Bestimmung Aufbewarung im Kellerraum

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von goldini303, 4. Februar 2020.

  1. Hi Leute, ihr habt mir schon viel weiter geholfen, besten dank dafür jetzt nochmal eine Frage??

    Die Bezirksregierung will nun bei mir nach Hause kommen ,um sich mein "Lager" für die Kleinmengenreglung anzuschauen..

    Wohne in einem eigenen Haus,habe ein unbewohnten Kellerraum,da stehen zwar Gartengeräte +Möbel drin aber unbewohnt.Ein Fenster zum Druckausgleich, eine verschließbare Metalltür ist vorhanden.In diesm Raum gibt es keine offene Flamme oder sonstige Stoffe die leicht entzündlich sind.

    ABER ,,an den Wänden ist eine Holzvertäfelung. Könnte dir mir am Ende ein Stick durch die Sache drehen??

    Und habt ihr noch Tips für mich ,was ich noch machen könnte,,damit der gute Herr begeistert ist??
     
  2. Einen (oder zwei) Feuerlöscher hinstellen. :)
     
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  3. HABE daneben im raum nen gartenschlauch,,der würde doch reichen aber die idee ist gut..Was ist mit Aufklebern?? Und was ist mit der Holzwand?? Ganz wichtige Frage..
     
  4. Welches Holz ist das,es gibt zb auch Hokzwände die Branndhemmend wirken(OSB,oder 3 schichtplatten mit brandhemmender Zugabe)!?
    LG
     
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  5. Wenn es zufällig Bongossi ist, musst du dir wegen des Holzes keine Sorgen machen.

    Ansonsten macht es immer einen guten Eindruck wenn da Feuerlöscher sind.

    Es macht auch einen guten Eindruck wenn an der Tür ein Schild hängt, dass darauf hinweist, dass im Raum Feuerwerk aufbewahrt wird.

    Beste Grüße
     
    goldini303 gefällt das.
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