Bestimmung Brandenburg: §12 LImschG - Genehmigung für Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von SternenGalerie, 14. April 2019.

  1. Hallo Zusammen,

    nachdem Clemens die Sachlage gestern auf dem Pyroforum vorgetragen hat möchten wir hier noch einmal kurz auf die Situation zum §12 LImschG des Landes Brandenburg eingehen.

    Laut diesem Gesetz benötigt jeder Pyrotechniker der KatF3 oder F4 schießen möchte nach dem LImschG eine zusätzliche Ausnahmegenehmigung.

    Hier das Gesetz:

    § 12
    Abbrennen von Feuerwerken
    (1) Wer ein Feuerwerk oder Feuerwerkskörper der Klassen III und IV im Sinne des § 6 Abs. 4 in Verbindung mit Nr. 4.3 der Anlage 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) (...) abbrennen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich das Feuerwerk oder die Feuerwerkskörper abgebrannt werden sollen.
    Quelle: Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)

    Bei genauerem Suchen stellt man dann aber fest...:
    • Anlage 1, § 6 Abs. 4 der 1. SprengV gibt es nicht
    • Auch einen §6 im LImschG gibt es nicht (aufgehoben)
    • Es gibt § 6 Abs 4 in der 1 SprengV. Dieser regelt jedoch Zulassungszeichen der BAM und hat keinen weiteren Inhalt
    Wer auch immer das Gesetz geschrieben hat meinte höchstwahrscheinlich § 6 (1) 4. im SprengG.
    Hier heißt es:

    (1) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt...
    zum Schutze vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen Beschäftigter oder Dritter zu bestimmen, dass explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen (...) verwendet werden dürfen; dabei kann auch bestimmt werden, dass (...) die zuständige Behörde Ausnahmen hiervon zulassen oder zusätzliche Beschränkungen anordnen kann.
    Quelle: § 6 SprengG - Einzelnorm


    Diesen Text hat scheinbar (wir können nur mutmaßen) ein Abgeordneter als Grundlage genommen das LImschG §12 zu verfassen.
    Jedoch ist das Land Brandenburg nicht das Bundesinnenministerium! Das Land Brandenburg hat keine Befugnis oder rechtliche Grundlage dieses Gesetz ins Leben zu rufen.

    Wenn euch also eine Behörde auffordert gem. §12 LImschG eine Ausnahmegenehmigung einzuholen könnte eine mögliche Antwort sein:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im §12 des LImschG heißt es "Wer ein Feuerwerk oder Feuerwerkskörper der Klassen III und IV im Sinne des § 6 Abs. 4 (...) der Anlage 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) (...) abbrennen will...".
    Einen § 6 Abs. 4 der 1. Anlage der 1. SprengV gibt es jedoch nicht. Ich bitte um Klärung bevor ich Ihren Antrag ausfüllen kann.
    Bitte beachten Sie, dass ich mein Feuerwerk gem. § 23 Abs. (3) 1.SprengV anzeige.

    Eure Steuergelder bei der Arbeit ;)
    Wir wünschen den Brandenburger Kollegen viel Erfolg!

    Falls jemand eine Rückmeldung hat, diese gern hier posten!
     
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  2. Danke für deine Ausführung! Habe im Januar selber ein Feuerwerk (F2-Leise) geplant und musste trotzdem einen Antrag nach §12 LImschG Stellen.

    Mir wurde klar gemacht, das ich dies bezahlen muss! Da ich das Feuerwerk als Geschenk für meinen besten Kumpel geplant hatte, habe ich dann wiederwillig bezahlt bzw. den Antrag stellen müssen (27er vorhanden).

    Ich wurde auch auf die Webside verwisen... Schaut selbst.

    Woltersdorf an der Schleuse - Pyrotechnische Erzeugnisse

    Die Kosten wurden zwar sehr gering gehalten, da es ein nicht Gewerbliches Feuerwerk ist aber es sind halt immer noch extra Kosten :(
     
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  3. Das steht, bei vorhandenen PTG ist die BAM-Nr im Antrag anzugeben.

    Und wenn die PTG keine BAM-Nr haben?
     
  4. Der falsche bzw. veraltete Verweis im Gesetz ist doch bekannt. Dieser Fehler wird von den Gerichten als unbeachtlich angesehen, siehe Randziffer 32 des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 30. Januar 2019:

    "Soweit § 12 Abs. 1 LImschG noch auf § 6 Abs. 4 1. SprengV (a.F.) verweist, folgt für den Erlaubnisvorbehalt hieraus nichts anderes."

