Besucher P1 Knallware

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Torben, 24. Februar 2019.

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  1. Hallo zusammen. Ich habe nur eine kleine Frage. Ich wüsste gerne ein Paar online shops in den ich p1 Knall Artikel bestellen kann. Ganz legal nach DE oder auch in DE . Kennt ijr welche ?

    LG und Danke schonmal. Schönen Sonntag noch.
     
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  2. #2 Dexter, 24. Februar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 24. Februar 2019
    Na ja wenn es Google nicht geben würde. Röder Feuerwerk - Tosch Pyro - Feuerwerks Vitrine usw. Und nicht jeder P1 Artikel ist bei uns erwerbar zwecks LGZ. Da würde ich persönlich nicht auf Aussagen von bestimmten YT Usern z.b vertrauen.
     
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  3. Du kannst dir den Thunderflash MK5 für 3,99€ das Stück bestellen .....
    Einzig der Preis ist wohl der Grund, dass dieser Artikel nicht zur Massenvernichtung am Silvesterabend zweckentfremdet wird!
     
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  4. Ich hab ja ein paar Seiten gefunden , aber sicher bin ich mir da nicht. Zum Beispiel die neue seit da. Pyrofix-feuerwerk.at die haben welche. Habe den auch schon ne Email geschrieben und eine Antwort bekommen. Auf meine Frage ob ich bei den die p1 Artikel legal nach DE bestellen kann,... kam zurück : Ja das ist legal, weil die alle ce haben und eine zulassungsnummer . Mehr kam da nicht . Ich weiß nur nicht ob das alles so stimmt. Es geht zb um den Artikel Exploder 4 von Tropic mit p1 Zulassung. Ich möchte doch einfach nur nix falsch machen. :)
     
  5. LGZ ist meines wissens für Consumer irrelevant weil man die garnicht alle einsehen kann und für den Transport die aufgedruckte ADR wichtig ist.
     
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  6. Für den Händler schon sonst würde es einiges mehr geben. Ich finde die Funke Schallerzeuger reichen vollkommen.
     
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  7. Servus
    Bei Pyrofix kannst du p1 Artikel bestellen. Da gibt es die Super big corsair, Xploder 4&5 und die Cobra p1 von dbe.
    Da hast du noch die Seite.
    www.Pyrofix-Feuerwerk.at
    Ich hoffe ich konnte dir damit helfen.

    Mfg.Mr.Kanonenschlag
     
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  8. Die Ware hat eingültiges CE zeichen eine Zulassungsnummer
    Ist also laut gesetz in DE und AT ab 18Jahren zu erwerben
    Die Verwendung ist natürlich für bestimmte zwecke bestimmt
    Bezüglich der LGZ hat @Dexter Schon richtig beschrieben

    Weiteres ist eine Deutsche beschreibung Pflicht selbst dies wurde von unseren Lieferanten Organisiert.
     
  9. Hallo zusammen,

    mir hat die BAM folgendes zu meiner Anfrage mitgeteilt:

    Sehr geehrter Herr xxx, die Konformitätsbewertungsverfahren für pyrotechnische Gegenstände („CE zertifiziertes Feuerwerk“) wurden u.a. eingeführt, um den freien Warenverkehr in Europa sicherzustellen. Mithin dürfen Sie als Privatperson auch Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 oder sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 mit Konformitätsnachweis nach Deutschland einführen (Ausnahmen haben Sie ja benannt). Eine fehlende deutsche Kennzeichnung kann Ihnen nicht zur Last gelegt werden. Die Zuordnung von explosionsgefährlichen Stoffen (dazu zählt auch Feuerwerk) zu einer Lager- und Verträglichkeitsgruppe wurde in Deutschland eingeführt, um daraus entsprechende Schutzmaßnahmen (z.B. Schutz- und Sicherheitsabstände) beim Aufbewahren ableiten zu können. Im § 15 Abs. 1 Satz 2 SprengG wird der Nachweis einer Lager- und Verträglichkeitsgruppe durch den Einführer oder Verbringer gefordert. Sie wären in diesem Kontext ein Verbringer. Ein fehlender Nachweis für eine Lager- und Verträglichkeitsgruppenzuordnung wäre im Sinne des SprengG eine Ordnungswidrigkeit nach § 41 Abs. 1 Nr. 4a SprengG. Die Lager- und Verträglichkeitsgruppenzuordnung ist auch die Voraussetzung dafür, das Feuerwerk (privat) außerhalb eines nach § 17 SprengG genehmigten Lagers aufzubewahren. Die im nicht gewerblichen Bereich erlaubten Massen an aufzubewahrenden Feuerwerk (ohne Lagergenehmigung) finden Sie in der Anlage 7 des Anhanges zu § 2 der 2. SprengV. Darin sind die maximal erlaubten Massen mit der Lagergruppe verknüpft. Es sei ferner darauf hingewiesen, dass die Schallerzeuger der Kategorie P1 der Lagergruppe 1.1 und der Verträglichkeitsgruppe G zugeordnet würden. Bei der Lagergruppe 1.1 gibt es in der genannten Anlage 7 keine Eintragung für Gegenstände der Kategorie P1. Mithin dürfen sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 mit der Lagergruppe 1.1 formal nicht außerhalb eines nach § 17 SprengG genehmigten Lagers aufbewahrt werden. Mit freundlichen Grüßen
     
