Hallo, mich würde interessieren, welche Verladeartikel im Kaliber 15 mm hergestellt wurden und von welchen Firmen in Deutschland. Bislang kenne ich da nur Produkte von ABA und Zink. Gab/gibt es auch andere Hersteller? Mir geht es nicht um rechtliche Aspekte, sondern nur um eine Übersicht über 15 mm Verladeartikel, die es aktuell gibt bzw. früher mal gab. Danke für alle Infos!
Mir sind eigentlich nur ZINK bekannt als KAT 4 Verladeartikel. Von ABA hab ich ehrlich gesagt noch keine so deklariert gesehen...
ABA hatte definitiv auch welche, waren allerdings ohne CE (zumindest die, die ich letztes Jahr gesehen hatte) - daher wäre ich mir nicht sicher, ob es da aktuell überhaupt noch was gibt
Auch mir sind nur die von Zink geläufig. @sternbukett15 Aber wir reden hier auch definitiv über Kat4 Verladeartikel in 15mm und nicht über PM1, richtig?
Mir sind auch nur die von Zink geläufig. Ansonsten fallen mir nur die ein: Jorge Vogelschreck Funke Vogelschreck ABA Vogelschreck Weco Vogelschreck und die Sind ob mit oder ohne Leuchtspur glaube ich alle PM1
Hier in Deutschland fallen alle Knallpatronen (PM2) unter die MES. Außer es handelt sich um F4 sprich Verladeartikel. Ebenso diese Funke P1 auch wenn es einige nicht glauben wollen.
Tut mir leid dich da verbessern zu müssen, aber deine aufgelisteten Artikel sind PM2 und/oder P1, jedoch sicher nicht PM1. Verladeartikel sind immer Kat4. @Dexter war'n Tick schneller!
Alter vor Schönheit oder wie? Aber ist nicht nötig, stimmt ja was Du sagst. Auch wenn Du nicht auf das Rechtliche eingehen möchtest, so spielt es hierbei dennoch eine große Rolle. Nur kurz: 1) Die BAM ist der Meinung, dass nach dem Verladen ein neuer ptG vorliegt und die brauchen bekannterweise eine CE-Zulassung. Das ist eine Meinung, auch logisch nachvollziehbar, aber kein Gesetz. Gleichzeitig fehlt eine Rechtssicherheit komplett in dem Bereich seit Einführung der CE. 2) Ab 2019 nach neuer Ausbildung werden in den Befähigungsscheinen nicht mehr Ver- und/oder Bearbeiten eingetragen. D.h. das Verladen fällt für die zukünftigen Kollegen eh weg. Nun stellt sich die Frage, ob der Vertrieb von Verladeartikeln überhaupt noch rentabel oder überhaupt sinnig ist bzw. sein wird. Mmh werden die Artikel zum Verladen mit SP früher oder später aussterben, unabhängig vom Kaliber...leider.
Beim letzten Besuch bei Zink war das schon ein Gespräch. Das man auf Verlade Artikel "angeblich" verzichten wolle. Da gab es anscheinend zuviele Unfälle.
Wenn P1 Artikel mit CE in Europa zugelassen und vertrieben wird stellt sich Deutschland bei der doch sehr willkuerlichen Einstufung unter das Waffenrecht genaugenommen gegen Europarecht. Europarecht geniesst de jure Vorzug gegenueber nationalem Recht. Wafferecht wird zwar national gehandhabt aber eine Ausweitung dessen auf Artikel die Europarechtlich nicht darunter fallen ist schon sehr zwielichtig. Ich weiss, Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe, wem wegen des Sachverhalts eine Strafe droht koennte mit einer Musterklage durchaus erfolg haben. Konsequenz dessen koennte dann allerdings auch sein das SSW/bzw. Pyromunition ganz verboten werden was Europarechtlich wieder ok waere :-( Sorry, nur mein Gedanke...ich weiss hier gings eigentlich um Verladeartikel.
