Böller & Pfeifen Megatresk in P1 von Privatex/JGWB

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von buuii, 10. Mai 2019.

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  1. Ich kann mir gut vorstellen das die Produkte die von der Neuregelung betroffen sind vielleicht von der BAM auch endlich eine LGZ erhalten, es soll ja auch darum gehen das eine deutsche Anleitung komplett aufgedruckt sein muss. Sollten die anderen lauteren Produkte nicht vom europäischen Markt verschwinden, bleibt die Verwendung nach aktuellem Gesetzt ja trotzdem ganzjährig ab 18 Jahren erlaubt (ausser es betrifft komplett die Verwendung). Sie dürften halt weiterhin nicht gelagert und somit gehandelt werden. Fahrt ein normaler Bürger also nach Polen kauft sich P1 Schallerzeuger um diese zu sonstigen Zwecken die P1 vorgibt zu verwenden (natürlich ist der Verwendungszweck vom Amt genehmigt)ist alles im gesetzlichen Rahmen. Natürlich achtet er auf das ADR (Kleinstmengen Regelung für Privatpersonen) und auf die Aufbewahrung bis zur Verwendung!

    Wenn die Neuregelung aber nicht nur die zukünftige Zulassung sondern auch alle Artikel betrifft, werden diese vielleicht wieder in F3, P2 und F4 fallen.

    Der Dum Bum Monster ist sogar T2 klassifiziert.

    Aktuell gilt bestehendes Gesetz, also die Gunst der Stunde weiter nutzen, genießen und abwarten was passiert :bye:
     
  2. [​IMG]

    Leute langsam nervt mich das ständige madig machen von P1. Jeder hat seine Meinung die er/sie auch gerne vertretten und verbreiten darf, daher kommt jetzt meine Meinung dazu:

    Man kann jeden Artikel missbräuchlich verwenden, ganz egal welche Kategorie. Wunderkerzen können auch Verbrennugen 2 Grades hervorrufen.

    P1 ist weder gut noch schlecht, es kommt auf den Umgang damit an. In Deutschland ist der Umgang mit Pyrotechnik sehr schlecht. Warum? Weil versucht wird alles idiotensicher zu machen und deshalb eingeschränkt und/oder abgeschwächt wird. Daher fehlt einfach der Respekt.

    Ein Schein macht leider auch keinen verantwortungsvollen Menschen aus. Daher ist auch ein verantwortungsvoller Umgang von Scheininhabern nicht garantiert.

    Beste Grüße
     
  3. Es ist mir unbegreiflich wie viele hier in ihren eigenen Hobby Gesetzesverschärfungen wünschen.

    Die ganzen Blitz Böller Kinder beschaffen sich ihr Zeug sowieso illigal. Die kennen kein P1, F3 und F4. Da ist es egal was im Gesetzestext steht.

    Also F3 und P1 frei für alle ab 18 oder 21 und fertig. Somit können diejenigen welche damit legal und Verantwortungsvoll umgehen wollen es an Silvester frei abbrennen.
    Die nicht verantwortungsvollen tun es ja sowieso schon seit eh und je.

    Und die meisten Otto normal Bürger holen ehe kein F3, da deutlich teurer und aufgrund 1.3G nicht im Discounter und Co. zu finden.
     
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  4. P1 ist faktisch eine "Gesetzeslücke"... rechtens? Ja - sofern gut begründet wird, aber so "nicht gewollt". Oder wieso habe ich über Funke gehört dass "nur noch" F2-Artikel kommen werden? Die P1-Böller sind doch brachial und gut. Scheinbar hat selbst die Firma eine Meinung dazu (egal ob Druck von Aussen oder eigene Erkenntnis)...

    P1 ist fast nirgends zu bekommen - jedenfalls in der Blitzsatz-Variante. Es ist deshalb kein Thema... wenn nun sagen wir 40% der Böllerfreunde sich zu Silvester die P1-BKS-Teile holen und zünden würden, frag Dich selbst wie lange es dann noch in D Bodenknallkörper zu Silvester geben würde.

    Ja - Du brauchst den Schein für F2+, das ist so gewollt. Man soll bürokratische Hürden nehmen müssen um mehr zu dürfen.
    Einerseits ist das Schade - die 0,15 und 0,3g-Böller in F2+ sehe ich als ideal an... nicht zu stark, schön laut und recht günstig zu erhalten. Das wäre sehr nett für "jedermann"
    Aber 2g BKS? Nö - ich will das NICHT. Nicht weil ich "toller Scheininhaber" bin, sondern wegen des gesunden Menschenverstandes.
    In F3 fand ich es praktisch - man zeigt ein Feuerwerk an, trägt die Verantwortung auf dem eigenen Abbrennplatz.

    Die Idee, dass "jedermann" mit Labomba durch die Stadt latschen und frei zündeln kann erschreckt mich. Eben weil es bei uns - anders als in anderen Ländern - zu viele Nutztiere gibt, die damit massiv Schaden anrichten bzw. Personenschäden erzeugen wüden.

    Obwohl jeder >12 Jahre, nüchtern diese Teile eigentlich sicher und ohne Gefahr zünden können müsste. Wo aber sollten die Teile - in einer Stadt, Ortschaft, im Wohngebiet legal gezündet werden können? Irgend ein Auto steht meist innerhalb der Gefährdungsreichweite, von Mensch und Tier ganz zu schweigen.

    Ist es da nicht besser den flächigen Vertrieb zu verhindern (auch wenn das Amtsanmaßung darstellt), die LGZ zu verhindern und somit uns allen die traditionelle Zündelei zu erhalten? Als Egoist ist mir wichtig dass ICH weiterhin am 31.12. und 1.1. "einfach so" Chinaböller zünden kann. Wer mehr will - auf einem angezeigten Abbrenner, mit Versicherung usw. kann einen Schein machen, bekommt dann F3 bzw. F4-Bodenknallkörper... fertig.
     
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  5. Gute Idee, Danke euch. "Und täglich grüßt das Murmeltier" muss ich wirklich mal wieder schauen.
     
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  6. Da bin ich ja mal gespannt :D
     
  7. Gibt es denn wirklich Pläne die Megatresk Explo auf den deutschen Markt zu bringen? Das kann ich mir nicht vorstellen.
     
  8. Naja JGWB haben auch den CR auf den deutschen Markt geschmissen... ich würde es auch eher nicht hoffen dass der aktiv vermarktet wird, aber mit LGZ könnte man sie absolut ohne schlechtes Gewissen in z.B. Belgien kaufen und mit nach Hause nehmen...
     
  9. Hiermit unterstreiche ich die Frage mal.
    Ich fänd es super, ganz einfach weil ich den eher mäßig lauten Bks-Knall mag (ohne Vorbrenner 2,1 g und meines Wissens auf Nitrat-Basis) und die Verarbeitungsqualität bestens ist.
    Die üblichen 5g+ im P1 Bereich sind einfach unter einigen Umständen zu laut.
    Gibt es verlässliche Infos, die belegen können, dass sich um eine LGZ bei den Dingern gekümmert wird? Oder gibt es mittlerweile mehr zur angeblichen Klage gegen die LGZ, die aufgrund des Chaos der letzten Jahre initiiert werden sollte?
     
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  10. RSPyro hat unser Statement von der Spielwarenmesse schon im Februar veröffentlicht, ein paar Beiträge weiter oben hier ist's auch nochmal zitiert - soll ich das hier jetzt nochmal bestätigen? :p
     
  11. Danke dir für den Hinweis. So genau hatte ich es nicht mehr auf dem Schirm. Vielleicht ist es auch schon zu lange her, dass ich den Thread und die Interviews mit Herstellen und Importeuren gelesen habe.
    Restzweifel habe ich dennoch. Zwar wird bestätigt, dass eine Lgz für "alle" Artikel beantragt wurde, aber die Megatresk Explo stechen einfach heraus in Deutschland (Bks-Böller in P1) und dazu kommt, dass JGWB die BAM ja schon mal mit der selben Thematik in den Ausnahmezustand versetzt hat. Ob da Nachholbedarf besteht? Ich weiß nicht so recht...
    Andererseits wüsste ich aber auch nicht, was sie damit zu verlieren hätten.
    Wie auch immer. Ich bleibe gespannt.
     
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  12. Es gibt zig "Blitz-Schallerzeuger" in P1, das ist ja nun nicht so neu. Die erste CE-Zulassung, die wir für sowas beantragt hatten, war sogar von der Bam und ging damals problemlos durch - logischerweise, es gibt sonst keine andere Kategorie, in der solche Artikel zulassungsfähig sind, die P-Normen stammen ja aus der Feder der Bam. Ich wüsste auch nichts von einem "Ausnahmezustand", von dem du schreibst.... Wann soll das gewesen sein?
     
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  13. Es ging um die Lgz, nicht ums CE. ;)
    Der "Ausnahmezustand", den ich meine, war also auf die Lgz der CR bezogen.
     
  14. Wir haben auch da bisher für jeden P1-Gegenstand, für den wir eine Lagergruppenzuordnung beantragt haben, diesen auch problemlos bekommen von der Bam. Auch da kein "Ausnahmezustand" weit und breit. Die ganze Sache hat ja durch die UN-default-list einen klaren Rahmen. Ich weiß immer noch nicht, auf was du hinaus willst....

    Und was ist "CR"?
     
  15. Er meint bestimmt die Crazy Robots;)
     
  16. Ach, die crazy robots, ok. Das hatte ja mit uns nichts zu tun, das ist ja ein Triplex-Produkt. Aber auch da gab es von Anfang an einen gültigen Lagergruppenbescheide der Bam, den gibt es immer noch. Die Welle entstand durch die Aussage eines lokalen Amtes in NRW, nicht durch die Bam - einige Händler haben sich dann da in's Bockshorn jagen lassen. Die Crazy Robots gibt es nach wie vor, inklusive Lagergruppe der Bam
     
  17. #67 tribun77, 4. Mai 2020
    Zuletzt bearbeitet: 4. Mai 2020
    Danke! Endlich mal eine klare Aussage. :):good:

    edit:
    Ich denke, dass auch einige unsicher sind, da man beide Artikel nicht in der LGZ-Liste für P1-Artikel findet. Ich habe die jedenfalls nicht gefunden.
    LGZ Kategorie P1
     
  18. Zu lange Verzögerung, ist doch nicht deren Ernst...
     
  19. Chargennummer: 01/2019

    Scheint mir nicht allgemein gültig.
     
  20. Was für eine Verwirrung. ^^
    Ich war mir die ganze Zeit über sicher, dass die Crazy Robots keine Lgz bekommen haben bzw. in 1.1 eingeteilt wurden, da 1.3 wegen Massenexplosionsfähigkeit nicht möglich war. 1.1 ist aber wohl nicht in P1 möglich, womit sich ein legaler Verkauf in Deutschland erledigt hatte. Trotzdem wurden sie wohl von einigen verkauft.
    Bin ich damit nun wirklich völlig falsch informiert?
    @Hanabi Dass du von Privatex kommst, hab ich mir gerade erst zusammengereimt. ^^
    In den letzten Tagen stehe ich völlig auf'm Schlauch. Das Perfide daran: ich finde ihn nicht.
     
  21. Unbenannt.PNG

    Hanabi sollte sich vllt mal in die Signatur schreiben das er (bei/über/unter) JGWB ist. :D
     
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  22. Falsch gereimt :)
     
  23. Und ich dachte, die P1 Diskussion lange genug verfolgt zu haben.
    Mal hieß es, die CR (und die meisten anderen Bks-Schallerzeuger) bekämen keine LGZ erteilt und würden deshalb automatisch durch Aussitzen der BAM in 1.1 verdammt. Und 1.1 sei für P1 nicht vorgesehen, weshalb entweder der Vertrieb in Deutschland illegal sei oder - falls P1 und 1.1 sich doch nicht beißen sollten - wäre ein Verkauf aufgrund der Vorgaben für den Verkauf oder die Verkaufsräume kaum möglich.
    Ach Mensch, wie sehr ich unsere Bürokratie liebe.

    Anscheinend, ja. ^^ Schrieb Saul eben auch schon.
    Dass Hanabi nicht zu JGWB gehören würde, sondern zu Privatex, kam mir durch diese Äußerung plausibel vor:

    "Ach, die crazy robots, ok. Das hatte ja mit uns nichts zu tun, das ist ja ein Triplex-Produkt."

    Denn wenn ich mich nicht völlig irre, wollte JGWB die CR von Triplex auf den deutschen Markt bringen.

    Wie auch immer. Danke euch für die Aufklärung. Den Rest eigne ich mir an, sobald ich die Nerven dafür habe. ;)
     
  24. Ich greife das Thema mal wieder auf, da es ja schon etwas her ist. Wie sieht es aktuell denn mit LGZ in Sachen Triplex und insbesondere für mich persönlich interessant für den Megatresk aus?
    Da ich keinen deutschen Shop finden konnte, der den Megatresk anbietet gehe ich davon aus, dass er bisher keine hat? Vielleicht kann ja @Hanabi was dazu sagen, der sich hier in dem Thema ja schon vor ein paar Monaten äußerte?
     
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