Firmen & Shops Salut bombenrohre auf amazon?! WTF

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Yuno Gasai, 12. Sep. 2019.

  1. Wenns auf eBay keinen stört, warum nicht auch auf Amazon versuchen, das Zeug überteuert zu verkaufen...
     
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  2. Nun ja, es waren dort doch "nur" Attrappen .Sind die hier bestimmt auch.;)
    Fehlt nur noch das Polenböller angeboten werden.......:rolleyes:
    Kommt bestimmt auch noch.
     
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  3. Gab es vor ein paar Wochen. Große Viper Böller. Hatte es gemeldet, wurde aber nicht entfernt. Finde den Link gerade nicht....

    Ahhhh, hier, unter beendete Angebote:
    Feuerwerk Attrappen Rarität Sammler Stücke | eBay

    Edit: Mal gucken wie lange es noch dauert bis zur Bild Schlagzeile!
     
  4. Geht mir ebenso :) bis ich ein rentner bin dauert noch ne ewigkeit haha, außerdem hab ich es ja nur hier reingeschrieben weil ich dachte das vlt jmd was dagegen tun kann.. weil was wenn es kinder kaufen ? ich mein ja nur .. ich weiß wir haben alle als kinder gezündet aber trozdem..
     
  5. haha das wärs XD am besten noch nen paar kugelbomben ^^
     
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  6. das wäre nicht so toll..
     
  7. Mal ne Packung geordert......wird doch heutzutage soviel Sch**** für weitaus mehr Kohle angeboten....und als alter Pyromane muss das halt dann in den Warenkorb...…..mein Zeigefinger hatte ein Eigenleben entwickelt....kann ich nix dafür......EHRLICH... :bye:
     
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  8. Hast du heute früh nen Kasper gefrühstückt? ;):)
     
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  9. ..... is meine meinung ^^ die strobes find ich nich gut haha .. btw hab den verkäufer übrigens gemeldet .... hoffe es bringt was
     
  10. Hab grad mal deinen Avatar gegoogelt......alles klar....:D
     
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  11. Okay :) na dann wenn es dir weitergeholfen hat :D
     
  12. Yuno Gasai ist ein junges und attraktives Mädchen mit heller Haut, rosafarbenen Augen und langem rosafarbenen Haar, welches sie zu vier Zöpfen gebunden trägt. Sie hat einen sehr weiblichen Körperbau, weswegen sie in der Schule viele Verehrer hat.

    Ihre Kleidung variiert sehr, jedoch trägt sie häufig kurze Röcke und Kniestrümpfe dazu.

    Kurz gesagt ein Waschweib:p
     
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  13. haha

    (sorry konnte nicht Anders)
     
  14. OHA ! Der steht bestimmt bei den Behörden unter Beobachtung !:eek:
    Warten nur darauf bis er weitere "Attrappen" einstellt.

    Die werde ich mir dann bestellen, ist ja bald Silvester....;)
     
  15. haha
     
  16. Die sind doch sogar 1.3g oder nicht? :D Wahnsinn.
     
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  17. Kann ich Dir ned sagen….auf jeden Fall F2.....mal demnächst ein abgelegenes Plätzchen aufsuchen.....:cool:
     
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  18. Highnoon...Piastenbrücke in Öhm......Hinterdupfing :)
     
  19. Gute Idee......mit Tapematch alle Fünfe.....….Punkt 0:00.....da gehen paar Lichter an...….:applause:
     
  20. Ihr kauft wirklich die Dinger ein und habt keine Angst vor Strafverfolgung sofern das bei Amazon gemeldet und gelöscht wird? Ich meine, wer weiß, vllt. wird daraus ein Verfahren... Würde es nicht tun.:eek:
     
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  21. Moin!

    @Defense
    Vollste Zustimung! Das Denunziantentum scheint hier echt bei einigen in ihrer Mentalität tief verwurzelt zu sein! Ja, ist mir klar, daß ich für diese Aussage jetzt Dresche kassieren werde....:D

    Da sind jetzt einige bestimmt sehr stolz auf Dich...:p
    Habt Ihr mal geschaut, was der sonst noch so verkauft? Traumsterne, Rauch, in besagtem Artikel steht unten ab 12 Jahre....und die Singleshots haben ein Design wie Kinderfeuerwerk.
    Ist mal irgend jemand auf die Idee gekommen, daß der gar nicht weiß, was er da anbietet und hat den direkt angemailt und ihm das mitgeteilt, statt ihn bei der Behörde anzup....n?

    Mit bestem Gruß
    Quinzy
     
  22. #47 Elroh, 14. Sep. 2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. Sep. 2019
    @adi warum gleich so angegriffen sich fühlen ist mir schleierhaft. Es scheint jedoch nicht vonnöten weiter darüber zu schreiben.
    Ich habe lediglich meine Meinung zu dem Thema geschrieben wie es rechtlich zu sehen ist.

    Schönen Abend und raus.
     
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  23. Die Diskussion bzgl. Strafverfolgbarkeit beim Besteller gab es doch schon 1000 mal...
    Ob jetzt "legale" F2 und P1 Ware bei Ultrasshop und Co oder auf Amazon gekauft wird, ist ja irrelevant - es ist quasi das Selbe.
    Und bei den besagten Shops kamen wir auch schon auf die Antwort, dass dem Endkunden max. der Besitz zur Last gelegt werden kann, nicht aber die unsachgemäße Lieferung - das ist das Bier vom Händler (woher soll ein Endkunde wissen, dass das A) nicht mit der Post verschickt werden darf und B) dass der Händler das nicht weiß).

    LG Tobi
     
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  24. @saibot_100 Falls dort allerdings jemand bestellt hat, der keine Erlaubnis nach §27 (oder einen §7er), sähe das doch anders aus, oder nicht? Schließlich darf man F2 nicht einfach ganzjährig erwerben. §40 Nr. 3 SprengG sagt dazu sogar: "Wer ohne die erforderliche Erlaubnis entgegen § 27 Abs. 1 explosionsgefährliche Stoffe erwirbt oder mit diesen Stoffen umgeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    Besitz legaler F2- oder P1-Ware ist ja auch unterjährig erlaubt, solange man sie nicht verwendet.
     
    wgriller gefällt das.
  25. Haste ja alles schön geschrieben... aber da schreibt ein User aus Östereich und einer aus Bayern..sicht:D:D:D:D
     
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