In deutschland darf es nicht Verkauft werden richtig Lese bitte den oberen Text Shop in Österreich nicht Deutschland
Seh das ähnlich wie Oggel,Versand nach DE ohne LGZ ist nicht erlaubt...da hilft Dir auch deine konstruktive Antwort nichts... BG
Würde auch nochmal auf Fireblades Post hinweisen. P1 ist schon ganz schön am Wackeln in DE. Wenn jetzt hier schon Röder mit Gesetzestexten argumentiert, frage ich mich wem das ganze noch ein Dorn im Auge ist. Weiß nicht ob sich Konkurrenz zurückhält.
Warum wackelt P1? Hast du Infos? Ich mag diese elenden deutschen Sonderregelungen nicht. Erst zwingend eine BAM Prüfung, dann zwingend eine BAM ID/Nummer. Die LGZ gehört meiner Meinung nach als Handelshemmnis ebenso abgeschafft.
Nein das nicht. Sorry. Dachte eher an Medienberichte und die Diskussion im P1 Knallwaren Thread. Möchte keine Gerüchte streuen. Im Gegenteil.
Naja, in den Medien wird wohl kaum zwischen P1 und F3/4 auf der Straßenkreuzung unterschieden. Ich möchte das jetzt nicht weiter ausführen, gibt sonst wieder rege pro/contra Diskussion.
Letztmahlig laut Österreichischer Regierung und nachfrage bei der zuständigen Behörde ist es immer noch so dass es ein Österreichischer Shop ist genauer gesagt versenden ja die Polen die Tschechen und und und ebenfalls allerdings ist es nach auskunft so dass unsere Firma die Ware innerhalb Österreich abgibt Vor weiteren Diskusionen nehmen wir Abstand.
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Wenn man sich so einige Antworten des Shopbetreibers durchliest, zweifelt man dann durchaus an der Seriosität. Vielleicht solltet ihr daran ein wenig arbeiten - Vertrauen bei den Kunden zu schaffen sollte weit vorne stehen.
Ich bin kein Rechtschreib-Fetischist, aber ein paar Satzzeichen könnten hie und da nicht schaden. Das erleichtert das Lesen wirklich ungemein!
Da ging's aber so viel ich weiß um illegale Ware (F3 + F4 ohne Erlaubnis, womöglich auch ganz ohne CE) und/oder unzulässigen Versand als "normales" Paket. Beides trifft auf Pyrofix (m.W.) nicht zu.
Vielleicht trotzdem ein Dorn im Auge, ob die Leute dann ihre Knallkörper auch richtig aufbewahren. Im Wohnraum ist nur 1kg Nem (1.4G) erlaubt, außerdem haben die meisten P1 Böller hier keine Lgz und laut Bam braucht man die scheinbar doch auch als Verbraucher.
Die Frage ist halt wann/wo das Überlassen stattfindet. Aber das ist ein Thema, das ich gerne den Rechtsverdrehern überlasse. Allerdings ist das alles überhaupt nicht mit den von @Tornado genannten Fällen vergleichbar.
Nope. Glaube, das stand so auch nicht in diesem Einschätzungspapier der BAM. Im Gesetz steht es jedenfalls anders: Das ist so zu lesen, dass das "gewerbsmäßig" für alle danach aufgezählten Tätigkeiten gilt. Entsprechend braucht nur jemand, der die PtG gewerblich nach Deutschland verbringt eine LGZ. Laut Einschätzung der BAM eben auch Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben. Aber das ist letztlich eben nur eine Einschätzung/Auslegung der BAM und damit noch lange nicht geltendes Recht. Ob man da als Verbraucher im Zweifelsfall etwas zu befürchten hat, wenn man bei PyroFix bestellt, ist also erstmal unklar. Ich denke aber eher nicht. Und ja, auch aus meiner SIcht ist die Regelung mit der LGZ ganz klar ein nicht tarifäres Handelshemmnis und verstößt damit gegen geltendes EU-Recht. Wird wirklich Zeit, dass sich da vielleicht nochmal ein paar Importeure aus dem EU-Ausland zusammentun und versuchen, ähnlich wie bei der BAM-ID, eine Klage durch die EU zu erwirken.
So zum einem dürfen wir festhalten, dass unser Onlineshop sich in Österreich befindet. Ebenso wurden heute mehrere Telefonate geführt mit der BAM ebenso nach 1ster Ansicht vom Zoll hieß es von beiden Seiten Dass die Feuerwerksartikel Ein gültiges CE kennzeichen haben müssen und eine Zulassungsnummer sowie Kat P1 und eine Deutsche Beschreibung ebenso dass diese Ab 18 Jahren sind und dass die Spedition eine Genehmigung benötigt um generell FW zu Verbringen dies aber nicht unsere Aufgabe sei. Die BAM beantwortete unsere Frage ebenfalls ähnlich und sprach ebenfalls von Verwahren eine Lagerung währe über einen langen Zeitraum der per Gesetz nicht genau definiert ist. End Resoltat ist dass wir beiden Zoll wie BAM unsere Anfrage schriftlich eingereicht haben hoffen auf baldige schriftliche Antwort. Es bleibt spannend !!