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Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von ICE, 27. Juni 2020.

  1. Da gebe ich dir Recht, bei soviel Blödsinn musste ich etwas deutlicher werden. Asche auf mein Haupt
     
  2. Nee beruflich mach ich nix mit Steuern aber es ist nicht verkehrt, wenn man sich allgemein ein wenig mit Rechtssachen auskennt (ich hab das schon einige male im privaten Umfeld gebraucht). Man muss ja nur ein wenig bei ordentlichen Quellen nachlesen und dann hat man das ja schnell parat.

    Bei aller Solidarität mit Shops: es muss gesetzlich korrekt zugehen (auch wenn das für einen Unternehmer Mehraufwand bedeutet, das ist nicht Nett aber der Gesetzgeber hat es so beschlossen). Daher werde ich z.B. auch Toschpyro darauf festnageln, mir eine korrekte Rechnung zu stellen.

    Der Unternehmer hat bei Vertragsabschluss erklärt, dass er mir die Ware verkauft und an der Ware den Betrag X verdient. Warum soll er jetzt nach der Steuersenkung auf einmal nicht mehr mit Betrag X zufrieden sein? Das war doch genau die Vertragsgrundlage. Er verdient doch das selbe wie wenn es keine Steueränderung geben würde.

    Daumen hoch für Maik, der macht das genau richtig. Den gesetzlichen Rahmen korrekt eingehalten und mit den Gratisartikeln vermeidet man unnötigen Aufwand sofern der Kunde damit einverstanden ist. Und ich denke für die meisten wird das ok sein (für mich wäre das ok).
     
  3. #203 Ritonli, 10. Juli 2020
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juli 2020
    Naja kann man auch andersrum sehen (unabhängig davon was jetzt gesetzlich korrekt ist), du hast bei Vertragsabschluss gesagt ich bin mit dem Preis Y einverstanden. Also wieso solltest du das jetzt nicht mehr sein?

    Online Marketing Kurs mitgemacht?
     
  4. Du scheinst nicht "verstehen" zu wollen um was es TelosNox geht. Deshalb hier noch mal ein Hinweis dazu:

    Bei Vertragsabschluss sage ich als Endkunde also sinngemäß: Ich bin Bereit den Nettopreis zu zahlen. Den gesetzlichen Anteil für diese Transaktion übergebe ich dir (Händler) auch gleich mit, bitte "leite" diese Position dann weiter.
     
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  5. Doch habe ich s. "(unabhängig davon was jetzt gesetzlich korrekt ist)" ... für die Abwicklung einer früher getätigten Bestellung!

    Und nein, der Endkunde sagt ich zahle DIESEN (brutto) Preis, egal wie der sich zusammen setzt!

    Bei Endkundengeschäften werden IMMER Bruttopreise angezeigt, verhandelt, ausgewiesen, angegeben was auch immer!
    Der Nettopreis ist im Endkundengeschäft für den Kunden so was wie nicht existent!

    Wieso auch, er kann ja mit der Mwst. nix anfangen, dass ist ja auch der Sinn der MwSt. , dass der Mehrwert irgendwann endet! Beim Endkunden!
     
  6. Hierzu haben wir schlicht unterschiedliche Auffassungen um darüber zu "diskutieren". Aber ist ja auch nicht schlimm. Jeder Mensch ist unterschiedlich. Man muss nur den anderen Ihre Meinung lassen ;)
     
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  7. #207 Ritonli, 10. Juli 2020
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juli 2020

    Die Preisangabenverordnung ordnet unter anderem an, dass Preise gegenüber Letztverbrauchern immer einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben sind (Endpreise).

    ---
    (1) Wer Verbrauchern gemäß § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.
    (2) Wer Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Absatz 2 anzugeben,
    1.
    dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und
    ....

    ---


    Andere Preisangaben sind sogar unzulässig, ich weiss nicht was es da zu diskutieren gibt, ist in D nunmal so.

    Oder diskutierst du auch, dass du meinst man sollte auch bei Rot über die Ampel fahren dürfen?

    Das Interessante ist ja, dass diese Regelung zum "Schutz" der Endverbraucher und für die Preistransparenz, Vergleichbarkeit, etc. besteht.
     
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  8. Schaut man nur auf Endverbraucher, könnte ich mich auf die Diskussion noch einlassen. Gerade der Feuerwerksverkauf ist aber ein schönes Beispiel, dass diese Handhabung im Fall von gewerblichen Kunden so nicht funktionieren würde. Diese kaufen aufgrund des Vorsteuerabzugs praktisch nach Nettopreisen ein. Diese Nettopreise nun einfach um den fehlenden Steueranteil zu erhöhen, wäre dann eine Änderung des Kaufvertrags zulasten des Käufers.
    Rein aus Gründen der Gleichbehandlung ist es da schon naheliegend, auch bei den anderen Kunden nicht rückwirkend den Nettoanteil zu erhöhen. Für den Verkäufer ist gar nicht zwingend erkennbar, ob die ausgestellte Rechnung später nochmal zum Vorsteuerabzug genutzt wird oder nicht.
     
  9. Richtig ist aber auch, dass die MwSt auf einer Rechnung ausgewiesen werden muss (Kleinunternehmerregelung ausgenommen).
    Damit diese ggf. auch bei der Steuererklärung geltend gemacht werden kann.
    Wenn der Bruttobetrag der gleiche bleibt, der Steueranteil aber sinkt, dann steigt automatisch der Nettopreis.
    Und somit liegt eine Preiserhöhung vor.

    Ist genau dasselbe, als wenn der Preis gleich bleibt, der Inhalt aber weniger wird. Auch dann ist dies eine sog. versteckte Preiserhöhung.

    Da die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten für die Unternehmen darstellt, errechnet sich der Gewinn aus Nettoverkaufserlös - Nettoeinkaufspreis abzgl. Kosten (ganz einfach gemacht).
    Bei einem höheren Nettoverkaufspreis ist die Marge höher.
    Jedes Unternehmen, welches die Steuersenkung nicht weitergibt, erhöht sich seine Marge.
    Egal bei welchem Produkt.

    Und aufs Jahr gerechnet kommt da was zusammen.

    Ich nehm ne Lohnerhöhung von 3% trotzdem gerne an, auch wenn es „nur“ 3 Prozent sind.
     
  10. #210 xPyro, 10. Juli 2020
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juli 2020
    Das kommt auf die Betrachtung an.

    Die Umsatzsteuer ist ja ein durchlaufender Posten (eine Endverbrauchersteuer).
    Der Kunde lässt sich auf einen Nettopreis ein und hat zwangsläufig 19% bzw. 16% oben drauf zu zahlen (Bruttopreis).
    Auf der Rechnung ist die Umsatzsteuer ausgewiesen und für jeden nachvollziehbar.

    19%: Bruttopreis = 200€, Nettopreis 168,07€
    16%: Bruttopreis =200€, Nettopreis 172,41€

    Der Nettopreis stieg dann um 4,34€ die sich der Händler einsteckt.
    Am Ende zahlt man 200€ wie zuvor auch, aber eigentlich hat sich der Kaufpreis erhöht.
    Auf Grundlage des ursprünglichen Nettopreises wären nur noch 194,96€ zu zahlen.

    Wenn man lediglich auf den Bruttopreis von 200€ schaut hat sich nichts verändert.
     
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  11. Seminar für dumme Kommentare belegt?
     
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  12. Weil ich bei Vertragabschluss damit einverstanden war, dass 19% davon Mehrwertsteuer sind und somit der Allgemeinheit (und damit zum Teil auch mir) zufließen. Ich in aber nicht damit einverstanden, dass sich dieser Anteil bei gleichem Preis verringert, denn das schadet mir dann.
     
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  13. Ach kommt, ich habe gesagt man kann es auch andersrum sehen.

    Ich bleibe wenigstens flexibel, aber das ist hier doch wirklich dumm. Sorry. Da werden gesetzliche Vorgaben angezweifelt und ein Traumbild aufgebaut.

    Und beleidigt wird auch weiter. Ich kenne nun mal leider einige Kursinhalte und so wie es formuliert war ....

    Aber egal ihr wisst ja eh alles besser ohne teilweise auch nur Ansatzweise zu wissen wie was funktioniert und geregelt ist in D.

    Eine Vorstellung zu haben, wie man denkt wie es sein müsste oder man es gerne hätte ist einfach mal NIX.

    Wenn man dann aufklärt wird weiter beleidigt. Und wenn man mal unumgänglich recht hat, wird einfach geschwiegen.

    Ich bin immerhin in der Lage auch mal n like da zu lassen, bei jemanden dessen Inhalte ich eigentlich schwierig finde, aber er was aus meiner Sicht schlaues gesagt hat.

    Hier wird einfach nur auf einen drauf gehauen, wenn man mal was gesagt hat, was einem nicht gefallen hat.

    Ich habe bewusst in den letzten Kommentaren versucht nur zu erklären ohne anzugreifen, was man von einigen anderen Kommentaren nicht behaupten kann.

    Ich werde den Verdacht nicht los, wenn man nicht mehr weiter kommt,kommen sinnlose Kommentare und Beleidigungen ohne Inhalt.

    Aber egal, im Endeffekt ist die Regelung ja da und da kann man so viel "meinen" und "sehen" wie man will.
     
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  14. Beleidigungen können wir uns schenken, da bin ich voll bei dir. Ebenso ist auch mir klar, dass Preise immer als Endpreise anzugeben sind. Aber das heißt doch nicht automatisch, dass der Kunde bei Steueränderungen hier an den Bruttopreis gebunden ist (im Falle Vorkasse wenn die Leistungserbringung zu anderem Steuersatz stattfindet).
     
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  15. Hierzu gibt es seit Jahren (Jahrzehnten) das sogenannte "Metro"-Urteil, in der an Privatpersonen lediglich Bruttopreise ausgewiesen und auch angezeigt werden MÜSSEN. Deswegen nochmal.....ändert der Händler sein VK-Preise brutto nicht, ändert sich für den Verbraucher rein gar nichts. Und so ist es definitiv in diversen Branchen. Friseur gleiche Preise wie vorher (unabhängig jetzt vom Mehrpreis mit Waschen und so), Restaurants gleiche Preise.
    Übrigens kam das Beispiel mit dem Tanken nicht von mir...einfach mal nachlesen.
     
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  16. Sag das bitte nochmal.

     
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  17. Besucher - Mehrwertsteuer

    Mach doch bitte deine Hausaufgaben ganz genau, oder pinkelst gerne gegen den Wind ?
    Interessant ist bei Dir auf jeden Fall das du gerne auf andere Beiträge und deren Antworten erwiderst:D:D:D Hast du mit deinen Beiträgen zu wenig Konsens ? Komm ich lad ein :)
     
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  18. Leute, atmet bitte mal tief durch. Nicht, dass das hier wieder bis auf's Blut geht.
    Habt Ihr kein Lust auf eine private Unterhaltung, um das untereinander auszudiskutieren? Hier im Thema dürften jedem mittlerweile die Standpunkte klar sein.
     
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  19. Mit Konsens meinst du sowas deine Tank- und 359,-Kommentare?
    Mal allen erstes, das muss doch schon langsam weh tun.
    Ich habe meinen Standpunkt bereits dar gelegt, den muss man nicht teilen, aber akzeptieren. Genauso wie ich wohl akzeptieren muss, dass du einfach nicht verstehen kannst, warum deine o.g. Kommentare so elementar falsch sind.
     
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  20. Und trotzdem ist es eine versteckte Preiserhöhung. Denn es wird ja der Preis incl MwSt ausgewiesen. Ändert sich die MwSt, aber nicht der Bruttopreis, dann ist es eine Preiserhöhung. Und ich schau mir sehr wohl an, wer diese weitergibt und wer nicht.

    Denn auch bei anderen Dingen kann die Höhe der Steuer einen Unterschied machen. So zB wenn ich die Steuer bei meiner Steuererklärung berücksichtigen kann.
     
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  21. Hehe danke für den Link, aber war ja klar das in D so ein Dokument da sein muss :).

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    Aus der Regelung über den Steuerausweis folgt aber nicht, dass die Unternehmer verpflichtet sind, bei der Abrechnung der vor dem 1. Juli 2020 vereinbarten Leistungen die Preise entsprechend der nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 befristet eingetretenen umsatzsteuerlichen Minderbelastung zu senken.
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    FAKTEN
    Der Staat will nur das auf der Rechnung 16 anstatt 19 steht und ist glücklich.
    Eine Preisanpassungspflicht besteht nicht.
    Endkunden gegenüber dürfen ausschließlich Bruttopreise genannt, ... werden.
    Preise bei Artikeln mit Preisbindung DÜRFEN gar nicht reduziert werden.

    Und was das Tanken angeht ... bei den häufig wechselnden Preisen weis man doch eh nicht ob man jetzt weniger bezahlt oder nicht und ganz ehrlich ... man muss eh tanken wenn der Sprit alle ist, da ist es eigentlich egal was die Anzeige anzeigt!
    Und die 2 Cent billigere Tanke 50km entfernt anfahren machen ja jetzt schon einige.

    Das was ich sagen wollte war eigentlich die ganze Zeit nur, dass sich Lidl und Co locker die Senkung leisten können.
    Bei denen fällt z.B. der Steuerberatermehraufwand so gut wie gar nicht ins Gewicht.
    Die lachen auch über ein par Millionen neuer Preisschilder (wo ist die Umweltdiskussion hin?).
    Rossmann z.B. hat eh dauernd Rabatt Coupons, jetzt gibt es halt da n dauer 3% Coupon, das interessiert die gar nicht. Die Preise waren vorher schon für die Coupons kalkuliert. Umso besser kann man jetzt damit werben.
    Aber die kleineren Läden, die evtl. zu machen mussten und eh schon Verluste hatten, für die wären die 3% eine kleine Hoffnung wieder auf die Reihe zu kommen. Und diese Läden zu meiden, weil Sie Senkung nicht weitergeben führt unweigerlich dazu das nur noch die großen überleben. Wenn man das so haben will dann muss man diese Läden abstrafen. Wenn nicht sollte man mal drüber nachdenken.

    Und eine Firma mit 10-20 Angestellten rechne ich nicht zu den Großen!
     
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  22. Es steht aber drin, dass Rechnungen die vor der Steuersenkung geschrieben aber erst nach der Steuersenkung geleistet werden anzupassen sind. Die Steuer muss dort korrekt ausgewiesen werden.

    Davon dass man rückwirkend Bruttopreise erhöhen darf, hab ich in dem Schrieb nix gefunden.
     

  23. Der Händler muss aber die MwSt in der Rechnung ändern. Ein Recht auch eine ordnungsgemäße Rechnung hat jeder.
    Ausschlaggebend ist der Leistungszeitpunkt. Also am Ende des Jahres.
    Da haben wir einen Steuersatz von 16%.
    Er muss also, wenn es beim bisherigen Preis bleiben soll, seinen Nettopreis erhöhen. NACHTRÄGLICH!

    Und daran erkennt man, dass es nicht die feine englische Art ist.

    Und wenn ich selbst Vorsteuerabzugsberechtigt wäre, dürfte ich auch nur die 16% ziehen. Und hätte Pech was die restlichen 3% betrifft!

    gesetzlich Verpflichtet nein, aber auch nicht kundenfreundlich.
    Und nichts anderes hab ich jemals geschrieben.

    Und nochmals, diese Senkung soll insbesondere bei der Bevölkerung ankommen und gleichzeitig die Wirtschaft ankurbeln.
    Denn wenn ich 3% mehr in der Tasche habe, kann ich mir 3% mehr leisten und gleichzeitig in den Wirtschaftskreislauf pumpen. Und zwar gleichmäßig verteilt.
    Wenn die Unternehmen diese jedoch nicht weitergegeben, sondern selbst abschöpfen,
    ist es doch recht fraglich, ob das Geld dann noch immer gleichmäßig in den Wirtschaftskreislauf kommt.
    Bei der Bevölkerung fällt der Vorteil jedenfalls komplett weg.
    Für Unternehmen gab und gibt es andere Staatshilfen.

    GB hat 2009 auch schon ihre MwSt gesenkt. Damals haben sich immerhin 75% daran gehalten.

    Mal schauen, wie hoch die Quote bei uns sein wird. Und dann kann ja jeder entscheiden, ob er zukünftig dort kauft, wo die Steuer weitergegeben wird, oder dort wo das Geld selbst eingesackt wurde.
     
  24. #225 Ritonli, 11. Juli 2020
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juli 2020
    Och mann es steht doch genau da drin. UND DIE BRUTTOPREISE WERDEN NICHT ERHÖHT!

    Vor dem 01.07 Artikel A 100€ (84,03€+19%MwSt.)

    Jetzt kommt der Satz:
    Aus der Regelung über den Steuerausweis folgt aber nicht, dass die Unternehmer verpflichtet sind, bei der Abrechnung der vor dem 1. Juli 2020 vereinbarten Leistungen die Preise entsprechend der nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 befristet eingetretenen umsatzsteuerlichen Minderbelastung zu senken.

    Der nix anderes besagt, dass man nicht verpflichtet ist den Bruttobetrag um die 3% weniger Steuer zu senken sprich nach dem 01.07
    Artikel A 100€ (86,21+16%MwSt.)

    Der Bruttopreis BLEIBT GLEICH !!!!!!

    Da steht nur die korrekte Mwst. muss ausgewiesen sein und gut und nochmal ... mit dem ENDKUNDEN werden ausschließlich BRUTTOPREISE angegeben, verhandelt, ...

    Fazit:
    TelesNox du liegst leider falsch.
    AlexBu01, ja so ist es richtig formuliert. Wenn du Vorsteuerabzugberechtigt bist, dann hast du bei deinem Händler ja auch einen Vertrag mit dem Nettopreis abgeschlossen!
    Sprich Deine Rechnung müsste 84,03 + 16 MwSt. bei der Leistungserbringung nach dem 01.07 sein.
    Und mit dem schauen ob wie wer wo überlebt greift wieder mein Hinweis vom voherigen Post.
    Als Endkunde hast du einen Vertrag über einen Bruttopreis von 100,00€ abgeschlossen und der wird erfüllt.

    Noch ein Satz hierzu:
    Ich habe mir das angeschaut und auch Erfahrungen von einigen Selbständigen in echt mitbekommen.
    Die Förderungen, sofern man sie KORREKT angefordert haben, waren beginnend von einem Witz bis hin zu nicht Existent! Gerne geb ich mehr Infos dazu abe rnicht jetzt hier, das verwirrt nur.
    Aber auch hier wurde in der Presse wieder dem Volk was anderes vermittelt als die Realität hergab.
     
    Strobe und Excalibur75 gefällt das.
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