Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Meine Behörde hat mir ungefragt auch F2 eingetrage (Antrag ging nur über F3) mit dem Hinweiß das es anderweitig zu Problemen kommen könne.
     
  2. Natürlich ist das gesetzlich klar geregelt (§22 Abs. 1 1.SprengV):

     
  3. Es gilt nur, was in der Erlaubnis eingetragen wurde, da gibt es eigentlich überhaupt keinen Interpretationssspielraum....
     
  4. Das sehe ich nicht ganz so. Es wird ja an einigen Stellen im Gesetz von einer "Erlaubnis" gesprochen und an anderen Stellen einer "entsprechenden" Erlaubnis.

    Ich interpretiere das so, dass (in diesen Zusammenhang) F2 für jeden mit einer Erlaubnis ganzjährig erwerbbar ist und F3 eben nur mit einer Erlaubnis in der auch F3 eingetragen ist...
     
    Matze85 gefällt das.
  5. #2480 pxt, 13. Februar 2020
    Zuletzt bearbeitet: 13. Februar 2020
    Danke für die Erklärung, so macht das schon Sinn. Ich nehme an, dies ist mit Grauzone gemeint - es steht nicht exakt beschrieben, ob nun F2 eingetragen sein muss, oder ob es ausreicht, einfach eine Erlaubnis nach §7/§27 oder Befähigung nach §20 zu haben, egal was genau eingetragen ist.

    Der Unterschied zwischen Absatz 1 und 2 ist "entsprechend" - insofern denke ich auch, dass du hier Recht hast.

    Wenn das so interpretiert wird, könnten ja bspw. auch Böllerschützen oder Jäger ganzjährig mit ihrem 27er in F2 einkaufen.

    Wie schon gesagt, die Aussage mit Grauzone/nicht klar geregelt hab ich von der Behörde. Zusätzlich meinte die Behörde, dass es nach ihrer Interpretation des SprengG nicht rechtens ist, im Schein F2 einzutragen.
     
  6. Mir wurde auch auf Nachfrage hin kein F2, sondern nur F3 eingetragen, bei den Beschränkungen werden dann aber Feuerwerkskörper nach §20 Abs. 4 1. SprengV (also "F2+") explizit ausgenommen. So hatte ich dann auch bei einem Händler argumentiert, dass man sich das explizite Verbieten von F2+ hätte sparen können, wenn ich kein F2 unter dem Jahr bestellen dürfte, der Schein also wirklich nur für F3 gelten würde.

    Also im Prinzip: Kein F2 eingetragen, F2+ aber explizit ausgeklammert, widerspräche sich sonst ja eigentlich auch (im Übrigen steht dort auch nichts von "entsprechenden" Erlaubnisscheinen im §20 Abs. 4 1. SprengV)
     
  7. Was für mich ja auch schlüssig ist.
    Wir bekommen ja die "F2+" Sachen ja nur nicht, weil an einer anderen Stelle der Verzicht der Fachkunde fehlt...
    Für mich ist das immer noch ein "Fehler" im Gesetz...
     
  8. Habe mich jetzt auch mal drangesetzt, den 27er zu beantragen.

    Für den Antrag der Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht es ja eine ärztliche Bestätigung - hat euer Hausarzt da auch eine vollständige Untersuchung inkl. Blutbild angeordnet? Kommt mir etwas überzogen vor...
     
  9. @Brückenzünder Kommt auf den Arzt an, aber es soll z. B. auch ausgeschlossen werden, dass man mit einer schlecht/nicht eingestellten Diabetes-Erkrankung einen Schein bekommt. Wäre schlecht, wenn der Verantwortliche für das Feuerwerk mitten in der Show umkippt und dann passiert was. Also grundsätzlich ist eigentlich eine solch genaue Untersuchung schon angebracht, besonders, wenn der letzte Bluttest schon länger her ist
     
  10. Danke für die Antwort!
    Klar ist das wichtig, das verstehe ich ja. Nur sollte doch der Hausarzt meine gesundheitliche Befassung kennen...
    Zudem ist das letzte (große) Blutbild kein halbes Jahr her.
     
  11. Eine ärztliche Untersuchung ist rechtlich nicht mehr vorgeschrieben. Das war mal. Ist aber Geschichte.
    Quelle: Lehrgangsträger
     
  12. Mir stellt sich die Frage, warum du eine UB beantragst... Die brauchst du für die Beantragung des 27ers nicht.
     
  13. Steht so auf meinem Antrag zur Unbedenklichkeitsbescheinigung.

    Laut meiner Behörde (Gewerbeaufsichtsamt München) schon. Es braucht den Antrag auf 27er, Antrag auf Unbedenklichkeit (inkl. einer ärztl. Bestätigung, letzte Seite des Antrags) und eine Kopie der Haftplichtpolice.

    Kann auch sein, dass man mir hier etwas Falsches gesagt hat...
     
  14. Du brauchst doch erst mal den Schein damit du eine Haftpflicht machen kannst nachher wird abgelehnt und die Versicherung haste an der backe.
     
  15. @allos81 Auch bei mir wurde erst der Nachweis einer ausreichenden Versicherung gefordert, bevor man mir den Schein ausstellen wollte. Man hat wohl einfach Angst, dass Leute sich nachträglich nicht mehr versichern, um Geld am falschen Ende sparen zu wollen.

    @PyroWolle @Papajoe Vielleicht nennt das Amt das auch nur so, jedenfalls geht es um die körperliche und persönliche Eignung nach §8b SprengG. Eine Untersuchung, um die Eignung festzustellen, darf jedenfalls weiterhin angeordnet werden, und wir wissen ja, dass neue Verwaltungsvorschriften nicht unbedingt ein Umdenken bei den Behörden zur Folge hat. Was bisher so gehandhabt wurde, wird halt weiterhin so gehandhabt.
     

  16. Die UB brauchst du, wenn du z.B. den Lehrgang besuchen möchtest.
    Schau dir doch mal die Versorgungsgründe an, da steht nirgendwo etwas mit Unbedenklichkeit.

    Du musst lediglich Zuverlässig sein, die Prüfung wird über Amtswegen durchgeführt.
    Was die Zuverlässigkeit ist und wann du nicht mehr zuverlässig bist ist klar im §8a SprengG geregelt.
    Da steht sogar, was das Amt einfordern muss. (§8a Abs. 5 SprengG)
    Bedenke dabei, das eine UB meist teurer ist als die Zuverlässigkeitsprüfung (bei mir 95€ zu 40€)


    Die ärztliche Bescheinigung zielt auf die persönliche Eignung ab.
    Das du direkt ein ärztliches Attest vorlegen musst ist für mich aus zwei Gründen nicht stimmig.

    Zum einen müssen
    , was bedeutet, dass sie einen echten Grund haben müssen, warum die annehmen, dass du keine persönliche Eignung hast.
    Denn erst dann kann das Amt anordnen, dass du dich einer
    vgl. §8b SprengG
    Der Hausarzt gehört für mich in keine der genannten Ärztegruppen.

    Meiner Meinung nach ist also die generelle Forderung eines ärztlichen Attests rechtswidrig.


    Falls du nun die UB schon beantragt hast, ist es so. Wenn nicht würde ich nochmal ein sachliches aber denn noch kritisches Gespräch Suchen. Gleiches für das Attest.
    Wir lassen uns schon ordentlich geiseln, da sehe ich persönlich bei Behördenwillkür rot!
     
  17. Genau, sie darf das aber nur anordnen, wenn ich begründete Tatsachen vorliegen.
    Einfach mal grundsätzlich anordnen ist mMn nach dem derzeitigen Recht nicht möglich.
     
    Papajoe gefällt das.
  18. Hab gesehen du kommst ebenfalls aus Bayern - was musstest denn du angeben, bis auf die Kopie der Haftpflicht?

    Danke für die Infos!

    Nein, ich habe noch keine UB beantragt, da ich ja wenn dann noch die Untersuchung vom Arzt benötige.

    Eventuell habe ich auch den Sachbearbeiter falsch verstanden, da ich mit ihm auch über das Thema 27er mit F4 und somit Fachkunde gesprochen haben.

    Was er aber definitiv sehen wollte beim 27er ist ein Nachweis der Haftpflicht, da diese ja auch verpflichtend ist als Scheininhaber nach der SprengVwV.
     
  19. #2494 ICE, 14. Februar 2020
    Zuletzt bearbeitet: 14. Februar 2020
    Also wenn man sich überlegt, dass dieses Thema schon fast 2500 Kommentare umfasst und eigentlich sich alles wie im Kreis dreht.
    Ich weiß gar nicht was bei dem Antrag so ein großes Problem ist.
    Antrag ausfüllen, ein Attest vom Hausarzt (bei mir 5 Euro), dass er bestätigt dass man nicht plemplem ist, ohne Blutabnahme und so Zeug und noch den Versicherungsnachweis für F3 (ist bei mir automatisch in der Privathaftpflicht mit drin) und dann ab zum Ordnungsamt.
    Und dann abwarten. Vielleicht hatte ich Glück, dass ich so eine nette Sachbearbeiterin hatte und den Schein kurz darauf bekam.
     
    Christoph gefällt das.
  20. Nachdem die Ausstellung des 27ers Sache des Landes ist, ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Sei froh, dass es bei dir so unkompliziert war.

    Was stand denn auf deinem Attest? Bzw. was waren denn die Vorgaben?
     
