Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Ich hatte den offiziellen 27er Beantragungs-Vordruck des Freistaates Bayern ausgefüllt und abgeschickt (teilweise schon ausgefüllt mit Erklärungen wie "Bedürfnis muss nicht nachgewiesen werden nach § XY" etc.)

    Danach kam ein Anruf vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt, ob ich das wirklich möchte, das wäre ja alles so teuer und dass ich noch meine Haftpflicht nachweisen muss und meine Eignung. Zum Nachweis der Eignung wurde ich zum Hausarzt geschickt mit einem Vordruck, auf dem er aus seiner Sicht die Unbedenklichkeit meiner Eignung ausstellen konnte (vielleicht kommt aus einer ähnlichen Formulierung heraus das Missverständnis mit "persönlicher Eignung" und "Unbedenklichkeitsbescheinigung"?)

    Habe beides nachgewiesen, einmal den Vordruck vom Hausarzt (kostete mich 10€) und einmal die Haftpflicht (läuft bei mir über den Röder-Club). Zwei Wochen später bekam ich per Post meinen 27er inkl. Rechnung über 120€.
     
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  2. Ja die Behörden versuchen oft dem Beantragten vom 27er Steine in den Weg zu legen. Wenn man sich im Vorfeld nicht richtig mit der Materie beschäft hat und nur mal einen kurzzeitigen Splin hat um sich mit F3 Feuerwerk einzudecken, ist der ahnungslose schnell von Behördenseite abgefertigt.

    Meine zuständige Behörde wollte mir das "Hirngespenst" 27er auch austreiben, in dem man mir erzählte das ich einen Lehrgang bzw. eine Fachkunde für den 27er machen müsse. Den daraus resultierenden Fachkundenachweis nach erfolgreicher Prüfung sollte ich dem Herrn von der Behörde dann zukommen lassen.

    Ich habe ihm am Telefon und per eEmail mitgeteilt, das eine Fachkunde entfällt,mit den dazugehörigen Paragraphen.

    Danach ging es sehr schnell, ich musste lediglich einen Versicherungsnachweis erbringen, mit den von der Behörde geforderten Deckungssummen und schon hatte ich ihn.
     
  3. @ TIE Fighter

    Vielen Dank, hat mir wirklich sehr weitergeholfen. Werde am Montag mal Rücksprache halten, gehe aber davon aus, dass es sehr schwierig wird und keine Unwissenheit war, Denn hätte die liebe Dame es einfach haben wollen, hätte Sie den Schein einfach so verlängert wie er ursprünglich ausgestellt wurde. Zum Glück noch nicht bezahlt! Genau so etwas habe ich jetzt gerade wieder gebraucht!
     
  4. Hallo Gemeinde.
    Ich lese schon einige Zeit mit, und hab es nun endlich geschafft mich anzumelden.
    Bei uns, Landkreis Mittelsachsen, ist die Genehmigung für Hobbyfeuerwerker f2\3 schnell beantragt. Die Tante meinte nur das es 6 Wochen dauert weil verschiedene Anfragen bis hin zum Verfassungsschutz gemacht werden. Kosten 130 Euro für 5 Jahre.
    Meine Frage ist, ob ich mit dieser Genehmigung auch in Tschechien f3 kaufen kann und dieses nach Deutschland verbringen darf? Ist ja Gefahrgut und soweit mir bekannt ist darf Klasse 1.4 innerhalb Deutschlands privat bis 50 kg transportiert werden. Bei Klasse 1.3 sind es wohl nur 5 kg.
    Kann man mit dieser Genehmigung Paragraph 27 Sprengstoffgesetz auch F3 mit BKS erwerben?
    Danke euch schon Mal.
    Gruss kuebu
     
  5. Wurde schon unzählige Male durchgekaut...

    Die von dir genannten Mengen gelten wenn du dich an der GGVSEB orientierst. Wenn du nach ADR verbringst ist die 1000 Punkte Regel einzuhalten, sprich max. 20kg 1.3G und 333kg 1.4G und alle sonstigen zu beachtenden Dinge wie Feuerlöscher, korrekte Gefahrgutverpackung usw. ...
    Selbstverständlich darfst du damit PtG (auch Böller) mit Blitzsatz erwerben. Eben alles, was in die Kategorie F3 fällt! Nur würde ich dir dringend empfehlen dich genauestens an die korrekten Lagergegebenheiten zu halten!!
     
  6. Danke für deine schnelle Antwort Christoph. Freue mich schon jetzt auf die Fahrt nach Ostrava. Werde dort den Werksverkauf von klasek und pyromoravia plündern.
     
  7. #2507 Ravio, 18. Februar 2020
    Zuletzt bearbeitet: 18. Februar 2020
    Mit dieser Regelung in der Erlaubnis kannst Du nicht mal einen Funke Verbund in F2 / 1.3 G transportieren, weil die alle so zwischen 17 bis 31 kg wiegen. Die sind aber mittlerweile auch für ganz normale Silvesterkunden sogar in diversen Postenhandelsmärkten und im Fachhandel problemlos verfügbar. Ich werde da morgen mal ein größeres Fass aufmachen, weil die ganzen Sachbearbeiter anscheinend nicht den geringsetn Schimmer haben, dass sich die Situation auf dem Markt und Handel vollkommen geändert hat und irgendwelche restriktiven Klauseln eintragen, die einen hindern zugelassenes Feuerwerk zu kaufen und zu verbringen. In F2 / 1.3 G gibt es mittlerweile viele Artikel und vor allem auch Verbundfeuerwerk, was ja zu Zeiten der Gesetzentstehung nicht der Fall war! Und auch viele Silvesterkunden sind vollkommen illegal unterwegs, obwohl Ihnen dass nicht mal bewusst ist. Denn die packen sich die Funke Verbünde F2 / 1.3 G munter in den Kauferraum, obwohl das ohne weiterführende Maßnahmen gar nicht erlaubt ist. In F2 / 1.3 G kannst Du in der Regel ganz genau eine Batterie transportieren, wenn Du viel Glück hast vielleich zwei, einfach nur grotesk! In F3 wenn Du pechst hast gar keine, obwohl Du eine Erlaubnis hast, denn mehr als 5 KG Bruttomasse darf die nicht haben und die ein oder andere liegt eventuell sogar darüber, je nach Bauform und Verbünde kannst Du komplett vergessen aber dass ist ja schon in F2 / 1.3 G der Fall.
    Bei mir steht der gleiche Schwachsinn im Schein und morgen werde ich die Dame mal mit der praktischen Bedeutung Ihres theoretischen Schwachsinns konfrontieren.

    @Christoph
    Alles richtig aber wenn explizit im Schein verbringen nach GGVSEB steht ist das auch maßgebend und man wird sich daran halten müssen. Das ist ja gerade das Problem! Bisher stand es nicht im Schein und man hatte die Option entweder nach GGVSEB oder ADR Freistellung (1000 Punkte Regel) zu verbringen.
     
  8. Hallo zusammen,
    ich bin relativ neu hier und hoffe das mir hier geholfen wird.
    Ich habe versucht den F3 Schein zu beantragen und wurde abgelehnt vlt. könntet Ihr mir sagen, warum?

    Mein Antrag habe ich wie folgt formuliert:
    hiermit beantrage ich, ***********, geboren am **.**.****, wohnhaft in ***** Essen ******************,

    eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach §27 SprengG (Nicht Gewerblich)

    zum Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von Pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3

    einschließlich der niedriegeren Kategorie 2.


    Rechtsgrundlage 1. SprengG §4 (5)

    Eine Prüfung der Fachkunde und des Bedürfnisses entfällt gemäß der oben genannten Rechtsgrundlagen.


    Dieser wird genutzt für:

    -Hochzeiten

    -Runde Geburtstage

    -Feierlichkeiten


    Diese Aktivitäten werde ich vorher Ordnungsgemäß anmelden.

    Bei eventuellen Rückfragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch unter:*************, oder per Mail zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    ******************************



    Das war die Antwort dadrauf von der Stadt:

    Ihrem Antrag kann ich –auch in Rücksprache mit der zuständigen Bezirksregierung- nicht entsprechen.


    Laut § 27 (3) SprengG ist ein Bedürfnis zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände nicht nachzuweisen. Somit kann eine Erlaubnis nicht erteilt werden.

    Bereits in 2017 wurden das SprengG novelliert, dabei ist § 4 (5) 1. SprengV entfallen.


    Im Übrigen schließt § 27 SprengG eine gewerbliche Nutzung durch den Erlaubnisinhaber aus. Das bedeutet in Bezug auf die privaten Feierlichkeiten, die Sie aufgeführt haben, dass keinerlei finanzielle oder anderweitige

    Zuwendung fließen darf, denn sonst würden Sie gewerblich handeln!

    Das Material ist ausschließlich durch den Erlaubnisinhaber zu stellen! Sie hätten also selbstständig und auf eigene Kosten zu arbeiten.

    Zudem ist nach Runderlass des MAIS von 2011 nach Nummer 2.3 eine angemessene Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

    Außerdem muss eine entsprechende Lagermöglichkeit, die den Anforderungen der Anlage 7 der 2. SprengV i.V.m. der Lagerrichtlinie 410 (LR 410) entspricht, gegeben sein.


    Eine Erlaubnis kommt somit nicht in Betracht.


    Mit freundlichen Grüßen











    Bitte dringend um Hilfe :(
     
  9. Was die damit meinen erschließt sich mir nicht. "Sie brauchen kein Bedürfnis nachweisen, bekommen die Erlaubnis aber trotzdem nicht" :crash:

    Man sollte, wenn, schon die richtigen Paragraphen zitieren...

    Da hast du dir selbst ins Bein geschossen... Wenn du schon schreibst, dass du für Hochzeiten u.ä. Feuerwerk abbrennen möchtest, dann könnte man tatsächlich davon ausgehen, dass du das gewerblich machen willst...


    Mein Tipp für das weitere Vorgehen, denn mit den letzten Aussagen deiner Behörde impliziert sie ja, dass eine Erteilung der Erlaubnis faktisch möglich ist.

    - Richtige Gesetzesauszüge raussuchen
    - Haftpflichtversicherung nachweisen (Mal bei der eigenen nachhaken, meist kann F3 inkludiert werden)
    - Aufbewahrung "vorbereiten", sprich wo, wie, was und LR410 + Anlage 7 2.SprengV verinnerlichen.
    - Persönlich anliegen vortragen, besonders, dass es um das private Abbrennen von Feuerwerk geht.
     
  10. #2510 TIE Fighter, 18. Februar 2020
    Zuletzt bearbeitet: 18. Februar 2020
    Sorry, aber da gibts nichts (mehr) zu helfen.
    Du hast ja selber zugegeben gewerblich Schießen zu wollen.
    Sei Froh.
    Du hättest schneller ein Steuerstrafverfahren am Hals als du dein Feuerwerk schießen kannst.
     
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  11. Ne Ich hatte mit ihr Telefonisch gesprochen gehabt, und auch erzählt das die Geburtstage sowie die Feierlichkeiten alles im Familieren Bereich sein.

    Und da würde ich ja kein Geld verlangen .....
     
  12. Die Bezirgsregierung Düsseldorf glaubt dir das sofort. Die sind ja blos der Schrecken aller Pyrotechniker.

    Ich kann dir nur eins raten!
    Sei ehrlich zu dir selbst. Du tust dir keinen Gefallen wenn du meinst hier die schnelle Mark machen zu können.
    Ich kann, möchte und werde das nicht bewerten.
    Wenn du das wirklich machen willst und bei keinem Feuerwerk irgendeinen Ausgleich (noch nicht mal die Frikadelle vom Bufet) bekommen möchtest und auch nicht bekommst, dann rate ich dir dich erstmal eingehend mit den ganzen Regelwerken auseinanderzusetztzen. Erfahrungsgemäß dauert das so um die 1-1,5 Jahre. Dann richtig machen. Aber in Düsseldorf habe ich eher die Vermutung das du jetzt "verbrannt" bist und zu fast jedem Feuerwerk freudlichen Besuch erhalten wirst.
     
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  13. #2513 PyroFreak.Alex, 18. Februar 2020
    Zuletzt bearbeitet: 18. Februar 2020
    Okay ich lese gerade meine Sätze mal selber, ich denk das ist ein Irrtum.
    Ich will wirklich für mich Privat und für Familiäre zwecke den Schein da wir alle Feuerwerk lieben.
    Es ist nicht gemeint das Gewerblich zu benutzen oder in irgend einer art und weise.
    Ich will nicht das ein falsches Licht über mich jetzt hier kommt.
    Deswegen wäre mir das sogar egal wenn da Jmd. raus kommen würde vom Amt.

    Meine Familie ist Wirklich Groß.
     
  14. Ums mal grob zu sagen: dadurch dass du bei Feierlichkeiten, Hochzeiten und runden Geburtstagen schießen willst, kannst du keinem glaubhaft machen dass unentgeltlich zu tun. Hättest du geschrieben, dass du den Schein haben willst um f3 feuerwerk an Silvester einzig für den privaten Gebrauch kaufen zu können, hätte man dir die Genehmigung wahrscheinlich erteilt. Wieviele Hochzeiten, runde Geburtstage etc hast du dann schon in einem Jahr? Also hat man wahrscheinlich die Karte "versagensgründe" ausgespielt weil man der Meinung ist, dass man dir vllt doch ein bisschen was fürs feuerwerk beisteuert was verboten wäre
     
  15. Allein dieses Jahr sind es 2 Hochzeiten und 1 Runder Geburtstag, die nette Dame am Telefon meinte zu mir das ich Aktuelle Feierlichkeiten nennen soll.
    Feierlichkeiten beinhaltet auch Silvester für mich.
    Das jetzt nicht jedes Jahr ein Runder Geburtstag ist, ist mir schon klar aber das war so nicht gemeint.
    Wenn in einem Jahr nichts wäre, würde ich den Schein nur für Silvester Hauptsächlich benutzen.
    Ich will mich jetzt nicht hier in die falsche Ecke drängen lassen.
     
  16. Und du willst denen/uns weiß machen, dass du aus reiner Großzügigkeit an 3 festen aus eigener Tasche ein Feuerwerk veranstalten willst? Das du nicht an jedem "runden" was machen willst ist mir klar. Du hast zwar in deinem Schreiben ja auch erwähnt dass du die feuerwerke anmelden willst. Du weißt aber auch, dass man dir das verbieten kann? Von der Amtsseite aus und vom Besitzer des Grundstücks? Du meinst wohl tatsächlich, dass du mit dem Schein dann mal so eben für deine Familie hier und da mal ein Feuerwerk veranstalten kannst, weil du es ja nur anmelden musst. Wer an seiner Hochzeit oder einem Geburtstag feuerwerk haben will kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen oder einen pyrotechniker beauftragen. Dafür brauchts dann keinen "pyrofreak.alex" wenn du verstehst was ich meine
     
  17. Du wirst ja bestimmt nicht bei Familiären Feierlichkeiten immer alles alleine zahlen.
    Bei der Hochzeit meines Bruders tun wir alle was dabei, so wie die kommenden die wir haben.
    Die Besitzer der Grundstücke sind meiner Familie keine Fremden und würden das bewilligen.
    Ein Pyrotechniker wird um einiges mehr kosten als würde das Ich "PyroFreak.Alex" ein Feuerwerk bezahlen und selbst verschießen.
    Es ist wirklich amüsant wie man sich hier recht fertigen muss.
    Mir ist das gleich wie die Meinungen sind die einzige bitte war das Schlamassel was ich da angezettelt habe zu ändern, da die Behörde genau so wenig ein Ohr frei hat wie hier.
     
  18. Du hast es doch selbst zugegeben, dass dir jemand was beisteuern wird. Genau das ist dein Problem. Die haben wohl die Befürchtung, dass du da vllt ein bisschen was als Aufwandsentschädigung bekommst und das darf nicht sein. Es ist kein Wunder dass du dich hier rechtfertigen musst. Du begehst grobe Patzer, wirst darauf hingewiesen, siehst es nicht ein, was falsch gemacht zu haben und warum man dir aus (scheinbar) diesen Gründen den Schein nicht gibt. Dein Schlamassel kann man so schnell nicht wieder gut machen. Außer einem persönlichem Gespräch mit der Behörde wo du deine Absichten genaustens schilderst, wie das alles von statten gehen soll, bleibt dir nicht mehr übrig. Wir 27er Scheininhaber haben es teilweise eh schon nicht leicht gehabt bei der Beantragung und bei so manchen Auflagen etc. Es wäre besser gewesen wenn du vorher mal deinen Antrag hier mal vorgestellt hättest oder einen bestehenden hier aus dem forum genommen hättest. dann hättest du das Problem jetzt nicht
     
  19. Wo ist das Problem, dass sich Gäste oder Bekannte an den Ausgaben für die Feuerwerksmaterialien beteiligen? Dadurch ist das ja trotzdem nicht gewerblich, erst wenn aus der Sache auch nur ein Cent Profit herauskommt.
     
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  20. Ich denke so ist es. Theoretisch könnte die Hochzeitsgesellschaft doch zusammenschmeißen und ein Feuerwerk einkaufen, was du dann abbrennst oder nicht? Solange du nicht im Gegenzug irgendetwas erhältst, kann doch keiner was sagen meine ich. Korregiert mich gerne, wenn ich falsch liege. Jedenfalls lass ich einfach die Finger davon. Hab auch schon von 27ern gehört, die Ärger deswegen am Hals hatten, obwohl sie alles richtig gemacht haben.

    ... Wegen deinem Antrag: Ich glaub das hat keinen Sinn, da nachzuhaken. Versuch es in einem Anderen Bundesland nochmal, wenn du irgendwann mal umziehst. Vielleicht liege ich auch hier falsch, aber mein Bauchgefühl rät dir, es einfach gut sein zu lassen. Nicht böse gemeint.
     
  21. Natürlich sehe ich meine Fehler ein in der Antrag Stellung, das ich auch zu schnell gehandelt habe ist mir ebenfalls bewusst geworden.
    Es tut mir leid wenn es falsch rüber kam aber ich sage ja nicht das du unrecht hast.
    Ich hatte nur Hilfe gesucht im Sinne von was könnte ich noch tun.
    Ich werde dann ein Termin bei der Behörde machen und mich vorab nochmals Gründlich erkundigen über alles.
    Ich wollte kein streit oder ähnliches hier veranstalten.
    Ich bedanke mich für die Ratschläge.
     
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  22. Das ist leider eine ziemliche Gratwanderung.
    Ich sehe das auch eher kritisch, die Beispiele die genannt wurden finde ich jedoch übertrieben.
    Ich persönlich sehe das so: Der 27er berechtigt das nichtgewerbliche Abbrennen von Feuerwerk.
    Die Gewerbsmäßigkeit ist durchaus klar geregelt (Gewinnerzielungsabsicht, Regelmäßigkeit). Wenn ich das nicht erfülle handel ich folglich nicht gewerbsmäßig. Das stellen des Materials ist wieder etwas schwierig.

    Meiner Meinung nach, kann einem keinen Stick draus gedreht werden, weil jemand mit einer Bratwurst entlohnt wird. (Zumal man ja eh zur Gesellschaft gehört - wenn nicht, wird einem keiner glauben, dass es nicht gewerblich ist)
    Wenn man sich jedesmal, also regelmäßig ein paar Scheine zustecken lässt, ist es wiederum gewerbsmäßig.