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  10. Tja und was war nun deine Frage an die BAM?
     
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  11. Ich wäre mir da als Privatperson nicht so sicher...Ordnungswidrigkeit wegen fehlender LGZ...
    Unter welchen Umständen ich einen Artikel im EU-Ausland erwerbe, spielt ja keine Rolle.
    Wozu sollte ich dann für die LGZ des Artikels zuständig sein?
    Da könnte man ja gleich sämtliches verbringen wieder abschaffen. Macht so keinen Sinn.
    Kaufe ich in Deutschland, bin ich ja auch nicht für die LGZ zuständig. Eine solche "Feststellung" des Sachverhalts seitens der BAM halte ich für juristisch nicht haltbar.
     
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  12. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe Fragen bezüglich der Verbringung von Pyrotechnik bzw. Feuerwerk aus dem EU Ausland nach Deutschland. Ich hatte meine Anfrage auch schon an den Zoll (s.u.) gerichtet, dieser hat mich u.a auch an die BAM verwiesen.

    Ist es für eine Privatperson erlaubt CE zertifiziertes Feuerwerk der Klassen Kat 1, Kat 2 und P1/T1 aus dem EU Ausland, ohne deutsche Lagergruppenzuordnung und ohne deutsche Beschreibung, nach Deutschland zu bringen? Wenn ja, in welchem Zeitraum darf es nach Deutschland verbracht werden?

    Es wäre rein für den privaten Gebrauch. Aus der Sprengstoffverordnung konnte ich entnehmen, dass Raketen kleiner gleich 20g NEM haben dürfen, Bodenfeuerwerk kleiner gleich 6g Schwarzpulver und kein BKS und P1 Schallerzeuger kleiner gleich 10g Schwarzpulver oder BKS.

    Ich freue mich auf Ihre Antwort.
     
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  13. Das würde mich auch interessieren. ?!
     
  14. Guten Abend,

    ich hoffe das dem ganzen Thema "P1" bald mal einen Riegel vorgeschoben wird. Mag jetzt vielleicht für einige blöd klingen, aber mal ganz im Ernst, ich denke nicht das es förderlich ist, unter dem Jahr "rumzuböllern". Vor allem nicht in der jetzigen Zeit, wo das Thema Feuerwerk eh einen schlechten Stellenwert in der Gesellschaft hat. Zumal seien wir doch ehrlich, der eigentlich Verwendungszweck wird doch eh nicht eingehalten...

    Mich stört es ja schon, wenn Jugendfeuerwerk mit Crackling oder Heulern bestückt sind. Der Laie differenziert nicht, ob es sich hierbei um Kat.1 oder Kat.2 handelt, ihn stört es einfach nur. All diese Reibereien, auch wenn sie scheinbar legal sind, führen doch im Endeffekt nur noch zu mehr Ärger und Verachtung der Thematik (Kunst) "Feuerwerk".
     
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  15. So sieht es aus oder man macht es sich zu leicht.
     
  16. #16 wgriller, 8. März 2019
    Zuletzt bearbeitet: 8. März 2019
    @Pyroconcarne an welchen Fakten macht du es fest, dass ohne P1 unterm Jahr weniger geböllert werden würde?
    Statistiken, Quellen, irgendwas.
     
