Großfeuerwerk Kategorie 3 Schein Frage

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Bleifuss, 11. April 2020.

  1. Hallo zusammen,

    ich bin mittlerweile über 40 Jahre alt aber bin immer noch begeistert von Feuerwerk wie ein "Kleinkind" :). Ich habe da mal eine allgemeine Frage zum Thema Kategorie F3 Schein. Ich habe mich in diesem Beitrag (hier) schon mal etwas eingelesen (aber nicht alle 104 Seiten.....). Bis jetzt habe ich das so verstanden das jeder Bürger ab 21 Jahren diesen "Schein" beantragen kann wenn er gewisse Voraussetzungen mitbringt (keine Strafakte, nicht geisteskrank usw. meine ich) und das der Schein dann für 5 Jahre ausgestellt wird. Man muss dann ja jedes Feuerwerk einzeln bei der Behörde anmelden (auch das Sylvesterfeuerwerk). Gibt die Behörde auch z. B. Anzahl der geplanten Feuerwerke pro Jahr sozusagen vor? Ich meine das man mind. 3x pro Jahr ein Feuerwerk anmeldet damit man den Schein überhaupt ausgestellt bekommt? Ich frage daher da ich eher nur zu Sylvester vor hätte mir dann auch F3 Feuerwerk (Batterien, Raketen, Böller) zu kaufen und es abzubrennen und eher nicht auch während des Jahres (ggf. einmal mitten im Jahr zum Geburtstag vielleicht aber eher nicht alle 3 Monate ein Feuerwerk. Es ist ja soweit ich weiß das man z. B. als Sportschütze nachweisen muss das man in einem Schützenverein ist und dort z. B. auch regelmäßig traininert.

    Weiß das jemand zufällig?

    Für den Fall das das wichtig ist, ich komme aus Niedersachsen.....


    gruß und vielen Dank
    Bleifuss
     
  2. #2 progres99, 11. April 2020
    Zuletzt bearbeitet: 11. April 2020
    Die Behörden versuchen hin und wieder eine Anzahl der Feuerwerk vorzugeben, aber nicht so wie du es meinst. Nicht, du musst mindestens 3 machen, sondern eher du darfst maximal 3 machen.
    Einige Sachbearbeiter fragen dann, in welchem Umfang du dir das ganze vorstellst und versuchen dann den Umfang zu beschränken.

    Ich hab absichtlich von versuchen geschrieben, da es dafür keine rechtliche Grundlage gibt.

    In der Anzahl und Umfang deiner Feuerwerke bist du völlig frei.
    Wenn du jedes Wochenende ein Feuerwerk schießt willst, darfst du es auch. Und wenn du an Silvester ein Feuerwerk schießen willst, das eine Stunde lang die Zena Trophy aussehen lässt, wie Kinderkram, ist es auch ok, solange die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.

    Halte dich aber lieber an die Grundsätze "Die Dosis macht das Gift" oder "In Maßen genießen". Die Nachbarn sind nach dem 3. Feuerwerk am Wochenende vllt noch gut auf dich zu sprechen, nach dem 20. aber nicht mehr.

    Die meisten 27er hier im Forum schießen ihre Silvestershow und vllt noch ein Feuerwerk unter dem Jahr.

    Beste Grüße
     
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  3. Hallo Bleifuss.

    Also ich habe schon davon gelesen, dass es Personen gibt, denen eine Maximal/Minimal "Menge" an Feuerwerken in den 27er geschrieben wurden. Tatsächlich gesehen habe ich das noch nie. Ich mache auch nur 1-2 Feuerwerke im Jahr inkl. Silvester.
     
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  4. Aha-du bist Niedersachse.In welchem Teil denn?
    Mit dem 27er meldest du kein Feuerwerk an,sondern du zeigst es an.Ein großer Unterschied.....
    Ich komme selbst auch aus NDS.....in meinem Schein stehen keinerlei Einschränkungen.....und eine Höchstanzahl von Feuerwerken zu bewilligen,ist wirklich albern....und bevor ich wieder alles wiederhole,was hier schon in zahlreichen Meinungen geschrieben wurde-es ist keine Sachkunde und auch kein Lagernachweis vorgeschrieben,welches die Ämter gern verlangen,aber ein bißchen schlaulesen ist von Vorteil.Denn ein 27er verpflichtet auch....
    Ich wünsche dir viel Erfolg .
    Ach ja-allen Frohe Ostern und dicke E..r.:p
     
  5. Das Land NDS hat da einen Vordruck, einfach mal dran lang hangeln!
     
  6. Hi,
    das beruht auf dem eigentlichen 27 für die Böllerschützen. Wie ja oben schon geschrieben müssen die ja die Mengen im Schein haben. Was aber bei der normalen Pyrotechnik nix zu tun hat außer du willst mit NC/BC Arbeiten.
    Den 27 den hier die meisten haben wurde damals als Zwischending eingeführt um die F3 kaufen zu können und das auch ohne Sachkunde! Aber mal sehen wie lange es den Schein noch gibt....
    Da der Schein ja von der kommunalen Behörde (meist eine Abt. der KV oder VG) der Waffenbehörde.
    Würdest du den 20 mit 7 beantragen ginge das über die Landesebene und die sind da nicht komisch drauf wie die von der Kommune. Musst halt nur als Selbständiger im Nebenerwerb anmelden....
     
  7. kostet es bei euch eigentlich etwas, wenn ihr ein feuerwerk anzeigen wollt?
     
  8. €60,00
    Aber das wird sehr unterschiedlich gehandhabt, auch bei Pyrotechnikern. Ich habe schon alle gehört, von €0,00 bis €150,00.
     
  9. Bei der Stadt Bückeburg im LK Schaumburg in NDS kostet es nichts!
     
  10. Noch als kleiner Tipp:
    Überleg dir die Plus-Mitgliedschaft beim MFTB. Du hast da Versicherungsschutz und ein Bedürfnis für 15 EUR/montl. Sollte beim beim Amt auf jeden Fall nicht von Nachteil sein, zumal du ja sowieso eine Versicherung brauchst.

    MFTB – Thüringer Feuerwerkerschule

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  11. Versicherung hat man doch im Röderclub auch für 10,-/monat
     
  12. Meine Versicherung trägt das kostenlos mit. Einfach mal nachfragen.
     
  13. Ich bezahl 1€ mehr pro Monat.

    Beste Grüße
     
    Christoph gefällt das.
  14. Bei der Landesbehörde 0€ und bei der Stadt 50€
     
  15. Welche bist du, wenn man Fragen darf?
     
  16. Bei der Huk. Wir haben den Alt-Vertrag meiner Eltern gekündigt und uns zu den aktuellen Bedingungen neu versichert. Da war F3 dann mitversichert.

    Beste Grüße
     
    ArneKoe84 gefällt das.
  17. Interessant.
    Ist das die ganz normale Haftpflicht, oder etwas spezielles?
    Ich kann nicht erkennen, das die das überhaupt in der Haftpflicht versichern. Das einzige was ich auf der HP gefunden habe:

    Silvesterschäden vermeiden | HUK-COBURG
     
  18. Ja, ist die ganz normale Haftpflicht. Da ist privates Feuerwerk mit eingeschlossen. In den alten Bedingungen war aber Erlaubnispflichtiges Feuerwerk, sprich F3,F4, T2 und P2 ausgeschlossen.
    In den aktuellen war es zwar nicht eingeschlossen, aber auch nicht explizit ausgeschlossen. Ich hab es mir daraufhin schriftlich geben lassen, dass auch Erlaubnispflichtiges mitversichert ist, solange es privat ist.

    Es hat zwar unglaublich viel Zeit und sehr gute Nerven gebraucht bis ich diese Bestätigung hatte, aber ich hab sie bekommen.

    Beste Grüße
     
  19. Sooo gute Nachricht von meiner Versicherung (LVM)

    Das Feuerwerk ist auch mit F3/4 abgedeckt.
    Voraussetzung:
    Eine Zulassung (den 27 Schein)
    Und das ich die Fw nur im Privaten mache. Dann sind die Fw genauso abgedeckt wie zu Silvester.

    Ich muss auch nix mehr Bezahlen.

    Grüße
     
  20. Wo zeigt ihr das Feuerwerk denn an?
    Gibt es da mehrere Möglichkeiten?
     
  21. Das kann in jedem Bundesland unterschiedlich sein. Ruf einfach bei deiner Stadt-Gemeindeverwaltung an und frage dort, wer das Sprengstoffrecht bearbeitet. Dort wird man Dir auch sagen, wie die Anzeige auszusehen hat und welche Anlagen beigefügt werden müssen.
     
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