Sicherheit Änderung Sprengstoffverordnung gewünscht

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von doc_decker, 5. Oktober 2019.

  1. Richtig.
     
  2. Auch richtig. Dein "Nein" passt da nicht. Wir meinten ja das gleiche.
     
  3. Hi,

    sorry, Du bist da massiv auf dem Holzweg.

    Es gibt ein Gesetz, in dem der Umgang mit ptG klar geregelt ist.
    In diesem kann man vom 31.12. 00:00:01 bis 01.01.23:59:59 ptG F2 abbrennen.
    Soweit das Gesetz.
    Es gibt lokale Einschränkungen, ebenfalls auf diesem Gesetz basierend. Dies ist das - bereits erwähnte - Verbot von "ausschliesslicher Knallwirkung" innerhalb einer Zeit bzw. die "Freigabe" dieser Artikel für eine bestimmte Zeit (wenn es von 18:00 bis 01:00 Uhr erlaubt wird wird es in dieser Einschränkung für die übrige Zeit untersagt).

    Der Gesetzestext dazu ist EINDEUTIG, da gibt es keine wilden Interpretationsspielräume.
    Ein Flashbang hat KEINE reine Knallwirkung -> Feuer frei.
    Ich muss ein Gesetz, das eindeutig geregelt ist nicht "definieren", könnte dies auch überhaupt nicht.

    Weiter im Text kann eine Gemeinde/Stadt bestimmte Teilbereiche BEGRÜNDET für das gesamte Feuerwerk sperren, dies sind die sogenannten "Innenstadtabbrennverbote". Dies bedeutet, innerhalb dieser Zone darf man ÜBERHAUPT kein Feuerwerk abbrennen. Begründet wird dies dann gerne mit Brandgefahr, zu viele Menschen auf engem Platz usw.
    Ich selbst bin ein starker Anhänger solcher Verbote aus Sicherheitsgründen - diese haben aber nichts mit dem Thema zu tun (auf den ersten Blick)

    Ergo empfehle ich Dir DRINGEND Dich einzulesen, Deine bisherigen Antworten deuten darauf dass Du es inhaltlich bis jetzt noch nicht begriffen hast. Ideal wäre, einfach meine einfache Erklärung noch mal zu lesen und zu verstehen.

    Die benannte Initiative möchte nun genau dies "mit ausschließlicher Knallwirkung" aus dem Gesetz streichen lassen, um den Gemeinden ein Feuerwerksverbot genereller Art zu ermöglichen. Somit könnte bspw. Berlin für das gesamte Stadtgebiet ptG verbieten.Daher ja auch die Aufregung mancher Foristen dazu - es wäre ein Freibrief für ein flächendeckendes deutschlandweites Verbot von ALLEN Feuerwerkskörpern zu Silvester, obwohl das Gesetz dies zulässt.

    Vereinfacht gesagt - man kann zwar ptG erwerben, wenn aber alle Gemarkungen bspw. in Hessen ein allgemeines Verbot aussprächen (ohne weitere Begründung) wäre dies dann das Ende.

    Alternativ könnten Gemeinden/Städte die Abbrennzeit von 23:55 bis 00:10 Uhr begrenzen... 15 Minuten Ärgernis... in der (gretelschen grünlichen) Hoffnung dass dann die überwiegende Zahl der Zündler es lässt und mit einer Schamfrist - sagen wir 3 Jahren dann allgemein als "unnötig" untersagt wird. OBWOHL per Gesetz theoretisch legal.

    Ähnliche Verhaltensweisen - auf unterjährigem Niveau hatten bei uns in den Landkreisen Ludwigsburg und Rems-Murr alle Ordnungsämter (mit einzelnen lobend zu bewertenden Ausnahmen) private F2-Feuerwerke nicht mehr erlaubt. Also per Gesetz theoretisch möglich, praktisch durch Absprache ALLER Ordnungsämter aber nicht mehr durchführbar.

    Mein Absatz bezüglich der Störung der Nachbarn - den hättest Du schon verstehen können, wenn Du gewollt hättest. Er bezog sich darauf dass man als Zündler ja nicht provokant stundenlang - auch wenn legal - an einer Stelle hunderte oder gar tausende von Menschen mit Dauerfeuer nerven muss. Freiwillig und weil man seinen Kopf nicht nur dafür benutzt dass es oben in den Hals reinregnet...

