Sicherheit Änderung Sprengstoffverordnung gewünscht

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von doc_decker, 5. Oktober 2019.

  1. #26 Cherry_Flamenco, 5. Oktober 2019
    Zuletzt bearbeitet: 5. Oktober 2019
    Aus meiner Sicht hängt man sich jetzt mal "eben schnell" an eine der (vielen) Forderungen der Grünen, die lautet, dass Städte ganz autonom und spontan im Alleingang für sich, komplette Autofahrverbote für ihre Innenstädte aussprechen dürfen. So hab ich die Meldung über die Grünenforderung jedenfalls verstanden, dass sie das wollen und dass man sich jetzt "ausweitend" versucht mit weiteren Belangen daran zu hängen, wäre für mich logisch, jetzt wittern einige ihre Chance.
     
  2. Politik ist hier zwar nicht erwünscht, aber das wird noch schlimmer. Die ganzen Forderungen was die EU stellt.
     
  3. #28 Farben im Himmel, 5. Oktober 2019
    Zuletzt bearbeitet: 5. Oktober 2019
    Danke, das spricht mir aus der Seele.
    Hatte mir mein Kommentar in diesem Thread bisher gespart.
    Aber wenn ich eins verfasst hätte dann genau dasselbe was du sagst.
    Wir machen uns solangsam selber kaputt mit der ganzen Panik und solchen dämlichen Beiträgen.

    Gefühlt jeden Tag heult irgend jemand rum wegen möglicher "Verbotsgefahr" etc.
    Die Gegner erreichen genau das was sie wollen. Lasst die doch einfach mal labern.
    Geschwätzt wird viel. Wie wärs mal mit abwarten was passiert.
    Am Ende ist es so oder so nicht zu verhindern wenn da was geplant sein sollte, denn die Politik macht das was sie will und nicht was der Bürger will.
     
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  4. Gut, ich kanns aber auf der anderen (unseren) Seite auch nachvollziehen, dass sich viele einen Kopp machen, gerade weil es ja auch mit Bußgeldern und Anzeigen zusammenhängt, sollten geplante Verbote tatsächlich in die Tat umgesetzt werden. Wer hat schon Bock darauf? Vielleicht haben hier auch einige keine Rechtschutzversicherung und je nach Verfahren, kann das richtig teuer werden.

    Vor allem für die Fans von Schreckschuss, weil ich hab in der kurzen Zeit, die ich hier bin, mal festgestellt, dass einige nicht wie ich, eigentlich nur gut funktionierendes 08/15 einsetzen, sondern auch Waffen, die einen Sammlerwert haben, der höher ist, als der ehemalige Einkaufspreis. Das wäre dann natürlich richtig bitter, wenn diese Pistolen/Revolver einfach einkassiert werden.
     
  5. Da hat einer ne sehr sinnvolle Frage gestellt:
    WO steht das genau, dass hier etwas geändert werden soll?
    Einige Gemeinde-Regenten und ihre Adlaten werden sich das sicherlich wünschen, jedoch sollte dazu dann irgendwo ein belastbarer Link dabei sein?
     
  6. Gibt es in Berlin eine zeitliche Einschränkung mit dem Passus, also z.B. ab 18 Uhr ?
     
  7. Ja gibt es . Soll es jemand bestimmtes für dich googlen ?
     
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  8. Das kann man nicht verallgemeinern, ich lebe im Dorf in der Nähe von Hamburg und hier ist es überhaupt kein Problem zu ballern. Ich zünde allerdings überwiegend im Garten und da kommt keiner hin.

    Ärger über den teureren Verbrenner habe ich allerdings. Ich würde gerne komplett mit Bus und Bahn die 60 Kilometer nach Hamburg fahren, dafür benötige ich allerdings dann 1,5 Stunden und 1,5 zurück.
    Da ich aktuell leider schon um halb 9 anfangen muss, wäre ich mit der Bahn 10 Minuten zu spät. Ich müsste also um 5 Uhr aufstehen, um 6 mit dem Bus fahren und wäre dann zu früh da. Das wären dann täglich 4 Stunden nur zum fahren....
    Der ÖPNV ist in Deutschland außerhalb der Stadt kaum zu gebrauchen ohne unmögliche Fahrzeiten zu haben, sollte die Politik sich vielleicht mal in Erinnerung halten. Genauso wie die ganzen möchtegern Umweltschützer, ich bin gezwungen mit dem Auto zu fahren, außer ich mache zukünftig Hartz4.
     
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  9. Die Regelungen für SSW kommen aber aus dem WaffG und nicht dem SprengG/den SprengV.
    Klar, das kann man auch ändern, hat mit diesem Thread aber nichts zu tun.
     
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  10. Ja, je nach Stadtbezirk meist ab 17/18 Uhr bis nächsten Morgen 6..7 Uhr.

    Steht zu Silvester immer auf den Seiten der jeweiligen Stadtbezirke, hier bspw. Treptow/Köpenick von 18 Uhr bis 07:00 Uhr:

    Feuerwerk - Berlin.de

    Dort betrifft laut Text die zeitliche Einschränkung schon sämtliches Feuerwerk der Kategorie F2.

