Ich bin bei der HUK Coburg. Im Familien Altvertag war F3, aber auch andere Tätigkeiten die mit einer Sprengstoffrechtlichen Erlaubnis zutun haben explizit ausgeschlossen. Nach mehrmaliger versuchter Kontaktaufnahme zum Vertreter hatte ich irgentwann die Schnautze voll und direkt in der Zentrale angerufen. Ich habe der Dame auf der anderen Seite lang und breit erklärt worum es geht. Sie hat eine Anfrage fertig gemacht, die wurde dann an die Fachabteilung weitergeleitet. 3 Tage später bekam ich dann eine Email von der Fachabteilung. In den neuen Verträgen sei F3 mit abgedeckt. Kurz und Knapp: hab meinen Vertrag auf die neueren Koditionen umschreiben lassen. Kostet jetzt 51€ im Jahr statt 47€. Beste Grüße
Wer bei der Huk oder auch anderen Versicherungen dies in seinen Bedingungen stehen hat, ist nur bis Kat 2 versichert. Kleinfeuerwerk = Kat2 Mittelfeuerwerk = Kat3 Da können euch die Mitarbeiter erzählen was Sie wollen, bei einem Schaden wird sich die Versicherung auf Ihre Bedingungen berufen. Wenn man das weiter spinnen will, ist hier nicht mal T1 und P1 versichert.
So ist es. Es gilt ausnahmslos das was in den Versicherungsbedingungen steht. Besondere Absprachen, Aufstockungen, Zusatz oder erweiterter Versicherungsumfang bedürfen unbedingt der Schriftform woraus eindeutig(!) hervorgeht das KAT3 mitversichert ist. Verlasst euch nicht auf irgendwelche Wischiwaschi-Aussagen/Antworten irgendwelcher Mitarbeiter. Selbst wenn die Behörde das akzeptiert und ihr die Pappe habt. Im Fall der Fälle gilt immer das Kleingedruckte. Und Versicherungen wollen alles mögliche, das einzige was sie nicht wollen ist Zahlen und sie werden nach zig Gründen suchen sich um die Zahlung zu drücken. Deswegen richtig auf KAT3 festnageln und schriftlich bestätigen lassen.
Genauso ist es. Hatte in einer anderen Versicherungssache(Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit) auch ein Problem, durch einen Zeugen(Freund), der am selben Tag auch einen Vertrag abgeschlossen hatte, gab es nur "leichte" Probleme, die aber schnell behoben waren. Erzählen tun die viel, ohne was schriftliches geht nichts.
Ich habe folgendes bei meiner Haftpflicht angefragt: Hallo! Ich habe bei Ihnen eine Privathaftpflicht, und möchte Ihnen eine Frage zum Versicherungsumfang stellen. Ich habe vor, in Zukunft privat, also nicht-gewerblich, Pyrotechnik zu verwenden. Dazu möchte ich eine Erlaubnis nach §27 SprengG beantragen, die mir den nicht-gewerblichen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen erlaubt. In wieweit ist dieser Umgang von meiner Privathaftpflicht abgedeckt? Mit freundlichem Gruß, Antwort: Sehr geehrter Herr ..., für die Anfrage danken wir Ihnen. Gerne bestätigen wir Ihnen, dass für die nach dem Gesetz erlaubte und nicht gewerbliche Verwendung von Pyrotechnik im Rahmen Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz besteht. Im Versicherungsfall wird die Haftpflichtfrage geprüft und es werden begründete Ansprüche befriedigt bzw. unbegründete Ansprüche abgewehrt. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. Mit freundlichen Grüßen Meine §27 Erlaubnis umfasst F2, F3 und ausgewählte Gegenstände F4.
Vielleicht hättest du mehr ins Detail gehen sollen. Woher soll die Versicherung wissen was du mit deinem 27er kaufen und verwenden darfst?
Nicht das die das falsche verstehen und dir nur bestätigen das du an Silvester abgedeckt bist mit f2 zeugs
Nicht wirklich, die Kategorien sollten eingetragen werden da man sonst darauf rumhacken kann. Aber Kategorie 4 mit dem 27er?...
