Sicherheit Aufklärung Lagergruppen, Verträglichkeitgruppen etc.

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Stoppinchen, 29. März 2018.

  1. Bei 4.3 bezieht sich das Zusammenlagerung auf die Verträglichkeitsgruppe (siehe Fußnote auf Seite 4) - nicht auf die Lagergruppe.
    Sofern es ausschließlich um Pyrotechnischen Gegenständen geht ist das relativ uninteressant, da eigentlich alles unter G und S fällt und damit sowieso zusammen gelagert werden darf.

    Und gleich in 4.4 wird das mit der Gesamtmenge bei unterschiedlichen Lagergruppen eindeutig geregelt.
     
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  2. #27 schneiper, 31. März 2018
    Zuletzt bearbeitet: 31. März 2018
    Ah ok :)

    Jetzt habe ich auch verstanden das es keine Mehrfachbenennung für EINE Sache in V G R`s gibt :)

    Aber der 2-te Absatz in meinem Post ist mit immer noch ein Rätsel.
     
  3. Erst mal vielen Dank für alle neuen Beiträge!

    Das ist alles sehr informativ und man wird dadurch nicht dümmer! Die Links mit den jeweiligen Info-Hintergründen habe ich jetzt aus Zeitgründen noch nicht "abgeklappert", aber das werde ich noch tun. Aber bei mir geht's auch nur um den Privatbereich.

    Daher noch mal speziel zu diesem Beitrag:

    Bei der Verwendung durch Fachkundige im öffentlichen Raum, auf Verkehrswegen und in gewerblichen Räumen müssen natürlich die gesetzlichen Vorgaben und Behältnis-Zulassungen eingehalten werden.
    Aber wäre es jetzt ein Frevel, wenn ich bei mir Zuhause z.B. ein Kontingent Chinaböller (Lagermengen und Lagerort berücksichtigend),
    in eine ehemalige, dichtschließende Mun.-Box packe, außen einen Gafahrgutaufkleber 1.4G aufpappe (dabei die Hersteller- bzw. Lieferantenkennzeichnung übernehme - nicht selbst bestimme) und das ganze dann wegstelle?
    Sollte mal irgendwer nachschauen kommen, soll er lediglich feststellen, dass keine Gefahr davon ausgeht. Und ein Pappkarton weicht auf, wenn's mal feucht wird, eine lackierte und mit Dichtung versehene Mun.-Kiste nicht.

    Bitte nich falsch verstehen, ich möchte euch Profis nicht den Job erklären oder eure Expertise anzweifeln - steht mir gar nicht zu! Ich frage mich nur, ob im Privatbereich jemand die Zulassungsnummer eines Behältnisses interessieren würde. Wenn das so ist, muss ich es natürlich als gegeben akzeptieren.
     
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  4. Aus der Erfahrung kann ich Dir sagen, dass Du als Privatperson durchaus so lagern/ aufbewahren kannst. Wenn die Kisten dann auch noch mit 1.4 gelabelt sind, hast Du bei einer Kontrolle nichts zu befürchten.
     
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  5. wo kein kläger da kein richter solange nichts passiert ...


    Wo willst du denn lagern, dass du Angst hast der Karton könnte sich aufweichen ???
    Willst im Schwimmbad lagern ? :)
     
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  6. Im unbewonten Nebenraum möchte er lagern(nehme ich an), das Bad wäre ein solcher Nebenraum.

    Ist übrigens auch gut das du nachfragst. Grade in Deutschland muss alles Geprüft und sicher sein.
    @Dobi hat alles was mir als Verfechter von Munitionskisten einfallen würde oben genannt.

    In DE ist eigentlich nur wichtig, dass das richtig Prüfzeichen drauf ist, da wird die Logik teilweise über Bord geworfen.