    Nennt sich vulgo auch "Rücksichtnahme" ... auch ganz ohne Gesetze...
     
    wgriller, H3ISENB3RG und Amonshie gefällt das.
  4. Ist das so? Wo ist das Ende einer zeitlichen Einschränkung, wo fängt das Totalverbot an?
    Wäre die Einschränkung "von 31.12. 0:00 bis 01.01. 24:00 untersagt" zulässig?

    Täte eine Regierungrung nicht gut daran, den Bürgern, die PTGs erwerben dürfen auch die Möglichkeit einzuräumen, diese abzubrennen, weil es sonst zu gefährlicher Lagerung in der Wohnung kommt? Müsste, falls es dazu kommt, nicht ein gewisses Zeitfenster garantiert werden?
     
  5. Daher nochmal meine Frage:

    Und zu dieser Thematik gibt es noch keine Gerichtsverfahren, die Klarheit bringen? Ist da niemandem etwas bekannt?
     
  6. Ähm was willst Du denn genau wissen?

    Also noch mal ganz laaaangsam:
    Es gibt Scheininhaber, die zeigen ein Feuerwerk an. Und dann gibt es Otto Normalo, welcher um eine Ausnahme vom allgemeinen Abbrennverbot BITTEN müssen.

    Wenn also eine Gemeinde, in der ein Normalbürger ein Feuerwerk abbrennen will keine Erlaubnis erteilt (was bei uns eben fast alle so handhaben) dann kann Otto Normalo keine Feuerwerke unterm Jahr mehr abbrennen.

    Das ist GESETZESLAGE... ich kann nur empfehlen die Gesetze zu lesen und zu verstehen.
    Deine vielen Rückfragen/Widersprüche zu dem was andere und ich schreiben deutet darauf hin dass Du diese nicht verstehst. Einfach noch mal lesen.

    Wo soll ich denn ein Gerichtsverfahren her bringen als Normalbürger, wenn die Gesetze eingehalten werden.
    Die Gemeinde KANN, muss aber nicht Privatleuten ein Feuerwerk F2 unterm Jahr erlauben.

    Und für Scheininhaber - da sieht es anders aus, da kann man - solange man die Erlaubnis des Grundstückeigentümers hat - sein Ding durchziehen, gegen möglicherweise übertriebene Auflagen juristisch gegen vorgehen.

    Und - zurück zu Silvester:
    Keine Gemeinde/Stadt spricht ein Totalverbot aus. Sie schränken die Zeit des Abbrandes von ptG (wenn "ausschließliche Knallwirkung" entfällt) einfach ein, bis auf eine "überschaubare, aber ausreichende Zeit um den Jahreswechsel zu begehen".

    Schon sind die Normalbürger fett in den Popo gekniffen und mit einer Restlaufzeit von 2-3 Jahren wird dann Silvester getötet. Ganz ohne böse Verbieteritis, nachbarschaftsverträglich (da die "guten Nachbarn mit dem grünen Leiterwagen" natürlich nur auch die Bedürfnisse derjenigen, die am 01.01. arbeiten müssen und ihre Nachtruhe brauchen schützen wollen ;) ). Die (w)irren Knallfreaks, eh alles rechte klimaleugnende Verbrecher durch und durch müssen ja ihre Tradition nicht durchführen - die sollen halt LED-Shows oder neuerdings tolle Computersimulationen anschauen (Achtung Ironie).

    Bei 5000 oder eventuell 50.000.000 Tonnen Feinstaub, analog zu Gigatonnen, Kobolden und Gigabytes, die da produziert würden muss man eben der Umwelt zuliebe verzichten - dann können unsere Regierungsvertreter zu unserem Wohl auch weiterhin weltweit per Flugzeug zu den Klimagipfeln anreisen :)

    Somit ist auch die Überlegung, ob der Staat nicht dem Bürger die Möglichkeit geben sollte, die erworbenen ptG abbrennen zu dürfen hinfällig. Klar - jeder kann - wo er dann darf - die ptG abbrennen. Aber gerade hier, in unserem Ort MÜSSEN wir, sozialverträglich, umweltbewusst, zum Wohle von Kindern, Älteren, Traumatisierten, geflüchteten Trans- Bi- und sonstigen Geschlechtern diesen Brauch ein klitzekleines Bisschen einschränken. Zum Begrüssen des neuen Jahres sind 20 Minuten mehr als ausreichend.

    Ja, da ist böser Sarkasmus versteckt... ich freu mich halt auf die vielen guten und vernünftigen Veränderungen

    Habe ich erwähnt dass ich mir extra für FfF für 3 Jahre nen Stadtpanzer holen werde? Diesel zudem? 1,8Tonnen, 190 PS :)
     

  7. Sehr vernünftig, gefällt mir.
     
    PyroRick81 gefällt das.
  8. Na ob das jemand schon vor Gericht austragen musste, dass Ordnungsämter Feuerwerk insgesamt zeitlich einschränken (so wie in meinem Bsp. für Berlin-Treptow/K., obwohl der Gesetzgeber das ausschließt?
     
  9. #59 Mathau, 7. Oktober 2019
    Zuletzt bearbeitet: 7. Oktober 2019
    Herzlichen Glückwunsch.
     
  10. Dazu kann es gar kein Urteil geben da dies so noch nicht gesetzeskonform ist.
    Sag mal, liest Du eigentlich was andere Leute mit Erfahrung und Ahnung schreiben?

    Die wollen das ändern, d.h. die "reine Knallwirkung" aus dem Gesetzestext herausnehmen.
    Solange das drinnen steht ist es RECHTENS die Zeit für Chinaknaller zu begrenzen. Ergo kein Urteil
     
  11. Naja, wir sind halt VIEL mehr... oder wie ich immer gerne schreibe "15.000 Terroristen behinderten die IAA in Frankfurt, 15.000.000 demonstrierten dagegen in dem sie täglich mit dem Auto zur Arbeit fahren :)
    Zwar wollte ich eigentlich einen kleineren PKW nutzen, dann aber entschied ich mich für den Kodiaq... zudem mit Standheizung - immer bereit meinen CO2-Beitrag zu leisten.... die USA sind mein großes Vorbild...
    hehe...
     
  12. Weil vorher das Öserreichische PTG genannt wurde: naja denkt ihr ein Gesetz ist sinnvoll welches vorsieht, F2 darf immer besessen werden aber praktisch nicht verwendet? :) auch nicht oder...
     
  13. Achtung - es geht darum dass hier einige (so die Ursprungsaussage korrekt ist) quasi durch die Hintertüre den Abbrand von ptG abschaffen wollen. Dabei aber eine offensichtliche Gesetzesänderung - mit politisch negativen Auswirkungen auf bestimmte Parteien - vermeiden wollen.

    Ob diese Bürgermeister nun vergretelt sind oder schlicht ihre Ruhe vor "erregten Bürgern" haben wollen ist dabei egal. Würde der Passus "mit ausschliesslicher Knallwirkung" entfallen könnten Gemeinden und Städte aber sehr einfach Feuerwerksabbrennzeiten auf ein Minimum beschränken. Die Konsequenz daraus,. wenn bspw. Stadt X die Abbrennzeit von 23:00 bis 00:30 Uhr begrenzen könnte /würde wäre, dass mehr und mehr Normalbürger überhaupt kein Feuerwerk mehr kaufen oder zünden würden. Insbesondere wenn dann das Risiko, dass Teilbereiche komplett NOCH einfacher gesperrt würden und man somit sein gekauftes Zeug auf der Party wo man hingeht nicht mehr legal zünden kann steigt.

    Ein m.E. nach infamer Plan bestimmter politischer Strömungen um negative Auswirkungen von Veggie-Day-Diskussionen zu vermeiden.

    Jedoch - erst einmal ein Nachweis für diesen Vorstoss lesen... bisher fehlt jedwede Quellenangabe.
     
