Batterien & Rohre Gaoo Hammer Artikel ausgelistet?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von PeonyMontana, 22. Nov. 2019.

  1. Wartet doch einfach noch die woche ab. Die Shops sagen doch, dass es sich klären wird. Samstag/Sonntag ist nun mal Wochenende. Da arbeiten nicht so viele... Keiner hier kann dir eine Auskunft geben. Einfach abwarten.
     
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  2. Naja, kommt ja am Ende darauf an, ob Gaoo den Händlern die nötigen Dokumente zur Verfügung stellen kann. Es gibt aber auch sicher Shops die weiterhin die Ware verkaufen werden, bisher ist das Thema ja scheinbar eher intern zwischen den Shops eskaliert.
     
  3. Auf Infos von den Shops warten, alles andere ist jetzt sinnlos und wurde schon totdiskutiert.
     
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  4. Jetzt sage ich mal was dazu....

    Ohne den ganzen ellenlangen Thread überhaupt komplett gelesen zu haben:

    1. Gibt es überhaupt etwas Offizielles von behördlicher Seite? Ich habe von unserer Aufsichtsbehörde nichts aber auch rein gar nichts vernommen. Die befinden sich da in der Informationspflicht, wenn solche Dinge ans Tageslicht kommen, das hat auch in der Vergangenheit einigermaßen funktioniert.

    2. Ich denke, dass da ein paar Hersteller von derartigen Gängeleien die Nase voll haben und auf zweierlei Art reagieren können:
    a) Rückzug aus dem dt. Markt, diesen Blödsinn gibt es nämlich nur hier
    b) Klage einreichen. Alle wollten Europa, jetzt haben sie Europa. Die dt. LGZ würde mit Sicherheit keinem Urteil standhalten

    3. Letztlich befindet sich der Hersteller in der Haftung. Sollten Regressansprüche notwendig sein, so hat der Hersteller dem Folge zu leisten, da hier dann entweder grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz besetht / bestand.

    4. Den ganzen Aufriss verstehe ich nicht so ganz und zudem gab es das Thema schon mal und wenn man mal genauer in die 1. SprengV §15 Abs. 1+ 2 sieht, dann sollte sich das Problem sowieso erübrigen. Außer es ist eine Kartonfälschermafia ^^ am Werk oder aber ein oder mehere notfified bodies haben Dreck am Stecken, das ist im Moment Niemandsland. Um nochmals auf den 15er zurückzukommen:
    Ohne Klassifizierung dürfen solche Artikel nicht mal auf die Straße und nicht ein einziger Spediteur würde die dann transportieren OHNE ADR Klassifizierung. Und die erfüllt damit sowohl die Gefahrklasse, als auch die Verträglichkeitsgruppe und somit ist eine Zuordnung schon vorhanden.

    5. Und damit realtiviert sich wieder Punkt 3. Da die Hersteller den Kram im Prinzip abholen und vernichten müssten, das aber mit dem Zeug aber ohne Klassifizierung kein Verkehr in irgendeiner Form stattfinden darf, darf das nicht mal auf die Straße. Ohne "LGZ" (erneut: rein deutsches Sympton) hat das überhaupt keine Klassifizierung, nicht mal 1.1, also wer bitteschön soll das dann handeln dürfen? :p

    Fazit: Ich brauche irgendwas Offizielles, bevor wieder irgendeine Sau durchs Dorf getrieben wird. Und jährlich grüßt das Murmeltier pünktlich in der heißen Phase :D.
     
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  5. Naja, wenigstens haben wir jetzt unser Unwort des Jahres gefunden:
    Lagergruppenzuordnung (LGZ)
     
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  6. Den unterstrichenen Teil sieht die BAM vermutlich anders ^^
     
  7. Und kein Artikel mehr!!!
    :p:p:p:sneaky::sneaky::sneaky::rofl::rofl::rofl::rofl:
     
  8. :D:D:D
    Sollen doch einfach mal ins Gesetz reinschauen, die waren vor kurzem noch nicht nach der Pipi-Langstrumpf-Methode auslegbar. Auch die haben sich daran zu halten, auch wenn damit ein lunkrativer Abzockzweig wegfällt.
     
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  9. ich glaub du hast da was falsch verstanden. Wenn eine LGZ vorliegt, die der ADR-Zuordnung entspricht, muss man nicht beides draufschreiben. Das ist alles, was der von dir genannte Satz sagt.
     
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  10. Ich hab mir das jetzt auch mal durchgelesen und verstehe es genau gleich wie @tommihommi1...
    Wäre ja auch komisch gewesen.
     
  11. Am Samstag hast du mich für diese Denkweise noch ausgelacht :rofl:
     
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  12. ich glaube eher, dass zu Zeiten des Gesetztes niemand auf die Idee kam, dass es andere Klassen in 1.1 schaffen.

    Illigal ist es nur wenn es klar benannt wird. Warum gibt es nur immer wieder unglaubliche Grauzonen in Deutschland? Weil viel einfach nicht erwähnt wird...
    Und da wie gesagt, kaum eine Behörde weiß was privat darf...

