Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Es ist doch mehr als offensichtlich das die Frau selber FWK hasst wie die Pest. Vermutlich(!) auch noch eine Anhängerin der Öko-Partei.
    Nun sitzt sie jedoch auf einem Posten der dir vermutlich i.S. Schein das Leben zur Hölle machen wird, siehe ihre Antwort.
    NOCH ist FWK nicht verboten, die soll mal nicht so tun als ob das in ihrer Entscheidungskompetenz liegen würde.
    Es riecht förmlich danach du du in diesem Fall wohl den Rechtsweg beschreiten musst, da sie über ungelegte Eier diskutiert - bzw. aufgrund dessen dir den Schein verweigern möchte.
     
  2. Oder mit derart Auflagen belastet und oder ständig kontrolliert... :wall:
     
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  3. #2278 PyroWolle, 20. Oktober 2019
    Zuletzt bearbeitet: 20. Oktober 2019
    Da fällt einem doch nichts mehr ein.
    Stelle einen offiziellen Antrag, den muss sie bearbeiten.

    Würde auch gleich mal den Sachgebietsleiter von seiner allwissenden Mitarbeiterin informieren.

    Analogie die mir dazu einfällt: Sie wollen einen Führerschein? Für einen Diesel? Na, dann können sie es sich schenken, wird ja eh bald verboten....

    Also irgendwann hört der Spaß einfach auf...
     
  4. Ich werde es weiter angehen und einen Antrag stellen. Ich wurde übrigens auch noch darauf hingewiesen, das jedoch selbst die Ablehnung des Antrags mit Kosten verbunden ist (ungefähr halb so viel wie der Schein kosten würde). Der manuelle Aufwand muss ja auch bezahlt werden...:wall:

    Einen Anwalt einschalten und klagen würde ich wohl nicht, es geht mir ja nur um ein paar F3 Artikel zu Silvester
     
  5. Dieser "Umweltwahnsinnigen" würde ich mal wünschen das ihr Arbeitsplatz einfach gestrichen wird und sie dann 150 KM weit zu ihren neuen Arbeitstelle fahren müßte. Mal sehen ob sie dann so konsequent ihre Umweltstrategie so umsetzen würde, wie sie beim Feuerwerk tut.
    Schöne Staus oder Probleme mit den Öffentlichen usw.. Nur so kann den Fanatikern bewußt gemacht werden, was sie eigentlich mit ihrem Wahn der Menschheit antun.
     
  6. Abwarten durch neue Gruppierungen werden es die Linksradikalen. Mit ihrer Soft Version von FFF auch schwere haben. Kreuzungen besetzten usw. sollte hart bestraft werden. Da diese Personen bewusst ihre Personalien nicht mitführen.
     
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  7. Lasst mal die Kirche im Dorf wer weiss ob die wirklich zuständig ist, geschweige wenn doch dann der Antrag ohne Schwierigkeiten durch geht.
    Und auf so eine Aussage hätte ich ihr gekontert was ihr einfällt ihre Meinung einzubringen und gut ist.
     
  8. Beantragen und fertig!
    Erst gegen einen Negativ-Bescheid kann man Rechtsmittel anwenden.

    Ich denke hier gilt aber:" Bellende Hunde beissen nicht".
     
  9. Vergiss es! In diesem Forum muss aktuell erstmal alles ins Politische gezogen werden und einige Stammtischparolen gedroschen werden bis man wieder zur Vernunft kommt!
     
  10. Es gibt mehr vernünftige in dem Forum wie du glaubst die meisten sind aber stille Mitleser.
    Und somit die Kritischen Diskutierer in der Überzahl.
     
  11. Da zähle ich auch FB, Twitter und Co dazu.;)
     
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  12. Ja, das macht Sinn. Einfach mal machen was die Dame will - ODER - sie freundlich fragen was es sie denn eigentlich angehe, ob sie öfters wegen Amtsmißbrauch und Einmischung in Angelegenheiten Dritter Probleme bekommt und - wichtigster Punkt - wieso sie annimmt dass sie irgendwelche Rechte dahingehend hat Dir Vorgaben zu machen.
    Es gibt ein Gesetz - daran hält man sich - und PUNKT. Wenn Trulla Dummdödel meint sich einmischen zu müssen dann sollte man sie halt auflaufen lassen. Höflich, freundlich im Ton aber knallhart in der Sache. Solche Menschen sind mitverantwortlich für das Erodieren der Demokratie - Typen deren Streben (Haltung/Sichtweise) zurecht gerückt werden muss.