  14. Dies wäre auch mein Wunsch und läge wohl im Interesse aller. Denn noch mehr Vermutungen und willkürliche Aussagen benötigen wir eigentlich nicht und führt nur zu Missverständnissen und Diskussionen, ohne jegliche Beweise, Fakten und Quellen.

    @doc_decker könnte ja gerne nochmal für Aufklärung sorgen.
     
    Mathau gefällt das.
  15. @Adnan Meschuggi
    Ich glaube seine Frage bezieht sich darauf, ob jemand gegen ein anscheinendes Komplettverbot von F2, bezogen auf eine bestimmte Uhrzeit zu Silvester, schon rechtlich vorgegangen ist. Er bezieht sich also auf folgendes: Feuerwerk - Berlin.de

    Es könnte also durchaus sein, dass da schon jemand rechtlich vorgegangen ist.

    Aber meiner Ansicht nach bräuchte man da garnicht rechtlich vorgehen, da ein solches Verbot garnicht ausgesprochen werden darf. Ich würde fast soweit gehen (auschließlich meine private Meinung/Einschätzung!), dass ich das komplett ignorieren kann, also selbst F2 mit auschließlicher Knallwirkung in dem "verbotenen" Zeitraum zu Silvester zünden darf, da es sich hier um einen Formfehler handelt. Dieser Formfehler macht in dem Fall die komplette Anordnung/das komplette Verbot unwirksam. Dadurch gibt es überhaupt keine zeitliche Einschränkung mehr zu Silvester, in Treptow-Köpenick. Ich bin natürlich kein Jurist. Vielleicht hat da diesbezüglich jemand mehr Ahnung.
     
    PyroRick81 und Mathau gefällt das.
  16. Dazu kommt ja noch dass man diese Informationen nur für Berlin Treptow Köpenick findet, keine allgemeine für die ganze Stadt.
    Wenn man jetzt ganz frech ist könnte man eh sagen dass im restlichen Stadtgebiet das allgemein läufige Gesetz gilt und diese eh falschen Beschränkungen nur für Treptow Köpenick
     
  17. PyroRick81 gefällt das.
  18. Das sind schlicht falsche Veröffentlichungen der Städte, Gemeinden usw. auch hier auf der offiziellen Homepage von Hamburg
    wird es falsch dargestellt. Für ein sicheres und schönes Silvester!
    Aber nochmal, nur weil es auf einer Homepage irgendwo steht, muss es noch lange nicht richtig sein.
     
    Mofafreund, PyroRick81 und tribun77 gefällt das.
  19. Mofafreund, H3ISENB3RG und PyroRick81 gefällt das.
  20. Ich hab grad mal mein zuständiges Amt deswegen angeschrieben, schön mit den passenden Gesetzestexten und den Hinweis darauf dass hier in Berlin widersprüchliche Informationen verbreitet werden.
    Bin mal gespannt ob da überhaupt eine Antwort kommt
     
  21. Wow, endlich jemand der liest und versteht bzw. verstehen will, was ich schreibe..... ist ja schlimm...

    Das ist eine falsche, fatale Einschätzung.

    Wenn jemand (egal ob Du oder eine staatliche Behörde) ein Gesetz falsch auslegt und auf sein Recht pocht, bleibt letzten Endes nur der Weg über ein Gericht um sein Recht einzufordern bzw. die Sache klären zu lassen.

    Sowas gibt es bspw. bei Finanzämtern und des Bundesagenturen für Arbeit (kA. welche Behörde hier genau zuständig ist) immer wieder. Dazu gibt es viele Fälle - einfach googeln. Das betrifft auch Themen wie Polizeigewalt usw. usf.


    Der Ablauf wird daher vermutlich in etwa so sein:

    Das Ordnungsamt Berlin Treptow/Köpenick beschließt die Regeln im Umgang mit Feuerwerk und die im Bezirk zuständige Polizei setzt diese um. Wie sollte das auch anders funktionieren. Klar, die Ordnungsämter haben eigene Leute, die auf Streife geschickt werden, aber die gehen sicher Hand in Hand mit der Polizei, sprich arbeiten zusammen. Nur so kann das ja reibungslos funktionieren/umgesetzt werden. Ich habe zu dem Thema nur kurz gegoogelt, aber ich finde das hier:

    Die Berliner Ordnungsämter - Berlin.de

    ziemlich eindeutig. Zitat:

    Das heißt, wenn Du Dich nicht an die aufgestellten Regeln im Umgang mit Feuerwerk hälst und die Polizei Dich anhält, haben Sie gemäß diesen aufgestellten Regelungen erstmal das Recht bzw. im Zweifelsfall sogar die Pflicht, entsprechend danach zu handeln.
    Du hast dann nur die Möglichkeit Dich für den Moment zu beugen, dann hinterher dagegen vor Gericht zu gehen, die Sache darzustellen und ggf. eine Änderung der veröffentlichten Feuerwerksregeln zu erwirken.

    Genau deshalb habe ich doch nachgefragt. Hier gibt es viele, sagen wir mal mit goßem Mundwerk, die sagen, dass sie klar im Recht sind und die Ordnungsämter bewusst falsche Informationen im Umgang mit FW streuen.
    Offenbar wurde aber noch niemand vom Ordnungsamt bzw. Polizei aus diesen Gründen belangt und hat dann hinterher geklagt? Warum? Doch nur die beschriebenen großen Mundwerke und dann wenns drauf ankommt klein beigegeben oder einfach nur Glück gehabt und bisher nicht erwischt?

    Ich denke ein einziges Gerichtsverfahren könnte hier bereits Klarheit schaffen und würde die Ordnungsämter bundesweit darauf aufmerksam machen, die Darstellungen auf ihren Websites gemäß den geltenden Gesetzen anzupassen. Dazu muss es nicht mal zu einem Vorfall kommen. Die Gerichte stehen jederzeit offen. Die, die sich also so felsenfest sicher sind und hier ihr großes Mundwerk schwingen, können sich doch einfach nen fähigen Anwalt nehmen und gegen die falschen Angaben klagen, damit ein Präzedenzfall. bzw. Grundsatzentscheidung heißt das in Deutschland ;-) geschaffen wird.

    Aber stattdessen wird ja lieber in einem Feuerwerksforum gejammert und gebasht.......
     
    PyroRick81 gefällt das.
  22. Gute Aktion.

    Das Problem ist, dass man sich da schnell um Kopf und Kragen reden kann, sprich der Verantwortliche, der mit Dir schreibt kann nicht einfach irgendwas schreiben, weil Du Dich im Zweifelsfall dann auf seine Aussagen beziehen kannst. Das muss intern erst mal zur Klärung an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden und im Zweifelsfall werden die etwas in der Art sagen wie: Das ist unsere Interpretation des Gesetzes, wenn Ihnen das nicht passt, gehen Sie bitte vor Gericht.

    Mit einer Antwort rechne ich auf jeden Fall, bin eher gespannt wie die Antwort lauten wird. Wenn sich mit Deiner Frage intensiv auseinandergesetzt wird, tippe ich, dass eher ausweichend reagiert wird und Du nochmal nachhaken musst bzw. schwerere Geschütze auffahren musst. Ich bezweifle stark, dass die nach Deiner einzigen Mail einfach mal direkt die Website anpassen.
     
    Mofafreund gefällt das.
  23. Weil es die natürlich nicht allgemein geben darf. Berlin ist in Stadtbezirke unterteilt. Jeder Stadtbezirk wird durch ein Ordnungsamt geleitet und die stellen die Regeln für den jeweiligen Stadtbezirk auf. So funktioniert das nun mal.

    Versuch es doch.


    PS: Hier Berlin Steglitz/Zehlendorf mit zeitlichen Einschränkungen von sämtlichen F2-Aritkeln: Feuerwerk | Pyro - ganzjährig und an Silvester - Berlin.de
     
  24. #74 Blackadder, 8. Oktober 2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. Oktober 2019
    ist denn eine Webseite rechtlich bindend ?
    ( sehe da auch keinen link zu irgendwelchen Gesetzen )
    ist für mich also auch eine gezielte falschinformation
     
    H3ISENB3RG gefällt das.
  25. Nein natürlich nicht....auch auf der Seite die fuxxi verlinkt hat, gibt es Merkblätter, die auf die entsprechenden Gesetze verweisen.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden