Bestimmung Abbrennzeiten für Feuerwerk am 31.12 und 01.01

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Acid76, 5. November 2017.

  1. Korrekt. Und wenn es Einschränkungen gibt, gelten diese nur für Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung.
    Der Rest ist ausgenommen.
    Leider ist das ein großes Problem...alle haben trotzdem immer z.B. 18-1 Uhr im Kopf, obwohl es absoluter Blödsinn ist.
     
  2. Da frag ich mich, wie man denn reine Knall Wirkung definiert, denn auch ein Salut Artikel kann einen Effekt haben zum Beispiel Titan.
    Bei Böller wäre das tatsächlich schon einfacher abgegolten. Da ist der Gesetzgeber dann doch wieder eher schwammig unterwegs(Beispiel damals auch, dass man das Handy während der Fahrt nicht nutzen durfte, war dieses jedoch Befestigt war dies gestattet.)
    Feuerwerk ist eben ein nischenprodukt und hier sollte man dann eben Rücksicht walten lassen.
     
  3. reine Knallwirkung ist nicht "schwammig" definiert, das ist ziemlich eindeutig. Frei nach dem Entenprinzip: Wenn es nichts macht außer Knallen, ist es ein Gegenstand mit ausschließlicher Knallwirkung.
     
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  4. Und Schnipselerzeugung ist auch ein Effekt :nerd:
     
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  5. So würde ich es auch sehen...man kann sich ja selbst schützen und nimmt dann halt Raketen, Föntänen etc...außerhalb der Eingrenzung
     
  6. ich habe es mal irgendwo gelesen , das die Nachtruhe an den Tagen nur für Partys gilt und nicht für Feuerwerk.
    ein Nachtruhegesetzt gibt es nicht , nur Verordnungen . mit dem Feuerwerk ist hingegen im Sprengstoffgesetz geregelt .
     
  7. Ich finde das Thema sehr interessant, insbesondere für Unwissende, welche noch so kleine Gesetzeslücke nutzen möchten, um nachts durchgehend Lärm zu verursachen.

    Gesetze gibt es für alles, der Rechtsstaat wird auch jegliche Lücke nutzen, um sie rechtlich zu schließen.

    Verlinkungen und detaillierte Aufklärung erspare ich mir an dieser Stelle, denn wer Zeit und Geld für sein Feuerwerk investiert, sollte abgesehen von einem Tag im Jahr, die restliche Zeit nutzen, um die allgemeine Gesetzeslage an Silvester zu verstehen und im gegenseitigen Verständnis und Respektes umsetzen

    Sprengv, Owig, LImschG, Bgb, Meg,...und das Wichtigste zum Schluss "gesunder Menschenverstand und Rücksichtsnahme".

    Wer am 31.12. morgens um 05:00 Uhr einen SB2 zündet, oder am 01.01. um 04:00 Uhr morgens apatisch den letzten Schinken durchrattert, hat den Sinn von dieser Tradition nicht verstanden und jeglichen Respekt verloren. Solch Verhalten trägt auch dazu bei, weitere Gegner zu erzeugen.
     
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  8. ...und von dem Verhalten einzelner Polizisten auf einen "Dre.cks.taat" zu schließen ist keine Unterstellung oder was? Manchmal muss man hier schon ins Zweifeln geraten...
     
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  9. Da ich außerhalb feiere habe heute der Stadt Schönebeck geschrieben und eben Antwort erhalten. Auch hier keine Einschränkungen :crazy::crazy::crazy:wakeupwakeup
     
  10. Falsches Forum
    Hier geht es lang für Dich Stille Nacht

    Da kannst Du Dich mit Deinesgleichen austauschen.

    Denn Dein Beitrag hat nix mit den Aussagen der anderen zu tun, nur ein "ich bin moralisch besser, weil ich Rücksicht auf andere nehme"-moralinsaures Geschreibsel.

    Wenn einen die Polizei anhält und damit droht nach "illegalem Feuerwerk" zu durchsuchen, weil man gesetzeskorrekt um 15:00 Uhr einen Flashbang zündet dann wäre "Nachgeben" schlicht idiotisch.

    Das Gesetz gilt für alle. Marodierende "Bullen", die glauben gesetzestreue Bürger einschüchtern zu können, obwohl sie sich legal verhalten sind da nicht ausgenommen.

    Und welche "Lücken" werden ausgenutzt? Keine. Nur eingebildete "Lücken", die moralinsaure Menschen zu sehen glauben.
    Kein einziger Feuerwerksgegner mehr wird erzeugt, weil einer einen Flashbang schießt. Es ist legal. Punkt.
    Man muss das Gesetz nicht moralisch erörtern.
    Gesetze sind dazu da dass man sich dran hält. Wenn Du für Dich glaubst auf Artikel ohne reine Knallwirkung verzichten zu müssen darfst Du das gerne tun. Andere sehen es (glücklicherweise) anders.

    Oder ganz hart: Wer nicht kämpft hat schon verloren.

    Deine Beispiele sind auch noch schlecht gewählt:
    Am 31.12. morgens um 05:00 Uhr einen SB2 gezündet zu haben wäre eine OWI/Straftat, da man damit die geltende Ruhestörung mißachtet.
    Am 01.01. morgens um 04:00 Uhr? Da ist es okay und gut - m.M. nach sollten alle länger zünden. Wer Silvester "mißbraucht" um zwischen 00:01 und 00:18 5 große Verbünde zu schiessen, ansonsten aber "seine Ruhe haben will" hat schon lange aufgehört die Traditionen von Silvester zu begreifen.

    Jedenfalls da wo es legal ist durchgehend zu zünden.

    Jeder kann und soll eine eigene Meinung haben, wer wie DU aber in diesem Ton hier seine Moralkeule schwingt muss dann mit einer entsprechenden Replik leben.

    In einem Rechtsstaat gelten Gesetze, an die man sich hält. Alles andere ist eine "kann-Option", keine Muss-Option. Toleranz für sich einfordern, selbst aber intolerant sein ist armselig, so allgemein gesprochen.
     
  11. Richtig - idealerweise lässt man es ganz, denn Oma Paschulke und die Mutter von Torben-Claudius könnten sich ja gestört fühlen, richtig? Nein.

    Ich hatte so einen Fall - im Sommer. Da ich 4 Klimaanlagen habe, alle sind geeicht und lautstärkegeprüft, laufen 3 davon in warmen Sommernächten. Eine Dame - Spaziergängerin, meinte, ich solle doch bitte nicht die Anlagen laufen lassen, das wäre schlecht fürs Klima. Ich habe herzhaft gelacht Du würdest vermutlich die Anlage abreißen um es ihr recht zu machen? Nur mal so gefragt.
     
  12. Wir alle wissen, dass du nur dass tust was per Gesetz erlaubt ist.
    Bezüglich des zitierten Satzes möchte ich dir jedoch widersprechen. Ich glaube schon, dass Anwohner "gelassener" sind wenn der, von ihnen so empfundene, "Lärm" lediglich beispielsweise von 23:00 - 01:00 zu hören ist als "Lärm" der im kompletten Zeitraum der gesetzlich nutzbar ist verursacht wird. Das ist aber nur meine Meinung. Ich möchte damit auch nicht bewerten. Soll jeder im gesetzlichen Rahmen zünden wie er es für richtig hält, den anderen rein quatschen die sich auch im gesetzlichen Rahmen bewegen sollte man lassen. Außerhalb des gesetzlichen Rahmens zu zünden sollte man zweimal lassen.
     
  13. Interessant wie du anhand meines Textes meine Denkweise auf alle Dinge zu beziehen versuchst. Hast du zufällig was mit Dexter zutun und gleichzeitig noch andere Fantasien, die du uns mitteilen möchtest? Denn ich denke da befindest du dich hier in dem falschen Forum.
    Wie auch im Straßenverkehr gilt: Miteinander und nicht gegeneinander.
    Es mag deine Art sein so zu reagieren, jedoch sollte man in manchen Dingen auch einsichtig sein. Dir trotzdem eine schöne Zeit.
     
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  14. Lies genau.
    Es geht darum dass es eine "Null/Eins"_Situation ist.
    Der eine will zünden, kann zünden und sämtliche Regeln, die uns in unserem Hobby massiv einschränken werden erfüllt.
    Der andere will nicht dass der erste was zündet. Punkt.

    Ein "Miteinander" existiert hier nicht, es ist auch nicht der Strassenverkehr (mit §1). Es geht um das GESETZ.
    Gibt es eine Einschränkung an Silvester für Artikel mit REINER Knallwirkung, die klassischen 18-01.00 Uhr, dann hält man sich daran, zündet nicht vorher und nicht nachher Artikel mit REINER Knallwirkung.
    Wer aber 200 Flashbangs zündet, welche NICHT darunter fallen ist dann fein raus. Derjenige KANN, muss aber nicht Rücksicht nehmen. Sollte demjenigen das Rücksichtnehmen nicht möglich sein, oder er hat keine Lust drauf, dann verhält er sich moralisch einwandfrei, juristisch legal und keiner darf auch nur ein Tönchen sagen. Derjenige, der meckert ist dann das intolerante .... Thats it.
    Wenn hier im Forum Leute für die Verbotsheinis schreien, wenn Polizeiwillkür ("haut ab oder wir durchsuchen euch auf illegale Artikel!") schön gelabert wird ist bei mir halt ein Punkt überschritten. Da gäbe es Kontra bis es raucht.
    Man kann zurückweichen, man kann es auch ganz bleiben lassen. Mein Motto ist "man hält sich an das Gesetz, kennt seine Einschränkungen, aber auch seine Rechte. Diese MÜSSEN verteidigt werden.

    Oder einfach: Kommt Oma Paschulke und BITTET mich, 100m weiter zu gehen dann überlege ich es mir und gehe ggf. weiter. Pöbelt sie rum, droht, schreit und beleidigt - dann ruf ich 50 Kumpels und ballere bis morgens um 9.
    Aktio und Reaktio.

    Du hast ein anderes Motto? Scheinbar ist dem so, da Du den Strassenverkehr mit übrigen Gesetzen vermischt.

    Jeder wie er mag... ich mag Feuerwerk, angenehme Umgangstöne und vor allem wenn einer was von mir will und ich bin im Recht sieht es für Pöbler GANZ finster aus.
     
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  15. Korrekt.
    Was mich hier ärgert ist diese überhebliche Arroganz, mit der "Bessermenschen" moralinsauer anfangen anderen, die im Recht sind Vorschriften machen zu wollen. Ich bin wahrlich jemand der hier auf die Einhaltung der Gesetze pocht. Warum dann aber "die anderen" plötzlich höhere Rechte bekommen sollen, ja mein Verhalten als "moralisch verwerflich" herabgewürdigt wird - von angeblichen Fans von Feuerwerk, das ist dann schon ein erbärmliches Bild.

    Wer Rücksicht nehmen möchte darf das tun. Diejenigen die Feuerwerk abschaffen wollen werden dadurch nur noch mehr ermuntert. Dabei bin ich für ein Innenstadt-Abbrennverbot von Raketen und Batterien, da die 8m ein lächerlich geringer Abstand darstellen.

    Man muss ja die hier benannten Beispiele nehmen - Polizei "droht" Leuten die legal Feuerwerk abbrennen? Hallo? Und statt berechtigter Empörung liest man überhebliches Zeugs von angeblichen Feuerwerkfans?

    Abschliessend die Frage: Warum soll ich - wenn ich so drauf bin von 19:00 Uhr bis 05:00 Uhr Feuerwerk abbrennen zu wollen UND es darf, mich auf 2h begrenzen? Warum?
    Ich selbst zünde ja ausserhalb - eben weil ich von 2200 bis 05/06/07:00 Uhr schiesse... nehme also Rücksicht. Aber nicht auf MEINE Abbrennzeiten. Wenn Nachbarin Uschi, 3km entfernt sich vom Geballer um 4 gestört fühlt soll sie sich ein Loch ins Knie bohren, mir egal.

    Ob es intelligent ist 10h lang in einem ruhigen Wohngebiet an einer Stelle 500 Schinken Super-II von Funke wegzuballern - sicher nicht. Aber so zu tun als ob derjenige unmoralisch handelt, wenn es legal ist - das ist widerwärtig. Die benannten Beispiele waren ja alle "extremer"... ob es wirklich so war? Keine Ahnung.
    Aber ich hatte auch mal - vor 10 Jahren - um 00:30 Uhr ne Frau mit Ehemann auf Beifahrersitz, die sich darüber beschwerten dass wir -ca. 2km entfernt - Feuerwerk gezündet haben. Wir waren zu viert, haben sie einfach ausgelacht. Sie wollte "jetzt schlafen gehen, die Knallerei störe sie". Da mein Auto ein Düsseldorfer Kennzeichen (Firmenwagen) hatte pöbelte sie noch ein wenig darüber, dass ich doch in Düsseldorf schiessen solle... das war vor 10 Jahren... ergo, solche Spinner gibt es.
     
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  16. Du willst es glaube nicht verstehen, was dir hier versucht wird mitzuteilen, oder?
    Du echauffierst dich über andere, die dich bitten, nur weil du unbedingt dein Recht durchsetzen musst.
    Nur, weil es per Gesetzt erlaubt ist, muss man das ganze nicht komplett ausnutzen und Rücksicht sollte man hier trotzdem wallten lassen. Nur weil ich in den Brunnen springen kann, mach ich es deswegen nicht.
    Aber viel Sinn macht es wohl trotzdem nicht mit dir eine Debatte zu führen, da du dir selber sowieso nichts einräumst.

    Ergänzend dazu noch schreibst du: Wer Rücksicht nehmen möchte darf das tun. Diejenigen die Feuerwerk abschaffen wollen werden dadurch nur noch mehr ermuntert.

    Das ganze Widerspricht sich etwas, denn macht man das ganze nicht erst dadurch schlimmer, weil die Leute einen noch größeren Hass auf uns verspüren?
     
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  17. Es ist reine Verschwendung von Lebenszeit, mit ihm diskutieren zu wollen. Ich spreche aus Erfahrung :D
     
  18. Naja, wir schränken uns ja schon 363 Tage im Jahr extrem ein, das man dann an den einzigen 2 erlaubten Tagen das Maximum ausreizen will, kann ich schon verstehen.
    Die Leute werden sich eh immer beschweren, egal ob man nun 2 stunden zündet, oder zwei Tage.
    Kann es ja selbst kaum fassen, aber bin da schon auf Adnans Seite :rolleyes:
     
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  19. Hab mich elektronisch bei der Stadt Dortmund erkundigt und diese zu Sätzen zusammengefügte Buchstaben erhalten.Kein Wort von Böllerverbotszonen :eek:
     
  20. Zweifeln ist das richtige Wort
     
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  21. Kompliment an die Stadt Dortmund. Sie hat 1 zu 1 die Gesetzeslage (Ruhezeiten) wiedergegeben. Genau so ist es, auch wenn viele immer noch meinen, sie dürfen ab 31.12. um 0.00 Uhr 48 Stunden lang durchknallen.
     
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  22. Verstehe ich das richtig?
    Wenn es von meiner Gemeinde keine Bekanntmachung auf der Internetseite zum Thema Silvester/Abbrennzeit gibt gilt das Recht in Nacht vom 30. Dezember (nach 22:00 Uhr) auf den 31. Dezember (0:00 - 6:00 Uhr) sowie am 1. Januar nach 22 Uhr kein Feuerwerk abzubrennen ?

    Heißt dann folglich das ich ab dem 31.12 06:00 bis zum 01.01 22:00 Feuerwerk abbrennen darf?

    Kenne das nur noch von früher das man erst am Nachmittag (31.) Feuerwerk zünden darf...


    Gibt es da irgendwo ein Gesetzestext zu ?

    Lg
     
  23. der Gesetzestext wird hier doch alle drei Kommentare zitiert, einfach mal ein paar Seiten lesen.
     
  24. Das Zitat hilft mir nicht.
    In welchem Paragraphen steht das drin ?
     
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