Bestimmung Privat-Transport von Feuerwerk an den Verkaufstagen

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von PyroVogel, 24. November 2018.

  1. Jein... also ich habe immer 2 6kg-Feuerlöscher dabei wenn ich FW transportiere... ähm verbringe :)
     
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  2. Zwar wird nur ein 2kg verlangt aber das bringt nicht viel. Ich habe immer einen 6 KG dabei. Komischer weise ich hatte einen Brand neuen. Den musste ich an Silvester nutzen. Eine grosse Cace brannte wie Zunder. 3 kurze Stösse und 6 kg waren leer :dontthinkso:.
     
  3. Danke! Dann werde ich mir mal alles an Sicherung und Kennzeichnung ins Auto packen und los.

    @Adnan Meschuggi kannst du mir die Frage mit der Beschilderung noch beantworten? 1.3 Schild und welche Info ? Einfach Feuerwerk?
     
  4. Beschilderung brauchst du erst wenn du nach ADR verbringst. Bei privater verbringung nach 1000 Punkte regel muss die ware einfach in zugelassenen, geschlossenen Kartons sein, da reichen die VE Karton in der die Ware kommt aus.
    Dort sind auch schon alle nötigen infos und UN Normen aufgedruckt.

    Spanngurte brauchst du erst wenn du ne palette auf dem Transporter lädst, ansonsten reicht es aus wenn du die Kartons so stellst bzw verkeilst das nichts verrutschen kann.

    Der 2kg löscher ist auch nur dazu da entstehungsbrände wie zb ein brennender Reifen zu löschen, das brennende feuerwerk wirst du damit nicht löschen können.
     
  5. Das hört sich ja schon wieder einfacher an.

    Ich werde mir einen Karton beim Händler holen und vorsichtshalber etwas zum sichern und eine Matte mitnehmen. Zusätzlich den Löscher. Ebenso ein 1.3 Schild drucken.

    Sieht bei Kontrolle sicher besser aus.

    Möchte ja zudem auch ver. Artikel in einem Karton packen und nicht von irgendwas eine VE.

    Danke für deine Antwort!
     
  6. Wenn du beim Händler vorbestellt hast, kannst du in der Regel davon ausgehen das bereits alles adäquad verpackt ist.
    Ein Löscher und ggf Ladungsliste nach 1000 Punkte Liste (geht nur darum wieviele Punkte du erreicht hast) macht einem die mögliche Kontrolle schon einfacher, da sehen die meisten Beamten schon das du weißt was du tust und dich informiert hast.
    Die sind auch froh wenn sie ihre Zeit für besseres einsetzen können.

    Nur bring bloß nichts ausen am Auto an, weil würde es als ADR Transport ankommen und das dürfte dir wieder einige Schwierigkeiten bereiten.
     
    wauzi307 gefällt das.
  7. Was zählt denn eigentlich genau zum "Transport" ?
    Wenn ich die Ware abhole, über Nacht im Auto lasse und den Tag danach weiterfahre... ist das noch Transport oder schon Aufbewahren über die Nacht ?
     
  8. Ich werde nicht vorbestellen, da ich mehrere Shops besuchen möchte. Werde auch keine Unmengen kaufen. Leider ist der Email Kontakt dorthin nicht so flüssig, deshalb nehme ich einen Karton von hier mit. Fahre immerhin 400 KM.

    Vielen Dank für deine Hilfe. Wird schon klappen alles.
     
  9. wenn hinten 20kg 1.3 brennen mach ich alles, außer löschen. Arme hochhalten dabei rennen und laut Panik schreien . Will noch länger leben XD
     
  10. Ich denke, das hängt von Ziel ab.
    Für die tage zwischen Verkaufsstart und Silvester könnte man noch gut Argumentieren das die Verbringung zum Zielort am SIlvesterabend
    noch nicht beendet ist.
    Rein logisch würde ich da auch mit lkw Ruhezeiten argumentieren die eingehalten werden müssen.

    Das geht aber jetzt viel zu tief in die rechtliche Materie.
    Da kann ich auch keine verbindlichen Aussagen treffen, kenne mich da nur oberflächlich aus.

    Aber mal Butter bei die Fische, bei den Mengen um die es in der Regel gilt (1-2) Kartons wird schon nichts passieren.
    Der Kofferraum ist bei den meisten Autos ja eh nicht einsehbar und wo kein Kläger, da kein Henker.
     
  11. „Wo kein Kläger- da kein Henker“

    Nun ja das lässt sich auch auf die ganzen P1 Diskussionen und das LGZ Wirwarr aktuell übertragen.
    WENN es aber einen Kläger gibt wie aktuell bei Gaoo und Co dann kann einem Schnell ein Strick draus gedreht werden. Ich finde es schon beunruhigend wenn man sich mal die möglichen Konsequenzen vor Augen hält. Solange nichts passiert ist ja alles töfte aber wehe man gerät mal einen schlechtgelaunten Beamten im Zuge einer Routinekontrolle... ich habe zwar nur für ca. 450 € Ware abzuholen bislang keinen Gedanken daran verschwendet, dass der Transport zum Problem werden könnte. Daher finde ich den thread sehr gut. Mal sehen, ob es am black friday auch Feuerlöscher gibt. :)
     
  12. Naja, zum Thema P1 ... 99,9% der Endkuden benutzen die P1 Ware entgegen seiner gesetzlichen Bestimmung.
    Zur lgz Story ... ja, es ist wohl nicht mit dem EU Recht vereinbar, aber aktuell ist es geltendes Deutsches Recht und somit muss sich auch jeder deutsche Händler dran halten.

    Wie gesagt, der private Transport ist durch die 1000 Punkte Regel nicht wirklich schwierig, man bedenke das die 20kg 1.3G 10 großen Verbünden oder 40 500gramm Cakes entspricht.
    Von den 333 kg 1.4G mal abgesehen, das kriegen nur die wenigsten auch nur als Brutto hin :D

    Die Kartons solltst du an den Verkaufstagen auch überall her bekommen, grad im Discounter sind die froh sich nicht um extra Pappmüll kümmern zu müssen.

    Aldi hatte letztens Feuerlöscher mit Wandhalterung im Angebot, ein Feuerlöscher ist ja auch nicht nur zum Feuerwerkstransport praktisch.
    Brandschutz wird allgemein zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt ... hab in den letzten 15 Jahren 4 Brände im "Block" meiner Eltern miterlebt, mit dabei war ein Großbrand und ein Toter.
    Feuer ist nicht schön und ein simpler Feuerlöscher kann da im Anfangsstadium schon viel bewirken.
    Aber nu genug des OT :D
     
    progres99 gefällt das.
  13. Wie @Vakarian schon geschrieben hat. Die 1000 Punkte Regel ist schon sehr großzügig. Die ADR ist auch kein Hexenwerk, da die in ganz Europa gültig ist. 20kg 1.3G muss man erstmal zusammenkaufen.

    Besorg die je einen größeren Karton 1.3G und 1.4G und eine Rolle Klebeband. Für welches Produkt der Karton früher mal war, ist Wumpe. Wenn dir einer ankommt und meint "Öhh, der Karton ist für die Piromax Skull, da darfst du deine Artus/Poison nicht reinpacken", kannst du ihm gerne einen Vogel zeigen.:D

    Feuerlöscher an Board und nimmt anderes Gefahrgut (Deo, Reservekanister, Sprühöl etc.) raus. Du darfst keinen "Gefahrgutcocktail" durch die Gegend fahren.

    Leg dir eine kleine Liste an, was du alles transportierst (Name und Anzahl des Artikels, ADR-Klasse und NEM), damit haben die Beamten im Fall einer Kontrolle weniger Arbeit und du kannst schneller weiterfahren.

    Und sichere die Kartons gegen verrutschen. Rutschmaten, Formschluss, Verkeilen oder wie auch immer.

    Beste Grüße
     
    wauzi307 und Vakarian gefällt das.
  14. Professionell!
     
    ThePyroKing1000 gefällt das.
  15. Hallo,

    Also ich habe bisher viel gelesen und doch noch Fragen :

    Ich möchte Feuerwerk in Polen kaufen. Ich habe mich ausschließlich auf Feuerwerke der Klassen 1.3G und 1.4G festgelegt. Was ich für den privaten Gebrauch herausgefunden habe:

    1.4G maximal 50kg inklusive Verpackung etc. Pro Fahrzeug. Die 3kg NEM Grenze ist für Feuerwerke nicht relevant. Feuerlöscher ist auch nicht zwingend notwendig.

    1.3G maximal 5 kg inklusive Verpackung pro Fahrzeug.

    Dann alles transportieren unter Beachtung der Ladungssicherung. Einen Gefahrgutkarton benötige ich bis zu diesen Mengen nicht.

    Nun meine Frage:

    Wie verhält es sich mit den Mengen, wenn ich 1.3G und 1.4G Artikel zusammen in einem Fahrzeug verbringen möchte? Ich bin bisher noch nirgends auf etwaige Bestimmungen gestoßen.

    Kann hier jemand helfen?
    Besten Dank!
     
  16. Ohne jetzt irgendwelche Paragraphen im Kopf zu haben, meine ich, dass alles 1.3G ist, sobald ein ptG mit 1.3G dabei ist.
     
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  17. Das ist doch nur bei der Lagerung so oder nicht?
     
  18. Ist dann auch beim Transport alles 1.3G.
     
  19. Super schnelle Antworten! Danke dafür!

    Ja ähnliches habe ich schon mal gelesen, aber nicht so direkt.

    Dann beschränke ich mich einfach auf 1.4G Artikel, dann ist wenigstens alles safe!
     
  20. #45 TIE Fighter, 27. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dezember 2021
    Die GGVSEB Anlage 2 Punkt 2.1 besagt:

    Bei explosiven Stoffen der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.4 darf die Gesamtnettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit/Wagen 3 kg nicht überschreiten.

    Sprich wenn du 1.3 und 1.4 Beförderst darfst du 3kg NEM beförden.
    Bei ausschließlich 1.3 dürfen 5kg Brutto, bei ausschließlich 1.4 dürfen 50kg Brutto befördert werden.

    Anlage 2 GGVSEB - Einzelnorm
     
  21. Okay, die GGVSEB Anlage 2 Punkt 2.1 hätte man auch verständlicher formulieren können die entweder oder Regelung habe ich so nicht herausgelesen... Somit ist es nun noch klarer geworden!
     
  22. explosiver Stoff =! PTG (obwohl natürlich ein PTG denselben enthält!)

    Für PTG gilt 5Kg bei 1.3G oder 50 Kg Brutto bei 1.4G
    Sobald 1.3G an Bord ist gilt die Regelung für 1.3G.
     
    schmitzrocket gefällt das.
  23. Hast du gerade gefragt, welchen Sinn es macht, dass man weniger ptG einer höheren Gefahrgutklasse befördern darf als ptGs mit einer Niedrigeren?
    Oder verstehe ich deine Frage falsch?

    Und was haben die Kartons damit zu tun?
    Ein Artikel in 1.3G wird nicht zu 1.4G nur weil man ihn in einen anderen UN Karton steckt.
     
    DirtyHenri, TIE Fighter und Silverstar gefällt das.
  24. Wenn es um den Transport geht gibts doch die 1000 Punkte Regel.Da kann man ausreichend ptg transportieren denk ich.
     
  25. Das ist mir Klar. Es wurde geschrieben,dass der Transport von 1.4 UND 1.3 alles zu 1.3 wird. Ich meine was wäre wenn ich dann einen Karton mit 1.3 Ware mache und einen mit 1.4 ob diese Regel dann wegfällt das beides 1.3 automatisch wird,weil es ja sperat ist.
     
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