Batterien & Rohre Gaoo Hammer Artikel ausgelistet?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von PeonyMontana, 22. November 2019.

  1. Nicht ganz: Anlage 7 ist für den nicht gewerblichen Bereich, Anlage 6 für den gewerblichen. Aber du meintest wohl schon das richtige :)

    Die meisten großen Shops werden aber sowieso genehmigte Lager nach §17 SprengG haben, da ist das mit den Mengen dann wieder anders geregelt, nämlich so, wie das Lager genehmigt wurde.
     
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  2. Es wird Zeit für ein Eingeständnis.
    Ich habe letztes Jahr Artikel gezündet die wahrscheinlich keine LGZ haben.
    Nun, ich wusste nicht das ich zu so einem Verbrechen fähig bin.
    Obwohl man mir es mittlerweile nicht mehr glaubt, ich habe die Artikel in guter Absicht innerhalb der Grenzen Deutschlands gekauft und wurde von dem Feuerwerksverkäufer bzw dem Shop Eigentümer bzw dem Importeur bzw dem Hersteller bzw Mr.Lee belogen und betrogen.
    Das mir so etwas passieren musste...besser ich stelle mich freiwillig um schlimmeres zu verhindern.
     
  3. Strafmaß liegt irgendwo zwischen 5 und 15 Renos!
     
  4. Ich habe auch div. Gaoo und andere der hier erwähnten Artikel bestellt. Ich versteh bei einigen die Panikmacherei nicht. Lasst uns doch einfach mal die nächsten Tage abwarten was passiert. Ich denke, alles wird sich klären.
     
  5. Ich persönlich habe bzw hätte absolut Verständnis für die vor allem für die Händler missliche Lage durch diese Sache. Ich hätte auch kein Problem damit wenn beispielsweise einige Artikel aus der Bestellung entnommen- der bereits gezahlte Betrag dafür jedoch erst nach Silvester erstattet würde. Gerade die kleineren Händler haben in den nächsten 4 Wochen ja vielleicht einen wahnsinnigen Mehraufwand zu leisten.
    Für die einzulegenden Sonderschichten dann schon mal vorab ein dickes „Danke schön!“

    Nicht so ganz nachvollziehen kann ich allerdings wenn nun Aussagen kommen wie „wir haben die Artikel ja nur verkauft weil IHR es wolltet“
    Ich denke jeder Händler hat auch irgendwo sein Portmonai im Blick...
    (Verständlicherweise.!)
     
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  6. Ich habe meine Packung Gaoo Hammer und Katan Mama mia in ein Karton gepackt, Folie drum
    und hinten im Kellereingang deponiert.

    Frage: ist das durch Privatgrundstück rechtlich ausreichend gesichert oder müsste da nen Schloss vor?

    Anders gefragt: ist das rechtlich gesehen vor unbefugtem Zugriff ausreichend geschützt?

    Ist der Kellereingang als Raum zu sehen oder ist das Lagerung unter freiem Himmel?
     
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  7. Ich würde das ganze noch mit Zusätzlichem Schrank sichern :D
     

  8. Unser Fachhändler vor Ort würde stand heute ca. 25% seines Sortiments nicht anbieten können.
    Jetzt kann ja auch noch passieren das sich manche denken, naja das lohnt sich ja gar nicht hinzugehen wenn es die gewünschten Produkte nicht gibt.
     
  9. Ich würde solch leichtfertige Empfehlungen besser nicht geben. Schau Dir mal an, wie das ADR "Beförderung" definiert:

    "Die Ortsveränderung der gefährlichen Güter einschliesslich der transportbedingten Aufenthalte
    und einschliesslich des verkehrsbedingten Verweilens der gefährlichen Güter in den Fahrzeugen,
    Tanks und Containern vor, während und nach der Ortsveränderung.
    Die vorliegende Begriffsbestimmung schliesst auch das zeitweilige Abstellen gefährlicher Güter für den
    Wechsel der Beförderungsart oder des Beförderungsmittels (Umschlag) ein. Dies gilt unter der Voraussetzung,
    dass die Beförderungsdokumente, aus denen Versand- und Empfangsort feststellbar sind, auf Verlangen
    vorgelegt werden, sowie – ausser für Kontrollzwecke der zuständigen Behörde – unter der Voraussetzung,
    dass Versandstücke und Tanks während des zeitweiligen Aufenthalts nicht geöffnet werden."

    Das Kapitel 8.4 erwähne ich jetzt lieber mal auch nicht. :rolleyes:
     
  10. Ja wie gesagt- ich kann das komplett nachvollziehen- das kann echt ein Tiefschlag sein... deswegen würde ich denen auch keinen Stress machen.
    Wenn ich als Händler allerdings 25% meiner Produkte ohne LGZ anbiete dann ist das irgendwo aber auch ein riskantes Geschäft. Hier wurde irgendwo geschrieben „der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht“ oder so ähnlich. Das sagt aber schon auch aus, dass man sich bewusst darüber war irgendetwas im Bereich einer Grauzone abzuwickeln. Wie auch immer- ich werde mein geplantes Budget für die Discountertour minimieren und stattdessen am 28. vor Ort 1-2 Händler durch Käufe bei denen vor Ort „unterstützen“... auch wenn das bei mir mit wenigen hundert € eher ein kleiner Beitrag ist.
     
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  11. Na toll- also alles wieder raus aus der Karre!:dontthinkso:
     
  12. Sachen kurz vor Silvester holen, im Auto lassen, und damit an Silvester zum Abbrenner fahren sollte abgedeckt sein. Der ganze Papierkram entfällt doch durch die verschiedenen Kleinstmengenregelungen, die auch den Transport von z.B. Lidl nach Hause erlauben.
     