    Bürgerservice Berlin - Brandenburg
     
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  5.  
  6. Bitte mal dringend bei mir melden Kollege, bin aus Ludwigsfelde und habe dimense Probleme bei einer Feuerwerksabzeige in Potsdam. 015233581775
    Gruß Achim
     
  7. Hallochen, ich bin Scheininhaber Paragraph 7, und habe jetzt arge Probleme mit dem Land Brandburg und Anzeigen von Feuerwerken. Es gibt seit 6. März eine neue Gebührenordnung.
    Ich habe heute schon mit dem Landesamt telefoniert, da ich mit meiner FW Anzeige beim Umweltamt in Potsdam gelandet bin. Wie ihr seht steht da zum Beispiel 100 bis 530 Euro Gebühren für die Anzeige nur für das immessionsschutzgesetz. Zuzüglich Verwaltungsgebühr, zuzüglich Gebühren lt. Sprengverordnung. Was soll ich im Vorfeld, es handelt sich bei meinem Auftrag um eine Grundschule, denen in Rechnung stellen wenn mir keiner mehr sagt was später auf der Rechnung steht von der Stadt Potsdam.
    Vom Landesamt wurde mir gesagt das normaler Weise nur die Ordungsämter lt. Gesetz zuständig sind u er nicht nachvollziehen kann das das Umweltamt zuständig ist. interessenkonflikt.
    Wer hat Ideen oder Tips, es eilt das FW ist soll am 26.04.24 sein.
    Wer wertvolle Tips hat bitte gleich anrufen weil ich nicht immer on bin. 015233581775
    Freundlichst Achim
     
  8. #8 Condomino, 29. März 2024
    Zuletzt bearbeitet: 29. März 2024
    Also Punkt 2.4.5 is schon lustig... :rolleyes:
    Die Erlaubnis hab ich leider schon durch ein Bundesgesetz und brauche bzw. würde/werde von diesen Sesselfurzern garantiert keine erbitten...
    Soweit kommt es noch...
    Anzeige fristgerecht ans zuständige Amt, Ende.
     
  9. Dieses Problem ist ja erst aufgetaucht nachdem ich die Anzeige beim Amt eingereicht habe.
    Das FW (ein Tag FW) wäre für Kinder zwischen 6 und 10 Jahren einer Grundschule gewesen.
    Aber wenn ich lt. des Gesetzes noch 600 Euro draufzahlen muss, ist das nicht machbar.
     
  10. #10 lotusXback, 29. März 2024
    Zuletzt bearbeitet: 29. März 2024
    Bei einer Grundschule denke ich fast an Absicht dahinter. Bei der Grundschule meiner Kinder war damals schon der rote Faden gegen Feuerwerk sichtbar. Bzw. hier in Berlin vor den Weihnachtsferien ging es richtig ab an der Oberschule, mit dem Schreiben der Polizei welches an jedes Kind verteilt wurde. Da gab es für jede Klasse einen Vortrag von der Polizei wie schlimm Feuerwerk doch ist. Mein Sohn hat das zum Glück nicht tangiert. Im Gegenteil er und seine Freunde waren noch mehr Feuer und Flamme als die letzten Jahre auf Silvester.
     
  11. Vielleicht hast du andere Infos als ich aber ich kann - aufgrund der Gesetzeslage - nicht erkennen, warum da noch Kosten auf dich zukommen.
    Ich weiß, das Ämter und Behörden gern in ihrer eigenen Welt leben und selbige als die Realität erachten. Ändert aber nichts an dem was geschrieben steht...
     
  12. Schau mal weiter oben da hab ich die gebührentabelle hochgeladen
     
  13. Finde ich furchtbar sowas heutzutage,was hat sowas in der Schule zu suchen? Ist wie mit politischen Themen ,das ist ja wie früher in der Zone,den Kindern schonmal das Feindbild einhämmern. Jeder Mensch sollte sich da seine eigene Meinung bilden und nicht diktiert bekommen.
     
  14. Gelesen was ich weiter oben geschrieben habe?
    Lies es noch einmal und denk drüber nach.

    Versagungsgründe sind fallbezogen zu begründen und mit rechtsmittelfähigem Bescheid, fristgemäß an die anzeigenden Person zuzustellen. Eine allgemeine, pauschale, unbegründete Ablehnung, entfaltet keinen Rechtswirkung <= interne Dienst--und Handlungsanweisung für Ämter und Behörden (Originalzitat)
     
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  15. Glaube du hast mich falsch verstanden , ich bin schein Inhaber P. 7, ich habe ausser einer bearbeitungsgebühr nie was bezahlt für eine FW. Anzeige. Nun gibt es im Land Brandenburg eine neue Gebührenordnung , die je nach Aufwand und immessionsschutzgesetz bis 800 Euro betragen kann, u das finde ich entspricht nicht mehr der Realität
     
  16. Okay. Den 7er hab ich scheinbar ignoriert...
    Ändert aber nix an meiner Grundaussage (als 27er).
    Ich bettele nicht um Erlaubnis. Die hab ich schon. Ich zeige an und wenn die Damen und/oder Herren, irgendwelche Befindlichkeiten haben, sei es das ein Furz quer sitzt oder die WC Ente brütet... Dann kennen die den offiziellen Dienstweg und den haben sie einzuhalten.
    Ich hatte auch schon sehr phantastische bzw phantasievolle Versagungen - geschossen hab ich trotzdem und hinterher hab ich im Zweifel, den Anwalt von der Kette gelassen... Bisher hat sich das immer in Wohlgefallen aufgelöst.
    So what ...

