Besucher Aufbewahrung Silvesterfeuerwerk im Keller

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von IlikeFireworks, 6. März 2020.

  1. och nöööö
    Jetzt bitte nicht verschiedene Rechtsbereiche durcheinanderbringen, vermischen und mixen.
    Es mag ja sein das du dich im Transportwesen gut auskennst.
    Wir reden hier aber (zumindest bis jetzt) vom Sprengstoffbereich.
    Jeder Rechtsbereich hat seine eigenen Definitionen und die können nicht so einfach in einen anderen Rechtsbereich übernommen werden:

    §3 SprengG
    Begriffsbestimmungen:
    Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen: das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verbringen, Verwenden und Vernichten sowie innerhalb der Betriebsstätte der Transport, das Überlassen und die Empfangnahme explosionsgefährlicher Stoffe sowie die weiteren in § 1b Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a bis e bezeichneten Tätigkeiten.

    Solltest du immer noch der Meinung sein das Lagern per definition nur Gewerbliche und Aufbewahren nur Privatpersonen können wäre ja auch geklärt das die SprengLR410 (dann aber) nur für den privaten Bereich gültigkeit hätte da:
    Geltungsbereich
    Diese Richtlinie gilt für die Aufbewahrung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff sowie von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen außerhalb eines Lagers ......

    Und hättest du ein wenig weiter gelesen anstelle den Fehler zu suchen, wäre auch dir aufgefallen das unter 4 4.1 Abs3:

    (3) Zur Aufbewahrung im nichtgewerblichen Bereich können ferner Stahlschränke, die gegen Dieb-stahl und unbefugte Entnahmen gesichert sind, geeignet sein:
    - in Kellerlichtschächten, sofern sie nicht auf eine öffentliche Straße führen und auch nicht Teil eines notwendigen Rettungsweges sind,
    - in außenliegenden Kellerzugängen und auf Balkonen,
    - in oder an einer Außenwand, sofern es nicht die Wand eines Raumes, der dem dauernden Aufent-halt von Personen dient, ist.

    Somit ist wohl zweifelsfrei geklärt (zumindest für mich) das die SprengLR410 für jeden gültigkeit hat.

    Ich habe aber gerade auch zur letztendlichen Beurteilung von RA Wübbe Rat eingeholt. Bis dahin bin ich dann mal raus und melde mich finaler Information zurück sobald Antwort kommt. Bis dann ;)
     
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  2. :D:D Geil.....na dann, schon in Quarantäne ?
    dann muss ich wohl einen sogenannten Knallschein machen, wenn ich den Gurt an meinem Auto ausbauen möchte, oder das Lenkrad....
    was hat der Transport damit zu tun ?
     
  3. Wieso? Was gefällt die denn nicht? Wenn du auf jeden "Gefällt mir" Button drückst wenn dir was gefällt, wissen wir auch wenn du ihn nicht drückst dass dir das dann nicht gefällt :narr:
    Bisher werden doch nur unterschiedliche Standpunkte ganz zivilisiert dargelegt. Keiner geht sich an die Wäsche und nichts ist OT. Also alles im grünen Bereich :good:
     
  4. Jepp :good:
    Anlage B27, ab Seite 87

    Na du hast doch die VDI 2411 ins Spiel gebracht :confused:

    Aber das mit der Quarantäne habe ich wirklich nicht verstanden. Wo ist denn da der Zusammenhang?
     

    Anhänge:

  5. Es wurde ihm ja auch nicht empfohlen es "falsch" zu lagern. Nur eben keine schlafenden Hunde (Hausverwaltungen) zu wecken ;)
     
  6. Es gibt doch aber Keller die durch eine Feuerschutztür zum Treppenhaus getrennt sind und jeweils in den einzelnen abteilem ein Fenster (Druckentlastung) verbaut ist. Klar die 10kg beziehen sich dann auf alle Keller Anteile. Aber laut deiner Definition ist so ein Keller ja zulässig.
    Oder verstehe ich hier was falsch?
     
  7. Ist richtig. Deswegen schrieb ich ja auch , das ich ohne seinen Keller zu kennen nicht wirklich etwas dazu sagen kann und sorry, das ist nicht meine Definition, das steht so in der Richtlinie ;)
    Aber bitte die SprengLR410 in ihrer Gänze beachten. da steht noch ein wenig mehr drinn, z.B. in welche Bereiche die Druckentlastungsfäche reichen darf oder eben auch nicht und und und.
     
    Unicorn27 gefällt das.
  8. verwechselst immernoch gewerblich mit privat...
    mit der Quarantäne meinte ich, das du offenichtlich viel Zeit hast, was es die Sache nicht richtiger macht
     
  9. Ganz ehrlich, das ist mir sowas von egal :D:D:D. Hab da Feuwewerk, Benzin für den Generator, Methanol und Nitromethan für die Modellmotoren und jetzt noch Kerosin für das Jetnodell rumstehen....achso und jede Menge Lipos.
    Das einzig gefährliche davon sind übrigens letztere, der Rest kann nämlich nicht einfach anfangen zu brennen! Deshalb sind die auch sicher aufbewahrt, der Rest steht dumm rum.

    Ich verwende mein Gehirn, nicht das Internet wenn ich Entscheidungen treffe. Hat über 40 Jahre zuverlässig funktioniert....
     
  10. Ich würde auch dein feuerwerk in Kartons so verpacken das keiner sieht was drin ist.
    Wie haben so ein kellerraum mit holztür, hab direkt ein vorhängeschloss vor gemacht und die Sachen alle etwas versteckt, so dass man die beim betreten nicht sieht. Bei uns sind alle gaszähler im kellerraum blöderweise. Daher muss ich hin und wieder mit Mieter oder Vermieter rein um den Stand abzulesen..
    Die Vermieterin wohnt unten ist schon über 80 sie hätte auch gerne nen Schlüssel für den Notfall wenn es Nach Gas riecht. Da sie rein rechtlich kein Recht auf ein Schlüssel hat wird sie bestimmt auch keinen kriegen möchte ja nicht das in meinem Keller geschnüffelt wird, im Notfall Bolzen Schneider oder mich kontaktieren oder die Feuerwehr. Da das aber ne totale hexe ist und wieder 100 Diskussionen geben würde, werde ich ihr n falschen Schlüssel geben, dann ist sie zu Frieden und fertig.
    Werde ich ja merken wenn sie versucht hat in den Keller zu kommen und sich beschwert das der Schlüssel gar nicht passt.
     
  11. Hatte das Problem auch früher Gott sei Dank jetzt nicht mehr.
     
  12. Hätte auch liebend gerne ein eigenes Haus wo ich schön n Keller mit Vitrinen und so machen kann Aber das dauert noch
     
  13. So, dies wir in diesem Zusammenhang mein letzter post werden, da es mir zu anstrengend wird sich immer mit den gleichen Ammenmärchen rumzuschlagen. Wenn einem dann noch zum einen zuviel Freizeit vorgeworfen wird und zum anderen die Unterscheidung zwischen privat und gewerblich abgesprochen wird frage ich ob des Sinns hier weiter zu diskutieren. Eigentlich wollte ich nur behilflich sein. Aber da sind wir wieder beim Thema.

    Mir ist es wirklich egal was ihr wo, wovon und wie viel aufbewahrt oder von mir aus auch lagert. Von mir aus könnt ihr euch auch eine Tonne Koks im Keller oder im Wohnzimmer hinlegen.

    Aber es gibt Regeln an die man sich zu halten hat. Hält man sich nicht an die Regeln muss man mit den Konsequenten leben wenn etwas passiert. Das ist immer und überall so im Leben. Von den sozialen Regeln für´s Miteinander über StVO bis zu ….. ach was weiß der Geier.

    Hier ging es ja im speziellen um die Fragestellung ob die SprengLR410 auch für den privaten Bereich Anwendung findet. Mir wurde die fachliche Kompetenz aberkannt, was ja auch ertstmal nicht verwerflich ist, bis auf die Seitenhiebe die so gar nicht´s in einer Diskussion zu suchen haben. Aber Schwamm drüber. Also habe ich mal den Rechtsanwalt Wübbe (seines Zeichens Fachanwalt für Sprengstoffrecht) um seine Ansicht der Dinge gebeten.

    Laut Herr Wübbe ist der Verweis auf Anlage 6 und die daraus gezogene Begründung die SprengLR410 gelte nicht für privat nicht zulässig, da die SprengLR410 von 1987 ist und zu diesem Zeitpunkt es die Anlagen 6 und 7 in ihrer derzeitigen Form so noch gar nicht gab.
    Die SprengLR410 konkretisiert die unter Nr4 der Anlage weiter in technischen Fragen. Und da es hier um die sichere Aufbewahrung von explosionsfähigen Stoffen geht und es diesen herzlich egal ist ob sie gewerblich oder privat aufbewahrt werden, sehe er keinen Grund warum die SprengLR410 nicht für privat gelte.

    Somit ist für mich die Frage vollumfänglich und abschießend beantwortet, war es aber vorher auch schon.

    Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit.