    Sehr heikles und schwieriges Thema.
    Letztendlich muss das jeder für sich entscheiden, Vorsicht ist hier denke ich besser als die Nachsicht....
     
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  23. Wenn man sich hier durch das Forum liest, bekomme ich fast den Eindruck das es eine Ermessensfrage der Landratsämter ist Genehmigungen zu erteilen. Naja sollte ich den Schein nicht bekommen, mache ich eben wieder Silvesterurlaub in der hohen Tatra und kaufe mein Feuerwerk dort. Das war wie im Feuerwerker Paradies, für 700 taken den Kofferraum vom T5 voll und keiner stellt Fragen.
     
  24. #2524 TIE Fighter, 19. Februar 2020
    Zuletzt bearbeitet: 19. Februar 2020
    Ich will jetzt kein Fass aufmachen oder jemanden anprangern.
    Aber ich stelle zunehmend fest das munter Fachtermini durcheinandergewürfelt werden.
    In deinem Fall sprichst du im Zusammenhang von "Genehmigung" und "Schein". Das passt nicht zusammen. Der Schein ist keine Genehmigung sondern eine Erlaubnis.
    Das dann die Ämter dem Antrag nicht stattgeben kann ich voll und ganz nachvollziehen und kann das auch nur unterstützen, da es, zumindest meiner Meinung nach zeigt, das sich der Antragsteller offensichtlich nicht genug mit der Materie auseinandergesetzt hat.
    Wenn ich beim Amt einen Angelschein zur Teilnahme am Flugverkehr beantrage wird das nichts und wäre in diesem Fall zum Wohle aller anderen auch besser so.

    Ich kann allen, die sich mit dem Gedanken zur Erlangung einer Erlaubnis nach §27 machen, nur eindringlich anraten sich umfassend und eingehend mit der Materie auseinanderzusetzen. In meinem Fall hat das annähernd 2 Jahre gedauert.

    Ja, das ist nicht leicht und erfordert eine gewisse Reife und kognitives Verständnis, aber genau das ist wohl auch vom Gesetzgeber mit dieser Art der Regelung gewollt.

    Wenn ich hier so manche Beiträge/Fragen lese zeigt sich neuerdings häufig (zumindest in meiner Wahrnehmung) grundlegende und tiefgreifende Wissenslücken die sich mit einer einfachen Antwort einfach nicht beheben lassen. Da währen Stundenlange Beratungen nötig.

    Offensichtlich ist es heute keinem mehr zuzumuten den ganzen Thread mit seinen 2524 Beträgen zu lesen. Wem das schon zu viel ist ……... ach was soll´s.

    Sorry, da bin ich jetzt doch leider raus. Offensichtlich werde ich gerade von den schönen neuen vernetzten Welt überholt, in der in sozialen Medien oder Foren mal eben auf die schnelle mit ganz simplen Frage und ganz einfachen Antworten (die natürlich alle rechtsverbindlich sind) ein wirklich komplexes Thema auf die schnelle abgearbeitet, ohne sich vorher mal wirklich im Vorfeld damit zu beschäftigen. Kann man so machen, aber dann ist es …….!

    Mein Ding ist das auf jeden Fall nicht.

    Ich kann mittlerweile schon nachvollziehen warum es so viele „lost Forianer“ gibt. Das liegt wohl mitunter auch an dem ewigen Generationskonflikt, in dem die neue dynamische Jugend die älteren verdrängen bzw. sich die älteren (wissenden?) sich mit der neuen Dynamik nicht mehr auseinander setzten wollen/brauchen/möchten.

    Ich wünsche allen Antragsstellern viel Erfolg.
     
  25. Rein logisch sollte man es den Leuten nicht so erschweren. Dennoch wenn ich lese was selbst, eingefleischte Hobbyzündler von sich geben. Und so eine Erlaubnis als Wettbewerbsvorteil sehen. Kann man froh sein das ihn nicht jeder bekommt.
     
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