Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.


  1. Wie schon gesagt, es kommt immer darauf an WO das ganze passiert.

    Und dann halt die Auflagen:


    Nur 3 mal im Jahr ein FW schießen bzw anzeigen können

    Nur ausserhalb von Wohngebieten schießen

    IMMER bis 22 Uhr fertig sein.

    Um nur mal ein paar zu nennen .

    Hier bei mir auf der Ecke gibt es auch keine Ausnahmegenehmigung (§ 24 (1) der 1. sprengv) mehr. Oder der Beamte sagt " Okay kannst du haben,kostet 500€ "

    Liegt halt immer oder oft daran das vorher zu viele Leute einfach mist gemacht haben. Und sich nicht an die Auflagen gehalten haben. Oder wie schon gesagt F3 27er die eine Dienstleistung anbieten und Feuerwerke schießen für andere .

    Eine Tür schwingt halt immer in beide Richtungen

    Grüße
     
  2. Ja, ich würde fragen, ob es ein Problem darstellt.
    Wenn du dann gut argumentieren kannst, wirds schon. Die Argumente stehen allesamt in SprengG und SprengV.
     
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  3. Hast Du für diese Aussagen belegbare Fakten und würdest Du die Bitte teilen?

    Vielen Dank
     

  4. Hab mich schon gefragt wann der erste damit um die Ecke kommt ... Anbei nur mal mal Beispiel von vielen .. ich habe mit diversen Behörden regelmäßig Kontakt bezüglich dieser Thematik, zudem ist es ja nicht so das man als Händler mal Anfragen bekommt wo die Person nochganz schnell Ware braucht für ein Feuerwerk ...
     

    Anhänge:

  5. Viel mehr als :wall: gibt es da wohl nicht zu sagen!
     
  6. Schon ist der 27er Geschichte = Dumm gelaufen
    Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung und unangemeldeter gewerblicher Tätigkeit gibt's obendrauf.... - obwohl eine Gewinnerzielungsabsicht verneint wird!
     
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  7. Also wenn man nur bis f3 machen will finde das übertrieben
     
  8. Kann man wirklich nur hoffen.

    Ich habe meinen 27er auch bereits beantragt und mal sehen, wann er ankommt. Jedoch hieß es, dass es 4 Wochen dauern würde, also mal gucken ..
     
  9. Auch bei F3 ist es nicht überteiben.

    Wer als 27er gewerblich tätig ist, auch ohne Gewinnabsicht, dem gehört die Pappe weggenommen.

    Ein großes Problem ist, dass die Pyrotechniker nicht nur 20.000€ Feuerwerke schießen, sondern auch kleinere. Die großen sind (bei den Meisten) eher die Ausnahme. Das täglich Brot sind Geburtstagsfeuerwerke und Hochzeitsfeuerwerke und genau hier kommen die 27er ins Spiel...

    Beste Grüße
     
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  10. #2685 Fireworker2020, 1. Juli 2020
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juli 2020
    Vorab: Ich bin Laie und habe versucht mich zum Thema in verschiedenen Gesetzen und zugehörigen Kommentaren in die Materie einzulesen. Dies ist keine Rechtsberatung und stellt lediglich meine persönliche Meinung / Einschätzung dar und kann ggf. unvollständig oder falsch sein.

    Auch wenn alle der Meinung sind, dass jegliche Einnahmenerzielungsabsicht hier entscheidend ist, sagt der Wortlaut des Gesetzes etwas anderes:

    § 7 SprengG: „Wer gewerbsmäßig, selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

    Zum Begriff „gewerbsmäßig“ gehört per Definition:

    - jede erlaubte Tätigkeit
    - die selbständig betrieben wird
    - auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung
    - nach außen gerichtet
    - auf eine gewisse Dauer
    - mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird

    Diese Voraussetzungen müssen ALLE erfüllt sein, damit eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Da eine Erstattung für die Kosten des Materials hier von vornherein ausschließt, dass ein Gewinn entstehen kann, geht sogar das Steuerrecht davon aus, dass keine Einnahmen aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG vorliegen. (Zitat EStH: „Ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt, wer Einnahmen nur erzielt, um seine Selbstkosten zu decken.“) Meines Erachtens nach ist dies auch auf die Einschätzung gem. Gewerberecht zu übertragen. Daher wäre ein 27er mit Erstattung der Kosten hier auf der sicheren Seite.

    Zum Begriff „selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes“:

    Die Historie des Gewerberechts kennt den Begriff der „wirtschaftlichen Unternehmung“ grundsätzlich aus dem Bereich von wirtschaftlichen Unternehmungen der öffentlichen Hand, die ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln (bspw. Wasserwerke der öffentlichen Hand). Diese bedürfen einer Erlaubnis nach §7 da diese in der Negativabgrenzung eben nicht privat tätig sein dürfen, daher werden hier auch die land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe aufgeführt. Meines Erachtens nach ist hierunter NICHT ein selbständig tätige Person zu subsumieren. Wenn es dem Gesetzgeber hier auf die viel weitreichendere Definition einer Wirtschaftlichen Unternehmung angekommen wäre, hätte der Begriff „Gewerbemäßig“ nicht aufgeführt werden brauchen, sodass hier nicht davon auszugehen ist, dass dies auf nicht kommunale Betriebe etc. anzuwenden ist. (Siehe auch Bsp. Aufzählung in Erläuterung zu §7 SprengG in der SprengVwV)

    Zum Begriff „Beschäftigung von Arbeitsnehmern“:

    Hier wird vielfach behauptet, dass ein Helfer bereits als Arbeitnehmer gilt. Sofern hier aber kein Entgelt fließt, fällt derjenige schon aus der Definition eines Arbeitnehmers heraus, sodass Helfer im Privatbereich, die eben so Spaß an der Materie haben eben keine Arbeitnehmer sind. Problematisch ist hier allenfalls, dass ggf. keine Haftpflichtversicherung für den Helfer besteht. Diesem Problem kann aber bspw. durch die Mitgliedschaft im MFTB Abhilfe geschaffen werden, da hier Helfer im Rahmen der 27er Tätigkeit mit versichert sind.

    Wenn man jetzt den 27er mit privatem Helfer ohne Entgelt hierunter subsumiert, der keine Gewinnerzielungsabsicht hat und sich nur die Aufwendungen für das Material erstatten lässt, da kommt man schnell zu dem Schluss, dass es unter dieser Argumentation sogar FALSCH wäre eine Erlaubnis nach §7 SprengG zu beantragen. Vielmehr greift hier § 27 SprengG ein und sagt: „Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen ...“ Und dies ist eben genau so ein Fall!

    Bzgl. Steuerrecht liegen hier ggf. andere Rahmenbedingungen vor. Bzgl. der Umsatzsteuer müsste ggf. eine Mitteilung beim Finanzamt erfolgen, dass die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird, da die Definition des Unternehmers des UStG weiter geht als in anderen Steuergesetzen, sodass man auch ohne Gewinnerzielungsabsicht als Unternehmer im Sinne dieses Gesetzes gilt. Bzgl. Gewerbesteuergesetz gilt, dass nur wer ein Gewerbe anmelden muss auch Gewerbesteuer abführen muss. Da hier keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt müsste auch kein Gewerbe angemeldet werden. Bzgl. Einkommensteuergesetz liegen entsprechend keine gewerblichen Einnahmen vor (siehe oben bzgl. Gewinnerzielungsabsicht).

    Insgesamt würde ich sagen, dass die hauptberuflichen Pyrotechniker, die damit eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, sich natürlich durch solche gestört füllen, die bereit sind hier einfach ein vielfaches an Geld zu investieren, um ihr Hobby auszuüben als sie ggf. von Freunden für das Material wieder bekommen. Aber eine pauschale Verteufelung von 27ern, die sich Material bezahlen lassen sehe ich hier als NICHT gerechtfertigt an, insbesondere nicht im Steuerrecht, da das Finanzamt beim Vorliegen nachhaltiger Verluste ohnehin nichts zu holen haben wird (und daher irgendwann auch von selbst von Liebhaberei ausgehen würde, wobei das nur der Fall sein kann wenn ein Gewerbe vorliegt, was es hier ja NICHT tut) und im Falle des UStG ein so hoher Betrag für Kleinunternehmer gilt (22.000€ seit Anfang des Jahres), dass hier auch keine Steuern einzutreiben wären. Ich bin der Meinung, dass solange sich ein 27er an alle Sicherheitsvorschriften etc. hält und alle Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten ggü. dem Finanzamt einhält nicht verteufelt werden darf. Und da liegt vermutlich der Hund begraben: Die meisten 27er kennen diese Vorschriften gar nicht, da ihnen die Fachkunde und die rechtlichen Kenntnisse, wie bspw. von den Anlagen der SprengVs und von der völlig veralteten und in Teilen falschen SprengVwV und ihren Anlagen. Vom Steuerrecht gar nicht erst zu sprechen.
     
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  11. Ich meinte es auf mich bezogen weil so lange warten muss nicht wegen dem oben genanten Thema sry mein Fehler.
     
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  12. Zitat :Fireworker2020
    Diese Voraussetzungen müssen ALLE erfüllt sein, damit eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Da eine Erstattung für die Kosten des Materials hier von vornherein ausschließt, dass ein Gewinn entstehen kann, geht sogar das Steuerrecht davon aus, dass keine Einnahmen aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG vorliegen. (Zitat EStH: „Ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt, wer Einnahmen nur erzielt, um seine Selbstkosten zu decken.“) Meines Erachtens nach ist dies auch auf die Einschätzung gem. Gewerberecht zu übertragen. Daher wäre ein 27er mit Erstattung der Kosten hier auf der sicheren Seite.



    Nein das wäre er nicht. Das Stichwort hier heißt "Dienstleistung" denn nichts anderes ist es wenn ein 27er für andere Personen als sich selbst ein Feuerwerk abbrennt. Ich habe diesbezüglich mit diversen Institutionen Rücksprache gehalten ( Finanzamt , Zoll Fachbereich Schwarzarbeit , Gewerbeaufsichtsamt ) Ich wäre mit solchen Aussagen sehr vorsichtig und finde es unglücklich andere 27er damit auf einen vermeintlich sicheren weg leiten zu wollen


    Zitat :Fireworker2020
    Zum Begriff „Beschäftigung von Arbeitsnehmern“:

    Hier wird vielfach behauptet, dass ein Helfer bereits als Arbeitnehmer gilt. Sofern hier aber kein Entgelt fließt, fällt derjenige schon aus der Definition eines Arbeitnehmers heraus, sodass Helfer im Privatbereich, die eben so Spaß an der Materie haben eben keine Arbeitnehmer sind. Problematisch ist hier allenfalls, dass ggf. keine Haftpflichtversicherung für den Helfer besteht. Diesem Problem kann aber bspw. durch die Mitgliedschaft im MFTB Abhilfe geschaffen werden, da hier Helfer im Rahmen der 27er Tätigkeit mit versichert sind.


    Stichwort "Praktikumsvertrag" gibt genug Pyrotechniker die mit der zuständigen Behörde sich auf diesen Stand geeinigt haben. Hast du einen Helfer auf dem ohne solch ein Schriftstück, kann das in manchen Ecken sehr unschön werden.






    Zitat :Fireworker2020
    Insgesamt würde ich sagen, dass die hauptberuflichen Pyrotechniker, die damit eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, sich natürlich durch solche gestört füllen, die bereit sind hier einfach ein vielfaches an Geld zu investieren, um ihr Hobby auszuüben als sie ggf. von Freunden für das Material wieder bekommen. Aber eine pauschale Verteufelung von 27ern, die sich Material bezahlen lassen sehe ich hier als NICHT gerechtfertigt an, insbesondere nicht im Steuerrecht, da das Finanzamt beim Vorliegen nachhaltiger Verluste ohnehin nichts zu holen haben wird (und daher irgendwann auch von selbst von Liebhaberei ausgehen würde, wobei das nur der Fall sein kann wenn ein Gewerbe vorliegt, was es hier ja NICHT tut) und im Falle des UStG ein so hoher Betrag für Kleinunternehmer gilt (22.000€ seit Anfang des Jahres), dass hier auch keine Steuern einzutreiben wären. Ich bin der Meinung, dass solange sich ein 27er an alle Sicherheitsvorschriften etc. hält und alle Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten ggü. dem Finanzamt einhält nicht verteufelt werden darf. Und da liegt vermutlich der Hund begraben: Die meisten 27er kennen diese Vorschriften gar nicht, da ihnen die Fachkunde und die rechtlichen Kenntnisse, wie bspw. von den Anlagen der SprengVs und von der völlig veralteten und in Teilen falschen SprengVwV und ihren Anlagen. Vom Steuerrecht gar nicht erst zu sprechen.


    Auch ein sehr gewagter Beitrag von dir, da er auch so nicht der Praxis entspricht. Wie oben schon beschrieben sehen diverse Behörden das ganz anders. Aber wer Lust hat darf sich natürlich gerne daran versuchen, unter der Berücksichtigung das das Finanzamt kein so entspannter Zeitgenosse sein kann.
    Was glaubst du warum alleine schon die Versicherungsbeitrage für einen Pyrotechniker mit einer Erlaubnis nach §7 um einiges höher sind als die für einen 27er mit einem Kat.3 Erlaubnis .

    Hier Verteufelt niemand pauschal kat.3 27er oder 27er mit einer Fachkunde. Wir haben genug Kunden mit so einer Erlaubnis die sich niemals wagen würden für andere als SICH SELBST ein Feuerwerk abzubrennen, selbst wenn Oma 70 wird und es eine größere Veranstaltung ist mit Gästen werden 7er Kollegen hinzugezogen. Es werden nur jene an den Pranger gestellt die mit ihren unüberlegten Handlungen andere in Verruf bringen, oder solche Leute wie in dem Beispiel von mir von Ebay-Kleinanzeigen. Und das ist gewiss nicht der einzige der so vorgeht. Ich habe genug Anzeigen gesehen (Zensiert) Wo Private für Veranstaltung Feuerwerke schießen wollten. Oder anfragen für Material für eine Veranstaltung . Und das gibt die Erlaubnis und die tatsächliche Sachlage einfach nicht her.

    Warum fragen denn so viele Behörden mittlerweile nach einem Gewerbeschein?
    die 1.SprengV sagt Art und Umfang des Feuerwerks muss klar ersichtlich sein. Und wenn dann da steht Hochzeitsfeuerwerk aber nur eine 27er Erlaubnis vorliegt gibt eine Menge mir bekannte Sachbearbeiter und Behörden die da gleich einen Riegel vorschrieben und schreiben, " Kommen sie mal mit einem 7er wieder "

    Es braucht nur einmal etwas passieren. Ich möchte nicht in der Haut eines Hobby-Pyro´s stecken wenn er seiner Versicherung Sachschäden melden muss oder gar Personenschäden die gerne mal die Staatsanwaltschaft auf den Plan ruft. Und dann bin ich gespannt was die Person antwortet wenn gefragt wird " Warum schießen Sie als Privatperson ohne Gewerbeschein und als Dienstleister ein Feuerwerk " da möchte ich nicht tauschen


    Wer für andere als sich selbst ein Feuerwerk schießen will, aber halt nicht diese Kosten haben möchte (Teure Versicherung, Bunkermiete) ist herzlich eingeladen sich einen Befähigungsschein zu besorgen ( nach abgeschlossener Ausbildung und Prüfung) und darf sich dann bestellen lassen von anderen Pyrotechnikern mit einem 7er Erlaubnisschein . Dann brauch er sich um nichts weiter kümmern ist völlig auf der sicheren Seite und alles ist konform. Oder er möchte auf eigene Rechnung arbeiten. Dann besorgt man sich halt selbst den 7er. Aber dann halt auch mit allen Pflichten und kosten.

    Man kann sich im Leben nicht immer nur die Rosinen rauspicken . Und natürlich erntet man keinen Applaus als 27er, wenn man für eine Hochzeit ein Feuerwerk schießt und sich das Material von 500€ und die Spritkosten bezahlen lässt, wohingegen der Gewerbliche Pyro ganz anders kalkulieren muss durch seine höheren Kosten...
     
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  13. Interessanter erster Post, @Fireworker2020. Ginge man davon aus, dass es so stimmt, was @Benny-Zink ja deutlich bestreitet und ich nicht beurteilen kann, würde es für mich leider wieder einmal zeigen, dass "legal" und "sozial" zwei völlig unterschiedliche Paar Stiefel sind. Wenn es Leute gibt, die aus purer Lust am Zündeln ihre Zeit und Arbeitskraft zum Nulltarif zur Verfügung stellen, mag das für die eine oder andere Festgesellschaft kurzzeitig eine kostengünstige Freude sein. Die Preisdifferenz zum gewerblich agierenden Pyrotechniker, der anders kalkulieren muss, zahlt die Allgemeinheit, welcher Steuereinnahmen entgehen - was hierzulande seltsamerweise oft verharmlost wird, weil ja nur "der ohnehin so raffgierige Staat" betrogen wird - oder die mit ihren Sozialsystemen einspringen muss, wenn dem Hobby-Zündler bei seiner Tätigkeit etwas passiert.

    Wie so oft wäre das Problem vermutlich nicht existent, wenn Leute Maß halten und verantwortungsvoll mit den gebotenen Freiheiten umgehen könnten, so dass sich das Ganze in einem vernünftigen Rahmen bewegen würde. Wenn aber wie hier gezeigt schon Anzeigen geschaltet werden, in denen unverblümt damit geworben wird, dass man Preisdumping betreibt, ist der Ärger der gewerblichen Pyrotechniker nachvollziehbar und man kann darauf warten, dass irgendwann vom Gesetzgeber nachjustiert wird.
     
  14. #2689 Fireworker2020, 2. Juli 2020
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juli 2020
    Vorab: Ich bin Laie und habe versucht mich zum Thema in verschiedenen Gesetzen und zugehörigen Kommentaren in die Materie einzulesen. Dies ist keine Rechtsberatung und stellt lediglich meine persönliche Meinung / Einschätzung dar und kann ggf. unvollständig oder falsch sein.

    Zitat Benny-Zink: "Nein das wäre er nicht. Das Stichwort hier heißt "Dienstleistung" denn nichts anderes ist es wenn ein 27er für andere Personen als sich selbst ein Feuerwerk abbrennt. Ich habe diesbezüglich mit diversen Institutionen Rücksprache gehalten ( Finanzamt , Zoll Fachbereich Schwarzarbeit , Gewerbeaufsichtsamt ) Ich wäre mit solchen Aussagen sehr vorsichtig und finde es unglücklich andere 27er damit auf einen vermeintlich sicheren weg leiten zu wollen"

    Wieso kann ich dann das Stichwort "Dienstleistung" im Gesetz nirgends finden? Richtig, es ist nicht Teil des Gesetzes. Die Definition habe ich detailliert hergeleitet. Was hat diese "Rücksprache" mit den Behörden denn ergeben (konkrete Antworten im Wortlaut wären gut) und welche Fragen wurden im Wortlaut gestellt?

    Zitat Benny-Zink: "Stichwort "Praktikumsvertrag" gibt genug Pyrotechniker die mit der zuständigen Behörde sich auf diesen Stand geeinigt haben. Hast du einen Helfer auf dem ohne solch ein Schriftstück, kann das in manchen Ecken sehr unschön werden."

    Einem privaten Helfer einen Praktikumsvertrag auszustellen wäre meines Erachtens sogar fahrlässig falsch. Deine Einschätzung basiert hier immer noch darauf, dass ein Gewerbe vorliegt, was nicht der Fall ist. Es handelt sich um eine freundschaftliche, private Hilfe.

    Bzgl. deines letzten blauen Einschubs:
    Genau diese Panikmache sorgt dafür, dass die Leute sich eingeschüchtert füllen und nicht mal links und rechts schauen. Klar unter den geltenden Regelungen, aber die kennen selbst die meisten Behörden nicht mal richtig oder handeln nach völlig veralteten Verwaltungsvorschriften aus den 80er Jahren. Dein Beitrag besteht ohnehin zu einem überwiegenden Teil aus angeblicher Praxis, die so nicht mit dem Gesetz zu vereinbaren ist.

    Und nur mal so: Ein 7er mit eingetragenem F3 kann man sich auch ohne großen Aufwand besorgen. Das gilt nicht nur für den 27er. Und das sind dann die lieben Hochzeitsplaner und Co. die euch das Geschäft tatsächlich kaputt machen!
     
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  15. #2690 Fireworker2020, 2. Juli 2020
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juli 2020
    Vorab: Ich bin Laie und habe versucht mich zum Thema in verschiedenen Gesetzen und zugehörigen Kommentaren in die Materie einzulesen. Dies ist keine Rechtsberatung und stellt lediglich meine persönliche Meinung / Einschätzung dar und kann ggf. unvollständig oder falsch sein.

    Tatsächlich stimme ich dir hier sogar zu. Ich habe versucht die rechtliche Seite zu beleuchten und würde mich hier sogar über einen konstruktiven Austausch sehr freuen. Bzgl. der Differenz zwischen "legal" und "sozial" stimme ich dir auch zu, dass es ein 27er hier nicht übertreiben sollte. Daher finde ich bspw. Beschränkungen im 27er wie "nur max. 5 Feuerwerke im Jahr" tatsächlich sozial verträglich richtig und wichtig. Denn ich will dem Pyrotechniker nicht die Wurst vom Brot nehmen. Allerdings bin ich der Meinung, dass wenn bspw. jemand eine Fachkunde macht und sich einen 27er für F4 etc. ausstellen lässt hier auch im Rahmen der Gesetze die Möglichkeiten haben sollte dies nicht gewerblich auszuüben und dazu gehört eben auch eine Hochzeit der Oma, die sich freut, dass der Enkel das macht und ihm dafür nen bisschen Geld fürs Material in die Hand drückt. Denn Hand aufs Herz: Selbst wenn dieser ein Gewerbe anmeldet: Es entstehen Verluste, die der Staat nicht schröpfen kann, im Gegenteil: Wenn die Voraussetzungen der Liebhaberei nicht vorliegen wird das Finanzamt gezwungen sein sich an den Verlusten des Privatmanns zu beteiligen! Und das ist dann das komplette Gegenteil von dem was unsere lieben Pyrotechniker hier andauernd anführen: Nämlich keine Steuerhinterziehung sondern sich Geld vom Staat für sein Hobby wiederholen und das völlig legitim und richtig.
     
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  16. Gut an dieser Stelle entziehe ich mich der Unterhaltung. Wenn Texte mit " Angeblicher Praxis" oder "Panikmache" abgetan werden usw..
    Oder mal wieder nach der Quelle gerufen wird, Ist das für mich nur ein versuch den Text bzw. die Argumentation zum wackeln zu bringen.
    Soll jeder tun und lassen wie er oder sie oder diverses für richtig hält. Die Frage ist nicht OB es dafür mal eine Quittung gibt sondern WANN. Es geht halt solange gut bis was passiert, aber auch das ist dann wohl wieder Panikmache :)

    ich wünsch euch was :)
     
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  17. Interessant ist, dass solche Gespräche IMMER da enden wo nach Belegen oder Wortlauten gefragt wird. Einfach mal behaupten, wird schon keiner nachfragen. Dann mach' es mal gut Benny-Zink.
     
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  18. Du darfst dir gerne die gleiche Arbeiten machen wie ich sie mir gemacht habe ;-) ( Emails, Telefonate persönliche Gespräche)
    Einfach mal die Hand aufhalten und davon profitieren das andere schon aktiv geworden sind kann jeder , bloß nicht selbst die mühe machen. Aber wie gesagt lassen wir das
     
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  19. #2694 Fireworker2020, 2. Juli 2020
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juli 2020
    Vorab: Ich bin Laie und habe versucht mich zum Thema in verschiedenen Gesetzen und zugehörigen Kommentaren in die Materie einzulesen. Dies ist keine Rechtsberatung und stellt lediglich meine persönliche Meinung / Einschätzung dar und kann ggf. unvollständig oder falsch sein.

    Benny-Zink, bitte nimm das nicht persönlich. Ich wollte mich zu dem Thema austauschen und hab mir bereits wirklich viel Mühe gemacht das was ich geschildert habe fundiert zusammen zu tragen bevor ich auch nur ein Amt damit konfrontiere. Falls ich dich in irgendeiner Form persönlich angegriffen habe tut mir das leid. Ist auch in Ordnung, wenn Du deine Ergebnisse mit den Behörden nicht teilen möchtest, ist ja allein dir überlassen. Das einzige Ziel was ich hier verfolge ist, dass mal sachlich geklärt wird was tatsächlich erlaubt ist und zwar ganz unabhängig von persönlichen Eindrücken, den Eindrücken einer Branche und von dem was sozial gerecht wäre. Ich verstehe vollkommen, dass das, insbesondere in diesen angespannten Zeiten, den hauptberuflichen Pyrotechnikern Sorgen bereitet, dass 27er tun und lassen was sie wollen, aber die private Komponente gehört wie eben auch in anderen Bereichen der Wirtschaft einfach dazu.
     
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  20. #2695 DRAGON-FIRE-FAN, 2. Juli 2020
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juli 2020
    Post löschen? Klar, kein Problem. Einfach ungefragt editieren und damit die Aussage verfälschen? Find ich nicht so gut... @Pyro
     
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  21. #2696 progres99, 2. Juli 2020
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juli 2020
    Mir liegen hier ähnlich Informationen vor, wie Benny. Da ich mich aber jetzt nicht bemühen werde, vom zuständigen Sachbearbeiter die Erlaubnis zur Veröffentlichung des Schrifftverkehrs zu bekommen, musst du es dabei bewenden lassen.

    Beste Grüße
     
  22. #2697 progres99, 2. Juli 2020
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juli 2020
    Wieso sind keine Quellen angegeben? Ja das ist hier die Frage. Vielleicht weil dieser gesamte Sachverhalt in der Vergangenheit in eben diesem Thread hinreichend evaluiert wurde.

    Da muss man keine Quelle angeben, weil dieser Thread die Quelle ist! Und wenn es auf den über 100 Seiten nicht steht, dann in einem der unzähligen anderen Threads zum Thema. (Stellt euch vor, Gernot Hassknecht würde den Satz schreien)

    Um die Frage nun endlich zu klären:
    Sobald man ein Feuerwerk für Dritte schießt, ist man gewerblich tätig. Dabei ist es egal, ob eine Gewinnabsicht besteht oder nicht, es spielt nichtmal eine Rolle, ob man das Material bezahlt bekommt.

    Da Sie @DRAGON-FIRE-FAN , ja den Rechtsstaat und die Gesetze beschwören, bitte zeigen sie mir ein Gesetzt, was einem Gewerbetreibenden vorschreibt Gewinn machen zu müssen.
    So einfach ist es nämlich nicht. Dann wäre ja jeder Selbstständige, der rote Zahlen schreibt, ja automatisch kein Gewerblicher mehr.
    Zurück zum 27er der für Dritte unendgeldlich abbrennt. Da dieser eine Diestleistung durchführt (das Abbrennen eines Feuerwerkes für Dritte), wird er dadurch gewerblich tätig, auch wenn er keinen Gewinn macht. Durch die Dienstleistung wird er zur Konkurrenz der Gewerbetreibenden Pyrotechniker, da er ein Feuerwerk abbrennt, was sonst durch einen ebensolchen Pyrotechniker durchgeführt werden würde.

    Wenn du es immernoch nicht glauben magst, wende dich bitte an die bei dir zuständigen Behörden, die helfen dir mit Sicherheit gerne weiter.

    Ich bin es an dieser Stelle auch Leid, noch weiter was zum Thema zu schreiben. Ich denke ich werde meine Zahl an Beiträgen hier im Forum allgemein in Zukunft zurückschrauben... Auf das ständige Wiedergekaue von aus der Vergangenheit hochgewürgten Thematiken hab ich keinen Bock mehr. Sei es der 27er oder auch P1... Ständig die bereits mehrfach geklärten Sachverhalte.
    Und wer in Zukunft noch vor hat, den 27er zu beantragen, liest einfach den Thread in gänze, hier steht wirklich ALLES drin um den Schein zu bekommen.
     
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  23. #2698 Fireworker2020, 2. Juli 2020
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juli 2020
    Vorab: Ich bin Laie und habe versucht mich zum Thema in verschiedenen Gesetzen und zugehörigen Kommentaren in die Materie einzulesen. Dies ist keine Rechtsberatung und stellt lediglich meine persönliche Meinung / Einschätzung dar und kann ggf. unvollständig oder falsch sein.

    Zitat Progres99: "Vielleicht weil dieser gesamte Sachverhalt in der Vergangenheit in eben diesem Thread hinreichend evaluiert wurde."

    Dieser Thread besteht vor allem aus einer Menge gefährlichem Halbwissen und praktischen Erfahrungen mit Sachbearbeitern die in der überwiegenden Anzahl der Fälle eine persönliche Meinung durchsetzen oder es schlicht nicht besser wissen und gegen die sich offenbar nur Wenige zur Wehr setzen. Hier belegbare Informationen im Thread zu finden ist sehr sehr schwer.

    Zitat Progres99: "Sobald man ein Feuerwerk für Dritte schießt, ist man gewerblich tätig. Dabei ist es egal, ob eine Gewinnabsicht besteht oder nicht, es spielt nichtmal eine Rolle, ob man das Material bezahlt bekommt."

    Ohne Gewinnerzielungsabsicht stimmt das schlicht weg nicht (siehe oben). Weder im Gewerberecht noch im Steuerrecht (ausgenommen Umsatzsteuerrecht). Dann liegt lediglich eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vor (nach außen gerichtet), dies allein reicht per Definition aber nicht für die Erfüllung der Gewerblichkeitsdefinition (ausgenommen auch hier das Umsatzsteuerrecht), da die Voraussetzungen, zu denen die Gewinnerzielungsabsicht und die Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr (nach außen gerichtet) gehören, ALLE erfüllt sein müssen.

    Zitat Progres99: "So einfach ist es nämlich nicht. Dann wäre ja jeder Selbstständige, der rote Zahlen schreibt, ja automatisch kein Gewerblicher mehr."

    Nach Ablauf einer gewissen Zeit (im Steuerrecht in den meisten Fällen 5 Jahre, dann wird Liebhaberei unterstellt) ist das tatsächlich so. Ansonsten könnte ja jeder kommen und so Steuern sparen mit den Verlusten die er so generiert. Im §15 EStH steht sehr deutlich drin wann Liebhaberei vom Finanzamt angenommen wird und werden muss, da es sich um das "Handbuch" des Finanzbeamten handelt, nach dem er handelt. Das EStG sagt dir also sehr deutlich wann du steuerrechtlich gewerblich bist und wann nicht mehr. Im Gewerberecht sieht das anders aus, aber auch hier gilt: Ohne Gewinnerzielungsabsicht kein Gewerbe.

    Zitat Progres99: "Durch die Dienstleistung wird er zur Konkurrenz der Gewerbetreibenden Pyrotechniker, da er ein Feuerwerk abbrennt, was sonst durch einen ebensolchen Pyrotechniker durchgeführt werden würde."

    Das mag das Wunschdenken vieler hauptberuflicher Pyrotechniker sein, dass es eine derartige Schutzvorschrift gibt, aber tatsächlich gibt es diese nicht. Solltest Du sie mir benennen können bin ich sehr gerne bereit dazu zu lernen. Aber ich bitte das hier nicht zu verwechseln mit der Gewerbefreiheit gem. Grundgesetz. Ansonsten gilt meines Erachtens nach: Solange man sich in den gesetzten Rahmenbedingungen bewegt, nämlich keine Gewinnerzielungsabsicht hat, was durch reines Erstatten der Materialaufwendungen von Anbeginn an nicht möglich ist, ist man auch nicht gewerblich.

    Wenn ich die Ausarbeitung des Sachverhalts beendet habe werde ich mich gerne an meine Behörde wenden. Ich vermute sogar, dass die recht schnell ins Straucheln kommen werden was dieses Sachverhalt angeht. Ich freu mich schon richtig drauf.
     
  24. Oh gute Güte.....beruhigt Euch mal wieder. Das, was z.B. @DRAGON-FIRE-FAN geschrieben hat, war ja nicht nur falsch.
    Er hat sich nur etwas unpräzise ausgedrückt und das hat, auch bei mir, zu einem Missverständnis geführt.
    Auch die Beiträge unseres Newbie @Fireworker2020 sind bestimmt in guter Absicht geschrieben.
    Nur kann ich aus meiner Erfahrung sagen, dass gerade bei diesem Thema, zwischen Theorie und Praxis ein riesen Unterschied ist.

    Es gab schon genügend Fälle, in denen sich ein 27er sein Hobby finanzieren liess, indem er vom "Auftraggeber" die Materialkosten und u.U. auch die Fahrkosten erstattet bekam. Das wird von den Behörden als geldwerter Vorteil angesehen und das widerspricht sich mit den Auflagen, die mit der 27er Erlaubnis verbunden sind. Denn die gilt nur für das eigene, private Hobby und erlaubt nicht, irgendeine Dienstleisung für Dritte zu erbringen. Hier würde z.B. die BR Köln einen Straftatbestand erkennen und verfolgen.

    Man sagt zwar immer so schön "wo kein Kläger, da kein Richter", aber wenn es einmal zu einem Sach- oder Personenschaden kommt, wird keine Versicherung dafür aufkommen.

    Jeder, der den 27er beantragt, sollte sich im Klaren darüber sein, welche Verantwortung und Pflichten damit verbunden sind.
    Gerade in der heutigen Zeit ist dieses Hobby eine sensible Angelegenheit, die von den meisten Behörden widerwillig geduldet werden muss, weil der Gesetzgeber diese "Grauzone" geschaffen hat.

    Und wer nun glaubt, dass ich ein Gegner dieser Lücke bin........ganz klar NEIN. Mir hat noch kein 27er einen Auftrag weggenommen und wird das auch in Zukunft nicht können (Überheblichkeitsmodus aus):rolleyes:;)
     
    Micha87, TIE Fighter, Christoph und 7 anderen gefällt das.
  25. #2700 Fireworker2020, 2. Juli 2020
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juli 2020
    Vorab: Ich bin Laie und habe versucht mich zum Thema in verschiedenen Gesetzen und zugehörigen Kommentaren in die Materie einzulesen. Dies ist keine Rechtsberatung und stellt lediglich meine persönliche Meinung / Einschätzung dar und kann ggf. unvollständig oder falsch sein.

    Ein geldwerter Vorteil ist als Sachbezug oder Sachleistung definiert. Steht also dem Geld in diesem Zusammenhang gleich und wird als Einnahme verstanden. Völlig korrekt. Allerdings liegt auch in diesem Fall keine Gewinnerzielungsabsicht vor solange keine Einnahmen oder geldwerte Vorteile bezogen werden, die über die Aufwendungen hinaus gehen. Sofern als Auflage eingetragen wird, dass keinerlei Einnahmen erzielt werden dürfen ist das meines Erachtens nach eine Überschreitung der Befugnisse durch den Sachbearbeiter, da dies nicht vom Gesetz gedeckt wird. Wenn aber sogar das nicht explizit eingetragen ist, ist es auch kein Verstoß gegen das SprengG, denn man handelt eben gem. §27 SprengG ohne Gewinnerzielungsabsicht und damit "in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen". Wenn hier von der BR Köln eine Straftat verfolgt wird würde ich gerne ein entsprechendes Urteil eines entsprechenden Gerichtes sehen das im Namen des Volkes ergangen ist.
     
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