Besucher Versicherung für Einzelunternehmen §7SprengG.

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Kleinunternehmer, 12. Aug. 2020.

  1. Hallo liebe Feuerwerker,

    ich bin geprüfter Pyrotechniker möchte nebenbei ein "Kleinunternehmen" grünen und Feuerwerke für Geburtstage, Hochzeiten etc. anbieten.

    Als Einzelunternehmer halten sich die Kosten ja soweit erst einmal in Grenzen, Was mir jedoch etwas Sorgen bereitet ist eine Haftpflichtversicherung.

    Ich denke es wird sich zu beginn um vielleicht 10 Feuerwerke im Jahr handeln. Faktisch kann ich nicht 1000,- und mehr dafür ausgeben. Gib es eine günstigere Alternative für Kleinunternehmer welche gerade starten und erst einmal sehen müssen ob es überhaupt läuft?

    Ich wäre um jeden Tipp dankbar.

    Viele Grüße
     
  2. Hallo Gast,
    unter 800,- Euro ist mir derzeit keine Haftpflicht bekannt. Das heißt, das du ruhig mal 100,-Euro/Feuerwerk alleine für die Haftpflicht rechnen mußt. Für dich alleine, ohne Helfer. Willst du Helfer einsetzen wirds noch teurer: BG Chemie Beiträge u.s.w. Du mußt also ein paar "vernünftige" Aufträge bekommen, nur um Versicherung usw bezahlen zu können. Die allermeisten schaffen das nicht. Die Feuerwerkerei ist finanziell ein absolutes Hochrisikogewerbe, vor dem jeder Unternehmensberater abraten würde.
     
    PyroProGER gefällt das.
  3. R + V Versicherung 7er inkl. Helfer
    420€ jährlich
     
    Amonshie und Ronald gefällt das.
  4. Betriebshaftpflicht auch für 27er? Der ist doch rein privat.
     
  5. Vielen Dank für eure Antworten. Ist man denn eigentlich verpflichtet BG- Chemie Mitglied zu werden? Bzw. ist das bei Feuerwerk vorgeschrieben mit der Krankenversicherung?

    Normal bin ich ja noch über meinen Hauptjob Krankenversichert.
     
  6. Das kommt darauf an, ob du Mitarbeiter (auch Helfer) hast oder nicht. Wenn du solo unterwegs bist musst du/dein Gewerbe dich nicht bei der BG-RCI (Ehemals BG-Chemie) versichern, kann man aber tun. Bringt auch Vorteile. Sobald dein Betrieb/Gewerbe Mitarbeiter beschäftigt dann muss dein Betrieb Mitglid der BG werden.

    Und beachte die BG ist ein Unfallversicherer kein Krankenversicher, ist ein großer Unterschied.
     
  7. Oh, sorry, ich meine auch Unfallversicherung.

    Aber Helfer muss man ja eigentlich immer dabei haben. Soweit ich weiß darf ich ja alleine gar nicht auf Feuerwerke fahren?!

    Oder bezieht sich dieser Passus nur auf F4/T2 Feuerwerke?

    Hätte dazu evtl. auch mal jemand ich passenden Paragrafen zur Hand?
     
  8. An die BG musst du nur Beiträge zahlen, wenn du Mitarbeiter hast. Sonst nicht.

    Bzgl. der Unfallversicherung habe ich mich lediglich in eine höhere Klasse einstufen lassen.
     
  9. Es soll ja auch Feuerwerker geben die nur F2 mit Ausnahmegenehmigung machen oder sich Helfer bei Kollegen ausleihen (alles schon gesehen).

    Die 2-Personen-Regel kommt primär aus der SprngVwV Anlage 1 "1.7 Beim Aufbau und beim Abbrennen des Feuerwerks müssen mindestens zwei Personen anwesend sein; eine Person kann auch eine geeignete Hilfsperson sein."
     
  10. Ihr seid echt super. Danke :)

    Aber Grundsätzlich müssen Helfer auch "richtig" als Personal angemeldet werden- auch wenn nur für ein Feuerwerk, richtig?

