Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Steuerrechtlich auch als Privatentnahme bekannt und, sofern richtig gebucht, absolut unkritisch. Siehe auch § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG.

    VG Torsten
     
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  2. Habe mal ne Frage bei mir sagte der Sachbearbeiter die Aufbewahrung nach Kleinmengenregelung gilt pro Schein nur für eine Aufbewahrungsstätte. stimmt das? Habe nämlich 2 unbewohnte Gebäude auf meinen Grundstück.
    Er sagt: max 1x 5 kg nem 1.3 oder 1x 15kg 1.4 wenn g1.3 vorhanden nur die 1x 5kg nem gesamt. PRO Schein nur ein Lager.
     
  3. Lager hast du ja streng genommen nach der Definition gar keines ;)

    Grundsätzlich, wenn es nicht extra als Auflage eingetragen ist, dass du die Kleinmengenregelung nur einmalig in Anspruch nehmen darfst, steht es dir aber natürlich frei, in zwei verschiedenen Aufbewahrungsstätten auch jeweils die zulässige NEM auszunutzen. Ein gutes Beispiel wären hier wohl zwei Wohnsitze. Natürlich musst du deine 5kg 1.3G nicht zu jeweils 1,5kg pro Wohnung aufteilen, sondern kannst in jeder Wohnung 3kg NEM aufbewahren (ich setze bei der Zweitwohnung jetzt einmal voraus, dass die nicht im selben Haus sind und entsprechend auseinander liegen)

    EDIT: Da ist mir glatt durchgerutscht, dass unbewohnte Räume in bewohnten Häusern ja nur 3kg NEM haben :D
     
  4. Bei bewohnten Gebäude wären es aber 3kg nem max. Aber darum geht es mir nicht.
     
  5. Danke, hab es mal angepasst :)
    Hab ich glatt übersehen, muss die Uhrzeit sein. Ist mir noch zu früh :D

    Wenn es im Schein nicht explizit eingeschränkt ist, sehe ich aber keine Gesetzesgrundlage, die dich in der Zahl der Aufbewahrungsstätten einschränken sollte.
     
  6. Morgen :)
    LR410 darf je Brandabschnitt 1x angewendet werden. So die Gesetzeslage. Nur so als Info.
     
    Mathau gefällt das.

  7. Hi,

    wenn das geht freut es mich für die 7/20er... wie geschrieben sehe ich das etwas anders (Einfallstor für Blockierer)...

    wir haben eine Dissens über die Möglichkeit, nicht über unseren Wunsch dass es den 7/20ern erlaubt sein sollte.
     
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  8. Adnan liegt falsch?! :eek:
     
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  9. Was?! Das geht?!:eek:

    Solange ich seine Beiträge lese, hatte er immer Recht...

    Beste Grüße
     
    JonnyThunderkong und PyroFunke✸ gefällt das.
  10. Ich habe zwar etwas Bauchschmerzen hier zu schreiben, insbesondere weil ich nicht nochmal alle 91 Seiten gelesen habe.
    Ich möchte es nun endlich mit dem 27er versuchen.
    Antrag ist soweit ausgefüllt und ich habe Rücksprache mit dem Sachbearbeiter (der sich nicht wirklich auskennt) gehalten.
    Er hat mich auf ein Antragsformular verwiesen in dem aber u.a. der Fachkundenachweis zur Sprache kommt.
    Ich habe ihm gesagt, dass ich diesen nicht benötige da ich lediglich Kat F3 und ptG nach §20 (4) verwendenden möchte.

    Er meinte dann soll ich das doch einfach so auf ein Beiblatt schreiben.

    Meine Frage ist jetzt nur worauf ich mich da berufen soll? In welchem Absatz bzw Paragraph steht explizit drinnen bzw kann man herauslesen, das man für die von mir genannten ptG keine Fachkunde benötigt. Vielleicht bin ich nach der ganzen Wälzerei auch einfach nur blind?

    Und bitte nicht gleich angreifen, wie das so oft in diesem Thread passiert, falls ich hier und da mal einen Fehler mache.
    Ich bin kein Pyrotechniker und werde auch keiner werden. Ich möchte nur an Silvester ein paar größere Raketen und Batterien zünden.

    Edit: Ach so und in dem Antrag werden noch die Aufenthaltsorte der letzten 5 Jahre abgefragt. Geht es dabei nur um Auslandsaufenthalte?
     
    Darnoc gefällt das.
  11. § 4 1. SprengV - Einzelnorm

    Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
    § 4
    (1) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er sich auf § 22 Absatz 1 und 2 und § 23 bezieht, sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1, 2 (Feuerwerk), Kategorie T1 und – mit Ausnahme von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten – der Kategorie P1, pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S1 sowie von Raketenmotoren für die in § 1 Absatz 3 Nummer 2 bezeichneten Modellraketen. Satz 1 findet keine Anwendung auf pyrotechnische Gegenstände nach § 20 Absatz 4.
    (2) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (Ein- und Ausbau), den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 sowie das Auslösen pyrotechnischer (Tarn-)Schutzsysteme in Kernkraftwerken durch Personal mit eingeschränkter Fachkunde (geschultes Personal). Das Personal hat auf Verlangen der zuständigen Behörde die eingeschränkte Fachkunde nachzuweisen. Satz 1 gilt auch für das Vernichten von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind.
    (3) Die §§ 7 bis 22 Abs. 2, die §§ 23, 27 und 28 des Gesetzes sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (bestimmungsgemäßes, automatisches Auslösen der Airbag- oder Gurtstraffereinheit des Fahrzeugs), den Erwerb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.
    (4) Auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 sind § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes bezieht, nicht anzuwenden.


    Gruß
    ®Salute®
     
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  12. Ich finde es Klasse das du es in Angriff nimmst.

    Schreib bei der Frage nach dem Fachkundenachweis einfach hin "vgl. §4 1.SprengV".

    Ich musste bei der Aufenhaltsfrage auch beim Sachbearbeiter nachfragen, was damit gemeint ist. mir wurde gesagt, dass es um den dauerhaften Aufenthaltsort DE geht. Urlaub zählt da nicht mit rein, ein Au Pair Jahr z.b. schon.

    Beste Grüße
     
    Kooikerfreund gefällt das.
  13. Hast du mal nach dem Preis für die Erlaubnis gefragt oder wurde da was seitens der Behörde gesagt?!

    Bei mir 120€.

    Habe meine F3-Erlaubnis seit 2015.
     
  14. Bei aller "Euphorie" bitte immer dran denken :

    "Nur mal " an Silvester größere Raketen und Batterien zünden braucht mehr Platz und ,auch an Silvester, die Anzeige beim zuständigen Amt !
    Eine normale 20g Rakete kann mal durchzünden und in der Praxis stehen viele beim Start nur wenige Meter daneben .
    Nicht weiter schlimm ....
    Wenn das aber mit einer PGE 180 100mm Kugelkopf , bei der "die Kugel" NICHT innen hohl ist , passiert , wird s weniger lustig !!
    Der Gehweg vorm Haus ist mit solchen Sachen auch keine Option mehr !!
     
  15. Und hinsichtlich der F2-Artikel nach § 20 Absatz 4 der 1. SprengV dürfte es ohne Fachkunde schwierig werden. Über die Sinnhaftigkeit der Regelung ist hier ja schon länger gestritten worden, aber der Verordnungstext von § 4 schließt sie, anders als F3, ausdrücklich nicht vom Fachkundezwang aus.
     
  16. Musstest du einen lehrgang machen? Möchte den auch beantragen und es hies das ein lehrgang notwendig ist.
     
  17. Fällt irgendwie auf wenn man mit aller Mühe den Schein erfolgreich durchsetzt aber nie offiziell ein Feuerwerk beantragt, geschweige denn F3 Feuerwerk kauft.