    Ich hab den "großen" Schein noch nicht aber gesetzmäßig finde ich keinen rechtlichen Unterschied zum 27er. Zumindest im Hinblick auf FWK anzeigen. Ich beantrage ja keine AG...
    Das muss auch nur in sofern "bearbeitet" werden, das die den Wisch annehmen. Aufwand - 30 Sekunden.
     
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  17. Ja alles klar, eine Ablehnung bekomme ich ja nicht, das dürfen sie ja nicht. Aber die Rechnung zur Anzeige ist einfach zu hoch
     
  18. :shok:
    Woher soll die Rechnung kommen? Einfach willkürlich nach Abgabe der Anzeige?
    Erkläre es mir bitte, ich stehe entweder völlig auf dem Schlauch oder verstehe es wirklich nicht.
    Es gibt nicht so viele Möglichkeiten.
    1. Es kommt eine sauber begründete Versagung als rechtsmittelfähiger Bescheid - da könnte sogar eine Zahlungsaufforderung nach GebO dran hängen.
    2. Es kommt eine Zahlungsaufforderung mit Phantasiebegründung.
    3. Es kommt gar nichts.

    Gegen 1.& 2. gibt es wunderschöne Rechtsmittel... ;)

    Nicht immer gleich die Flinte ins Korn werfen.
     
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  19. Schau Datei hab ich gerade hochgeladen im Anhang, das ist neues Gesetz land Brb
     
  20. So. Okay. Ich hab jetzt die Noten dazu bekommen und kann es singen... Macht es immer noch nicht besser. Möchtest du mir jetzt endlich erklären, was genau das bzw. dein Problem ist?
     
  21. Ok pyro ist mein Beruf, ich habe einen Auftrag von einer Schule ein FW zu machen. Sonst FW Anzeige beim Amt 40 Euro. Alles gut.
    Seit 6.3. Neue Gebührenordnung.
    FW angezeigt am 29.03.
    Neue Gebührenordnung ca 800 Euro.
    Gebühren höher jetzt wie das ganze FW
     

  22. Also wenn du auf 2.4.5 aus der Gebührenordnung abziehlst:

    Da steht ja nicht "Bearbeitung" oder "Entgegennahme" einer Anzeige.
    Da steht ja "Entscheidung der Erlaubnis zum...."
    Die Erlaubnis hast du doch schon.

    Selbst wenn die diese GO heranziehen, trifft es einen Scheininhaber ohnehin nicht?
    (Ich stelle die Gültigkeit des LimschG eh in Frage, aber ich bin kein Jurist)

    Hast du denn nun einen tatsächlichen Gebührenbescheid bekommen?
    Wenn nein, ist das alles ein theoretisches Problem.

    Wenn ja, welche Positionen sind denn aufgeführt?
     
    Noerm und Condomino gefällt das.
  23. Genauso sehe ich das auch wie du.
    Ich wollte ja nur eine zweite Meinung hören. Die Höhe der Gebühren wurde mir telefonisch durchgegeben. Fraglich ist auch ob dieses Amt überhaupt zuständig ist. Laut sprengg u sprengv selbst lt. Immissionsschutzgesetz die ordnungsämter. Ich habe die Anzeige zurückgezogen, die Schule ist gemeinnützig stellt selber den Antrag auf Ausnahme da fallen überhaupt keine Gebühren an.
    Und ich lasse das jetzt alles durch einen Juristen prüfen
     
  24. Und da haben wir es doch. Am Telefon... :wall:
    Und dann wird sofort zurück gezogen. Schade das es immer wieder Pyrotechniker gibt, die sich von solchem Schwachfug beeindrucken lassen, anstatt mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen zu halten.

    Danke @PyroWolle das du es noch einmal aufgedröselt hast. Kommt genau da raus, wo ich auch schon war.

    Bin jetzt hier raus, da wir uns seit Tagen im Kreis drehen.

    LG Matze
     
    Eistee, Pyro tha dragon und PyroWolle gefällt das.
  25. Ein Widerspruch bringt ja nichts, dann darf ich das FW nicht machen bis der Widerspruch geklärt ist.
    Das ist aber nur land brandenburg u berlin so.
    In anderen Länder zeige ich es ja den Landesämtern an, da gibt's überhaupt keine probleme
     
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