Wenn es nur ein wegfall der klauseln gibt, ohne weitere neue definitionen, dann fällt das verladen de facto unter Verwenden entsprechend Gebrauchsanweisung der Hersteller, oder nicht?
Ich möchte nicht, dass der Thread in eine völlig falsche Richtung als eigentlich gewünscht abgleitet...aber darauf möchte ich noch meine Meinung schreiben Ich denke, dass das Verladen mit SP ganz klar Verarbeiten und nicht Verwenden ist, da der gekaufte ptG so noch nicht verwendbar ist. Genauso ist jede Änderung an einem ptG Bearbeiten (soweit die Änderung nicht unter das Herstellen fällt), z.B. Anzünder in die Stopine einbringen. Bringe ich den Anzünder aber an der Visco an oder an einer dafür vorgesehenen Kunststoffvorrichtung, dann ist das nicht Bearbeiten, denn ich verändere nicht den ptG. Das ist jedoch nur meine Interpretation; für meine Bezirksregierung hier in NRW ist das Alles "nur" Verwenden...was völlig daneben ist Mmn!
Bin ich einverstanden und zufrieden Aber: Die Bam sollte wissen das ein PTG der speziell fürs Verladen gefertigt wird "technisch, optisch und auch dadurch ersichtlich und mit Hinweis/Anweis" kein neuer PtG werden kann. Auch nicht durch verwendung von Gerätschaft/Gestellen, diese sind ja unabdingbare alltägliche Arbeitsutensilien. Stählerne Gestelle/Gfk machen eine 2" Shell auch nicht zu einem neuen PtG. Der Verladeartikel wird verarbeitet, jedoch nicht zu etwas neuem, sondern zu der zweckgebundenen und vorgesehenen Verbundeinheit. Das hierbei SP pur verwendet wird, ist was """anderes""" Evtl ist ja ein Hersteller gnädig und vertreibt P1/F4 Schwarzpulversäckchen in 0,5g Schritten bis 5g? Dadurch wird aus dem Sp auch ein Verladeartikel in zweckgebundener Art ^^ Und: Ich traue dir das verarbeiten zu
Bitte nicht immer gleich pauschal gegen die BAM schimpfen! Die wurden gefragt und haben ihre Meinung dazu gesagt. Es geht ja auch nicht um das Nutzen eines Mörsers...man braucht ja für fast jeden Typ ptG eine Halterung oder Vorrichtung. Du hast natürlich Recht, eine 901 im Raketengestell bleibt eine 901. Tja, dieses ""anderes"", darum geht es. Das SP dient hier nicht nur zur Anzündung sondern auch zur Bewegungsänderung. Also ich denke schon, das da was neues entsteht...aber ob das auch ne extra CE braucht...da bin ich mir unsicher. Müsste ja dann auch für 2K Sätze in P2 gelten...besser keine schlafenden Hunde wecken... Das müsste dann ein Anzündmittel in P1-Z irgendwas werden...denke eher nicht Da bin ich aber froh, vielen Dank! Vor 2 Wochen wäre uns bald ein Reaktor in der Produktion durchgegangen (bin Chemiker in der Forschung und Entwicklung), und ich habe mit an der Herstellvorschrift gearbeitet... Nach der Analyse der Geschichte traue ich anderen nicht mal mehr das Lesen zu!
Schaut mal hier rein, etwas trocken aber es lohnt sich: http://www.zink-feuerwerk.com/assets/verladeartikel_sprenginfo_3-2018_www.pdf Den Link hab ich von der letzten Seite des Zinkkatalogs(...wer guckt den da bitte nach?!). Sehr gut argumentiert, aber es ist zum Teil doch eine Interpretationsfrage der Normen und Gesetze. Zumindest regt mich Das an meine Meinung nochmals zu überdenken.
Allmächtiger... ich bin als gelernter Jurist zwar eigentlich trockene Texte gewohnt, aber gegen das ist die Sahara ein Feuchtgebiet!