  13. ich empfehle als Buße einmal die Casino Royal und die Queen of the Night !
     
  14. Schade, ist auf privat gestellt :D
     
  15. Ich habe echt lange überlegt ob ich meine Frage stelle/antworte.

    Ich habe mir die 7 Anlage 2.Spreng durchgelesen (Anlage 7 zum Anhang 2. SprengV - Einzelnorm)
    Nach dieser Tabelle gibt es ja nichtmal die Option in der LGZ 1.1 pyrotechnische Gegenstände der Klasse F2/P1 zu lagern/aufzubewahren. Was nun? Oder ist das automatisch Sprengstoff?

    Nun hab ich aber unbewohnten Raum außerhalb der Gebäudes zur Verfügung, dann kann ich ja Dinge in 1.1 lagern oder nicht?

    Ich weiß es gibt etlich viele Post mit LGZ gerade im Zusammenhang mit P1 und verbringen etc. Jedoch frage ich mich wirklich, wann all das zum Einsatz kommt? Wahrscheinlich nur dann wenn etwas passiert. Der Otto-Normal-Verbraucher hat zum Teil seine Knaller noch im bewohnten Wohnraum. An Silvester übersteigt womöglich jeder der Feuerwerk kauft diese Mengen. An Silvester wird dann einfach für alles eine Ausnahme gemacht. Wer soll da noch wissen was richtig ist? Und by the Way, nicht mal die Mitarbeiter vom Zoll, der Polizei/Bundespolizei, Amt für Gütertransfer etc, BAM geben die eine vernünftige Antwort wie sich LGZ, ADR und Verbringen für privat Leute verhält...

    Ich bin wirklich gespannt, was am Ende für eine Info von den Shops kommt und wie damit umgegangen wird. Letztendlich kann keiner was ändern, außer die Hersteller. Ich bin der Meinung, dass wir hier aus dem Forum den Händlern das Leben nicht noch schwerer machen sollten. Ich weiß das für einige wirklich viel daran hängt, auch bei mir betrifft es etwas, aber wir können selbst noch umbestellen oder etwas vom 28-31.12 kaufen. Die Händler haben einen wesentlich massiveren Schaden, der evtl. auch finanziell einige den Kragen kosten können.

    Wenn ein endgültiges Statement von den Shops bzw. besser den jeweiligen Importeuren kommt, sehen wir weiter (oder eine Info der BAM an die Shops).

    Vielleicht wird am Ende alles gut und wir hatten einfach ein heißes Wochenende im Forum :).
     
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  16. Tja...:D
    Eines ist aber ganz klar: Solange keine LGZ ausgestellt wurde, wird für diese Gegenstände die Gruppe 1.1 angenommen.
    Und angenommen bedeutet demnach also erstmal nix. Das kann also auch keine Grundlage für irgendwelche weiteren Entscheidungen sein.
    Soviel Rechtsstaat ist Deutschland dann doch noch, da kommt auch die Hohe BAM nicht drüber.
     
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  17. wer sich nicht sicher ist kann hier die Reg.-Nr. des Artikels (z.B. 1395-F2-0080/2012) über die Suchfunktion des Adobe Readers eingeben und danach suchen. ;)
     

    Anhänge:

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  18. wird das nicht nur von der BAM so angenommen? Eine echt Entscheidung gibt es nicht oder weiß jemand etwas darüber?
    Genauso gut könnte man die adr Bewertung zu Grunde legen, solange es im nicht gewerblichen Bereich handelt.
     
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  19. oder einfach hier im browser... von Feuerwerk der Kategorie F2

    nur stehen da keine vorläufigen Zuordnungen drin, das ist der Knackpunkt. Neuheiten findet man da deshalb selten.
     
  20. Im Browser kann man nicht suchen, deshalb habe ich es als pdf eingestellt :)
     
  21. Strg + F bei Windows und Cmd + F beim Mac ;)
     
    Rippenbruch gefällt das.
  22. Dann drück mal ctrl-f und sei überrascht. Oder klicke/tippe auf "suchen" im Menü deines Browsers.

    Im browser nicht suchen können, wo kämen wir denn da hin
     
  23. Nach dem Buchstaben des Gesetzes darf man Artikel ohne LGZ als Privatperson grundsätzlich überhaupt nicht aufbewahren.
     
  24. In letzter Zeit wurden dazu zwei verschiedene Meinungen vertreten (wurde hauptsächlich in den P1-Themen diskutiert):
    1. Ein Gesetz/eine Verordnung kann bzw. muss nicht vollumfänglich alle Möglichkeiten darstellen => passt, man darf gemäß Zeile 4 der Tabelle 1 kg NEM in unbewohnten Räumen aufbewahren
    2. Da es die Kombination in der Verordnung nicht gibt, ist es illegal, solche PtG ohne LGZ aufzubewahren
    Ich tendiere eher zu 1., aber abschließend kann das wohl nur ein Gericht klären...
     
    wauzi307 und makikatze gefällt das.
  25. Guten morgen
    Gibt es denn eine Möglichkeit die gaoo Artikel trotzdem zu verkaufen?
    Ich frage deshalb weil bei einem Shop waren bis zum Wochenende alle gaoo Artikel noch zu verkaufen. Ich glaube Samstag waren alle gaoo Artikel in dem Shop weg also aus dem Sortiment genommen und seit gestern sind alle entfernten gaoo Artikel sei es die Raketen oder hammer bombenrohre wieder verfügbar und auf grün?
    Bin da jetzt son bißchen verwirrt
    Weil erst verfügbar dann gelöscht und nun wieder verfügbar.
    Schöne Grüße
     
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