    Alternativ eben genau das machen was sie will... ;)
     
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  13. Ist zwar schon etwas älter der Beitrag, hätte aber trotzdem noch mal eine Frage dazu. Wenn man es eingetragen bekommen hat, ist man dann rechtlich auf der sicheren Seite? (Und macht das überhaupt einen unterschied ob man es nicht eingetragen bekommen hat?) Und müssten sich dann nicht auch die Shops strafbar machen, die F2+ für welche mit 27er "light" freischalten?
     
  14. Eine rechtssichere Antwort kann dir sowieso keiner geben, aber nach aktuellem Stand wohl am ehesten so:

    1. Wenn du F2 explizit im Schein stehen hast (also nicht nur F3) und in den Auflagen bzw. Beschränkungen die "F2+"-Artikel nicht explizit ausgenommen werden, dann wärst du wohl auf der aktuell sichereren Seite. Anders wiederum, wenn du z. B. nur F3-Artikel eingetragen bekommen hast. Da ist es mit manchen Shops ja schon diskussionswürdig, ob du F2 unter dem Jahr überhaupt beziehen darfst, da im Schein ja nur F3 steht (da habe ich das Glück, dass nur F3 im Schein steht, aber die F2+ Artikel nochmal explizit ausgenommen wurden, wodurch sich also beweisen lässt, dass der Schein auch für F2 gedacht ist, ohne explizite Eintragung der Kategorie)
    2. Wenn es tatsächlich zu einer Auslieferung von F2+ an Leute kommt, die kein F2+ bestellen dürfen, dann ist es mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Ob es tatsächlich ein Straftatbestand ist, habe ich mir jetzt nicht genau angesehen. Eine Freischaltung im Shop noch nicht unbedingt, schließlich wurde da ja noch nichts überlassen bis zu dem Zeitpunkt.
     
  15. #2291 PyroWolle, 4. November 2019
    Zuletzt bearbeitet: 4. November 2019
    Wenn du es eingetragen bekommst kannst du mMn keinen Nachteil daraus haben. Es sind ja doch ein paar, die diese Beschränkung nicht drin haben.
    Auch für einen Shop sollte das kein Problem sein, denn es ist ja immerhin ein Amtliches Dokument.
    (Wenn du einen Führerschein ausgestellt bekommst und versehentlich auch Klasse C eingetragen wurde und du bei Sixt einen LKW mietest, können die ja auch nicht dafür belangt werden....)
     
  16. #2292 PyroWolle, 4. November 2019
    Zuletzt bearbeitet: 4. November 2019
    Das Diskussionsproblem hatten wir hier ja schon häufig, aber da handeln die Shops mMn nur so, um sich da abzusichern.
    Meine Interpretation des SprengG ist, dass jedem F2 (nicht "F2+") überlassen/verkauft werden kann der einen 27er hat.

    Wenn man sich §22 SprengV anschaut lese ich folgendes:

    Im Falle von F2 wird hier von "einer" Erlaubnis gesprochen (Hier könnte ich mir vorstellen, dass theoretisch sogar Böllerschützen mit 27er F2 unterjährig beziehen könnten).
    Im Falle F3 wird von einer "entsprechenden" Erlaubnis und Berechtigung gesprochen, was für mich bedeutet, dass es eingetragen sein muss.
    So meine Interpretation...
     
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  17. Bei mir ist zum Glück F3 und F2 eingetragen , und jetzt kommt das beste : sogar F1 :crash:
     
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  18. Genau so ist es richtig.
    Die Erlaubnis nach §27 ist ausreichend für normale F2 Artikel.
    Wer nur F3 eingetragen bekommen hat, dürfte rein rechtlich zwar die "F2+" Artikel erwerben, allerdings nicht verwenden. Hier nimmt sich der Gesetzgeber vor, diese Artikel nur für Fachkundige (20er)!
    Wiederum ist aber so, dass Fachkundige die diese besonderen "F2+" Artikel verwenden wollen, nicht anzeigen müssen.
     
