SSW [Änderung WaffG] SSW bald ohne PTB?

Dieses Thema im Forum "Waffen, Geräte, Bestimmungen" wurde erstellt von tribun77, 28. März 2020.

  1. Servus zusammen!
    Ich war ja eine Weile nicht ganz so aktiv. Und ich habe jetzt eher nur nebenbei mitbekommen, dass es eine Änderung im WaffG gibt/geben wird.

    In dem ein oder anderen Thema wurde bereits angesprochen, dass es wohl in Zukunft keine PTB mehr braucht. (ist das so?)

    In diesem Thema soll es um etwaige Änderungen im WaffG gehen, bezogen auf SSW oder anderweitiger freier Waffen. Explizit nicht um scharfe Waffen!

    Dann legt mal los.... :):good:
     
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  2. #2 Lutzmannrollerfahren, 28. März 2020
    Zuletzt bearbeitet: 28. März 2020
    Das ganze würde mich auch mal interessieren, weil dann werde ich mir in nächster Zeit keine Zoraki mehr mit aktueller PTB kaufen, sondern noch abwarten, bis es bald wie überall anders (außer Deutschland) keine zusätzlichen Schwächungen am Patronenlager mehr gibt.

    Ich meine gehört zu haben, das es ab September in dieser Richtung eine Gesetzesänderung geben soll. Aber genaues kann ich dazu auch nicht sagen.

    Ich werde mir jedenfalls keine von den extrem runtergefrästen geschwächten Versionen kaufen. Entweder alte PTB oder die nach der Gesetzesänderung, wobei ich mir das auf Deutschen Boden nicht vorstellen kann.
     
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  3. Was mir spontan durch den Kopf geht, Armbrüste.
     
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  4. Grosse (20+) Magazine für SSW...hab mir den Text mal angetan, ich konnte aber keine konkrete Aussage dazu finden (bin aber auch kein Jurist). Alles was ich gehört habe sind widersprüchliche Interpretation, z.B. ist eine Kartusche nun "Zentralfeuermunition" im Sinne des Gesetzes oder nicht etc. Eine rechtlich einwandfreie Klärung der Thematik wäre doch hilfreich...
     
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  5. #5 Zup 7, 29. März 2020
    Zuletzt bearbeitet: 29. März 2020
    PTB fällt ab September weg wie ich das raus gelesen habe müssen die SSW trotzdem eine gewisse EU Richtlinie erfüllen.
    In wieweit da was an den Waffen verändert werden muss oder ob sie die jetzt im Ausland schon erhältlichen die Richtlinie erfüllen weiß ich leider auch nicht.
    Vielleicht ist die EU Richtlinie auch an den PTB Vorgaben angelehnt. Sprich das am Ende die SSW genauso geschwächt werden müssen wie wir jetzt haben nur das kein PTB Stempel mehr drauf muss.
    Das könnte dann auch heißen das die momentanen Zoraki aus den Ausland ohne die Extreme Schwächung die Richtlinien nicht erfüllen und dann auch nicht mehr verkauft werden dürfen.
    Was mich stutzig macht wenn man in einem Ausländischen Shop schaut das viele SSW Ausverkauft sind müsste ja langsam Mal wieder Lieferung eintreffen. Ich denke das die die alten Modelle ab verkaufen und dann ab September auch nicht mehr die Läufe so frei sind wie momentan.

    Ich hänge die Richtlinie Mal mit Ran vielleicht wird einer Schlau draus. Ob die jetzigen SSW aus dem Ausland die Richtlinie erfüllen.

    Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen gemäß der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (Text von Bedeutung für den EWR.) - Publications Office of the EU
     
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  6. So in etwas befürchte ich es auch... Nicht unsere Waffen werden besser sondern alle anderen schlechter. Wann geht das Hamstern bei SSWs los?
     
  7. BTW ... ist das hier eigentlich bekannt?
    Was hat es damit auf sich?
    SSW ohne PTB?
     
  8. Ja Logo,
    Keine PTB Besitz Verstoß gegen das Waffengesetz.
    Als die Verboten wurden Ende der 60er, hatten die Besitzer ein paar Jahre Zeit sich diese in eine WBK eintragen zu lassen.
    Macht heute wohl keiner und macht auch bei den Dingern keinen sinn.

    Uppsala es ging ja um die Zukünftigen ohne PTB, Sorry ist aber auch ein Spannendes Thema.
     
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  9. Man kann jetzt welche im EU Ausland kaufen und hat dann im Falle von Kontrollen den Spaß, dass der Polizei zu erklären.
     
  10. Also ich habe das jetzt mehrere male rauf und runter gelesen aber so richtig schlau werde ich daraus immer noch nicht.
    Also wenn eine SSW in der EU zugelassen ist, dann darf sie auch in der EU verwendet werden. Die PTB soll damit hinfällig sein.
    Aber DE kommuniziert das nicht wirklich bzw. scheint sich dagegen zu sträuben (was mich jetzt auch nicht wirklich wundern würde..)
    Das Thema wird quasi "Totgeschwiegen"..:whistling::unsure::rolleyes:

    Der Kauf soll wohl, soweit ich das verstehe, möglich sein.
    Man sollte jedoch den Kaufbeleg gut aufheben da wegen fehlender PTB um nachweisen zu können was man nun gekauft hat.
    Also Thema interessiert mich ja schon, werde ich weiter beobachten.

    So ne 914/ 2914 Full Auto würde mir ja schon sehr gefallen.:)
    Oder endlich meinen heißgeliebten Desert-Eagle Nachbau in den Händen zu halten ..
     
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  11. Vor ein paar Tagen meine Behörde angefragt )) :
    "...gemäß Anlage 2 zum Waffengesetz darf man Gas- und Schreckschusswaffen aus anderen EU-Staaten in Deutschland erwerben und besitzen, die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates entsprechen, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen gemäß der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat.

    Diese Mitteilung hat, soweit es mein Kenntnisstand ist, noch kein anderes EU-Land gemacht. Von daher gelten ausländische SRS-Waffen in Deutschland weiterhin als erlaubnispflichtig und Sie würden, wenn Sie eine solche Waffe nach Deutschland verbringen, mehrere Straftaten begehen"
     
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  12. Als Maß sollen die Vorgaben der deutschen PTB gelten.
    Also ähnliche Situation wie die erste TÜV-Stelle in Istanbul.
    Volle Härte, ohne Rücksicht auf Verluste. :cry:
     
  13. Also wie andere Gesetze gültig, aber nicht geltend.
     
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  14. #14 Pyropath, 28. Januar 2022
    Zuletzt bearbeitet: 28. Januar 2022
    Dann weißt Du aber mehr als Tactical Dad, welcher sagt daß dies mit wenigen Ausnahmen eben doch so ist und grundsätzlich folgendes Kriterium gilt:...

    "die Waffe über Beschusszeichen verfügt, die nach der Umsetzung der Richtlinie EU 2019/69 aufgebracht wurden..."

    Klingt für mich auch sehr logisch...
     
  15. Aus meiner praktischen Erfahrung mit dem (öst.) Pyrotechnikgesetz und dem Waffg. hat der örtliche Beamte eine Meinung, welche selten allgültig ist. Solche Spezialfälle würden fast immer der Diskussion von Experten hohen Ranges bedürfen, einer obersten Instanz gewissermassen. Doch auch hier bedeutet Recht bekommen nicht notwendigerweise Recht haben.
    Unterm Strich ist man der Gnade des örtlichen Beamten innerhalb seines Einflussbereichs unterworfen. Und Beamte sind immer konservativ.
    Bedeutet also: das Gesetz ist vorerst zahnlos.
     
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  16. Er sagt viel und sichert sich ausgiebig nach allen Seiten ab.
    Als Rechtsgelehrter ist er nicht gerade bekannt,
    und bisher die einzige Quelle für das "du darfst".
    Keine idealen Voraussetzungen. :cool:
     
  17. Eine Full Auto wirst du so oder so vergessen können da haben wir ja unser eigenes Gesetz dafür.
    Ist wie mit Raketen in F2 plus gibt es ja nur in D.
    Mit der Desert Eagle musst wahrscheinlich ein Ö Urlaub einplanen habe ich bis jetzt nur in Ö Shops gesehen und die dürfen wiederum keine Waffen versenden.
    Genauso wie glaube Ungarn und Bulgarien.
    CZ könnte auch schwierig werden die haben wohl eine Registrierpflicht auch für SSW.
    Kann dann auch sein das die auch nichts versenden.
     
  18. #18 Pyropath, 28. Januar 2022
    Zuletzt bearbeitet: 28. Januar 2022
    Na ja ich brauche auch keine Rechtsberatung um zu klären ob eine grüne Ampel nun Stop oder Go heisst ;)
    EU Richtlinie umgesetzt + aktuelles Beschusszeichen = ok.
     
  19. In der Richtlinie steht etwas mehr.
    Wenn es alles so sicher ist wie hier von einigen postuliert,
    dann kauft doch einfach. Wo ist das Problem? Restzweifel?
     
  20. Wir hatten meiner Meinung nach übrigens schon ein kurzes Thema zu dem Thema "ohne PTB". Ich finde es nicht wieder, evtl. habe ich irgendwas versehentlich ins Nirwana verschoben. Findet vielleicht jemand die anderen Beiträge?
     
  21. @Pyro meinst du das.

    SSW - Änderung WaffG - Thema ausschließlich SSW bzw. freie Waffen
     
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  22. Danke @Zup 7!
    Die sind auch zum Thema, aber ich glaube, die waren es nicht.

    Aber letztlich ist es vermutlich auch nicht so schlimm - echte Erkenntnisse gibt es ja bisher nicht und wenn, werden wir ausführlich darüber schreiben.

    Danke Dir nochmal für Deine Suche. Das Thema kannte ich noch gar nicht - hier zusammengeführt :)
     
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  23. Also wie ich die hiesige Rechtslage kenne (und es ist zu vermuten, dass sich das bei euch in DE nicht anders verhält), ist das so: Der Jurist an sich weiss wenig über die Sache an sich (besonders Sonderfälle und Novitäten, welche noch nie ausjudiziert wurden), und hat seine Rechtsberater aus der Praxis. Er achtet jedoch akribisch darauf, dass sich die Gesetztesmaterie nicht mit anderen überdeckt.
    So kommt es, dass der Beamte gleich wo in der Hierarchie sofort in den Ultra-Konservativmodus schaltet. Die Sache ist wirklich nicht leicht überschaubar.
    Bei uns in AT gibt es die IWÖ, eine private Expertengruppe, die sich Tag und Nacht mit diesen Dingen beschäftigen. Denen traue ich am ehesten eine niet-und nagelfeste Antwort zu, aber auch die haben oft ihr Leid mit dem Gesetz.
    Schaut euch mal die haarsträubenden Geschichten an...
    Also wird sich niemand ins Bein schiessen wollen.
     
  24. #24 Pyropath, 28. Januar 2022
    Zuletzt bearbeitet: 28. Januar 2022
    Niemand(!) kennt alle Gesetze und Verordnungen für alles und jeden Ort. Mann kann sich nun deshalb zu Hause einmauern und gar nichts mehr machen, praktisch ist das aber nicht.
    Deshalb gibt es gewisse juristische Grundsätze denen man auch in Deutschland durch aus vertrauen kann und das sind im Vorliegenden Fall: EU Recht ist höherwertiger als Staatsrecht und man ist grundsätzlich unschuldig bis einem die Schuld nachgewiesen ist.
    Für den unwahrscheinlichen Fall das man von einem Polizeibeamten an Silvester auf dem befriedeten Grundstück kontrolliert wird (ist das eigentlich schon jemals passiert?) und euch das fehlende PTB Zeichen auf der SSW ankreidet kann man Ihn ja über die aktuelle EU Verordnung aufklären und Ihm das gültige Beschusszeichen zeigen. Falls das nicht funktioniert lässt man es eben auf eine Anzeige ankommen welche dann höchstwahrscheinlich nach dem Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Sollte es in die erste Instanz gehen wird die beauftragte Staatsanwaltschaft den undankbaren Job bekommen gegen geltendes EU Recht argumentieren zu müssen...das wird dann ab da wirklich sehr interessant...allerdings ist ein 6er im Lotto wesentlich wahrscheinlicher.
     
  25. Also ich würde jedem KWS/WBK … Besitzer und jene die einen beantragen wollen dazu raten erstmal die Finger davon zu lassen oder mal mit Behörden schriftlich zu klären. Finde da sind zuviele „Wahrscheinlich“, „Höchstwahrscheinlich“, „Vermutlich“ usw. inbegriffen..
    Ob es das wirklich wert ist? Ich denke nicht. Man sollte sich dabei schon wirklich sicher sein, bevor es ein böses erwachen gibt..
     
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