    Wenn es nicht so wäre, hätte ich mir die restlichen Ausführen meiner Postings bzgl. Beschwerden von Anwohnern ja auch schenken können.
     
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  11. Bewußte Falschinformationen
     
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  12. Einfach nur dreißt, dass die den Zusatz "mit ausschließlicher Knallwirkung" einfach mal weglassen, um den Anschein zu erwecken man dürfe außerhalb dieses Zeitraumes überhaupt nichts zünden.:mad:
     
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  13. Ohne Belege sind das erst mal nur böse Unterstellungen.

    Vielleicht haben die auch einfach nur keine Ahnung. Jeder Stadtbezirk gestaltet seine eigene Seite und die Texte/der Aufbau lauten immer etwas anders. Bei manchen Stadtbezirken steht gar nichts.
     
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  14. Genau das ist es was ich meinte, wenn ich sag, ich verstehe die Leute, die sich einen Kopp machen, um Vorhaben, die noch gar nicht umgesetzt sind. Das ist eben so, wie eine Lawine, einmal lösgelöst, nimmt sie alles mit. Von daher kann ich es keinem verübeln, wenn bei schon kleineren Vorhaben, bereits Alarm geschlagen wird.
     
  15. Sonst wissen die genau Bescheid, nur bei Feuerwerk nicht? Seltsam
     
  16. Entschuldigen Sie bitte meine Nachfrage und das ich die anderen Posts von dir nicht gelesen habe :rolleyes:...Der 1. Satz deiner Antwort hätte mir gereicht Danke
     
  17. Mir relativ egal, ob sie es nicht wissen, es mit Absicht machen oder sonst was. Das Ergebnis bleibt das selbe. Die machen ihre Arbeit nicht richtig und verbreiten falsche Informationen, welche Leuten die Spaß am zünden haben (sich aber mit den Gesetztestexten vielleicht nicht so gut auskennen) massiv einschränken.
     
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  18. Ja das Stimmt wohl! Die in den Verwaltungen sind oft mit dem Thema Feuerwerk überfordert!
     
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  19. Da machst also nicht nur mutwillige, böse Unterstellungen, sondern der eigentliche Grund für die unvollständigen Informationen ist Dir dann auch noch egal? Läuft bei Dir ja und dafür kassierst Du auch noch Likes. Und ihr wundert Euch allen Ernstes, wohin das ganze läuft und warum?

    Dafür, dass Du Dich so aufbaust hätte Deine Antwort eher lauten sollen:

    Wenn aus Unwissenheit: Muss aufgeklärt werden

    Wenn mit Absicht: Muss das gemeldet werden


    Aber offenbar ist es bequemer zu diffamieren als seine Energie sinnvoll zu verwenden und die Dinge aufzuklären. Sorry, wenn ich mit dem Kopf schütteln muss.

    Nur um das mal klarzustellen: Veränderungen erreicht man nicht durch zynische, diffamierende Bemerkungen, sondern durch Austausch von Argumenten und Aufklärung.

    Das weiß ich nicht, aber es würde mich nicht wundern, da das Thema ja nur max. 48 Stunden im Jahr überhaupt eine Bedeutung hat und das auch nur für einen sehr kleinen Teil der Bewohner. Die aller meisten (von diesem kleinen Teil) zünden nun mal Feuerwerk um 0 Uhr und fertig.
     
  20. Wer wird denn hier diffamiert?
    Sorry, so ganz klar geht das aus Deinem Erguss nicht hervor.

    Faktenlage:
    Viele Gemeinden stellen KEINE weiteren Regeln auf -> dann vom 31.12. 00:00:01 bis 01.01. 23:59:59 "Feuer frei", mit der Einschränkung dass vom 30.12. auf 31.12 und vom 01.01. auf 02.01 die jeweilige Nachtruhe zu berücksichtigen ist.
    Die Gemeinden/Ortschaften welche Regeln aufstellen können AUSSCHLIESSLICH ptG mit reiner Knallwirkung einschränken, damit sind dann die gerne benannten 18:00 - 01:00 Uhr-Aussagen gemeint.
    Wer aber Batterien zündet, Knaller mit Vorbrenner, Saluts (Flashbang), der kann dennoch vorher und nachher gesetzeskonform auch in der Nacht vom 31.12. auf 01.01 zünden.
    Wer die Gesetze biegen will im Sinne von "ich mache mir die Regeln so dass die ....-irren die stundenlang böllern wollen dies nicht mehr dürfen", der bricht das Gesetz. PUNKT.
    Da ich niemandem Böswilligkeit per Se unterstelle teile ich die Aussage dass die Mitarbeiter in den Gemeinden oft überfordert, ahnungslos und sinnfrei handeln.

    Mit Hetze und Verleumdung hat das nichts zu tun, basiert schlicht auf FAKTENLAGE.

    Es lohnt daher dort, wo derartige Regeln aufgestellt wurden, die Gesetzestexte und Aussagen schriftlich dabei zu haben. Kommt die Polizei und will einem "was wegnehmen" sollte man ebenso auch gleich die Adresse des Anwalts zur Hand haben der diese Polizisten wegen Amtsanmaßung verklagen wird.

