Besucher Wer darf P1 zünden?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von MaxS07, 12. Februar 2018.

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  1. Also ähnlich wie bei der LGZ, betrifft diese Vorschrift nur die gewerbliche Nutzung.
     
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  2. ist eine Lagergruppenzuordnung nicht erfolgt, muss vom höchsten Gefahrenpotenzial und somit von Lagergruppe 1.1 ausgegangen werden. Somit wäre eine Aufbewahrung (Lagerung) nur an Standorten möglich, die den Anforderungen der Lagergruppe 1.1 entsprechen. Bei Abweichen von diesen Vorschriften droht dem Einführer (Verbringer) ein Bußgeldverfahren und demjenigen, der aufbewahrt ggf. sogar ein Strafverfahren.
     
  3. Es ging mir eigentlich nur um das Verbringen.
    Zumal ich mich dann auf den Zollbeamten berufen hätte.Vorort sieht das zwar immer anders aus aber naja :unsure:
     
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  4. Wir fahren demnächst auf den Asiamarkt in Cheb. Bin mal echt gespannt was es da so an P1 gibt:)
    Auf dem Markt in Ash letztes Jahr gab es nur F3 Ware oder Sachen mit alter oder gefälschter Zulassung.
     
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  5. Also P1 steht für PFINGER 1/einen also dürfen nur leute mit nur noch einem finge pro hand die waren kaufen damit sie den letzten auch noch verlieren können *Ironie* Das Thema P1 haben wir 5 milionen mal durch gekaut. Fakt ist selbst die Profis/händler haben eine wirkliche ahnung davon wie es ist mit p1. Der Gesetzttext klärt nicht genügend darüber auf was wie wo wer kaufen darf verbingen und so weiter. Grob Gesagt P1 Darf ab 18 frei erworben werden und unterdem jahr für entsprechende zwecke verwendet werden siehe gesetztes text sprich einfach so zum ballern unterdem jahr aus spaß weil du es mal krachen lassen willst ist verboten. Zum thema in und Export gelten aufjedenfall adr Bestimmungen zum lagern entsprechend die LGZ ansonsten mal die Such funktion anhauen. Themen wie p1 Crazy roboots da wirst du fündig mit verlinkungen etc.
     
  6. Das passt aber gar nicht zu der Beschreibung von P1 Artikeln..." Pyrotechnische Artikel von denen eine geringe Gefahr ausgeht..."
     
  7. Ist doch kein Thema. Grundsätzlich darf ich es aufbewahren nach der Kleinmengenregelung, nur ist die Menge halt sehr beschränkt. Wenn ich es dort kaufe, nach Deutschland verbringe und hier direkt verwende, dann bewahre ich nicht einmal auf. Theoretisch kann ich dann nämlich immer noch 1kg NEM davon in einem unbewohnten Raum oder einem Gebäude ohne Wohnraum aufbewahren (vgl. Anlage 7 2. SprengV). Geht man nach der Tabelle, ist für P1 eigentlich sogar höchstens 1.3G vorgesehen, also 3kg NEM. Müsste man im schlimmsten Falle wirklich von 1.1G ausgehen, dann bleibt aber eben auch noch das eine Kilogramm NEM für pyrotechnische Gegenstände übrig (niemand sagt ja zwingend, dass die Aufzählung der Kategorien abschließend ist).
     
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  8. Also P1 steht für PFINGER 1/einen also dürfen nur leute mit nur noch einem finge pro hand die waren kaufen damit sie den letzten auch noch verlieren können *Ironie* Das Thema P1 haben wir 5 milionen mal durch gekaut. Fakt ist selbst die Profis/händler haben eine wirkliche ahnung davon wie es ist mit p1. Der Gesetzttext klärt nicht genügend darüber auf was wie wo wer kaufen darf verbingen und so weiter. Grob Gesagt P1 Darf ab 18 frei erworben werden und unterdem jahr für entsprechende zwecke verwendet werden siehe gesetztes text sprich einfach so zum ballern unterdem jahr aus spaß weil du es mal krachen lassen willst ist verboten. Zum thema in und Export gelten aufjedenfall adr Bestimmungen zum lagern entsprechend die LGZ
    Jein das ist nicht ganz richtig. PTGS werden automatisch immer als erstes in der gruppe 1.1 Klassifiziert bis zur eigentlich prüfung und Zuordnung. Das heißt so viel wie, wenn du jetzt etwas Importierst das noch keine zulassung hat ist es automatisch. 1.1 wenn der artikel allerdings schon abgelehnt wurde darfst du ihn natürlich nicht Importieren und lagern. Solltest du also nun artikel importieren die hier noch nicht im Zulassungsverfahren waren musst du diese zur zu lassung umgehend anmelden. Solltest du das nicht tun und die kommen zur prüfung dann ist es automatisch ein verstoß gegen das sprengG. Die automatische 1.1 einteilung hat nur gültigkeit für den zeitraum im Zulassungsverfahren. Wie sollten sonst auch importure hier in Deutschland ihre Produkte bei der Bam zu ordnen lassen wenn sie, sie garnicht erst importieren dürften/lagern Bzw. Wie Könnten sonst firmen wie weco und co. neuen made in germany ware lagern bis zur zulassung
     
  9. Ich habe die letzten 2 Tage mehr Polizeistreifen gesehen als in den letzten zwei Monaten. Auf Grund des Attentats wird jetzt erst mal wieder massivst Präsenz gezeigt. Bei Kontrolle gibts dann erstmal ne präventive Beschlagnahme. Braucht man nicht.
     
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  10. wo soll denn das mit der "automatischen Klassifizierung" stehen? In der 2. SprengV finde ich dazu nämlich nix.
     
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  11. Edit: Die beiden wichtigsten Sätze habe ich hervorgehoben.
     
  12. doch du darfst sie auch bei dir zuhause aufbewahren die lgz ist für Privatpersonen irrelevant nur für Shops denn shops lagern Privatpersonen bewahren auf da hint es keine probleme
     
  13. Die Lagergruppenzuordnung ist für Privatpersonen NICHT irrelevant, vergleiche hierzu auch: Anlage 7 zum Anhang 2. SprengV - Einzelnorm

    Ich teile übrigens zwar die Auffassung der BAM, dass in Deutschland nicht einer Lagergruppe zugeordnete pyrotechnische Gegenstände automatisch die Lagergruppe 1.1 bekommen, so ist das hier mit dieser Extrawurst "Lagergruppenzuordnung" halt, aber nur, weil der Gesetzgeber nicht ausdrücklich davon in seiner Tabelle davon spricht, dass es in der Lagergruppe 1.1 auch Artikel der Kategorie P1 geben könnte, gehe ich nicht davon aus, dass man deshalb formal diese Gegenstände nicht aufbewahren dürfte. Nicht jede Aufzählung in Gesetzestexten muss auch abschließend sein. Vermutlich ist der Gesetzgeber nur nie davon ausgegangen, dass P1 höher als in Lagergruppe 1.3 eingestuft werden würde (was ja in den EU-Ländern auch der Fall ist, da dort die ADR-Einstufung 1.3G gilt).
     
  14. Würde echt gerne Mal was hand festes dazu lesen ! Ein Artikel mit CE-P1 ist Vorn Rum beschrieben Europa zugelassen was Deutschland für den normal Denkenten Mensch Logischerweise mit einschließt . LGZ sagt aber hinten Rum Nein ist es nicht Natürlich ist die LGZ nicht irrelevant für privat Personen das bezieht sich aber auf die Klassifizierung in zb 1,3 oder 1,4 Wo- durch man dementsprechend der Liste entnehmen könnte wie viel darf ich Zuhause haben !?. Allerdings keine LGZ also keine Einstufung wie viel darf ich haben obwohl ja P1 eben wiederum genau besagt PTG's mit maximaler Satz Menge ob 1 oder 10 Gramm fallen in LGZ 1,4 oder 1,3 also dann doch LGZ der reinste Paragraphen Wahnsinn . Das würde bedeuten aus irgend einem Grund Kann ein 1,4 er Artikel morgen schon wieder 1,3 sein weil ja irgend etwas bzw jemand ein Detail gefunden/geändert hat sei es noch so klein vielleicht auch nur weil das Wetter nass ist wer weiss das schon ... Allerdings macht das den Artikel dann nicht illegal sondern man hätte möglicherweise plötzlich rein rechtlich nur zu viel Zuhause und Mann müsste mehr Versand bezahlen etc . Sehe ich das falsch solange hier kein Absoluter Paragraphen Champion schwarz auf weiß bestätigen kann das es anders ist gehe ich Mal davon aus das es so hinkommen müsste .
     

  15. So ist es korrekt .
     
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  16. #66 Mathau, 7. November 2019
    Zuletzt bearbeitet: 7. November 2019
    Ich frage mich nur, was bei einem Prozess passieren würde. Die LGZ ist für den "Normalo" (und wenn man manchmal die Klassifizierungen in den Shops sieht, nicht nur für diesen) komplett intransparent.

    Manche Artikel stehen ja einfach nicht in den BAM-Listen. Woher zur soll ich nun wissen, ob das Zeug 1.4s oder 1.1g ist?

    Wenn es keine Möglichkeit gibt, sich zu informieren, kann ja wohl kaum der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gelten?!

    P.S.
    Wollte nicht mal jemand rechtlich etwas unternehmen wegen der BAM-Listen? Ich weiß nicht mehr, wer das angekündigt hat, evtl. @FuegosArtificiales?
     
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  17. Es steht nicht in der Liste, weil Bescheinigungen nur ausgestellt werden wenn die lgz von der adr abweicht.
    Zudem kann die lgz nur von Firmen beantragt werden. Eine Forderung dürfte daher rechtswidrig sein, weil eine Privatperson diese gar nicht erfüllen könnte.
     
    PeonyMontana gefällt das.
  18. Ah, diese Info hat mir gefehlt.

    Aber....

    Woher weiß ich nun, ob der Artikel gar keine LGZ hat oder ob die LGZ nur nicht von der ADR abweicht?

    Könnte ja sein, dass die P1-Knallerchen eine LGZ hätten und nur nicht in der Liste auftauchen, weil sie eine LGZ haben, die der ADR (also i.d.R. 1.3g) entspricht...

    Irgendwie klingt das für mich unlogisch.

    Btw.: Welche ADR haben eigentlich die Funke P1-SP-Böller?
     
  19. Sollte wie andere Schwarzpulverböller 1.4s sein.
     
    MaxS07 gefällt das.
  20. #70 Mathau, 7. November 2019
    Zuletzt bearbeitet: 7. November 2019
    Ich frage deshalb so blöd, weil sie ja praktisch überall als 1.4g gelistet sind.

    Das würde eine Abweichung ADR <=> LGZ bedeuten und somit müssten sie nach obiger Logik in der BAM-Liste auftauchen (was - das ist zumindest mein letzter Stand - nicht der Fall ist).
     
  21. Definitiv 1.4 G steht jedenfalls so auf meinen Ve's.
     
    Mathau gefällt das.
  22. Mit dem Video ist doch eigentlich der Beweis erbracht, daß die Verpflichtung der Einstufung der Lagergruppe durch die BAM in Deutschland gegen EU Recht verstößt, da Handelshemnis.
    Der Test ist bereits durch die ADR Einstufung durchgeführt und mit Sicherheit dokumentiert.

    So lange kein Hersteller dagegen vor dem EuGH klagt wird sich nichts ändern.
     
  23. Ich sagte ja schonmal Endlosthema
     
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  24. P1 Artikel "dürfen/sollen" doch eigentlich nur Zweckgebunden verwendet werden (Tiere vertreiben, Micros einrichten, was weis ich...), wenn ich das richtig aufgeschnappt hatte. o_O
    Ein klassischer Böller um Schall zu erzeugen ist da natürlich logisch,
    aber welchen Zweck erfüllen Artikel wie z.b.:

    - Funke Mixed Flowers
    - Funke Scream 10s
    - Funke Titanblitz
    - Funke Nebelschlag

    Die machen alle mehr als nur Schall zu erzeugen, dewegen frage ich mich,
    was deren "offizielles", zweckgebundenes Einsatzgebiet sein soll?

    Nicht falsch verstehen, ich finde die Artikel toll - ich wunder mich nur schon länger. :D
     
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