Bestimmung Helferscheine im Ausland

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von original.fan, 13. Juli 2019.

  1. Hallo in die Runde,

    hat jemand Erfahrungen ob Helferscheine, die bei Jobs im Ausland gesammelt wurden, bei der Zulassung zum Lehrgang in Deutschland berücksichtigt werden?

    Grüße Patrick
     
    Pyro tha dragon gefällt das.
  2. Bekanntmachung
    der Grundsätze für die Anerkennung
    und Durchführung von Lehrgängen
    nach dem Sprengstoffgesetz
    Vom 11. Januar 2018

    Grundlehrgang
    „Abbrennen von Feuerwerken“

    ...
    4 Besondere Zulassungsvoraussetzungen
    Nachweise über eine Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung von
    – mindestens 20 nach § 23 Absatz 3 1. SprengV angezeigten Feuerwerken unter Verwendung verschiedener
    pyrotechnischer Gegenstände. Dabei müssen in jedem Fall pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4
    (z. B. Kugel-, Zylinderbomben und Raketen) verwendet worden sein.
    Die Mitwirkung an den genannten Feuerwerken muss
    – im Rahmen einer Tätigkeit als Hilfskraft bei Feuerwerken2
    und
    – innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Lehrgang
    erfolgt sein.
    Die Nachweise hierzu müssen durch die für das jeweilige Feuerwerk verantwortliche Person nach § 19 SprengG ausgestellt
    sein und sollen dem Muster der Anlage A 3.2 der „Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von
    Lehrgängen nach dem Sprengstoffrecht“ entsprechen.


    Sind die Feuerwerke im Ausland nach der 1. SprengV angezeigt gewesen? Vermutlich nicht. Also nach Rechtslage nein, ich würde aber mal bei der zuständigen Behörde nachfragen. Vielleicht gibt es da einen Ermessensspielraum.
     
  3. Ich bin im gleichen Fall, und ja nach meinem Wissensstand ja, werden sie anerkannt. (Aussagen ohne Gewähr) Vorausgesetzt die im Gesetzestext beschriebenen Bedingungen sind erfüllt genauso wie in Deutschland auch. Am einfachsten das Formular ausdrücken und dem Jeweiligen Feuerwerker vorlegen. Ps sämtliche F4 Feuerwerke haben Anzeigepflicht.
     
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