  17. Die vernünftigen unter uns, und ja es sind die meisten bzw. die eindeutige Mehrheit, bleibt trotz P1 seiner alten Tradition treu und zündelt zu Silvester. Es kommt kein Normalo auf die Idee in einer Wohnsiedlung oder vor der nächsten Polizeistation P1 Böller zu zünden und wartet dann ab bis es endlich zur Diskussion mit den Gesetzeshütern kommt. Was man auf YouTube zu sehen bekommt, ist doch nicht stellvertretend für die Pyro-Szene und nur eine Minderheit.

    Wer ohnehin bescheuert ist, den interessiert es nicht, ob es sich um P1 oder F3 mit 100g BKS handelt. Für den ist das Gesetz nur da, um gebrochen zu werden.
     
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  18. #18 Lutzmannrollerfahren, 8. März 2019
    Zuletzt bearbeitet: 8. März 2019
    Hää??? Bin ich hier im falschen Forum?

    Da schaffen es die Hersteller endlich Feuerwerk ganzjährig auf den Deutschen Markt zu bringen, was in den meisten anderen Ländern völlig normal ist und hier in einem Forum für Feuerwerk ist man dagegen? Das ist ja, wie wenn Mitglieder in einem Hundeforum für eine ganzjährige Maulkorbpflicht Stimmung machen.

    Gesetze werden in allen Bereichen des Lebens umgangen und so deklariert das sich alles noch im legalen Rahmen bewegt. Egal wo, ob in der Industrie, bei Tierhaltung oder bei Lebensmitteln, überall findet es statt... bitte aufwachen.

    Verdutzt bin ich auch über Mitglieder die Massenweise ihre Funke P1 Knallware präsentieren und sich als überaus Gesetzestreu darstellen, wobei andererseits genau diese Mitglieder ihre SILVESTER Knallkisten mit prall gefüllter Funke P1 Knallware präsentieren.
     
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  19. #19 Tieftonheuler, 8. März 2019
    Zuletzt bearbeitet: 8. März 2019
    ...erst einmal danke für deine Anfrage und das Veröffentlichen der Antwort-Mail. Was gibt es hier nun anzuzweifeln? Der Verfasser dieser E-Mail (i.A. der BAM) hat es m.E. auf den Punkt gebracht. ;) Zumindest sollte das Thema "Legalität von P1-Ware ohne LGZ in DE" (Besitz und Eigentum) nun geklärt sein.
     
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  20. Auf den Punkt? Wo sind denn da die entsprechenden Paragraphen?
    Da ist überhaupt nichts auf den Punkt, im Gegenteil, dieses Schreiben enthält dreiste Behauptungen.
     
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  21. Mir ist es Recht das meine Böller zu Silvester kommen wo sie meiner Meinung nach auch hingehören...Schallerzeuger daheim Bunkern ist nicht meins
     
  22. Hast Du Dich mit den rechtlichen Bestimmungen beschäftigt?
     
  23. Ich gehe davon aus, daß du mich meinst und ja - ich bin gesetzestreu. Kein Knallkörper oder Schallerzeuger wird von mir unter dem Jahr gezündet. Und an Silvester habe ich für die Schallerzeuger den nötigen Abbrenner mit den vorgeschriebenen Sicherheitsabständen. Ich habe noch nicht mal das Verlangen in der Hose, für einen 27er und extra XXXL Raketen und Batterien. Ich kann darauf verzichten. Ich halte mich auch an die zulässigen Aufbewahrungsmengen. Die Bilder in meinem Album sind Fotos der Gesamtmengen, die wir immer wieder zusammen mit Freunden bestellt haben.
    Zwei Drittel davon gingen direkt danach an befreundete Mitbesteller. Ich bin auch nach wie vor gegen BKS Knaller im P1 Sektor. Und ja von mir aus können sie auch die P1 Regelung abschaffen und wir bekommen die Knallkörper dann eben erst im Dezember. Unsere F2 Ware lassen wir uns sowieso erst im Dezember liefern obwohl wir sie sofort beziehen könnten (mein Bekannter hat einen Gewerbeschein). Aber nein - warum sollten wir? Wir haben kein Lager und so liegt es bei den Händlern ganz gut.

    Aber im groß und ganzem geht es dich einen feuchten ...... an.
     
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  24. Einiges mutet hier echt grotesk an.
    Der Gipfel war für mich letztes Silvester, als sich gleich eine ganze Reihe Forianer darüber beschwerte, dass die Funke PI Böller viel zu laut ( zu laut!!) seien!!
    Geht‘s noch!!??
     
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  25. Naja sie sind aber in der Tat teilweise brutal. Das ist man nicht mehr gewohnt...
     
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