  21. Das ist ja Haarsträubend , was man hier alles ließt...
    Anscheinend sind die Vorgänge , wie man diese Erlaubnis erlangen kann , derart unterschiedlich .
    Eine ärztliche Untersuchung , um die Eignung festzustellen?
    UB SELBST beantragen ?
    gesetzlich vorgeschriebene!! Haftpflicht ?
    .............??
    Dann gab es da noch die , die ( nach INTENSIVER Recherche über die Gesetze und Verordnungen und persönlichen Gesprächen beim Amt ) den Antrag über Erteilung der Erlaubnis ausgefüllt haben , ein Weilchen gewartet haben , die Erlaubnis per Einschreiben zugeschickt bekommen haben (inkl. Überweisungsträger über 60€ für den Verwaltungsakt) und seitdem eine Erlaubnis nach Paragraph 27 des Sprengstoffgesetzes für PtG der Kategorien F2 , F3 und T1 haben ( es soll Fälle gegeben haben , in denen sogar F1 eingetragen wurde :D)

    Die Sache mit den Artikeln nach 20/4 1.SprengV kam später und ist rechtlich nun leider festgestellt , aber absolut Sinnvoll , da eine Zink 905 an Silvester nichts zwischen , oder in der Nähe von Häusern zu suchen hat!!
    Ansonsten , also wenn es rechtlich Umstritten wäre , kann man natürlich über so eine Beschränkung diskutieren.
    Ist aber nunmal nicht so .
    Ich kann ja auch nicht fordern , in der neuen 30er Zone weiterhin 50 zu fahren , mir weil ich das immer so gemacht habe...

    In all den Jahren ist die Freude über die Erlaubnis einer gewissen Ernüchterung gewichen .
    Das äußerte sich schon frühzeitig so , wie es nun Realität geworden ist .
    Schon damals war in vielen Städten und Gemeinden privates Feuerwerk unterm Jahr nicht gerne gesehen .
    Ganz Klar , weil es schon immer etliche Beschwerden aus der Bevölkerung gab.

    Die allgemeine Stimmung dem Feuerwerk gegenüber tut ihr übriges dazu und schon haben wir die vorhergesagte Situation , das man sich nicht mehr Sorgen macht , ob man die Erlaubnis SO etwa nochmal verlängert bekommt , Nein ! , es geht mittlerweile um s Ganze !
    Dazu völlig konträr gesellt sich die Lage , das durch die extrem gesteigerte Verbreitung des Themas durch die sozialen Medien , immer mehr Leute von so einem "Schein" hören , mit dem man immer Feuerwerk machen kann ....
    Was man da alles zu lesen bekommt ...
    Mittlerweile habe ich das aufgegeben , da es einfach zu heftig geworden ist .
    Die Erkenntnis , das nirgends so Krass am Ast , auf dem man sitzt , gesägt wird , nutzt nichts , da es keinen interessiert...
    Also mache ich für meinen Teil nun nur noch " Augen zu und durch" und halt mal sehen , ob meine Erlaubnis bald auch ihre dritte Amtszeit verlängert bekommt o_O

    Allen die jetzt noch denken , das dies wohl eine etwas übertriebene Ansicht auf die Sache wäre , wünsche ich WIRKLICH , das sie Recht behalten;)
     
    Pyro tha dragon und ViSa gefällt das.
  22. Selbstverständlich beantragst du eine UB selbst, wer denn sonst!?
     
    TIE Fighter gefällt das.
  23. #2498 ICE, 14. Februar 2020
    Zuletzt bearbeitet: 14. Februar 2020
    Das war der Vordruck. Ordnungsamt war übrigens Nürnberg.

    Und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung holt sich die amtliche Behörde selbst. Siehe auch:
    Zuverlässigkeit - FEUERWERK Wiki
     

    Anhänge:

    mrhog gefällt das.
  24. Das ist mMn nicht korrekt.

    Die Prüfung der Zuverlässigkeit ist nicht das gleiche wie eine UB.
    Inhaltlich mag das vielleicht sein, es ist aber dennoch ein anderes Prozedere:

    Zuverlässigkeit wird durch Amt geprüft, Bürger bekommt kein Dokument dazu. (Ich bin Sportschütze, da wird auch regelmäßig die Zuverlässigkeit geprüft, passiert aber alles durch das Amt im Hintergrund)

    Eine UB beantrage ich und bekomme dann einen Zettel, deswegen ja auch "Bescheinigung".

    Fakt ist, bei einem Antrag für den 27er hat sich das Amt um die Prüfung der Zuverlässigkeit zu kümmern...
     
  25. Ich verstehe das so, dass sich das Amt über die Punkte der Zuverlässigkeit

    • unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister
    • Auskunft aus dem Erziehungsregister
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (für den gewerblichen Bereich)
    • Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (hinsichtlich bestimmter Straftaten und Strafhöhen)
    • Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle
    • Auskunft der Verfassungsschutzbehörde
    für sich dann eine UB ausstellt, die dann in Ihren Akten landet.

    Aber mir wird das hier langsam zu kompliziert. Wie oben schon geschrieben. Antrag, Attest und Versicherung, fertig
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden