Besucher Ist das verleiten von z.B. einem Funke D und einem Funke Luftheuler legal?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Herzblut Pyro, 18. September 2019.

  1. Ich würde gerne einen Funke Chinaböller D/C/B Kategorie P1 mit einem Funkeluftheuler Kategorie F2 verleiten. Am ende möchte ich daraus sozusagen einen Böller mit Pfeifvorbrenner bauen? Jetzt stellt sich nur noch die Frage: Ob diese Aktion legal wäre, denn bei Batterien darf man ja auch verleiten?.
     
  2. Schwierige Frage Stellung. Was du machen möchtest ist eine kleine Kette von Funke Böllern mit Luftpfeifer.
    Einen Böller "Selber bauen" würde ich so etwas nie nennen, vor allem nicht im großen WWW, da hast du schnell mal die Männer von der Polizei vor der Tür.
    So etwas hat der Liebe @Mr.Kanonenschlag schon mal gemacht, nur in Groß
    Mr.Kanonenschlag
    Im Grunde ist das Verbinden Zweier PTGs, mit entsprechender Litze/tapematch, erlaubt.
    Da gab es auch mal ein Video von Röder zu:
    Pyrotechnisches verleiten
     
    Pyro tha dragon gefällt das.
  3. ….du meinst mit einer Bodenfontäne...….:D;)
     
  4. Dafür sind die Bodenfontänen doch perfekt. Für die Einzelzündung lohnt ein verleiten den Aufwand doch garnicht. Boden stecken, Böller daneben, erst Fontäne zünden, ggf. noch zwei Sekunden warten, dann den Böller, fertigistPfeiffBumm.
     
    idk2k19, Hammer, böllerfan und 2 anderen gefällt das.
  5. Denke auch dass die Wortwahl "bauen" hier etwas unglücklich gewählt ist. Die beiden Zündschnüre miteinander verbinden kannst du natürlich machen. Ich selber habe letztes Jahr auch Luftheuler und verschiedene Funke Böller miteinander verbunden, auch Frösche als "Vorbrenner" machen so Spaß. Durch die graue Lunte der Funke Böller ist dies auch besonders einfach und schnell gemacht :good:
     
  6. Solange du an den PtGs nichts änderst, sondern nur verleitest sollte das kein Problem sein. Endlich auch mal den Funke Scream in der Hand halten :D
     
  7. #8 Mathau, 18. September 2019
    Zuletzt bearbeitet: 18. September 2019
    Gute Idee! Das Timing im Video ist wirklich perfekt.

    Sollte erlaubt sein, oder höchstens in eine Grauzone fallen.
    Was verboten ist, meine ich zumindest, die "Ballung" mehrer PtGs (oder ausschließlich Knallkörper?). Aber darunter sollte das ja nicht fallen?
     
  8. Ballung? Kannst du mir das Erklären, höre ich das erste mal
     
  9. #10 Mathau, 18. September 2019
    Zuletzt bearbeitet: 18. September 2019
    Also z.B. 5 Böller verbinden (mit Klebeband o.ä.) und so verleiten, dass sie praktisch zeitgleich zünden.
    Wie bei den in Filmen beliebten "Dynamit-Paketen". Der Begriff stammt wohl aus dem Ersten Weltkrieg: Geballte Ladung – Wikipedia

    Frag mich aber nicht mehr, wo ich das mit dem Verbot gelesen habe... Vermutlich hier im Forum...

    Edit:
    Ah, evtl. ein Begrifflichkeitenproblem. Der "zivile" Begriff scheint wohl eher "Bündeln" zu sein:
    Verständnisfrage: Unterschied Bündeln - Verleiten
     
    PyroTimmy und BigBoomBang gefällt das.
  10. Die Krux ist hier mMn das man PtG nur nach Anleitung benutzen darf (Bodenfontäne).
     
  11. Den Böller soll man ja auch laut Anleitung auf den Boden legen und sich rasch entfernen ...wie es immer so schön heisst
     
  12. Und alles andere darf man in Deutschland bestimmt nicht legal nennen. :D
     
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