    Beste Grüße
     
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  7. Hihi, ja, wäre 'ne Überlegung wert, einen sichereren Ort zur Lagerung von Feuerwerk wird's wohl kaum geben - speziell unter Wasser!:D

    Nein, Spass beiseite, ich würde es in einem Kellerraum lagern, wo eine gewisse Luftfeuchtigkeit herrscht (Altbau). Abgesehen davon kann auch immer mal Wasser auftreten, wo es normaler Weise nicht hingehört (Leitungsschaden, Unwetterschaden, etc.). Aber in erster Linie geht's um Luftfeuchtigkeit.

    Ich will das Thema Lagerort und -bedingungen jetzt auch nicht weiter vertiefen, dafür gibt es schon an anderer Stelle ein Thema, finde es nur nicht wieder auf Anhieb. Aber da waren auch die ehem. Mun.-Kisten erwähnt worden.

    Nochmals 'danke' für eure Tipps und Info's!:)


     
  8. #33 Chemiculus, 1. April 2018
    Zuletzt bearbeitet: 1. April 2018
    Diese Munitionskisten haben dieselbe Kennnummer wie die meisten Gefahrgutkartons.
    Eine alte Munitionskiste (die ich besitze) hat z.B. die Kennziffer/nummer UN 4A/Y22/S/09 und wäre daher auch für PTGs gedacht.

    EDIT: Was mich aber generell interessieren würde ist die Verpackung selbst.
    Es wird vorgeschrieben, dass der Karton mit faserverstärkten Klebeband, sowie Umreifungsband verschlossen werden muss, nur macht das kein einziger Shop der Feuerwerk versendet..
    "Die Verschlussvorschriften sind strikt einzuhalten, da diese ein Bestandteil der Zulassung sind."
    Oder darf Feuerwerk auch in Bananenkartons versendet werden?
    Genau genommen wäre dann ja jeder Gefahrgutkarton der nicht ordnungsgemäß verschlossen ist unzulässig.
     
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  9. Wo hast du denn diese Informationen her?

    Kein einziger Karton von meinen Zulieferern (Lesli, Heron, Blackboxx, Xplode, Weco oder Panda) sind mit verstärktem Klebebande zugeklebt. Alle verwenden das billigste durchsichtige Packband. Umreifungsband wird nur sehr selten bei sehr großen Umverpackungen, z.B. Weco Cologne1 verwendet. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich alle in diesem Punkt nicht an Vorschriften halten sollten.
     
  10. UN-Kennzeichen

    UN-Kennzeichen werden auf die Verpackungen aufgebracht.

    Die Kennzeichnung auf der Verpackung gibt an, dass diese einer erfolgreich geprüften Bauart entspricht und diese die Vorschriften erfüllt, soweit diese sich auf die Herstellung und nicht auf die Verwendung der Verpackung beziehen. Folglich sagt die Kennzeichnung nicht unbedingt aus, dass die Verpackung für irgendeinen Stoff verwendet werden darf.

    Die Kennzeichnung ist dazu bestimmt, die Aufgaben der Verpackungshersteller, der Rekonditionierer, der Verpackungsverwender, der Beförderer und der Regelungsbehörden zu erleichtern.

    Die einzelnen Bestandteile des UN-Kennzeichens haben folgende Bedeutung:

    Beispiel: Hier mein Aufbewahrungs-/Transportbehälter den ich für meine Raketen benutze.
    EX Bundeswehr Transportbehälter für Panzerabwehrraketen Milan.

    DSC04246.JPG DSC04248.JPG


    UN 1H2 / Y93 / S / 05 / D / BAM 5582-BW

    UN

    [​IMG]


    Symbol der Vereinten Nationen (UN im Kreis)

    1

    Code für die Bezeichnung der Formen des Verpackungstyps

    1. Faß

    2. (bleibt offen, früher genannt Trommel, Behälter)

