauern...... die Erlaubnis des Grundstückeigentümers MUSS vorliegen.

    Und ja, kein Panzer, sondern viel gefährlicher.
    Panzer fahren tun nur Leute die darauf sorgfältig ausgebildet wurden, zumeist bei der Armee. Da sitzen dann 4 Personen drinnen, einer der der Chef sein tut und 3 die mit ihm zusammen eine funktionierende Kampfeinheit bilden.
    Panzerfahren ist 100x sicherer als ein F3-Feuerwerk abbrennen. (Das nur als Hinweis dass man schlechte und falsche Vergleiche und Verharmlosungsversuche NICHT machen sollte).

    Soweit klar?
    Also, kostet Geld - Scheine braucht man nicht.
    Versicherung liegt günstig bei ca. 120 EUR im Jahr (über den Verein, such selbst danach)
    Ohne Lager wird es heute schwer den Schein zu bekommen.
    Ohne Abbrennplatz (fix) kein Feuerwerk, Sicherheitsabstände sind "enorm" im Vergleich zu Otto-Normalo (dem offiziell leider 8m reichen).
    Ne 50mm-Batterie mit 80m Steighöhe und Unklarheit ob Gips enthalten -> 96m Sicherheitsabstand, Raketen: 200m.. um mal 2 bekannte Hausnummern darzustellen.
    Wenn es nur Knaller sein sollen und Vulkane, da muss der Abbrennplatz nicht so groß sein, aber wenn da 120dB auf 20m drauf steht braucht es auch 40m Abstand (20 zu jeder Seite).

    Für "Randale"-Zündler, welche herumlaufen und knallen wollen ist das KEINE legale Lösung, im Gegenteil wäre dies kontraproduktiv (im Ort gibt es den Heini Pengfuchs, F3-Zündler... da gab es Probleme mit möglicherweise illegalen Knallern - lasst uns mal ne Hausdurchsuchung machen - geht problemlos bei Scheininhabern, JEDERZEIT. Wehe Deine Einkäufe und Verbräuche stimmen dann nicht überein...
     
  22. Die Garage reicht nicht. Punkt. Mit Privilegiert oder nicht Privilegiert hat das nix zu tun. Ich darf keine Nuklearmunition lagern, bin ich jetzt irgendwie unterprivlegiert? Es geht da nicht um Grundeinkommen und so, sondern um Sicherheit. Hast Du Bunker, hast Du Lager... hast Du kein Bunker, hast Du kein Lager... so einfach ist dies.

    Der Witz ist ja, selbst wenn der Sachbearbeiter bei Dir pennt - passiert was zahlt Deine Versicherung NICHT bzw. nicht entlastend. Das wird ein Spass wenn Du dann Personenschäden (sagen wir jemand verliert ein Auge) lebenslang ausgleichen darfst. Das ist so richtig geil, zu arbeiten und nix von der Kohle zu sehen weil man halt zu dumm war es richtig zu machen. Spitze! Deutschlands Beste... here we go!
     
  23. Ich denke, deutlicher kann man es nicht erklären, als es @Adnan Meschuggi hier macht. Und ich gebe ihm vollkommen Recht. Ich möchte nicht wissen, wie viele 27er Scheininhaber gegen mind. eine dieser ganzen berechtigten Vorgaben regelmäßig verstoßen.
    Ich habe mich auch schon sehr lange mit dem Thema 27er auseinander gesetzt und schon mehrmals den Antrag ausgefüllt. Jedoch war mir beim "Auffrischen" der Sachlage und Vorgaben der Stress und das Geld (Versicherung, Bunker und teurere Anschaffungen für F3) bisher zu schade. Ein paar schöne F3 Effekte gibt es durchaus aber da ich nur ein Silvesterzündler bin, ist mir die Zeit für die Vorbereitungen an dem einen Tag zu kostbar. Somit habe ich bisher immer für mich entschieden, auf F3 und den Schein zu verzichten.
    Sollte aber die Gesetzeslage mal dahingehend geändert werden, daß irgendwann privates Feuerwerk nur noch für 27er zugelassen ist, ja - dann werde ich natürlich den 27er beantragen und kleinlichst danach schauen, alle Vorgaben zu erfüllen. Im Prinzip schaue ich da jetzt schon nach, da Sicherheit bei mir an erster Stelle steht!
     
    Ritonli, Galaxy-Max und ViSa gefällt das.
  24. Ich bin froh das ich das ganze auf einen Feld abbrennen kann, mir ist letztes Jahr eine Big Roket von Klasek quer übers Feld geflogen. Und hat sich 30 Meter entfernt auf dem Boden zerlegt waren ca. 165 Gr, der Abstand und das kurzzeitige aufbewahren ist die größte Hürde.
     
    ViSa und Jack-Beauregard gefällt das.
  25. Ja ihr habt recht. Ich werde es sein lassen.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden