Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Der runde Geburstag fällt aber kurz nach Ostern im April ..
     
  2. Also mein 27er war letztes Jahr in genau 3 Wochen da. Bundesland Bayern/Nürnberg. Voller Freude habe ich dann gleich bei einem Shop für 220 € F2 Artikel bestellt. Der Shopinhaber (staatl. Pyrotechniker) sagte mir, dass er öfters in Nürnberg wäre und er mir die Ware vorbei bringen könnte, so würde ich mir höhere Versandkosten sparen. Ich habe ihm sofort eine Kopie von meinem 27er geschickt. Dann die große Ernüchterung. Er hat es abgelehnt mir die Ware vor dem 28.12. zu liefern, weil bei mir nur Erlaubnis von Kategorie F3 drin steht und nicht auch F2. Ich habe ihm erklärt, dass bereits der Erlaubnisschein nach §27 reicht, F2 Artikel unter dem Jahr zu bekommen und F2 nicht eingetragen und erlaubt werden muss dagegen F3 schon. F2 kann ja jeder ab 18 Jahren erwerben, F3 aber nicht. Weiterhin abgelehnt. Dann bin ich zum Ordnungsamt, habe denen das erklärt, dass verlangt wird, auch F2 einzutragen. Vom Ordnungsamt abgelehnt, weil F2 nicht eintragungspflichtig ist. Der Schein selbst reicht dafür aus um F2 zu erwerben. Ich habe die Sachbearbeiterin gebeten, mir das so schriftlich zu geben. 3 Stunden später bekam ich die Mail von ihr, wo sie sehr deutlich schreibt, dass man mit dem 27er jederzeit F2 Artikel erwerben kann und kein Eintrag vorgeschrieben ist und deshalb auch nicht eingetragen wird. Als Schlußsatz wurde auch darauf hingewiesen, dass ich vor Gericht klagen könnte, aber keine Aussicht auf Erfolg haben würde. Das Schreiben habe ich dem Shopinhaber zukommen lassen und ...... weiterhin abgelehnt. Er will haben, dass im Schein auch F2 drin steht. Er geht nicht dafür ins Gefängnis wenn er mir widerrechtlich Feuerwerkskörper der Kategorie F2 zukommen lässt.
    Aber das war Gott sei Dank nur dieser eine Shop. Ich habe mich mit meinem 27er noch bei 5 anderen Shop's vorgestellt und bekam zeitnah Antworten, dass die Ware sofort nach Zahlungseingang verschickt werde bzw. abgeholt werden kann. Nun bekommen halt die anderen Shop's dieses Jahr mein Geld. :D
     
  3. Naja 3 Wochen sind schon rum habe es an Nikolaus weggeschickt
     
  4. Faktisch zeigen 27er nach der gleichen rechtlichen Grundlage an wie ein 7er.
    D.h. ein angezeigtes Feuerwerk ist erstmal nicht so einfach zu untersagen. Ein Anlass brauche ich für die Anzeige schon mal gar nicht.

    Beim Feuerwerk der Dorfparty im Juni sagt einem keiner ein Feuerwerk ab, weil irgendein Blaubauchschnapper in der Nähe Nistet...
    Gleiches gilt prinzipiell auch für den 27er.... Noch.....

    Rücksicht ja, aber in beide Richtungen... Wenn ich schon einen 27er habe und zu meinem Geburtstag einmal ein Feuerwerk in der Zeit schießen möchte, mache ich das.

    Manchmal habe ich echt das Gefühl, hier im Forum rufen mehr nach Verbot und Verzicht als die Medien/Bürger... :wall:
     
  5. Am 23.12. ist bei den meisten Behörden der Hammer gefallen. Ab da haben etliche Sachbearbeiter deutschlandweit Urlaub gehabt. Die meisten haben dann erst am 6.1. die Arbeit wieder aufgenommen.

    Da wirst du dich noch etwas gedulden müssen. Wobei 3 Wochen schon sehr schnell sind.