    ODER man geht halt da hin wo die Gemeinden mit Augenmaß und Toleranz handeln.... und der einzelne Zündler sollte halt auch mitdenken - 4h Dauerfeuer mit Funke Super-II im Innehof der Hochhaussiedlung ist schlicht provokant dumm und schadet unserem Hobby. Es sollte machbar sein sein Dauerfeuer entweder zu verteilen oder an Orte die abgelegener sind umzusiedeln. Es sei denn man selbst ist ein Subjekt dem es mehr um die Provokation und das Ärgern der Mitbürger geht. Ich verzichte darauf diese verbal zu beleidigen, sie sind es schlicht nicht wert.
     
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  21. Sogar sehr klar.

    Ok, lets go!

    Wo ist die Quelle?

    Zur Info: Viele Gemeinden sind so klein, dass diese Informationen online gar nicht online zur Verfügung stehen - in den meisten Fällen weil die Gemeinde nicht mal eine eigene Website hat. ;-)

    Falsch, siehe bspw. Böllerverbot an Silvester 2018: Diese Städte verbieten Feuerwerk

    Faktenlage oder Meinung? :D

    Wer sprach von Hetze oder Verleumdung? Bitte lass doch mal Deine Faktenlage zu dieser Frage sprechen.


    Korrekt. Wer Feuerwerk zünden möchte, sollte sich vorher bei der Gemeinde schriftlich geben lassen (wenn online keine Informationen zum Ausdruck bereitstehen), was, wo und in welchen Zeiten die Gemeinde Feuerwerk gestattet.
    Mit diesem Ausdruck kann man dann, falls es zu einer Auseinandersetzung mit Polizei oder Anwohnern kommt, argumentieren. So mache ich das und das klappt hervorragend.


    Das gibt es in dieseme Sinne nicht. Es gibt immer klare Regelungen. Falls nicht bzw. schwammig, käme es auf die Einzelsituation im Streitfall an.


    Kann man immerhin so unterstreichen, allerdings aus Sicht der Gesetzeslage und dann aus Deiner Feder verwunderlich, denn die Gesetzeslage macht hier keine Einschränkungen. Es wäre also erlaubt.
     
  22. Es ging hier um die Einschränkung, nicht um ein generelles Verbot, was sehr wohl getan werden kann und auch gemacht wird. Siehe z.B. Lüneburg (Altstadt).....
    Was aber falsch ist, grundsätzlich Feuerwerk in bestimmten Zeiten einzuschränken, weil unzulässig. Siehe Gesetzestext
     
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  23. Ok, Du meinst eine zeitliche Einschränkung für ein grundsätzliches Feuerwerksverbot. Eine örtliche Einschränkung für ein generelles Verbot über den gesamten Feuerwerkszeitraum ist jedenfalls generell möglich.

    Müsste man googeln, ob der Fall einer erfolgreichen, zeitlichen Einschränkung für ein generelles Verbot innerhalb der Gemeinde irgendwo schon durchgesetzt ist.

    Bisher hatte ich in Berlin jedenfalls keinen Ärger mit den offiziellen Gesetzestexten - trotz Einschränkung auf den Seiten der Bezirke. Könnte daran liegen, dass da wo wir meistens zünden die offiziellen Gesetze gelten und keine Einschränkungen durch die Bezirksämter veröffentlicht werden. Hab ich auf dem Land auch schon auf Nachfrage gehabt.

    Ich frage in der Regel und kurzgefasst so:

    Welche Einschränkungen bezüglich des Abbrennens von Feuerwerk gelten zu Silvester in Ihrer Gemeinde?

    Wenn dann als Antwort kommt 'die offiziellen Gesetzestexte' ist die Sache klar und offiziell. Sprich man kann ab 31.12. 0 Uhr bis 01.01. 24 Uhr problemlos Batterien zünden, da keine ausschließliche Knallwirkung.

    In allen anderen Fällen - wie bei den als Bsp. aufgefühten Stadtbezirken in Berlin, die ja zeitlich und generell einschränken, muss man mit Polizei bzw. wenn Polizei sich querstellt mit Anwalt klären. Hatte ich noch nicht den Fall, dass es dann Ärger gab. Theoretisch aber auf jeden Fall möglich.

    Hat noch niemand im Forum von so einem Fall berichtet? Habe jetzt auch keine Lust nach solchen Fällen zu googeln.
     
  24. Nein, das ist unzulässig und wird auch oft falsch von den Gemeinden, Städten und auch der Presse wiedergegeben.
    @Fireblader bezeichnet das gerne als Falschmeldung, was ja auch stimmt. Wenn dann kannst Feuerwerk nur komplett verbieten, was ich mit dem Beispiel Lüneburg meinte.
    Oder wie es viele Städte machen.....mit der zeitlich Einschränkung für PtG mit ausschliesslicher Knallwirkung (sprich Böller) weil gesetzeskonform, was Adnan auch meinte
     
    Fireblader und H3ISENB3RG gefällt das.
  25. Wenn es keine Einschränkungen gibt, kannst in der Zeit auch Böller zünden
     
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