Bestimmung Angleichung & 75g Raketen

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von progres99, 13. Februar 2018.

  1. Das würde mich auch interessieren! bitte die Fachmänner ran :)
     
  2. Wie jetzt? Soll die nem für f2 Raketen angehoben werden?
     
  3. Das ist bislang (leider) nur ein Gerücht...
     
  4. Ich war heute nochmal bei meiner Erlaubnissbehörde, da ich nochmal hingebeten wurde.

    Es stellte sich heraus, mein Sachbearbeiter wollt mir noch einige Informationen geben bzgl. was in einer Feuerwerksanzeige rein gehört. Ich muss nur angeben wer, wann, wo und grob was und in welcher Kat (Nur anzahl und Bauart[ob Batterie, Feuertopf, etc.])

    Das ist aber nicht das worauf ich hinaus möchte.

    Er hat mir auch mitgeteilt, dass aktuell am SprengG gearbeitet wird. Was genau überarbeitet wird, könne er nicht sagen nur das etwas überarbeitet wird. Einen Groben Rahmen wie lange noch gearbeitet wird konnte er aber geben. "Dieses Jahr wird das wohl nichts mehr."

    Die Vermutung liegt nah, dass auch Änderungen dabei sind, die P1 bezreffen.

    Beste Grüße
     
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  5. Nun ja, selbst wenn dem so sei. In Deutschland ist es sehr üblich das vieles 2-4 Jahre oder mehr an sog. Übergangsfristen gewährt.
    Sprich, sollte es was 2020 werden, so hätten wir noch paar Jahre. Der Erwerb wird wahrscheinlich wenn überhaupt direkt verboten.

    Ich selbst mache mir da keine großen Gedanken, in DE mahlen die Amtsmühlen seeeeeehr langsam. Das ist bürokratisch, was wir so lieben, so schnell nicht umzusetzen.
     
  6. Auch wenn in DE die Mühlen langsam laufen, werden die Gerüchte immer lauter, dass bald die 27er keine Feuerwerke mehr Anzeigen dürfen..........
     
  7. Auch wenn das so umhergeistert, wäre das Riesenschwachsinn.

    Denn das hebt in dem Fall den essentiellen Grundwert des 27ers restlos auf.

    Das ist SCHLIMMER wie Handwerken für nichtberufsgelehrte zu verbieten, aber Baumärkte offen zu lassen.

    Da ein 27-er eben den essentiellen Mehrwert an Eigenständigkeit nachweisen musste und kann.

    Ein F3-ler ist halt “hausgemachtes Eigenproblem“ des Gesezugebers und wird garantiert nicht mit SO einer Allgemeinauflage “ausgemärzt“......

    Falls doch, verliere ich das allgemeine Vertrauen und begrüße herzlich die Panikpolitik 2.0.....
     
  8. Warum wäre das Schwachsinn? Der 27er war für Böllerschützen konzipiert und Böllerschützen müssen nun mal nichts Anzeigen. Ich kann mir gut vorstellen, dass unseren Behörde den 27er für F3 ein Dorn im Auge ist und wenn man halt den 27er das Anzeigen untersagt, hat man quasi das "hausgemacht Problem" gelöst.
    Mir persönlich ist es aber egal ob das Gerücht stimmt oder nicht. Denkbar wäre es auf jeden fall.
     
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  9. Das Ding mit dem F3 27er lässt sich noch einfacher umsetzen: Einfach wie im Rest der EU F3 Feuerwerk ab 21 Jahren freigeben und ZACK sind der Großteil der F3 27er weg.
     
  10. Das das Anzeigen wegfallen soll wurde uns auch auf dem Lehrgang gesagt.
    Es ist wohl die einfachste Methode den Schein ganz verschwinden zu lassen.

    Wenn ich damals richtig zugehört habe, verliehrt der Schein seine Gültigkeit wenn keine Feuerwerke angezeigt werden.
    So sind dann spätestens ein Jahr nach Gültigkeit des Gesetztes alle 27er Wertlos und werden eingezogen.
    Mal schauen ob das ganze dann nur den F3 Schein betrifft oder auch den mit Fachkunde...
     
  11. Das wäre ja mal ne ganz üble Nummer :confused: :dontthinkso: Allerdings betrifft das mit dem Gültigkeitsverlust, wenn nicht einmal im Jahr was angezeigt wird ausschließlich die 27er MIT Sachkunde. Die Sachkunde erlischt nämlich dann, und somit die Grundlage für die Erlaubnis. Der 27er ohne Sachkunde könnte dann weiter zum Einkaufen unter dem Jahr, auch für F3 genutzt werden. Allerdings bedürften dann sämtliche Feuerwerke unter dem Jahr und vermutlich auch alles was an Silvester in F3 geschossen werden soll einer normalen Ausnahmegenehmigung. Ein Traum :rolleyes:
     
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  12. §11 SprengG "Erlöschen der Erlaubnis" bezieht sich ausschließlich auf den gewerblichen Bereich, da er zwar laut §20 (4) SprengG auch auf Befähigungsscheine anwendbar ist, im §28, der Regeln aus dem gewerblichen in den nicht-gewerblichen Bereich überträgt, aber nicht genannt ist. Zudem bezieht sich das Ausüben der Tätigkeit nicht ausschließlich auf das Anzeigen von Feuerwerken, ein Einkauf eines einzelnen Artikels dürfte schon ausreichen.