    Beste Grüße
     
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  6. #2431 Ravio, 16. Januar 2020
    Zuletzt bearbeitet: 16. Januar 2020
    Die können Dir das Feuerwerk aus erwähnten Gründen jederzeit untersagen und das wird auch so praktiziert, insbesondere dann, wenn nicht einmal ein gewerblicher Anlass besteht, sondern das Feuerwerk nur zum privaten Vergnügen stattfinden soll. Mein Dad hat im April Geburtstag und meine Mom im Mai also weiß ich sehr wahrscheinlich worüber ich Rede. Sobald für die genehmigende Behörde ein übergeordnetes öffentliches Interesse vorliegt haben sie jederzeit die Möglichkeit die Anzeige oder die Ausnahmegenehmigung abzulehnen.
    Kleines Beispiel was sogar gewerbliche Feuerwerke betrifft......Bei uns gibt es auf der linken Weserseite ein Gastronomie / Hotelbetrieb der regelmäßig Event-Hochzeiten mit anschließenden Feuerwerk ausgerichtet hat. Auf der anderen Weserseite ca.300 Meter Luftlinie wurden dann die entsprechenden Großfeuerwerke für die Hochzeiten abgebrannt. Da sich dort in der Nähe allerdings ein Naturschutzgebiet befindet ist es jetzt vorbei mit der Feuerwerkerei. Mittlerweile sind nur noch kleine Kat 2 Feuerwerke auf der Seite gestattet, wo sich der Hotelbetrieb befindet. Ein Dorffest hat für mich noch einen anderen Charakter als ein Feuerwerk im Garten eines Privatgrundstücks und bekommt man wohl eher genehmigt.

    Soll am Ende natürlich jeder gerne für sich selber entscheiden, ob er noch mehr ÖL ins Feuer gießen möchte oder vielleicht so kompromissbereit ist diesen besonders heiklen Zeitraum zu meiden. Mir gefällt es ganz sicher auch nicht, Fakt ist aber, dass sich die Zeiten nun mal geändert haben und das sollte man erkennen. Das übergeordnete Ganze wird manchmal eben wichtiger als das Interesse eines Einzelnen, wenn man zukünftig noch weiterhin sein Hobby betreiben möchte. Vielleicht ist es Dir entgangen, aber es gibt mittlerweile schon viele Fraktionen die sogar an Silvester Verbotszonen durchgesetzt haben und teilwseise sogar ein komplettes Verbot anstreben! Da ist es sicher hilfreich, wenn man unterm Jahr auch noch Vollgas zur Brut-Setzzeit gibt und den zahlreichen Gegnern weitere Munition liefert. .:wall:

    Und es handelt sich im Übrigen nicht um irgendeine seltene oder bedrohte Vogelart, sondern um den ganzen Bestand an Vögeln der in dem genannten Zeitraum brütet.
     
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  7. Ich bin nun auch stolzer Besitzer einer 27er Erlaubnis. Gibt es ein paar Ratschläge wo man gutes und günstiges F3 Feuerwerk kaufen kann?
     
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  8. Beim lokalen pyro und Kat 3 ist nicht günstig
     
  9. Hallo Ravio,

    eine Anzeige braucht keine Genehmigung, oder Zustimmung der zuständigen Börde. Wenn Bedenken oder zusätzliche Auflagen bestehen, müssen sie das mitteilen, ansonsten "Feuer frei".

    Weshalb hätte ich mit einer Anzeige für ein privates FW weniger Rechte als der Kollege für die Kölner Lichter, bspw.? Genügend Geld vorausgesetzt, kann ich jedes Wochenende allein zu meiner persönlichen Unterhaltung Feuerwerken.

    Sofern du, als verantwortliche Person, es korrekt anzeigst und Sachen wie Waldbrandwarnstufe, Grasflächenbrandindex, Abstände zu Krankenhäuser, Altenheimen, etc. beachtest, kann es keinen Versagensgrund geben. Spätestens bei der Begründung warum es zu versagen ist, wird es spannend auf welcher Grundlage dies geschieht. Mal davon ausgegangen du schießt auf privatem Grund und/oder hast die Genehmigung vom Eigentümer.

    Das Mittel Verbotszonen zu Silvester auszuweisen ist schon sehr lange möglich. In den dichtbesiedelten Innenstädten kann ich das auch nur befürworten. Hat jetzt mit dem §27 aber rein gar nichts zu tun.

    VG Torsten
     
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  10. Von Jorge, Piromax, Klasek usw. gibt es diverse sehr preiswerte F3-Artikel. 1.3G und die schiere Menge, die man haben will, ist das, was es teuer macht.
     
  11. Klar gibt es auch günstige cakes. Aber es schon etwas teurer als Kat 2 merkt man bei den Raketen
     
  12. Die Lonestar-Raketen haben ein fantastisches Preis/Leistungsverhältnis, Zink F3-Raketen sind natürlich extrem teuer.
     
  13. Ja dafür sind die Zink oder startrade Raketen fast voll an der erlaubten Satz Menge
     
  14. Hallo Ravio,

    eine Anzeige braucht keine Genehmigung, oder Zustimmung der zuständigen Börde. Wenn Bedenken oder zusätzliche Auflagen bestehen, müssen sie das mitteilen, ansonsten "Feuer frei".

    Das Feuerwerk wird ja angezeigt damit die Behörde darüber in Kenntnis gesetzt wird, sonst bräuchte man die Anzeige nicht zu tätigen. Bedenken werden im Anschluß in Form von übergeordnetem öffentlichem Interesse, Tierschutz im Bereich der Schonzeiten, die Lärmbelästigung für Anwohner kommuniziert. Bin mir nicht sicher ob diese Argumentation einer rechtlichen Überprüfung stand hält und würde es auch nicht drauf ankommen lassen, weil sich das ganze sicher nicht postitiv bei der nächsten Scheinverlängerung auswirken würde.

    Weshalb hätte ich mit einer Anzeige für ein privates FW weniger Rechte als der Kollege für die Kölner Lichter, bspw.? Genügend Geld vorausgesetzt, kann ich jedes Wochenende allein zu meiner persönlichen Unterhaltung Feuerwerken.

    Ganz einfach, weil es Großveranstaltungen gibt mit denen man auch im weitesten Sinne ein kulturelles oder traditionelles Interesse verbindet und die beginnend oder abschließend ein Feuerwerk beinhalten. Ein privates Feuerwerk dient nur einer unverhältnismäßig kleinen Menge an Personen ohne einen für die Allgemeinheit bedeutenem Anlaß zur privaten Belustigung, wie der Name schon zum Ausdruck bringt. Und der gewerbliche Feuerwerker verdient nebenher seinen Lebensunterhalt damit und bedient eben genau diese Großveranstaltungen, was bei einem Hobby Feuerwerker ja nicht der Fall ist.

    Sofern du, als verantwortliche Person, es korrekt anzeigst und Sachen wie Waldbrandwarnstufe, Grasflächenbrandindex, Abstände zu Krankenhäuser, Altenheimen, etc. beachtest, kann es keinen Versagensgrund geben. Spätestens bei der Begründung warum es zu versagen ist, wird es spannend auf welcher Grundlage dies geschieht. Mal davon ausgegangen du schießt auf privatem Grund und/oder hast die Genehmigung vom Eigentümer.

    Gibt sicher auch Abbrenner wo das nicht zutrifft, aber in vielen Fällen wenn wir über privates Feuerwerk in Gartenanlagen reden besteht grundsäzlich immer ein Versagensgrund allein schon durch erhöhte Brandgefahr, wenn Gebäude, Holz-Gartenhütten, irgendwelche Anbauten in Reichweite sind, was sich ja wohl kaum vermeiden lässt, sofern man nicht ein Feld als Abbrenner zur Verfügung hat. Und bei Fehlfunktionen von Feuerwerk, wie wir sie wohl alle schon mal erlebt haben ist das auch tatsächlich nicht so ganz abwegig. Wenn der Sachbearbeiter einen Versagensgrund Richtung Sicherheit finden will, ist das in den meisten Fällen nicht wirklich schwer. Und am Ende hängt es natürlich auch maßgeblich von dem jeweiligen Sachbearbeiter und seiner Einstellung zum Thema Feuerwerk ab. Aber auch in den Ämtern wird man die Diskussion rund um das Thema Feuerwerk mitbekommen haben!

    Das Mittel Verbotszonen zu Silvester auszuweisen ist schon sehr lange möglich. In den dichtbesiedelten Innenstädten kann ich das auch nur befürworten. Hat jetzt mit dem §27 aber rein gar nichts zu tun.

    Das ist sicher richtig aber in letzter Zeit fordern auch immer mehr politisch motiviert ein generelles Feuerwerksverbot für Privatleute. Und Silvester ist ein Anlaß der sehr lange Tradition genießt, da kann man sich vorstellen, wieviel Anklang es bei dieser Klientel findet, wenn auch unterm Jahr vor allem zu sensiblen Zeiten Feuerwerke von Hobby Pyros §27 Spreng G abgebrannt werden. Feuerwerk hat eben eine sehr große Reichweite in jeder Hinsicht. Wär da keinen Zusammenhang sieht sollte sich dann auch nicht wundern, wenn der Spaß irgendwann ganz vorbei ist. Natürlich kann man sein Recht einfordern und geltend machen so lange es irgendwie geht, aber ob das am Ende so schlau ist, muss sich halt jeder selber beantworten.
     
    ViSa gefällt das.
  15. Also ich muss ja bei der ein oder anderen Aussage echt mit dem Kopf schütteln...
    Wenn ich in einem Rechtsstaat mich unrecht behandel fühle, kann ich rechtliche Schritte einleiten. Wenn ich mir nichts zu schulden kommen lasse, kann mir doch kein Sachbearbeiter mit einen Schein verweigern, nur weil ich mein Recht auf Einspruch bzw. den Rechtsweg wahrnehme!?

    Hat der 27er zufällig... Und jetzt?

    Bitte was!? Die Meinung des Bearbeites hat in dem Prozess mal gar nichts verloren.
     
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  16. Wo kommst du den her? In Norddeutschland ist Neumann die F3-Anlaufstelle. Die Preise sind auch sehr gut* (für Deutsche Verhältnisse)

    Wenn du günstig F3 kaufen möchtest, kommt dobrefajerwerki in Stettin infrage. Die hatten letztes Jahr sehr gute Preise, aber halt sogut wie nur Jorge, Piromax, Triplex und Klasek.

    F3 muss nicht immer teuer sein. Aber du hast recht, in DE ist F3 meistens teuer.
    Letztes Jahr habe ich die Piromax Fireball XXL z.B. für 28€ oder die 19 Schüsser von Jorge für 15€ in PL bekommen.

    Beste Grüße
     
  17. :eek::eek::eek:
    Verrätst du auch wo?
     
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  18. In Stettin bei dobrefajerwerki.
    DOBREFAJERWERKI.PL

    Letztes Jahr hatten die ab Mitte des Jahres Rabatte, mit den man diese Preis bekommen hat.

    Beste Grüße
     
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  19. OK, danke. Leider nicht ganz meine Ecke... Vielleicht mach ich mal Urlaub in der Nähe.
     
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  20. Hallo Pyro-Fans :),

    wenn ich den Erlaubnisschein nach §27 habe, muss ich dann bei der Gemeinde trotzdem noch die obligatorische Gebühr von bei uns 50 € zahlen, wie es bei einer regulären Ausnahmegenehmigung für Privatfeuerwerke der Fall wäre oder wie läuft das dann ab?

    Ich habe nach 2 jährigem Hadern mit mir am Wochenende nun endlich mal den Antrag bearbeitet und abgeschickt. Heute hat mich dann sogar schon der Mitarbeiter vom Landesamt angerufen und mir mitgeteilt, dass ich die Erlaubnis bekommen werde.
    Ich habe mich aber schon etwas gewundert, da er einen sehr grimmigen Eindruck gemacht hatte und mich darauf hingewiesen hat, dass er mir nur Kat 2 und 3 eintragen kann und nicht F2+ ;). Außerdem würde er es schlecht finden, dass man solch eine Erlaubnis ohne Sachkundenachweise bekommen kann.
    Vielleicht hatten ihn meine beruflichen Ausbildungszeugnisse gerade noch so ein wenig milde gestimmt, wer weiß...
     
  21. Hallo @Sprengmeister69,

    eigentlich solltest du wissen, dass du nur noch anzeigen musst. Eine Gebühr kann je nach Bundesland /Gemeinde trotzdem fällig werden.

    VG Torsten
     
  22. Naja, zum einen gibt es immer wieder widersprüchliche Meinungen/Äußerungen zur Erlaubnis nach §27, was man ja auch an dieser 98 seitigen Diskussion sehen kann und zum anderen bin ich quasi Neuling was den Schein angeht.
    Wenn du z.B. schreibst, dass eine Gebühr je nach Bundesland/Gemeinde trotzdem fällig wird, frage ich mich, was dann den Unterschied zwischen Anzeige und Genehmigung ausmacht (rein auf den Antrag bezogen!). Wahrscheinlich ist es dann nämlich das gleiche Formular. Für unsere Stadt habe ich auch nur ein Formular für private Feuerwerke gefunden...
     
  23. das ist ein gewaltiger Unterschied. Beim einen bittest du um Erlaubnis, beim anderen informierst du über etwas, das du machen wirst.

    Für die Anzeige gibt es (so wie für den Antrag auf den 27er für Feuerwerk) bei den meisten Gemeinden kein einfaches Formular.
     
  24. Hat jemand Erfahrungen in Bremen? Wie ist der Ablauf? Kosten? Einschränkungen?

    im Internet auf den Behördenseiten findet man so gar nichts. Es ist ja von Bundesland bzw. Stadt zu Stadt schon alles anders und unterschiedlich.

    Danke!
     
  25. Die Behörden machen aus der Anzeige einen Verwaltungsakt. Und der ist eben kostenpflichtig. Es reicht schon, wenn die Anzeige nur bestätigt wird.....und schon kostet es was. Da ist es egal, ob der 27er, oder der 7er anzeigt.
    Hier meine letzte Rechnung vom Dez. 2019. Allerdings sind diese Bescheide bei mir ein durchlaufender Posten, weil es der AG zahlt.
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    Quinzy und Pyro tha dragon gefällt das.
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