Pyrotechniker Umschreibung von 27er auf 7er möglich ?

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von Haudegen, 21. Juli 2019.

  1. Hallo an alle

    Der Gedanke nächstes Jahr den Großfeuerwerkerlehrgang zu absolvieren wird immer realer. Jetzt habe ich eine Frage diesbezüglich. Mein Gedanke wäre erstmal den Schein als 27er ausstellen zu lassen. Kann man das auch jederzeit in einen 7er umwandeln lassen, falls man zb. das ein oder andere Angebot bekommen sollte, auf Hochzeiten o.ä was zu machen, oder auf die Idee kommt einen Onlineshop zu eröffnen?
     
  2. Naja mit einfach umschreiben lassen ist es nicht getan. Erstmal müsstest du dann ja sowieso nen Gewerbe eröffnen. Ganz abgesehen von den restlichen Dingen. Du kannst halt mit deinem Zeugnis soweit ich weiß den 7er beantragen dann wie auch den 27er. Aber ob sich das lohnt..
    Dann evtl. lieber den 20er gleich mit beantragen, dir nen 7er suchen mit dem man dann falls man aus dem Bekanntenkreis oder so Aufträge bekommt zusammenarbeiten kann.
     
  3. Meinst Du damit, ob Du die Befähigung hast (also 20er?)
    Weil der 7er darf per se gar nix mit Feuerwerk machen.

    27er ist vereinfacht und laienhaft ausgedrückt der 20er + der 7er für nichtgewerbliche Nutzung. (ja, natürlich nicht, da der 7er dazu befähigt mit ptG zu handeln und Aufträge entgegen zu nehmen (gegen Geld) und der 20er die Befähigung darstellt dieses dann abzubrennen.

    Ergo - bei einer Person mit 7er muss derjenige auch immer den 20er haben
    Anders bei größeren Firmen
    Da hat die Firma (nicht natürliche Person) den 7er - beispielsweise Weco - und einen oder viele 20er, welche die Feuerwerke abbrennen.

    In wie weit man ggf. den Kurs nachholen müsste - sagen wir nach 4 Jahren als 27er, kann ich nicht beurteilen.

    Meine Meinung (ACHTUNG) sagt aber, dass Du durchaus auch später den 20er beantragen kannst bzw. umgekehrt - wer den 20er hat und dann für sich als 27er Feuerwerke PRIVAT abbrennen möchte - diesen beantragen darf.
    Eventuell bei Wübbe nachfragen? Oder dem Amt bei dem man den 27er/20er beantragen will?
     
  4. Dann habe ich den 7er mit dem 20er verwechselt. Bedeutet es also, das ich als 20er gar kein feuerwerk kaufen, sondern dieses nur abbrennen darf? Für einen handel wäre dann eher der 7er interessant?
     
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  5. Noch mal,

    der 7er ist der HÄNDLER/gewerblich agierende Selbstständige
    der 20er ist der ausführende Mensch, welcher das Feuerwerkhandwerk erlernt/ausübt...
    7er muss nicht zwingend eine natürliche Person sein, der 20er hingegen schon.
     
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  6. Das ist mir jetzt auch schon klar geworden
     
  7. Umwandeln kannst du den Schein nicht, du kannst aber, wenn alle sonstigen Voraussetzungen bestehen, mit deinem Fachkundezeugnis, das du nach dem erfolgreichen Lehrgang erhältst, jeden der drei Scheine (§7/§20/§27) beantragen und bekommst die auch ausgestellt, sofern keine Versagensgründe vorliegen. Die Vorgänge laufen - zumindest war das bei mir in Mittelfranken damals für 20er und 27er so - vollkommen getrennt ab, es gibt keinen "Mengenrabatt".

    Vorteil bei gleichzeitiger Beantragung ist, dass man die Unbedenklichkeitsbescheinigung und das ärztliche Attest nur einmal braucht, wenn mehr als ein Jahr zwischen den Anträgen vergeht, muss man neue liefern. Die Fachkunde gilt ab der Prüfung für fünf Jahre, um sie zu erhalten, muss man einen Wiederholungslehrgang innerhalb des fünften Jahres besuchen und dafür auch wieder die Unbedenklichkeit nachweisen.
     
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