    Mir gefallen die Auflagen überhaupt nicht.
    Das könnte zu einem Überraschungs Besuch führen :D
     
  18. Nein, ein Lehrgang ist/war nicht notwendig.
     
  19. Ja
    Ja, die Auflagen gefallen mir auch nicht. Aber dafür Klage zu erheben war es mir dann doch nicht wert. Glaube nicht, dass der gute Herr Zeit für einen Besuch findet, wenn man sich allein die Bearbeitungsdauer anguckt. Außerdem halte ich mich an die gesetzlichen Regelungen.
     
  20. Man _muss_ den 27er ja gar nicht für F3 nutzen. Unterm Jahr bestellen und F2+ waren meine Hauptgründe (bisher habe ich einen einzigen F3-Artikel gekauft).
    Zumindest bei den 27ern, bei denen F2 eingetragen ist und nichts angezeigt wurde, wäre eine Durchsuchung daher vermutlich oftmals vergebene Müh. Und v.a. was wollen sie machen, wenn bei der Durchsuchung F3 gefunden wird (und alles ordnungsgemäß gelagert wird)?
     
    Kikki93 gefällt das.
  21. Für F2/F3 nicht,
    wenn Du F4-27er machen willst brauchst Du 20 Scheine - ergo 20 Feuerwerke (oder 10 mit Höhen und Bodenfeuerwerk - oder ist diese Regelung inzwischen gestrichen?)
    Es gibt Anbieter von Lehrgängen, wo man in kurzer Zeit (5-8 Wochen) diese Scheine sammeln kann, kostet aber eine Stange Geld.

    Mit F4 hast Du den Vorteil neben den normalen Artikeln in F2 und den interessanteren in F3 auch die "off-limits"-Artikel in F4 verwenden zu können. Bodenknaller mit 200g Blitz lassen sämtliche Diskussionen um BKS in F2/F3 verschwinden, ebenso Batterien die bis zu 70kg wiegen und 600 Schuss haben können.

    Hängt aber immer vom persönlichen Befinden ab.
     
    ViSa und Christoph gefällt das.
  22. Ich hatte die Tage ein Gespräch mit der örtlich zuständigen Sachbearbeiterin bzgl. eines §27er für F3.

    Die Konversation lief etwa so ab:

    "Was wollen Sie denn mit dem Schein? Wenn sie unter dem Jahr ein Feuerwerk zünden möchten, beantragen sie einfach eine Ausnahmegenehmigung"

    "Ich möchte aber auch ptG der Kategorie F3 verwenden dürfen"

    "Reicht ihnen etwa das normale Silvesterangebot nicht aus?"

    "Nein, eigentlich nicht. Sonst würde ich keine Erlaubnis nach §27 SprengG beantragen wollen"

    "Aha... Aber stellen sie sich mal drauf ein, das Feuerwerk aufgrund der aktuellen Thematik bzgl. Emissionen sowieso in nächster Zeit verboten wird. Da bringt ihnen auch der Schein nichts mehr."

    Ich weiß nicht was ich dazu sagen soll...
    Mal sehen wie ich es nun weiter angehen werde.
     
    H3ISENB3RG gefällt das.
  23. Aha... Aber stellen sie sich mal drauf ein, das Feuerwerk aufgrund der aktuellen Thematik bzgl. Emissionen sowieso in nächster Zeit verboten wird. Da bringt ihnen auch der Schein nichts mehr."


    Is die Vorsitzende bei der DUH oder was? :shok::narr::crash:
     
  24. LOL selten so eine dämliche Antwort gesehen. Das denken sollte verboten werden.
     
  25. Was soll den sowas. So ein sch**ß Antwort habe ich noch nie gehört.:mad::shok:
    "Wird auf Grund der aktuellen Thematik sowieso bald verboten." Wenn das eine in der Zulassungstelle gesagt hätte oder im Gartencenter oder, oder, oder...

    Bei mir ist grade wieder K. Kinski angesagt:mad:

    Beste Grüße
     
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