Sicherheit Lagerung von Pyrotechnischen Gegenständen

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von dvldr, 19. Oktober 2020.

Schlagworte:
  1. Battle? nö lass mal. Aber ortsbeweglicher Container und 12 Monate wie funktioniert das bei dir? Weil du brauchst ja nach 6 Monaten ne Baugenehmigung und damit ist der nicht mehr ortsbeweglich. Faktius geht die Aufbewahrung da auch nicht länger als 6 Monate. Hab das Theater gerade durch.

    Am Rande, jede Behörde macht das eh anders
     
  2. Zitat: "Am Rande, jede Behörde macht das eh anders" .... wie kann das sein? Ich dachte die hätten Ahnung von der Materie? Komisch ...
     
  3. Ich sagte ja nicht das ich im ortbeweglichem Container aufbewahre, sondern nur dass es bei einem ortbeweglichem Container zu Problemen kommen könnte ;)
    upload_2020-10-23_15-59-8.png
     
    Excalibur75 und Jacki99 gefällt das.
  4. #29 Excalibur75, 23. Oktober 2020
    Zuletzt bearbeitet: 23. Oktober 2020
    Privat und Gewerbe sind halt echt 2 paar Schuhe, das vergessen immer viele. Als Beispiel sind an einem Lager im gewerblichen Bereich sehr viele Anforderungen verknüpft, die ein privater sicherlich nicht hat, macht, oder wie auch immer. Oder hast du ausschließlich Leuchten mit Splitterschutz im Keller montiert, nicht entflammbare Regale, Feuerlöscher an der Wand mit entsprechender Kennzeichnung, Flucht-Rettungswegplan und so weiter und sofort ? DGUV-Prüfungen, Feuerkasse hinsichtlich Brandschutz, BG-Auflagen etc. Kann man jetzt unendlich fortführen, da die Auflagen doch recht hoch sind.

    Es geht um die Verhinderung von Personenschäden (einer hat mal von der BG gesagt, jede Auflage/Änderung hat mindestens einen Menschen gefordert) und dann natürlich um die entsprechende Haftung im Schadenfall. Ich kann mir nicht vorstellen, das jemand im Falle eines Schadens (Sach-oder schlimmer Personenschaden) haften möchte.

    Und deswegen ist es einfach fatal, wenn man sagt, wieso, dann stell ich mir einen Container vor die Tür und dann kann ich genauso viel lagern. Ne kann man nicht und Punkt
     
    Fire-X-Light gefällt das.
  5. Deine Konfettishooter gefallen mir :D:p
    Aber dein "Regal"...sagen wir mal so, es fehlt die Traglastangabe pro Fach oder ?
     
  6. War ja nur ein Privisorium, aber sau stabil. Sind jetzt nicht mehr da.
    Confettishooter kannste ein paar haben: 80cm für €2,59 und 40cm für €1,79 ;)
     
  7. Warum sollte sie das nicht sein, die meisten Böller sind 1.4G, da darf man 1 kg in bewohnten Räumen aufbewahren.
     
  8. Ok das mit dem Behältnis war falsch, aber verschiedene Räume sind keine Zusammenlagerung.
    Wo steht denn im Gesetz oder der Verordnung oder der LR, dass die Grenzen pro Grundstück oder pro Brandabschnitt gelten, die gelten pro Gebäude.
     
  9. Ich könnte das nicht so einfach behaupten. Aus meiner Sicht spielen da eine Menge Faktoren rein und am Ende kann nur eine Individuelle Bewertung genau festlegen, ob die Häuser weit genug entfernt stehen für mehrere Brandabschnitte oder ob es doch ein Brandabschnitt ist.
     
  10. Das habe ich mal zum Thema Brandabschnitte gefunden. Keine Ahnung ob man damit auf den richtigen Weg ist. Eventuell kennt sich da jemand besser mit aus. Denn das ein Grundstück mit mehreren Gebäuden drauf als nur ein Brandabschnitt definiert wird, war mit tatsächlich neu.

    § 30 Musterbauordnung (MBO)
    Benachbarte Gebäude bilden unterschiedliche Brandabschnitte. Gebäudeabschlusswände sind daher als Brandwände auszubilden. Das gilt auch für die Außenwände zwischen Wohngebäuden und angebauten landwirtschaftlich genutzten Gebäuden. Ausgenommen von dieser Regel sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt. Bei getrennt stehenden Gebäuden müssen die Abschlusswände als Brandwände ausgebildet werden, wenn der Abstand zur Grundstücksgrenze nicht mehr als 2,50 m beträgt, es sei denn, das benachbarte Gebäude ist mehr als 5,00 m entfernt.
     
  11. Genau das meinte ich. Ihr müßt auch alles lesen, ein Gebäude bzw Grundstück kann nur mehrer Brandabschnitte enthalten, wenn es so technisch auch aufgebaut ist bzw eingeteilt ist, entweder mit inneren oder äußeren Brandwänden. Ein Standart EFH ist normalerweise nicht in mehrere Brandabschnitte geteilt. Ich sprach davon Beispielhaft. Ein Einkaufscenter wir in mehrere Brandabschnitte eingeteilt und auch so aufgebaut.


    Es gibt keine einheitlichen Regeln dafür, wie die Einteilung in Brandabschnitte erfolgt. Es kommen je nach Objekt unterschiedliche Ansätze zum Tragen:

    Nach § 30 Musterbauordnung (MBO) sind ausgedehnte Gebäude durch Gebäudetrennwände in höchstens 40 m lange Brandabschnitte zu unterteilen. Größere Abschnitte können gestattet werden, wenn die Nutzung des Gebäudes es erfordert und wenn wegen des Brandschutzes keine Bedenken bestehen (§ 51 MBO).

    Aus einem Lehrbuch

    dazu fällt mir noch 2.SprengV ein

    4

    Aufbewahrung von Explosivstoffen und sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen außerhalb eines genehmigten Lagers (kleine Mengen)

    4.1 (1)
    Explosivstoffe und sonstige explosionsgefährliche Stoffe dürfen bis zu den in den Anlagen 6 und 7 festgelegten Nettoexplosivstoffmassen oder Nettomassen (kleine Mengen) unter Beachtung der folgenden Anforderungen außerhalb eines genehmigten Lagers aufbewahrt werden. Die höchstzulässige Masse kann auf mehrere Räume gleicher Art verteilt werden, sie darf jedoch nur einmal in Anspruch genommen werden.
     

    Anhänge:

    Amonshie gefällt das.
  12. Ortsbeweglicher Container funktioniert auch länger als 6 Monate:) Er muss halt nur auch bewegt werden. Und wenn es nur ein Meter weiter nach Links oder Rechts ist.

    Wenn du richtig übertreiben willst, spendierst du dem Container einfach vier Räder. Wenn dann der Sachbearbeiter vom Bauamt kommt, sagst du ganz einfach, dass dieser hier nicht zuständig ist, da es sich um ein Fahrzeug handelt.:p

    Stichwort mobiler Hüherstall;)
     
    wert709, Jacki99 und Fireworker2020 gefällt das.
  13. Jo, theoretisch darfst du, wenn dein Nachbar im Mietshaus im gleichen Brandabschnitt ist, nichts aufbewahren, wenn der irgendwo ne Packung Wunderkerzen in der Schublade hat.
     
  14. Hallo zusammen, ich habe da auch nochmal eine Frage zur Lagerung. Bin bisher nicht ganz schlau aus den Posts geworden und Google war auch nichz ganz schlüssig.
    Ich habe eine Batterie der Gefahrengutklasse 1.3 (Funke Supernaut). Jetzt dürfte ich nach Anlage 7 bis zu 3 Kg im Keller lagern. Die Batterie liegt allerdings darüber. Ist eine Garage, die nicht mit dem Haus verbunden ist, ein Gebäude ohne Wohnraum, so dass ich dort 5 Kg lagern dürfte? Dass dann kein Auto darin stehen darf ist mir klar.
    Hintergrund ist, dass ich so ein Monster dieses Jahr wohl nicht zünden werde, wenn rundherum keiner etwas zum zünden hat.

    würde mich über eine Antwort freuen
     
  15. Garage ist noch mal ein anderes Thema. Da musst du die bei dir gültige Garagenordnung durchlesen. Alle die ich kenne schließen eigentlich eine Lagerung von allem außer dem KfZ / Motorrad etc. aus.
     
  16. Grad wenn die anderen nichts haben ist die doch genau richtig? Da kann auch Oma Gerda aus der Parallelstraße noch was am Fenster sehen. :)
     
    Lexxx, Snajdan und Onejah gefällt das.
  17. Gerade dann solltest Du den anderen, traurigen Augen etwas bieten!!!:rolleyes:
    Hau wech das Ding !!!
     
    Lexxx und Onejah gefällt das.
  18. Ganz ehrlich - brenn sie ab oder such dir eine geeignete Möglichkeit zum Einlagern! (Wo hast du die überhaupt her? Derjenige sollte auch die Möglichkeit zum Lagern haben...)

    Privat aufbewahren (Lagern ist immer gewerblich) darfst du diesen Verbund nicht!
     
  19. Doch. In einem unbewohnten Haus darf man 5kg 1.3 aufbewahren. Aber wie du und andere schon sagten, lieber zünden:)
     
  20. Danke für eure Antworten. Wäre nur gespannt, ob die ganzen Feuerwerks-Hater, die auch noch die Veordnungen nicht richtig kennen, direkt die freundlichen Helfer in grün, bzw. blau anrufen, wenn ich das zünde :)
    Ich schaue mal was ich damit mache. Hab das Ding schon seit 1 Jahr in der Garage und hab jetzt mal etwas intensiver hier im Forum gelesen und festgestellt dass das rechtlich gesehen eventuell ziemlich blauäugig von mir war
     
    Lexxx gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden