Batterien & Rohre Gaoo Hammer Artikel ausgelistet?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von PeonyMontana, 22. November 2019.

  1. Wenn es aber nur eine Person gibt, die eine LGZ erteilt, ist das doch egal? Dann würden halt die "Inklusiv-LGZs" vorgezogen werden, was aufs Selbe hinaus läuft.
     
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  2. Sind die Testabläufe nicht wie üblich in allem "genormt" und folgen den selben Mustern. Sprich die Arbeit ist die selbe?
     
  3. Was da wohl am Ende rauskommen mag?
    In einem Punkt stehen aber fast alle einheitlich da, gegen die LGZ muss geklagt werden...

    Wenn es tatsächlich auch Lesli betrifft, dann sind ja auch sämtlich andere Läden betroffen? Dann wird das Ausmaß aber ziemlich riesig.
    Jawoll, Zimmermann, SPBaumarkt und was nicht noch alles (aus dem Norden gedacht).

    Wir sind gespannt auf das Licht im Dunkeln...
     
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  4. Eininge Netto Filialen sind ja letztes Jahr auch auf Lesli umgestiegen. Heißt dann wohl im zweifel back to comet für die :D
     
  5. Ich würde das nicht schreiben, wenn ich keine bestätigte Info von dem Importeur bekommen hätte. Unsere Bestellung habe ich sofort storniert, was bereits von Evo angeboten wurde.

    Mittlerweile habe ich eine Vielzahl von Informationen, werde mich aber hüten, irgendetwas zu veröffentlichen, was nicht stichhaltig ist.

    Viele Grüße

    Maik
     
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  6. Wieso geht man nicht nach europäischer Norm ganz einfach damals in Polen hatte eine ganze ve fp3 ein Aufkleber drauf 1.3 g
    Und hier wäre es sofort 1.1 bla bla bla
    Deutschland und sein eigenes süppchen.
    Wie gesagt habe den Karton mal aufm polnischen markt gesehen nicht das hier gleich Diskussion entstehen
     
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  7. Guten morgen an alle :)
    @ferl @Feuer-Engel ich habe hier etwas über/für Evo geschrieben, da ich es mit Evo auch so besprochen hatte. Ich selbst weiss nicht was zu 100% da abgeht! Das weiss nur Evo & Gbv selbst! Also wenn ich nichts 100& iges weiss werde ich auch nichts erfinden oder etwas falsches schreiben! Ich selbst bin nur ein Helfer/Moderator und habe mit diesem Thema nix zu tun! Will ich auch nicht! Das wollte ich nur mal so ergänzen.Wünsche allen einen schönen Tag. Müssen einfach abwarten ich genauso!
     
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  8. Ich habe letzte Nacht die Klageschrift gefunden, wegen der Identifikationsnummer der BAM. Und die klare Antwort des europäischen Gerichtshofes. War vor ein paar Jahren.
    Diese Klage könnten die ausländischen Hersteller 1 = 1 wieder verwenden, lediglich das Wort "Identifikationsnummer" gegen "Lager Gruppen Zuordnung" austauschen.
    Würde das gleiche Ergebnis bei rauskommen, die BAM kriegt ihre Identifikationsnummer und LGZ um die Ohren geschlagen, die hilflosen Einwände der Bundesregierung fruchten nichts.
    Im Moment ist es doch so, der deutsche Hersteller beantragt seine CE Nummer bei der BAM, die sagen nehmen sie gleich die LGZ dazu, gehen sie zur Kasse, bezahlen und kommen mit der Quittung wieder.
    CE und LGZ erteilt.
    Der ausländische Hersteller geht zu seiner Behörde, beantragt CE, selber Ablauf ,nur LGZ kennt die ausländische Behörde nicht.
    Haben die nichts zu.
    Also sagt sich der Europäische Produzent, LGZ brauche ich nicht, CE ist nach euopäischem Recht ausreichend.
    Damit hat er Recht, alles andere ist ein Handelshemmnis, unnötige Kosten und Zeitverlust für den europäischen Produzenten, Konkurrenten, nach Europarecht nicht erlaubt.
    So wie es im Urteil zur BAM Identifikationsnummer steht.
    Also brauchen die ausländischen Hersteller nur die Klage einreichen, formuliert ist das ja alles schon vom letzten Mal.
     
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  10. Wie kann es sein, dass gewisse Youtuber ihre Röder Unboxings präsentieren und dabei Artikel von Evolution dabei sind ? Hä
     
  11. Die Artikel wurden VOR der ganzen Sache hier verschickt. So schwer ist das nicht :)
     
  12. Stimmt. Hab nicht auf das Unboxingdatum geachtet sondern nur auf das Uploaddatum.
     
  13. Das Thema LGZ ist schon älter.
    Auffällig scheint zu sein dass manche Anträge sehr lange dauern, andere aber sehr schnell "erledigt" werden.

    Ob hier eine juristisch problematische Vorgehensweise herrscht kann ich nicht beurteilen, ich bin auch nicht dabei - ergo lediglich Hörensagen von Importeuren ("seit 1 Jahr warten wir auf die LGZ für Produkt X").

    Als das P1-Thema seinerzeit hochkochte wurde wohl - so meine Erinnerung - mit der LGZ-NICHT-Erteilung der Versuch unternommen seitens der BAM die Verfügbarkeit dieser Artikel in Deutschland zu unterbinden (falls diese Erinnerung falsch sind diesen Teil bitte löschen). Jedenfalls wurde es in dieser Richtung "ausdiskutiert"

    Auffallend ist jedenfalls dass Deutschland hier einen Sonderweg beschreitet, der
    a.) Geld kostet -> eine Diskriminierung aller Importeure von Pyrotechnik, da sie diesen Schritt NUR für Deutschland vornehmen müssen
    b.) sehr unterschiedliche Bearbeitungszeiten zu haben schein.

    Wir reden hier ja nicht davon dass Artikel die viel zu laut sind "durchgewunken" werden sollen, lediglich die Bestätigung dass ein Artikel der 1.4G oder 1.3G hat auch die identische LGZ bekommt. Ich meine, wenn ein Artikel als 1.4G für den Transport definiert wurde von einem Notifyer dann ist es ein Unding dass eine nationale Behörde (BAM) glaubt, hier ANDERE Lagergruppenzuordnungen vergeben zu können. Zudende gedacht müsste man annehmen dass die BAM dann den Verkauf diverser Artikel durch nicht geregelte Bearbeitungszeiten mehrere Jahre in die Zukunft schieben könnte.

    Wenn also die LGZ beibehalten werden soll muss im Gesetz eine Bearbeitungszeit - sagen wir 7 Arbeitstage nach Erhalt - definiert sein, anderenfalls wird die in der vom Notifyer definierte Zuschlüsselung übernommen.

    Die BAM kann dann immer noch prüfen, jedoch sind die berichteten laaaaaaaaaangen Bearbeitungszeiten nicht mehr möglich.

    Ansonsten vermute ich stark dass die hiesige Eskalation so oder so eine Änderung herbeiführen wird. Aus meiner Sicht wäre ein rasches Urteil und eine harte Strafe für Deutschland - nach dem Motto "die deutschen Behörden haben in unzuläßiger Art und Weise den Warenaustausch innerhalb der EU behindert, teilweise in böswilliger Absicht verhindert" - in dreistelliger Millionenhöhe angemessen.

    Wenn die BAM durch solche Vorgehensweise der BRD 100-200 MIO EUR Strafgelder einbringt, dann unterlässt der Staat künftig solche "Spielereien".

    Ich wäre - so der Sachverhalt wie oben beschrieben stimmt (und ich zweifle nicht daran) - genau dafür.
     
  14. Liest man das durch erkennt man wie die BAM drauf ist
    Abgesehen davon dass man hier aufführt ob ein Anwalt "knapp das Flugzeug erreicht" - was interessiert dies? trieft die Selbstüberschätzung der BAM und ihrer Vertreter, kombiniert mit Selbstbeweihräucherung aus jeder Zeile.

    Meine Summenvorstellung aus dem anderen Beitrag würde ich gerne jetzt auf 1 MRD EUR Strafgeld für die BRD erhöhen, alleine für die unerträgliche Arroganz der BAM in dieser Darstellung.
     
  15. Kann ich nur zustimmen! Und da es jetzt so massive Auswirkungen auf unterschiedliche Hersteller hat, wird es wohl so kommen! Das schlägt ja wesentlich größere Wellen als die Klage 2015 von der man mehr oder weniger erst im Nachgang erfahren hat....
     
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  16. @Pixel123
    ebenso @Pariah

    Wie kommst Du dazu hier persönliche, geschäftliche Mails zu veröffentlichen?
    Ganz egal welcher Inhalt - das geht gar nicht!

    Wir entscheiden, ob und wann wir uns wie öffentlich äußern. Zudem haben wir uns bereits kurz vorher hier zum Thema gleichlautend geäußert. Dein Beitrag war also ohnehin unnötig.

    @Pyro Bitte in Zukunft auf derartige Veröffentlichungen auch entsprechend reagieren
     
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  17. Das stimmt so nicht. Aktuelle Batterien, wie z.B. die Superflare/Power Up, haben eine Registrierung, die mit 1008 beginnt. Und das ist der TÜV Rheinland Ungarn. Nur wenn die 0589 drauf steht, ist es die BAM.