    Over and out
     
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  14. #39 Excalibur75, 9. März 2020
    Zuletzt bearbeitet: 9. März 2020
    Und nochmal....nur für dich: SprengLR oder andere technische Regeln, wie z.B. die der VDI oder von BG´s sind Empfehlungen im Arbeitsschutz....ich benötige zum Ausbau meines Lenkrades keine Sachkunde nach LR240....außer ich mach das beruflich....ich brauche auch keine Hochvoltsensibilisierung wenn ich an meiner E-Karre rumschraube...außer ich mache das beruflich....mein privater Notfallkoffer wird auch nicht jedes Jahr gescheckt, meine Leuchtstoffröhre im Keller braucht keinen Splitterschutz und so weiter und so sofort....neben den genannten gibt es noch zig weitere technische Empfehlungen in D ohne Ende. Läßt du deine Unterverteilung im Haus einmal im Jahr nach VDS Klausel hinsichtlich Brandschutz überprüfen ? Ist auch ne technische Empfehlung, gewerblich ein Muss. ....im übrigen wirst du teilweise die Gesetze und Normen durcheinander siehe dein post davor. Genau wie die VDI2411....was hat das mit dem Transportwesen zu tun ? Einmal schnell gegoogelt und der 1. Beitrag, ja ne ist klar.....und dein Anwalt...ja was soll ich sagen, auch die haben nicht immer recht :D
    Ich bin dann mal raus, wird mir zu anstrengend
     
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  15. Hi, also in Mehrfamilienhäusern (egal ob nun Mieter oder Wohnungseigentümer) darf man in Kellerräumen nur dann Feuerwerk aufbewahren, wenn die Kellerräume feuerhemmend von den übrigen Räumen abgegrenzt sind.
    Hmm, da so etwas kaum vorkommt, sind Kellerräume in Mehrfamilienhäusern also grundsätzlich nicht geeignet?! OK, aber ich darf die Gästetoilette in meiner Wohnung nutzen, sofern diese über ein Fenster verfügt, oder einen sonstigen Raum (meiner Wohnung?), in dem dauernd niemand lebt und er ebenfalls ein Fenster hat?
    Das klingt ein wenig irrsinnig, aber habe ich das richtig verstanden? Ich meine, Klasse 2 Feuerwerksbestände (um den Jahreswechsel oder Reste danach) werden in der Regel wohl kaum niemanden interessieren. Aber bedeutet das, dass F3-Schein-Inhaber folglich alle in Eigenheimen leben müssen?
     
  16. Zumindest steht das in aktuellen Mietverträgen, neben anderen Materialien, Feuerwerk (oder pyrotechnische Gegenstände) nicht lagern darf. Erst vor ein paar Wochen habe ich einen solchen in den Händen gehabt (im Rahemen einer Wohnungsvermietung in einem Mehrfamilienhaus) und mich gewundert, das dies alles nun in den Standard-Miteverträgen steht. Ich habe zwar nicht explizit vorn Feuerwerk gesprochen, aber dem neuen Mieter mündlich mitgeteilt, dass Ausnahmen möglich sind, wenn er mich vorher fragt.

    Ob dies auch alles vor Gericht bestand hätte kann ich nicht mit Sicherheit beantworten. Solche Mietverträge enthalten auch schon mal unwirksame Klauseln.
     
  17. Ich denke es wird genau aus dem Grund drin stehen, dass sonst keiner Kontrollieren kann, was im Keller alles steht.
    Sonst könnte sich ja jeder x-kg PTGs einlagern, obwohl das nur einmal erlaubt wäre.
    Bei mir ist u.a. das Grillen mit Gas und/oder Kohle untersagt. Wenn man den Mietvertrag genau nimmt, dürfte keiner der Mieter meiner Wohnungsbaugesellschaft seinen noch so kleinen Silvestereinkauf mit in die Wohnung bzw. gar auf das Grundstück mitnehmen.
    Da wäre wirklich fraglich, ob ein Vermieter sowas untersagten kann...
     
  18. Unsere Hausverwaltung kam dieses Jahr auch mit einem Entwurf einer Hausordnung, in der das Lagern von Sprengstoff im Keller ausdrücklich untersagt war. (Ich bin die einzige, die Silvester Feuerwerk macht. )
    Ich habe eine Erweiterung des Entwurfs beantragt, nachdem im Keller neben dem Sprengstoff auch das Lagern von Brandbescheunigern, Chemikalien, Bakteriologische und Virologische Gefahrenstoffen, radioaktive Substanzen, unter Druck stehende Bahälter und sonstiges Lagergut, von dem eine Gefährdung der Wohneigentümer aus geht, verboten ist.
    Darafhin wurde der Entwurf der Hausordnung komplett verworfen.

    Viele Grüße
    Jennifer
     
  19. Es mach das Leben im punkto Aufbewahrung auf jeden Fall erleblich einfacher.
    Ich würde sagen dass du den Rest richtig verstanden hast ;)
     
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