  19. Dann habe ich auch mal ne frage auch wenn ich nicht weiß ob es so gut ist wenn ich sie öffentlich hier schreibe. Aber ist nice to know.
    (4) Folgende pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen nur an Erlaubnisinhaber nach § 7 Absatz 1 oder § 27 Absatz 1 oder Befähigungsscheininhaber nach § 20 Absatz 1 Satz 1 des Sprengstoffgesetzes vertrieben und überlassen oder von diesen verwendet werden:
    1.
    Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz,
    2.
    Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse,
    3.
    Schwärmer und
    4.
    pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand.
    Für die bei denen es drin steht das sie es nicht dürfen
    zu 1. Heißt für mich keine Salut Batterien in F2
    zu 4. Heißt für mich keine Funke Luftheuler
    ist das richtig ?
     
  20. Mich würde mal interessieren ob hier schonmal tatsächlich jemand kontrolliert wurde und wenn ja, wie die Kontrolle ablief und zu welcher Jahreszeit die Kontrolle war.
     
  21. Knallkörperbatterien sind Knallketten. Hier ist der Bezug speziell auf Blitzknallketten.

    Beste Grüße
     
  22. Das stimmt so aber auch nicht, F2+ darf dann auch nicht erworben werden, da es einem nicht einfach überlassen werden darf.

    Heißt, wenn keiner sich die Hände schmutzig macht, darf man auch nicht einfach an "F2+" kommen. Nebenbei kann man mit einer Fachkunde auch einen 27er haben, das hat nicht zwingend etwas mit dem 20er Schein zu tun.


    @PyroWolle Ja, die Auffassung teile ich ja ebenfalls, nur nicht zwingend jeder Shop. Bei mir ist halt der Vorteil, dass F2+ explizit ausgenommen wird, obwohl nur F3 im Schein steht. Damit kann ich dann eben argumentieren, dass man F2+ ja gar nicht ausnehmen bräuchte, wenn mein Schein wirklich nur F3 betreffen würde (F2+ explizit verbieten macht ja nur Sinn, wenn F2 an sich auch im Schein dabei ist).
     
  23. Also bei mir z.b wurde eingetragen das ich F2 & F3 erwerben sowie abrennen darf. jedoch wurde rein geschrieben

    4. Folgende Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 sind vom Umgang und Verkehr ausgenommen:
    a) Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz
    b) Raketen mit mehr als 20g Netto-Explosivestoffmasse
    c) Schwärmer und
    d) pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand.

    Sprich das sogenannte F2 + ist für mich aus den rennen, aber F2 und F3 ist uneingeschränkt nutzbar , außerhalb von Hamburg.
    in Hamburg hab ich noch 2 Sonder Auflagen bekommen, dass ich Keine Raketen und Artikel mit ausschließlicher knall Wirkung benutzen darf Außer am 31.12 von 18 Uhr bis 01.01 1 Uhr. sowie das Abrennen pyrotechnischer Gegenstände in Hamburger Stadtgebieten, mit Planungsrechtlichen vorschriften von 22-06uhr nicht gestattet ist.

    ich für mein teil kann ich mich nicht beschweren, hauptsächlich hab ich den §27er beantragt um nicht am 28/29.12 auf meine Pakete von den überlasteten Speditionen zu warten.
     
  24. Hallo Leute,

    habe mir in diesen Thread schon viel durchgelesen, hätte aber trotzdem noch eine Frage zum ausfüllen des Antrages.
    Würde mich freuen wenn mir jemand hier einen Ratschlag geben könnte.

    Und zwar würde ich gerne wissen, was mit dem Satz "die Aufbewahrung erfolgt unverändert zum Antrag auf Erteilung der Erlaubis" auf sich hat und worin der Unterschied zum Kästchen darüber besteht. (zumal man ja bei ersterem scheinbar keine genaueren Angaben zu Art und Ort der aufbewahrungsstätte angeben muss)

    Ich beabsichtige den Schein eigentlich nur für Silvester zu beantragen und nicht für unter dem Jahr, aber aufbewahren muss ich ja trotzdem irgendwie.

    Wäre super wenn mich jemand aufklären könnte, was die beste Variante in dem Fall ist.

    Danke und LG Stephan

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