    Hier bitte auch nicht die QS-Zertifizierung mit der Registriernummer verwechseln. Jeder Importeur lässt auch seine QS von einer benannten Stelle zertifizieren. Das ist diejenige, die neben dem CE-Zeichen steht. Der Artikel selbst kann von einer ganz anderen benannten Stelle zugelassen worden sein.

    Bedeutet aber in diesem Fall: Wenn beispielsweise WECO seine LGZ innerhalb weniger Wochen erhalten sollte, dann passiert dies mitnichten nur deshalb, weil die ja eh alle Artikel komplett bei der BAM zulassen. Dann wäre das - wenn dieser Vorwurf denn so stimmen sollte - eine Bevorzugung bestimmter Importeure seitens der BAM.
     
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  18. Absolute Zustimmung. Reaktion sofort bei Kenntnisnahme.
    Eine Vorabmoderation erfolgt nach deutschem Recht dagegen nicht.
     
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  19. @alle

    Nach kurzer Beruhigung seid Ihr wieder voll auf dem Spekulations- und Protesttripp und driftet wieder enorm ab.
    Ich/die Betroffenen Firmen und Händler können Euch verstehen und ein Forum ist zum Diskutieren da, ja. Aber Ihr werdet hier nichts erfahren, solange sich nicht alles oder zumindest einzelne Details aufklären. Aber es ist halt noch nicht soweit.
    Es hilft niemandem, wenn Ihr Euch so ereifert. Vermutlich ist exakt das Gegenteil der Fall und Klärung/Rettungsversuche werden torpediert.
     
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  20. Nochmals der Vorschlag das Thema bis Montag zu schließen. Bevor wir uns gegenseitig das Wochenende verhageln.
     
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  21. Kann mich jemand mal ganz kurz aufklären? Hab Angst um meine Gaoo Hammer 1 :(
     
  22. Sei mir nicht böse,aber wieder und wieder aufrollen das ganze Ding hier...puh.
    Einfach mal ein paar der ersten Seiten lesen,dann kommt ein bißchen Erleuchtung.

    PS: Ich stimme auch für "Zumachen hier" und ab Montag oder wenn es klar ist,wieder öffnen!
     
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  23. Bin ich auch ganz klar dafür!
    Und ich verstehe es absolut nicht, warum hier immer und immer wieder vertrauliche Mails veröffentlicht werden oder Neid durchkommt nach dem Motto: warum hat xy davon ein Unboxing?
    Denkt ihr vorher nicht drüber nach, was ein solches Verhalten für Konsequenz für alle hat?
    Hier kann jeder mitlesen und ein solches Verhalten gehört sich einfach nicht!
    Am Ende können die Händler niemandem vertrauen, weil ein paar immer gleich alles öffentlich weitertragen.
    Manches behält man einfach für sich, egal wie positiv oder negativ die Info ist.

    Thread schließen, als Händler würde ich hier gar nichts mehr veröffentlichen.
    Am Ende werden einem nur die Wörter im Mund umgedreht oder weitere vertrauliche Infos ausgeplaudert.
    Wenn es Infos gibt, werden die Händler per E-Mail informieren.
     
  24. Die Personen stellen von sich aus gelistete Videos von besagten Artikeln in Form von unboxings ins Netz, für jeden frei sichtbar. Wieso sollte man das nicht erwähnen dürfen? :D ist ja nicht so, dass man privat bei jemandem im Wohnzimmer dabei war und diesen dann verpfeift. Diejenigen haben sich selbst entschieden das Video zu veröffentlichen.
    Falls hier jmd sich die Mühe macht mit bösen Absichten mitzulesen, dann wird er wohl auch Videos dazu schauen.

    Zu den "vertraulichen Emails" :
    Die von mir gepostete Email war eine 1:1 Kopie von dem Post welchen röder einen Tag vorher selbst hier reingestellt hatte.
    Der Text hier wurde also nur kopiert seitens röder. In meinen Augen war das daher keine exklusive vertrauliche Info an mich, sonst hätte ich das nicht veröffentlicht. Da dies wohl nicht gewünscht ist und auch nicht wirklich etwas zur Aufklärung beigetragen hat , entschuldige ich mich aber trotzdem und werde dies in zukunft unterlassen.
     
  25. Kann man, aber wozu?
    Mehr als Mama Mama, warum hat der und ich nicht ist das doch nicht. Kann man sich auch sparen. Außerdem, woher sollen Leute wissen, warum xy sein Paket hat.
     
    TinOnFire gefällt das.
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