    Was kostet eine BG Mitgliedschaft denn ca. ?

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
     
  11. Ich zitiere mal aus der aktuellen Satzung der BG Chemie:

    https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Downloads/Satzung/10._Nachtrag_Satzung_Leseexemplar.pdf

    § 51:

    "§ 51 - Versicherung nicht im Unternehmen beschäftigter Personen

    (1) Personen, die nicht im Unternehmen beschäftigt sind, aber als

    a. Mitglieder von Prüfungsausschüssen oder Teilnehmende an Prüfungen, die der beruflichen Aus- und Fortbildung dienen,
    b. Diplomanden/Diplomandinnen, Doktoranden/Doktorandinnen sowie zur Vorbereitung auf eine im Rahmen einer Aus- oder Fortbildung abzulegende Prüfung oder zu ähnlichen Zwecken,
    c. Praktikanten und Praktikantinnen,
    d. Mitglieder des Aufsichtsrats, Beirats, Verwaltungsrats und vergleichbarer Gremien des Unternehmens
    e. Teilnehmende an Besichtigungen des Unternehmens, solange diese nicht gegen Entgelt erfolgen,

    die Stätte des Unternehmens im Auftrag oder mit Zustimmung des Unternehmers bzw. der Unternehmerin betreten, sind während ihres Aufenthaltes auf der Stätte des Unternehmens gegen die ihnen hierbei zustoßenden Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten beitragsfrei versichert, soweit sie nicht schon nach anderen Vorschriften versichert sind (§ 3 Abs.1 Nr. 2 SGB VII).

    (2) Die nach Absatz 1 versicherten Personen erhalten nach einem Versicherungsfall Leistungen wie die gesetzlich Versicherten nach den Regelungen des SGB VII."

    Auch verweise ich auf folgende Seite der BG Chemie:
    Versicherungsschutz bei Praktika - BG RCI

    Zitat:
    "Müssen Praktika bei der Berufsgenossenschaft angemeldet sein?
    Nein
    . Der Unfallversicherungsschutz besteht kraft Gesetzes bei Erfüllung der Kriterien auch ohne dass die Berufsgenossenschaft Kenntnis vom Praktikum hat. Sofern Personen (z. B. auch Praktikanten) Entgelt gezahlt wird, ist dieses zusammen mit dem der übrigen Beschäftigten in der Summe der Gefahrtarifstelle nachzuweisen, in der sie eingesetzt sind. Ebenso sind sie bei Entgeltzahlung in der arbeitnehmerbezogenen UV-Jahresmeldung (ab 2016) zu berücksichtigen. Auch bei Eintritt eines meldepflichtigen Versicherungsfalls ist wie bei den übrigen Beschäftigten zu verfahren. Eine namentliche Anmeldung vor Beschäftigungs- oder Praktikumsbeginn ist jedoch weder vorgesehen noch erforderlich."

    Ich würde das für mich dann so interpretieren: Wenn ich nur Praktikanten / Praktikantinnen habe, die kein Entgelt beziehen und ich mich nicht freiwillig bei der BG Chemie versichern möchte als Unternehmen (Person), dann muss ich zwar "Mitglied" in der BG Chemie sein (Daten bekannt geben etc.), aber KEINEN Beitrag zahlen, da niemand zu versichern ist. (das ist meine PERSÖNLICHE Meinung, auf mich bezogen und keine Rechtsberatung!)
     
  1. Wir verwenden Cookies, um die technisch notwendigen Funktionen der Forum-Software zur Verfügung zu stellen und registrierte Benutzer angemeldet zu halten. Wir verwenden dagegen keine Cookies zu Statistik- oder Marketingzwecken. So analysieren wir weder die Seitennutzung noch das Suchverhalten der Benutzer und bieten auch keine personalisierte Werbung an. Wenn du dich weiterhin auf dieser Website aufhältst, akzeptierst du den Einsatz der essenziellen Cookies, ohne die das Forum technisch nicht richtig funktioniert.
    Als angemeldeter Benutzer kannst du diesen Hinweis dauerhaft ausblenden.
    Information ausblenden