Bestimmung U18 auf dem Abbrenner

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von firepowerfranken, 9. Juni 2019.

  1. Servus :)

    Wie handhabt ihr das? U18 auf dem Abbrenner - ja oder nein? Dass Minderjährige nichts anzufassen oder mit aufzubauen haben ist klar, aber ist reines zugucken aus Interesse vertretbar?

    Mit freundlichen Grüßen

    firepowerfranken
     
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  2. Bin kein Pyrotechniker aber m.M.n. so einfach nicht möglich. Wahrscheinlich nur mit Schadensverzichterklärung der Eltern etc.

    Wenn da was passieren sollte ist es glaube ich ganz schnell aus und gibt eine menge Ärger.
     
  3. Das muss jeder mit sich und seinem Gewissen vereinbaren können. Schulkinder laufen auch alleine gefährliche Wege/Straßen ab....... Oder treiben ihr Unwesen im Neubaugebiet, dem Megaspielplatz gegenüber..
     
  4. Achja.. Und wer mit 15 Jahren motorisiert am Straßenverkehr teilnehmen darf, soll so wenig auf einem Abbrenner verloren haben?
     
  5. Rechtlich geht das nicht, aber das muss jeder selbst entscheiden...

    Beaufsichtigung und Mahnende Worte reichen vielleicht nicht aus.
    (was von den Eltern verboten wird, ist eh am spannendsten)
    Da möchte ich nicht die Verantwortung tragen müssen, wenn etwas passiert..
     
  6. Naja, rechtlich geht die reine Anwesenheit schon. Zumindest ist sie nirgends untersagt.
    Überlassen ist ab 16 möglich (unter Aufsicht zu Ausbildungszwecken).
     
  7. Hm, da nicht ganz klar ist um was es geht:

    U18 auf dem "Abbrenner" bei einem Silvesterfeuerwerk Kl. 2 - sollte kein Problem sein da kein Überlassen stattfindet.
    U18 auf dem Abbrenner bei Großfeuerwerk - i.d.R. schreibt die Versicherung und UVV vor, das keine Unbefugten Personen auf dem Abbrenner zu sein haben sobald Material da steht. Möglich wäre das im Sinne einer "Besichtigung" entweder bevor das Material verladen wird oder im Rahmen einer Führung hinter einer Absperrung/Flatterband. Ach ja, der Azubi für Veranstaltungstechnik darf dann auch noch.
     
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