    Hoffentlich kommt bald eine Info für alle.
     
    Mathau gefällt das.
  13. Eben ne Email von Röder im Postfach gehabt, allerdings nichts zu dem Thema leider, nur Infos über Testschießen, Bestellschluss usw... Schade hab schon gedacht jetz klärt sich was auf xD
     
    Feuerwerksfreak 96 gefällt das.
  14. Guckst du...
    (2) Die Anforderungen des Absatzes 1 gelten als erfüllt, wenn das Versandstück nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften gekennzeichnet ist, sofern die Transportklassifizierung nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften mit der Lagergruppe in der jeweiligen Verpackung sowie die Verträglichkeitsgruppe übereinstimmen.

    Also... liegt eine Transportklassifizierung vor (Anforderungen Abs. 1 = erfüllt) ist domit die Lagergruppe definiert, sonst dürfte das gar nicht erst auf die Straße. Verhält sich anders, wenn du 1.3G Artikel in einen 1.4G Karton packst oder gar nicht klassifizierte Ware. Wie gesagt: Kartonfälschermafia?

    Der klassifizierte UN-Karton ist letztlich maßgeblich, wenn was anderes reingeschmissen wird, anderes Thema.
     
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  15. vor allem ist das Gesetz/die Verordnung entstanden, als es noch die BAM-Nummer gab, und die bedeutete immer auch eine LGZ. Deshalb durfte früher eine Privatperson eh keine PtG ohne LGZ besitzen, weil die dann auch keine BAM-Nummer gehabt hätten, also hat man die Einträge für zugelassene Artikel ohne LGZ nicht gebraucht.
     
    wauzi307 gefällt das.
  16. Du musst dringend an deinem Leseverständnis arbeiten. Ich hab nicht die geringste Ahnung, wie du dir diese Interpretation zusammenreimst. Es ist schon alles gesagt.
     
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  17. Ausgelacht nicht, aber iwann ist halt auchmal schluss. Ich diskutiere und spekuliere auch gerne, aber man merkt ja einfach, wenn es nichtsmehr bringt.
    Ich hab bei Röder gaoo bestellt und niemand ausser röder selbst, kann mir jetzt weiterhelfen und auskunft geben.
     
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  18. @Redox
    Ich lese das so:
    Code:
    wenn ADR = LGZ
        genügt Anbringung der ADR
    sonst
        ADR + LGZ müssen angebracht werden
    In beiden Fällen muss aber eine LGZ vorhanden sein...
     
    tommihommi1 gefällt das.
  19. Das Thema LGZ stand kürzlich erst im Thema "Wer darf P1 zünden?" zur Debatte und mir fällt nun sofort etwas auf!
    Was ist hier denn jetzt mit den Listen passiert, die sind definitiv kürzlich geändert worden, denn in dem P1 Thema, waren nicht die ganzen CE Ident. Nummern sofort ersichtlich, denn diese versteckten sich fast ausschließlich nur hinter angehängten PDF Datei!
    Hier hat wohl jemand eine Menge Überstunden geleistet!
    Ich denke mir lieber meinen Teil dazu, warum das genau jetzt geändert worden ist, denn das ist kein Zufall:rolleyes:
     
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  20. wo steht das?
     
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  21. In der Tat hat sich da jemand die Mühe gemacht die CE Nummern aus den PDFs raus zu kopieren. Irgendwann bei 2014 hatte er/sie aber keinen bock mehr.

    Trotzdem stehen z.B. die Funke Reiber in P1 immer noch in der P1 Liste als 1.1g und in der T1 Liste als 1.4g (obwohl sie P1 sind) ich frage mich echt wie das niemanden auffallen kann...
     
    Mofafreund gefällt das.
  22. in der 2. SprengV ist genau geregelt, wie man außerhalb eines genehmigten Lagers Sachen aufbewahren darf. Da steht nichts von Ausnahmen, es ist ja in sich im Prinzip schon ne Art Ausnahme.

    Aufbewahrung von Explosivstoffen und sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen außerhalb eines genehmigten Lagers (kleine Mengen)
    4.1
    Allgemeines
    (1)
    Explosivstoffe und sonstige explosionsgefährliche Stoffe dürfen bis zu den in den Anlagen 6 und 7 festgelegten Nettoexplosivstoffmassen oder Nettomassen (kleine Mengen) unter Beachtung der folgenden Anforderungen außerhalb eines genehmigten Lagers aufbewahrt werden. [...]
     
    Mathau gefällt das.
  23. und was hat das mit der lgz zu tun?

     
  24. Also, nochmal zum Mitschreiben:

    Da steht, man darf nur so aufbewahren, wie es in den Tabellen steht. Anders geht nicht.
     
  25. Para. 4 abs. 1 reicht um die Lgz nur für gewerbliche Personen Relevanz hat.
     
    Brakelmann gefällt das.
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