Aus einem Wischo PTB170 wurden 3. Mein einer hat nicht funktioniert und ein Bekannter hatte noch 2. Beim auseinander bauen ist mir schon mal aufgefallen dass seine 2 einen anderen Bolzen haben. Dunkler, und sie haben weniger Spiel. Wischo PTB170 erstellt von reyzix, 16. Mai 2020 um 20:10 Uhr
Hat eine reine Bezugsquelle für entsprechende Munition für den Wischo? Ich würde so ein Ding unglaublich gerne mal ausprobieren.
Keine aktive leider. Habe je auch "nur" 5 Stück. Pyronautica hat sie noch im Produktkatalog, allerdings ist keine CE vermerkt.
Hi, da passen doch die normalen 9/15mm Komet-Patronen aus Alu oder Kunststoff. Die gibt es immer Mal wieder bei egun.
Neuzugang: KOMET Leucht-Signalmunition in den Farben Rot, Grün und Weiß BAM-PMI-0020/0021/0022 KOMET Rauch-Signalmunition Orange BAM-PMI-0019
Ist ja geil, ne rosa Stakkato Sehe ich das richtig, dass die 6er Schiene als Magazin fungiert? Dann ist das echt ein toller Fund, von diesem Signalgeber habe ich bislang noch nichtmal gehört.
Wow, den Erma kannte ich auch noch nicht. Ich glaube das ist kein Schlitten, sondern nur ein Patronenhalter.
Hier in der Schweiz sind ja SSW mit Abschussgewinde scharfen Waffen gleichgestellt...d.h. die Hürden zum Erwerb sind zwar nicht besonders hoch aber die Bürokratie doch etwas aufwändig für einen reinen Spaßerwerb. Allerdings gibt es auch (ab 18) Nischenlösungen wie diesen Signalgeber aus eloxiertem Aluminium und Edelstahlbecher mit M9 Gewinde welcher eine Flobert-Platzpatrone direkt aufnimmt. Das Signalmunition Angebot ist hingegen etwas beschränkt, bislang habe ich nur Knall- und Pfeifpatronen gefunden...am ersten August werde ich wohl Gelegenheit zum Testen haben! {}
Ach soetwas wäre absolut genial. Ich habe ja leider nur den orangenen aus Kunststoff von Komet. Im Prinzip funktioniert der ja genau so, nur leider vernudelt halt das Gewinde im Kunststoff relativ schnell. Bei meinem ist das leider schon kurz vor Exitus.
Signalgeber die deinem Modell sehr ähnlich sind, gab es von ERMA (SG65, SG67). Diese hatten aber keine PTB und fallen in Deutschland unter die "verbotenen Gegenstände". ich zitiere mal aus dem co2air:
Ja, das finde ich sehr schade, der Signalgeber ist gerade für Notfälle sehr gut geeignet und muss daher auch zuverlässig funktionieren. Als Ausgleich gibt es ja den kleinen Waffenschein in Deutschland - hier dagegen nicht.
@tribun77: hast Du schon testen können? Insbesonder würde mich interessieren, wie die orangenen Rauchpatronen sind.
Hi @chr , nein bin noch nicht zum Testen gekommen. Kann auch noch etwas dauern. Aber bekomme ich sicher hin.
Hehe, hier merkt man wieder, wie es doch an Fachwissen bei manchen CO2-airlern mangelt Der Hauptgrund, warum man die vom Markt gezogen hat, war weil manche Leute da ganz andere Sachen draus gebaut haben. Darknet-James-Bond mit Schießkugelschreiber und Handgranate verhaftet - VICE
Nein, die Aussage im co2air passt schon. Das Verbot kam durch das BKA bereits 1969. Ich habe das BKA bereits angeschrieben, da man leider nur recht aktuelle Feststellungsbescheide einsehen kann.
Nochmal zum Thema ERMA SG65, SG67 etc. und das Verbot solcher Signalstifte... Ich hatte einfach mal ans BKA geschrieben: "Guten Tag, besteht die Möglichkeit einen sehr alten Feststellungsbescheid (der soll wohl aus dem Jahr 1969 sein) per Kopie oder Scan zu erhalten? Es geht um die Signalstifte der Firma ERMA, im speziellen um die Modelle SG65 und SG67. Diese sollen wohl 1969 per Feststellungsbescheid unter die "Verbotenen Gegenstände" gefallen sein. Ich habe leider keine weiteren Informationen. Ich bedanke mich für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen..." heute kam folgende Antwort: "Sehr geehrter Herr ...., das Verbot getarnter Schusswaffen gab es bereits im ersten Bundeswaffengesetz 1968, darunter fielen auch getarnte Schusswaffen. Bei den von Ihnen angefragten Signalstiften der Firma Erma (SG65 und SG 67) handelt es sich zweifelsfrei um getarnte Schusswaffen und damit um verbotene Gegenstände. Das waffenrechtliche Verbot haftete diesen Gegenständen bereits aus den vormals geltenden Waffengesetzen an und besteht in aktuellen Waffengesetzen fort. Das Instrument des Feststellungsbescheides zur rechtsverbindlichen Einstufung bei Zweifeln nach § 2 Abs. 5 WaffG existiert erst seit der Waffenrechtsänderung im Jahre 2003. Eine waffenrechtliche Einstufung mit einem Feststellungsbescheid auf Grundlage des aktuellen Waffengesetz ist für diese Gegenstände nicht erforderlich, da keine Zweifel bestehen, dass diese dem Waffengesetz unterliegen und wie diese gemäß den Anlagen zum WaffG einzustufen sind. Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag"
Naja, jeder der ein wenig handwerklich geschickt ist und ne Drehmaschine zur Verfügung hat, baut dir sowas zwischen Frühstück und Mittagspause. Der Grund weshalb sie nicht erlaubt waren, wurde ja hier erörtert.