Bestimmung Absage zum 27er

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von goldini303, 18. November 2019.

  1. Schönen Guten Abend Freunde der Pyrotechnik.Jetzt habe ich mich 1Jahr auf meine Beantragung des 27ers vorbereitet.Und heute habe ich Post bekommen die ich euch nicht vorenthalten möchte. Weil damit habe ich wirklich nicht gerechnet,und weiss auch wirklich nicht wie es jetzt weite PhotoPictureResizer_191118_210257762_crop_1872x1592.jpg
     

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  2. Hä, der Text sagt bis hierhin doch, dass sie dir den 27er nicht geben, weil du nicht gewerbsmäßig unterwegs bist? Dabei ist ja genau das die Absicht... Eine Erlaubnis nach §27 SprengG ist für den nicht gewerblichen Umgang gedacht...

    Oder hast du uns die Hälfte des Textes vorenthalten? Ich würde jedenfalls Widerspruch einlegen, wenn das alle Informationen wären, die ich dazu bekommen hätte.
     
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  3. Das sind alle informationen die ich heute geschickt bekommen habe. Im letzten absatz steht das ich bei meinem Amt eine Absage bzw eine Stellungnahme beantragen kann, die würde mir 300 euro kosten. Und dagegen könnte ich Klage einreichen.
     
  4. Ich weiß tatsächlich leider nicht, wie du deinen Antrag auf einen 27er gestellt hast. So blöd wie das da oben formuliert ist, hast du möglicherweise irgendwo angegeben, dass du dein privates Feuerwerk evtl. gegen Aufwandsentschädigung bzw. Selbstkostenerstattung durchführen würdest? Das ist als 27er tatsächlich nämlich schon nicht mehr erlaubt, sagen jedenfalls viele Ämter.
     
  5. Nein im Antrag steht:
    Zum unentgeldlichen abbrennen von Feuerwerken im privaten bereich,

    Silvester ,oder 50zigster bday
     
  6. Hast du irgend ein gewerbe angemeldet? Bei einem bekannten gab es deswegen auch probleme. Bei ihm wurde es anfangs auch versagt da man davon ausgegangen ist das er damit handeln wollen würde. War aber völliger schwachsinn. Darauf hin hat er wiederspruch eingelegt eine begründung verlangt wie soweshalb warum nicht. Einmal mit rechtlichen schritten gedroht zack war der schein da.
     
  7. Nein ich bin hobby zündler,,der gerne mal ne f3 batterie zünden will,,und mir nicht auf die letzten 3 tage son stress antun will.
     
  8. Ich werde ehrlich gesagt aus der Absage nicht schlau. Die reden davon, dass Hobbypyrotechniker nicht gewerbsmäßig handeln, untersagen dir aber gleichzeitig den zugehörigen Schein, denn du genau dafür beantragt hast... Mit einer Rechtsschutz-Versicherung würde ich Widerspruch, also Rechtsmittel, einlegen (vorher die Kostenübernahme abklären), ansonsten könnte es teuer werden.
     
  9. Hmm komische behörde. Ist leider überall anders^^ Bei mir wollten sie damals die Unbewohnte räume etc sehen bevor sie mit den 27ger ausgestellt haben Polizeiliches Führungszeugnis und 75€ Bearbeitungsgebühr^^
     
  10. Also so wie ich das lese, hat er dich wohl falsch verstanden und geht davon aus, dass du den 27er möchtest um gegen Bezahlung Feuerwerke abzubrennen. Ganz unten steht ja das du mit dem Herrn oder der Dame in Kontakt treten kannst. Ich würde da mal hin fahren oder minimum anrufen und mal nachfragen, bzw. es richtig stellen.

    Klingt für mich wirklich nach Missverständnis.
     
  11. Wo genau bekomme ich das polizeiliche führungszeugnis??

    Ich habe dem herren nach unserem telefonat nochmal eine email geschrieben.jetzt möchte er sich nochmal mit mir zusammen setzen.

    Der typ hat richtig was auf dem Kasten, quasi der chef auf diesem Gebiet. In der Bezirksregierung arnsberg.
     
