Zusammenfassung [FAQ] Wann darf an Silvester Feuerwerk abgebrannt werden ?

Dieses Thema im Forum "Videosammlungen, Zusammenfassungen, FAQs" wurde erstellt von In Flames, 20. November 2009.

  1. Wird wohl daran liegen, dass es zu der Zeit wo das Gesetz "entstanden" ist die Böller noch laut waren und es Batteriefeuerwerk oder all die tollen anderen Dinge noch nicht gab.
     
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  2. Ich bin ein bisschen spät auf die Idee gekommen, bei meiner Stadt anzufragen.

    Sonst stand das immer in der Tageszeitung, aber dieses Jahr habe ich die nicht und im Netz auf der offziellen Seite finde ich keinen Eintrag dazu.

    Sagt man jetzt generell 31/12 0 Uhr bis 01/01 0 Uhr, aber mit Berücksichtigung der Ruhezeiten?

    Oder die örtliche Polizei anrufen?
     
  3. Aus Bergheim, muss ja wissen ab wann ich meinen Spaß haben darf ;)
     
  4. Hallo, ich habe auch eine Frage zu den Zeiten. Auf der Seite zu meiner Stadt (Saarbrücken)
    Steht dazu folgendes: „Das Kleinfeuerwerk für Silvester darf ab dem 28.12.2017 verkauft werden. Das Abbrennen selbst ist aber nur zum Jahreswechsel, in der Nacht vom 31. Dezember bis 1. Januar erlaubt“

    Bedeutet das, dass man es wirklich nur nachts abfeuern darf?
    Ich habe nicht mehr zu dem Thema finden können.
    Sollte ich vielleicht noch zur nächsten polizeistelle und mal nachfragen?
    Lg.
     
  5. Na dann wünsch ich gut Schuss, Herr Nachbar!
    Endlich mal ein Gleichgesinnter in diesem Kaff. Ursprünglich stamme ich aus Berlin, was meinste wie doof ich das erste Silvester geguckt habe, als alle schon nach ca. 30 Minuten fertig waren, wo es in Berlin doch die ganze Nacht brennt :D
     
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  6. Wenn du auf den behördlichen Seiten deines Ortes nichts dazu findest, kannst du schon fast davon ausgehen, dass es keine Einschränkungen geben wird.

    Auf meine Frage bzgl. Abbrandzeiten von F2 antwortete mir ein User des Forum folgendes:

    "Einfach mal bei der nächsten Polizeiwache vorbeigehen und fragen, ob es einen offiziellen Erlaß der Stadt gibt. der das Abbrennen regelt. Wenn auf das "normale" Gesetz verwiesen wird, ist die Antwort klar, wenn auf die ominöse 18-1Uhr-Regel verwiesen wird, dann frage nach der Quelle. Wird da auch wieder das "normale" Gesetz genannt, ist auch hier die Antwort klar. Dran denken : Laß die einfach reden und nimm die Antworten so hin. Auch wenn sie Quatsch reden. Speziell bei der 18-1-Regel"

    Mach es am Besten auch so.
     
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  7. Wenn Du zur Wache fährst berufe Dich aber auf das SprengG! Denn das ist wichtig. Die müssen auch merken das Du etwas weißt und nicht alles direkt hinnehmen wirst. Sonst könnten sie Dir auch eine Geschichte einträllern.

    Der Abbrand kann nicht soweit eingeschränkt werden m.W.n.

    Sie dürfen PTGs mit ausschließlicher Knallwirkung zeitlich beschränken und Zonen verbieten wegen Gefahr für Gebäude/Menschen etc.pp. aber allg. alles zu verbieten auf paar Stunden ist mir nicht bekannt. Wird aber gerne versucht.
     
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  8. Danke erstmal für die Auskünfte. ich denke, ich werde einfach mal zur nächsten Wache fahren und mal nach fragen.
    Natürlich mit dem SprengG mal sehen was die netten Herren zu sagen haben

    guten Rutsch
     
  9. Interessant. Verkauf ab dem 28.12.2017 - also durchgehend bis heute. ;)
     
  10. Hier mal ein Video eines Medienanwaltes zum Thema "Böllern". Gerade für Neulinge interessant.
    Auch Interessant ab 8:31, Sachschäden, besonders das Urteil des Landgerichts Erfurt. Geklagt wurde, weil ein Hund durch Feuerwerk weggelaufen ist.


    https://www.youtube.com/watch?v=eRw9TUF4XuI
     
  11. Haha, besten Dank. Ist halt keine Großstadt hier.
    Lass es ordentlich krachen! ;)
     
  12. Die Einschränkung muss auch auf der Seite der Stadt gut zu sehen sein. Wenn da nur das abrennen von feuerwerk ist ab dem 31.12 bis 1.1 erlaubt steht dann Feuer frei. Mittagsruhe gibt es auch nicht mehr höchstens die Nachtruhe. Gut Schuss euch allen hab schon gut gas geben.
     
  13. #539 Athlon 63, 15. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2020
    Das Alkoholverbot (für Personen, welche PtG zünden) finde ich durchaus in Ordnung, das sollte auch ohne Corona zu Silvester generell so sein.
    Denn für Unfälle und Verletzungen ist Alkoholisierung eine Hauptursache und NICHT die Pyrotechnik an sich!
    Jeder sollte sich bereits im Vorfeld entscheiden (müssen), ob Feuerwerk zünden ODER Alkoholkonsum!
    Zumindest nicht mehr, als für das Führen von KfZ zulässig ist.
    Da Gaststätten und Ausschankstellen geschlossen sind kann man quasi bei allen auf öffentlichen Straßen und Plätzen befindlichen Personen, welche Pyrotechnik zünden auch Atem-Alkoholtests durchführen.
    Ein Bußgeld von 250€ wäre bei Verstoß durchaus angemessen.
    Es gibt ja noch 364 übrige Tage um sich „bei Bedarf“ zu alkoholisieren ... zum anderen will man ja auch das Feuerwerk bewusst erleben und genießen. Wie soll hier jemand Artikel korrekt bewerten, wenn er sich nicht mehr erinnert, was er überhaupt „geschossen“ hat und welche Effekte ein Artikel hat?
    Ist ja sonst wirklich schade um‘s Geld. Feuerwerk ist nicht billig, keinesfalls Spielzeug, dafür aber wunderschön! :love::)
    Warum sollen eine ganze Branche und viele begeisterte Menschen für die Laxheit einiger Unbekümmerter bluten bzw. verzichten?
    Gerade jetzt erkennt man, daß Spaß und Freude doch viel wert sind! :good:
     
    Bruno86 und matzeW gefällt das.
  14. Die Webseite ist sicherlich nicht aktuell gepflegt. In den Vorjahren war doch der 28.12. bereits Verkaufstag, weil es sonst durch das zwischenliegende WE nicht ausreichend Zeit dafür gegeben hätte.
     
  15. Du solltest auch mehr als die Überschrift lesen. Nur im öffentlichen Raum verboten, nicht im privaten.
     
  16. Dann es Dir mal die aktuelle Fassung auf der Landesseite lieber durch ;-)
     
  17. Hier geht's weiter News - Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona "der Ultimative, Corona, Lockdown, Abbrennzeiten, Verkaufs, Gesundheits, Überlebens, Medien, Fake News, Verbots...THREAD.

    Bitte holt doch nicht alle Threads aus der Vergangenheit hoch und infiziert diese auch noch mit Corona. Dieser Thread hatte durchaus seinen Sinn, da nicht überall, entsprechend der Spreng.V. an Silvester und Neujahr gezündet werden durfte.
     
    tabsi und AlexBu01 gefällt das.
  18. Gar nicht ist auch eine mögliche Option :D
     
  19. #549 tabsi, 19. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2020
    Nochmal für alle, da wo nicht verboten, oder von igrendwelchen Gemeinden und verzeiht meine Rechtsschreibung „Komunen“ erlassenen Regelungen,gelten immer noch die alten Texte,
    ich darf vom 31.12 0.00Uhr bis 1.1 23.59 Uhr, ballern was die Rohre hergeben,

    und mit 31.12 0.00 Uhr ist nicht die Uhrzeit in der Silvesternacht gemeint, sonder die mit der der 31.12 beginnt.


    Von Privatpersonen über 18 Jahren dürfen pyrotechnische Gegenstände nur zum Jahreswechsel (31. Dezember/1. Januar) abgebrannt werden. Dies betrifft Feuerwerkskörper der Klasse II beziehungsweise nach neuer Bezeichnung pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 („Silvesterfeuerwerk“).
     
  20. Für Dresden und nun auch Chemnitz ist eine neue Allgemeinverfügung für den 31.12.20 und 01.01.21 erlassen worden, welche das Mitführen und Zünden von PtG ab Kat.2 untersagt.
    Man will so sicherlich den zahlreichen Einkäufen in der Nachbarländern entgegenwirken..., treffen tut es nun die Vernünftigen und Pyrotechnik-er/ -unternehmen. :confused:
     
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