    3. Kanister

    4. Boxen, Kiste oder Karton

    5. Sack, Taschen

    6. Kombinationsverpackung

    7. Druckbehälter

    H

    Kennbuchstaben für verwendbare Werkstoffe

    Stahl = A

    Aluminum = B

    Naturholz = C

    Sperrholz = D

    Spanholz = F

    Pappe = G

    Kunststoff = H

    Papier = M

    Metalle (außer Stahl und Aluminium) = N

    Glas = P

    2

    Bei Einzel- bzw. Außenverpackung können noch die Ziffern stehen

    1. mit nicht abnehmbarem Deckel

    2. mit abnehmbarem Deckel

    Y

    Verpackungsgruppe

    Verpackungsgruppen: Um den Begriff der Verpackungsgruppen zu verstehen, müssen wir zunächst wissen, dass Gefahrgüter in der Regel drei Verpackungsgruppen zugeordnet werden, nämlich (römisch) I, II und III. Dabei stehen diese Gruppen für:

    I = hohe Gefahr

    II = mittlere Gefahr

    III = geringe Gefahr

    Adäquat dazu werden die Gefahrgutverpackungen ebenfalls in drei Gruppen unterteilt und erhalten dabei die Leistungsbuchstaben X, Y und Z. Diese Leistungsbuchstaben stehen für:

    X = hohe Gefahr

    Y = mittlere Gefahr

    Z = geringe Gefahr

    Danach dürfen die Gefahrgutverpackungen nur für Gefahrgüter bestimmter Verpackungsgruppen verwendet werden:

    Eine X-Verpackung kann Gefahrgüter der Verpackungsgruppen I, II und III aufnehmen.

    Eine Y-Verpackung kann Gefährgüter der Verpackungsgruppen II und III aufnehmen, jedoch nicht Güter der Verpackungsgruppe I.

    Eine Z-Verpackung kann Gefahrgüter der Verpackungsgruppe III aufnehmen, jedoch nicht Güter der Verpackungsgruppen I und II.

    93

    Relative Dichte, für die das Baumuster geprüft worden ist

    ODER

    für Feststoffe soviel darf das Packstück max. in kg brutto wiegen

    S

    Prüfdruck in kPa (Kilopascal) der hydraulischen Innendruckprüfung (100 kPa = 1 bar)
    ODER
    für Feststoffe den Buchstaben "S"

    05

    Jahr der Herstellung (2005)

    D

    Zeichen des Staates, der die Zulassung erteilt hat

    BAM 5582

    Zulassende Behörde/Institution, Zulassungsscheinnummer

    BW


    Identifizierungszeichen des Herstellers




    Insofern sehe ich Munitionskisten MIT UN-Kennzeichen durchaus als geeignete Verpackung an.
    Nur wissen wir Verbraucher meist nicht in welche VerpackungsGruppe der PTG fällt.
    und können uns eigentlich nur an die original UN-Verpackung des PTG´S halten.
    Ergo:
    original PTG Y Verpackung = Y oder X Mun-Kiste ist in Ordnung Z-Mun-Kiste nicht in Ordnung.
    original PTG X Verpackung = X Mun Kiste ist Ordnung Y und Z Mun-Kiste nicht in Ordnung .

    jedenfalls wenn man es sehr genau damit nimmt.:rolleyes:
    ( Panzerabwehrraketen = Y Verpackung Zink 905 = X Verpackung)
    So das ich halt den orig. Zink Karton 4G/X8/S/ nun in den Mun Behälter packe damit der Amtschimmel im Fall der Fälle halt nichts zu wiehern hat;).
     
  11. Die VE´s von Zink sind auf jeden Fall mit faserverstärktem Klebeband verschlossen.
    Bei anderen Herstellern ist mir das in der Tat noch nicht aufgefallen, Jorge benutzt auch das billigste Klebeband.
    @Chemiculus : Wo steht denn das mit dem faserverstärktem Klebeband?
     
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  12. Wissenswertes zu Gefahrgutkartons - TransPak Gruppe
    Natürlich keine richtiger Beleg, aber irgendwo her müssen sie diese Information ja haben...
     
  13. Das scheint bei einigen Verpackungen ein Bestandteil der Zulassung zu sein.
     
  14. Hallo,

    gibt es eigentliche zugelassene Lagerbehälter, die aus 1.1G Gegenständen 1.3G Gegenstände machen? Also ähnlich wie bei diesen Gitterverpackungen einiger Cakes.

    Grüße Cedrik
     
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