    Wo soll das stehen? Die Fachkunde erlischt nach fünf Jahren (§29 (2) der 1. SprengV) und muss dann durch einen Wiederholungslehrgang aufgefrischt werden (§32 (5) der 1. SprengV).
     
    Mannermau gefällt das.
  13. Auch auf die Gefahr dass ich jetzt total danebenliege :confused:
    Der §20er kann doch gar keine Feuerwerke anzeigen. Das kann doch nur der §7er.
    Auch wenn beide Scheine in einer Person vorliegen, wird doch der §7er für die Anzeige im gewerblichen Bereich und der §20er für den Abbrand benötigt, da nur er die entsprechende Befähigung besitzt.
    Was macht denn der §20er ohne §7er zu Silvester für sein privates Feuerwerk der Kat F4 wenn es keine §27er mehr gibt?
     
  14. Er lässt es durch seinen 7er (für jemanden muss der 20er ja arbeiten) anzeigen, ansonsten gibt's halt kein F3/4, wie bei mir mangels geeigneten Abbrenner.
     
  15. Wenn der 27er für Böllerschützen konzipiert war, warum wird dann im gesetzt explizit "PTGs" genannt?
    Das wurde IMHO bewusst so rein geschrieben, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass da ein Ahnungsloser einfach mal was zusammen kopiert hat, als er den Gesetzesentwurf geschrieben hat und Feuerwerk da rein gerutscht ist...
    Außerdem geht das durch einige Hände, daher ist das mMn kein "dummes" Versehen, sondern wurde so gewollt.

    Bei der letzten Anmerkung zum Gesetzesentwurf waren ja auch ein paar Kluge Köpfe involviert.... Da gab´s schon mal die Idee die Möglichkeit F2 anzuzeigen zu streichen, wurde dann aber wieder verworfen....
     
  16. Ob der 27er einst für Böllerschützen konzipiert war, ist letztendlich nicht von Belang, da die Angleichungen des Rechts im Gebrauch von PTg's ab F3 über die Regelungen im $ 27 erfolgten. Ebenso ist ja auch der Gebrauch von PTG's der Kat F4 für Scheininhaber im nichtgewerblichen Bereich geregelt. Gibt es ein Gesetz, das alles außer Kraft zu setzen, dann kann ich mir die Erlangung des 27er für Kat F4 sparen. Können Behörden sowas willkürlich festlegen oder bedarf es da nicht einer Gesetzesnovelle. Mein Ausbilder hat mir dergleichen nicht berichtet. Dass es da in den Behörden immer ein paar unwissende Gernegroße gibt, die meinen sich herausnehmen zu müssen, Beschränkungen aufzuerlegen, liegt darin begründet, dass der 27er für Hobbyzwecke im F3 Bereich unerwünscht ist. Darum wird man da gern geknebelt. Dagegen anzugehen lohnt sich immer.
     
  17. Dieses Gerücht der Änderung ist schon seit Jahren im Umlauf. Es hieß 2018 kommt die Änderung, dann 2019, jetzt sind wir anscheinend schon bei 2020 und nächste Jahr bei 2021. Achja stimmt, 2021 ist Bundestagswahl, da gehts ja auch wieder nicht :). In der Tat ist vielen Behörden die F3 27er Geschichte ein Dorn im Auge. Kann die Aufregung aber nicht nachvollziehen. Von allen nicht Fachkundigen Personen die Feuerwerke abbrennen machen die sicherlich keine 5% aus :)

    Dieses Gerücht gibt es auch tatsächlich. Ich glaube Nico hat dies mal erwähnt. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.


    Gerüchte über Änderungen gibt es irgendwie immer, naturgemäß natürlich schlecht. Währe ja ne Weltneuheit wenn der Deutsche positiv über Änderungen in der Zukunft spricht.
    Wenn irgendwas geändert werden sollte, dann kann ich mir nur eine weitere Angleichung richtung EU Recht vorstellen.
     
    Mofafreund gefällt das.
  18. Wenn man Europa an Deutschland angleicht ????? Dann sollen sie alles andere auch an Deutschland angleichen. Möchte mal wissen welches Land die deutsche Rente haben will. Die Griechen bestimmt nicht.
     
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