Besucher BAM Kennzeichnung erforderlich?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Reece, 28. Dezember 2019.

  1. Hallo Community,
    ich habe mal eine (für euch vllt. selbstverständliche) Frage zur Kennzeichnung von Feuerwerk. Ist die BAM Kennzeichnung noch erforderlich? Ich habe bei mehreren Funke Batterien von Pyroweb keine BAM Kennzeichnung sondern nur eine xxxx-F2-yyyyyyyy. Sind diese dann in Deutschland legal zu verwenden?

    Vielen Dank
     
  2. Kurz und knapp: Ja.

    Grüße :)
     
  3. Ich krieg grade flashbacks zu 2014
     
  4. CE weiter führende Nummer nur wenn du etwas aus dem Ausland verbringst. Und es entspricht nicht den Deutschen Bestimmungen dann hast du ein Problem.
     
  5. Keine BAM-Nummer mehr nötig
     
  6. Du verwirrst ihn nur noch mehr^^

    Versteh nicht, was du damit sagen willst? o_O


    Also, ich versuchs mal verständlich zu erklären:
    Die BAM hat sich auch nach der CE Vereinheitlichung noch eingebildet, sämtliches Feuerwerk nochmals zu prüfen, auch, wenn es bereits in CE F2 europaweit zugelassen wurde.
    Da das aber dem Europarecht (freier Markt) widerspricht, ist nunmehr lediglich eine CE F2 Nummer erforderlich. Ob eine BAM Nummer drauf steht ist egal.
    Natürlich sind allfällige Beschränkungen (in Raketen sind in D max. 20g erlaubt, F2 sieht europaweit jedoch bis zu 75g vor) zu beachten.
    Du kannst deine Funke-Batterien ohne BAM also beruhigt zünden, alles in Ordnung :)
     
    motorbreath gefällt das.
  7. also reicht die CE-F2 Kennzeichnung auch wenn ich die Sachen in Deutschland erwerbe oder? Weil bei Pyroweb wird ja alles was dort angeboten wird geprüft und erlaubt sein :)
     
  8. Überlesen das mit Pyroweb
     
  9. Nein
    Ja
     
  10. Ganz genau.
     
  11. Danke für eure Hilfe. Also wird das Produkt von einer anderen europäischen Zertifizierungsstelle (wie in D die BAM) auf Sicherheit, Satzmenge, Schalldruck etc. geprüft und erhält dann das CE Zeichen. Das Produkt erhält dann nur noch von der BAM eine Registrierungsnummer (xxxx-F2-YYYYYYYY), damit das Produkt in Deutschland verkauft werden kann. Bin ich da richtig informiert?
     
  12. Das Produkt braucht von der BAM lediglich eine Lagergruppenzuordnung (1.3/1.4G).
    Die CE Nummer wird von der prüfenden europäischen Behörde/Anstalt vergeben.
     
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