Bestimmung P1 aus Polen aktuelles Gesetz

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von BerlinerKnallkopp, 2. Juli 2019.

  1. Hey Leute,
    ich hätte mal vor nach Polen zu fahren und mir ein paar Funke P1 Artikel zu gönnen.
    Jetzt meine Frage:
    Was muss ich beachten wenn ich unter 2KG Nem bleibe? Und ich bräuchte links zu den Gesetzestexten(zwecks Ausdruck)
    —————

    Ich weiß es gibt die ADR 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) aber ich habe irgendwo gelesen (leider finde ich das nicht mehr),
    dass man bei 5Kg einen FW Karton plus 3Kg Feuerlöscher benötigt. Wenn man aber unter 2 Kg bleibt brauch man selbst diese Dinge nicht mehr.

    Weiß jemand darüber Bescheid und kennt den Gesetzlichen Text dazu, wäre echt wichtig.!!!

    Ich finde dazu leider nichts mehr.
     
  2. 1000 Punkte Regel: Bei 1.1G & 1.3G sind im Endeffekt 20kg Netto. Alles in den richtigen Kartons verpackt und zu getaped. Feuerlöscher muss ein 3kg ABC-Löscher sein, der geprüft und gesichert mit dabei sein muss. Frachtpapier macht Sinn, wenn du dem Zoll nicht alles einzeln vorrechnen willst.

    Weitere genauere Ausführungen sind eigentlich für dein Vorhaben nicht nötig. Ich bin mir nicht 100% sicher dass alles passt, aber sehr sicher ;)
     
  3. Das alles habe ich doch schon oben geschrieben. Bitte Thread lesen. Ich suche eine andere Reglung (bis 2KG)
     
  4. auch gültig für privatpersonen ?
     
  5. Er fragt nach 'Freistellungen Kapitel 1.1.3 ADR'

    Siehe PN ;)
     
  6. Du musst erstmal rausfinden um welche UN-Nummer es sich hierbei handelt. Beim Verbringen wird nicht nach der Klasse (F1-F4, P1-P2, T1-T2) unterschieden sondern nach der Transportklassifizierung 1.1G bis 1.4S.
    Dann geht es hier weiter:
    Sicherheit - 1000 Punkte Regel - Papiere?
     
    buuii gefällt das.
  7. Jap
     
  8. Dein beschriebener Punkt 1. ist es.
    Dort schreibst du doch das keine un Nummer erforderlich ist.

    Welche transportklasse ist es denn wenn es P1 ist?
     
  9. Transportklasse und P1, F1, usw haben nichts miteinander zu tun. Es gibt Industriesprengstoff der 1.4S ist und es gibt Wunderkerzen, die sind ebenso 1.4S.
    Das nur so nebenbei.
     
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  10. #10 TIE Fighter, 3. Juli 2019
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juli 2019
    Ich schrieb: Eine einfache Verpackung ohne UN-Prüfzeichen ist ausreichend. D.h. nicht das der Gegenstand keine UN-Nummer benötigt.
    Die maximal zu befördernde Menge (bei GGVSEB immer Brutto, also die Gesamtmasse keine NEM) richtet sich nach der Einordnung in eine bestimmte Klasse die nach Unterklassen in UN-Nummer eingestuft sind. So entspricht Feuerwerk der Unterklasse 1.3G der UN-Nummer 0335, 1.4G ist 0336 und 1.4S ist 0337.
    Bei Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.3 sind es max 5kg Brutto.
    Bei Klasse 1 Unterklasse 1.4 sind es max 50kg Brutto.
     
    Mathau gefällt das.
  11. Ok jetzt habe ich verstanden und ich glaube auch dass das genau ist was ich gelesen habe die 5Kg Brutto sind dann glaube ich die 2KG nem die ich gelesen habe.

    Mir geht es einfach nur darum keinen Feuerlöscher etc dabei zuhaben. Und die 2KG nem sind mehr als ausreichend
     
    boeller1007 gefällt das.
  12. #12 TIE Fighter, 3. Juli 2019
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juli 2019
    Bei der GGVSEB wird ausschließlich das Bruttogewicht bewertet. Die NEM interessiert hier keinen.
    Over and out
     
    svenboom und wgriller gefällt das.
  13. Wo ist das Problem, einen Feuerlöscher dabei zu haben? Wenn man FWK transportiert sollte man immer einen haben. Egal ob man eine VE Wunderkerzen oder drölf Prezident Piro im Koferraum hat. Und wenns nicht für sich selber ist dann kann man im Zweifelsfall wem anders helfen der in Not ist. Mann, mann, mann. Und wer wirklich alles von einem Feuerlöscher abhängig macht (der ein paar Euro fuffzig kostet und im Zweifel LEBEN rettet) sollte sich mal wirklich hinterfragen.
     
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