Besucher Vogelschreck funke

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von HauptStadtPyro65, 9. November 2019.

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  1. Hi wollte fragen ob ihr erfahrung mit den funke vogelschreck gemacht habt also scream vs und die normalen
     
  2. Genau. Auch wenn CE-P1 drauf steht, fällt Pyromunition in DE unter das Waffengesetz und nicht unter das Sprengstoffgesetz.

    Vogelschreck ist PM2 und somit braucht man dafür einen Erlaubnisschein.

    Beste Grüße
     
    Adnan Meschuggi, CeBee und Saul.Goodman gefällt das.
  3. Es gibt bereits mehrere Videos mit Durchzündern. Sowohl Scream VS, als auch normale VS. Als Verladeartikel für Pyrotechniker gut, zum Verschießen per Schreckschuss würde ich die Finger von lassen. Dazu kommt natürlich noch die rechtliche Situation. Die Funke VS haben auch bisschen zu lange Verzögerung.
    Hier noch ein Video eines Durchzünders. Das gibt nen bleibenden Hörschaden. Kannst auch bei den Kommentaren lesen dass es kein Einzelfall ist.

    https://youtu.be/Z5KD1-XbDNI
     
    Phantomsirup und Pyro tha dragon gefällt das.
  4. Wer behauptet denn das er Silvester in Deutschland feiern möchte?
    Weiß doch keiner ob er die Berechtigung hat die Knallpatronen legal zu besitzen und auf seinem Land zu nutzen oder nicht?
     
    Phantomsirup gefällt das.
  5. Auch wenn Knallpatronen unters WaffenG fallen, so ist es im weitesten Sinne trotzdem ein pyrotechnischer Artikel! Und das hier ist ein Forum für Feuerwerk und Pyrotechnik (PYROTECHNISCHE Munition II... Solange keine Beschaffungsfragen etc. gestellt werden, finde ich es leicht überzogen sofort mit der Keule zu antworten! Zudem steht im o.g. letzten Absatz dass Anfragen (nicht Fragen) zu diesen Artikeln nicht erwünscht sind ;)

    Entschuldigt, nicht böse verstehen! Ist meine Meinung!
     
  6. Werde in polen feiern und will die dinger mit ner 6mm verschießen ich glaub da sollte es nicht zu einem durchzünder kommen habe bereits in foren gelesen das leute die mit einer 6mm schießen noch nie durchzünder hatten kann mir das jemand bestätigen?
     
  7. Ist das nicht der Standard Text "wird in Polen verwendet". Die Hülse muss nur undicht sein, oder der Verzögerungssatz kaputt sein schon rumst es.
     
    Adnan Meschuggi und CeBee gefällt das.
  8. Ich meine, die wichtigsten Aspekte (rechtlicher Aspekt + mögliche Durchzünder) wurden erwähnt.
    Vielleicht noch etwas zum Rechtlichen: Wegen des WaffenG ist meines Wissens alleine der Besitz in Deutschland eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit mehr. DAS alleine sollte reichen, hier nicht danach zu suchen.

    Thema geschlossen.
     
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