  12.  
  13. Ich habe auch nochmal drüber Gelesen ich denke ähnlich wie @rocket_star Es hört sich nach verständniss fehler an. Da aus dem Schreiben hervor geht das Behörde a sein antrag an behörde b weiter gegeben hat da die zuständig sind und haben dabei bestimmt ein neues schreiben verfasst wobei das meiste wohl fehlt. So das sie davon ausgehen das du Feuerwerk F2/F3 erweben willst damit du damit gewerblich arbeiten kannst. Da sieht man es wieder! Die behörden haben von nix ne ahnung.

    Kann man in der Regel beim bundesjustizamt online beantragen ist aber soweit ich weiß für den 27ger keine pflicht.
     
  14. Mache dir am besten vor dem erneuten Treffen ein paar Stichpunkte auf einem Zettel, was genau du vorhast bzw. was du eben nicht vorhast. In der ganzen Hektik kann es ja passiert sein, dass du dich etwas falsch ausgedrückt hast oder er dich auch falsch verstanden hat.
    Kopiere das originale Schreiben und markiere wichtige Textstellen und nimm es mit. Sollte es sich um ein Missverständnis handeln, dann kann man es so meist relativ schnell aufklären.
     
  15. Ich habe heute mit ihm telefoniert und ihm gesagt das ich das nur für private zwecke nutzen will,,kein geld damit verdienen möchte, sondern einfach nur just for fun.dann hat er gesagt das sich das nicht richtig lohnen würde, da in 2 jahren keiner mehr f3 schießen darf der einen schein hat.er will sich denoch mit mir an einen tisch setzen ,,und nochmal drüber reden
     
  16. Ein Führungszeugnis kann auf zwei verschiedenen Wegen beantragt werden: entweder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (z. B. im Rathaus, Gemeindeamt, Bürgerbüro) oder über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ), erreichbar ausschließlich unter BfJ - Das neue Führungszeugnis
     
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  17. Was ein ******, soll er ihn dir ausstellen damit du die nächsten 2 Jahre noch feiern kannst. War hier nicht auch jemand der Stress mit dem Amt hatte weil die Tante meinte (Das private Abbrennen von Feuerwerk an Silvester wird doch eh bald verboten, voll unnötiiigg)
     
  18. [QUOTE="KATF4, post: 1055043, member: 39868".]War hier nicht auch jemand der Stress mit dem Amt hatte weil die Tante meinte (Das private Abbrennen von Feuerwerk an Silvester wird doch eh bald verboten, voll unnötiiigg)[/QUOTE]

    Ja das hatte ich auch gelesen.:mad:

    Wie soll es danach denn weiter gehen? Gibt es keine F3 mehr oder wird die Erlaubnis entzogen?
     
  19. Muss ich wenn ich irgendwo antworten will,,zitierten??
     
  20. Musst du nicht, ist nur einfacher nachzuvollziehen auf welchen Kommentar du antwortest.

    Und Der jenige bekommt dann auch eher einen Hinweis, je nach Einstellung
     
  21. Entweder den Beitrag des Users zitieren und darauf antworten, oder den User ansprechen @goldini303 ...dient nur der Übersicht ;)
     
  22. Achja erstmal herzlich willkommen Neuer^^ @goldini303
     
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  23. Ok dann bedanke ich mich erstmal für eure ganzen Antworten..Seid 1 Jahr bin ich nun dran mich mit der Materie zu beschäftigen,,und jetzt aufgeben kommt für mich nicht in Frage.Werde weiter am Ball bleiben.

    Habe in meinem Keller einen seperaten Raum ,ohne heizquelle oder Gasrohre.Die tür ist aus metal und von aussen verschließbar.ein fenster zum druckausgleich ist auch vorhanden.Brauche ich Zusätzlich ein monitionsschrank??Wo ich meine Sachen aufbewahren kann??
     
  24. Dankeschön,,,lese schon länger mit,,
     
  25. ... In 2 Jahren darf keiner mehr F3 schießen?! Stimmt das? :O
     
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