Ich glaube das war ein einmaliges Ding um die Hülsen loszuwerden. Muss aber nicht heißen, dass nicht noch irgendwo Paletten rumstehen. Und ehrlich gesagt sind die zwar auch super aber nicht unbedingt mal lauter als die Funke D 2018.
Das hab ich zwar schon mehrfach gelesen, kann es aber einfach nicht glauben... Und ich finde das Label so schön
Das ist richtig , die sind schon um einiges härter . Eingebetteter Inhalt von YouTubeDiesen Inhalt anzeigenInhalte von YouTube immer anzeigenInhalte von YouTube immer ausblendenImmer alle eingebetteten Inhalte anzeigenImmer alle eingebetteten Inhalte ausblenden
Ab morgen alle Tropic P1 Reiber im Shop Alle P1 Artikel die derzeit auf Ausverkauft stehen werden bis in 14 Tagen bei uns am Lager Eintreffen
Wenn ihr noch mehr P1 BKS von Funke aufnehmt, kann ich echt nicht mehr widerstehen Funke hat auf dem Gebiet ja eine große Menge.
P1 Böller sind super, keine Frage! Ich denke aber, dass es nicht lange auf sich warten lässt, bis dem ORF, Standard, Kurier, Presse und alle anderen "tief besorgten" Volksbelehrer, auffällt dass die alten Chinapiraten wieder durch die Hintertür hereinkommen. Auch wenn sicher alles im Rahmen der derzeitigen Gesetzeslage abläuft: Warum so ungeniert anbieten? Da wird wohl sehr bald wieder eingeschränkt und Verboten was das Zeug hält. Schade!!!
Weil der Versand nach D ohne LGZ nicht legal ist.... Siehe hier (Quelle: BAM): "Verpflichtungen für Wirtschaftsakteure (Abschnitt II SprengG) in Bezug auf Lager- und Verträglichkeitsgruppen Für Wirtschaftsakteure sind die Anforderungen, eine Lager- und Verträglichkeitsgruppenzuordnung beizubringen, im Sprengstoffrecht klar definiert. Dazu wäre u.a. auf den § 15 Abs. 1 SprengG „Der Einführer oder Verbringer hat auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen, dass für die explosionsgefährlichen Stoffe eine auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 25 dieses Gesetzes vorgeschriebene Lager- und Verträglichkeitsgruppenzuordnung durch die zuständige Stelle erfolgt ist; dies gilt nicht für die Einfuhr oder das Verbringen zum Zwecke der Zulassung, der EU-Baumusterprüfung oder der Lager- und Verträglichkeitsgruppenzuordnung. …“ in Verbindung mit 16k Abs. 5 SprengG „(5) Können der Hersteller oder der Einführer keine Lager- und Verträglichkeitsgruppenzuordnung vorlegen, finden die Absätze 3 und 4 entsprechende Anwendung.“ und § 4 der 2. SprengV „(1) Wer explosionsgefährliche Stoffe, die in der vorgesehenen Verpackung von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (Bundesanstalt) noch keiner Lagergruppe zugeordnet sind, gewerbsmäßig herstellt, in den Geltungsbereich des Gesetzes verbringt oder einführt und selbst aufbewahren oder einem anderen überlassen will, hat die Stoffe und die Art der Verpackung der Bundesanstalt anzuzeigen. …“ zu verweisen. Die aufgezeigten Verpflichtungen gelten im Geltungsbereich des Gesetzes für alle Wirtschaftakteure unabhängig davon, ob sich der Sitz des Unternehmens in Deutschland befindet oder nicht. Es herrscht allerdings verbreitet der Irrglaube, dass mit dem Wegfall das alten § 20 Abs. 4 der 1. SprengV (Stichwort „Identifikationsnummer“) in der aktuellen Fassung des Sprengstoffrechtes auch die Verpflichtung zur Lager- und Verträglichkeitsgruppenzuordnung entfallen ist. Es werden vermehrt auch von benannten Stellen gefahrgutrechtliche Klassifizierungen im Rahmen der Baumusterprüfung vorgenommen, unabhängig davon, ob diese dazu berechtigt sind (andere Rechtsgrundlage) oder nicht. Diese Transportklassifizierungen werden auch oft irrtümlich den Lagergruppenzuordnungen gleichgestellt." Kurzfassung: In D dürfen PTGs ohne LGZ NICHT verkauft werden. Das gilt auch für österreichische Shops! Entsprechend kann auch der Kunde Probleme bekommen. Mindestens können die PTGs eingezogen werden (§ 43 SprengG ). "Im Übrigen ist die Gefahr des Überschreitens der in Tabelle 7 maximal erlaubten NEM ist bei explosionsgefährlichen Stoffen (Explosivstoffe, pyrotechnische Gegenstände, sonstige explosionsgefährliche Stoffe) ohne Lager- und Verträglichkeitsgruppenzuordnung besonders hoch, da in diesem Fall die Lagergruppe mit der größten Gefahr angenommen wird. Dies wäre die Lagergruppe 1.1." (Zitat BAM) Und dazu: -->Kompletter Unsinn...nix für ungut....