DIe F4 Sachen wurden mir für eine Sachkunde eingetragen, die aber nicht den Umfang einer in Deutschland regulär anerkannten Pyrotechnikausbildung hat. Deshalb nur ein paar Gegenstandstypen in F4. Der Brief der Versicherung umfasst alles was ich mache. Auch wenn kein F2, F3 und F4 drinsteht. Wenn die Versicherung nicht weiss was sie mir bescheinigt, hätte sie nachfragen sollen.
Würde da sehr vorsichtig sein, selbst wenn Du was schriftliches hast. Ist nicht anders, als die Beteuerung meines Agenten im Bezug auf meinen BU Versicherungsantrag, " wir sind nicht päpstlicher als der Papst". Habe es gemerkt, allerdings hatte ich einen Zeugen und selbst hatte ich mich sehr gut informiert und wußte, was auch mich zukommen kann. Zumindest seitdem, glaube ich , im Bezug auf Versicherung, erst mal gar nichts. Dein Antwortschreiben enthält keine Klassen/Kategoriezuordnung, mir wäre das zu wenig, aufgrund meiner Erfahrungen. Aber Du mußt es wissen, was Dir ausreicht.
Das ist so schön schwammig und ungenau definiert... Ich bezweifle das die es im Schadensfall genau so sehen. Versicherungen sind so lange nett, bis sie zahlen sollen. Lass dir lieber eine Bestätigung geben, wo explizit drin steht, dass F3 und F4 mit abgedeckt sind. Beste Grüße
Die Formulierung der Versicherung ist klasse, sagt nämlich eigentlich nichts aus. Außer, dass man im Zweifelsfall ohne dasteht. Und insbesondere bei F4 sollte man sehr vorsichtig sein, selbst wenn der Versicherungsvertreter weiß, dass der §27 auch F3 abbrennen darf (selbst das weiß ja längst nicht jeder) - mit einem §27 und F4 hat man was recht exotisches, was selbst die Behörden nur eher selten sehen (bei mir meinte der Herr vom Ordnungsamt, dass das der erste §27 mit Fachkunde ist den er je zu Gesicht bekommen hat). Und ich bezweifel einfach mal, dass etwas derartig ungewöhnliches in einer normalen Versicherung für Jedermann drin ist. Das "hättet ihr mal nachfragen sollen"-Spiel funktioniert bei Versicherungen meiner Erfahrung nach nie - erst recht nicht nicht, wenn sie zahlen sollen.
Die Einwände von @progres99 und @PHunter sind durchaus berechtigt. Jede Antwort an einen Versicherungsnehmer wird juristisch auf Möglichkeiten geprüft, die im Schadensfall die Versicherung von der Zahlungsverpflichtung befreien (könnten). Mein Rat wäre, dass deine Versicherung Dir schriftlich bestätigt, dass alle in deiner Erlaubnis eingetragenen Artikel und Gegenstände unter Nennung der Klassifizierung zum Versicherungsumfang gehören. Damit werden Missverständnisse von vornherein ausgeschlossen.
Genau so, wie du es beschreibst, wollte es meine Sachbearbeiterin zum Antrag meines 27ers, von meiner Haftpflicht auch formuliert haben. Sonst wäre der Schein nicht ausgestellt worden. Finde ich auch richtig. So weiß jeder Beteiligte, woran er ist. Es war zwar ein harter Kampf für mich, bis die Versicherung alles so formilierte, wie ich bzw. die Sachbearbeiterin es wünschten, aber so herrscht wenigstens Klarheit.
Ich würde mal aus dem Bauch raus auf die Sachkunde für Böller/Wiederlader/Vorderlader tippen, da lässt sich mit einer zusätzlichen Unterweisung/Schulung z.B. die FK-Böller von Zink eintragen...
"Böller/Wiederlader/Vorderlader" das hat aber nichts mit Feuerwerk oder Pyrotechnik zu tun und auch nichts mit den Zink Luftböllern aka Starenschreck. Es gibt auch keine Ausbildung für einen "Pyrotechniker", da es kein Ausbildungsberuf in Deutschland ist. Genauso wenig wie Pilot oder Angler oder Funkamateur - ich kann meine "Lizenz" zum Fliegen auch in den USA machen und hier in Deutschland hol ich mir dann den einfach einen Wisch von der Luftfahrtbehörde. Leider bleibt er uns eine Antwort schuldig, was nun KAT F4 in einem 27er ohne großartige Sachkunde ("Pyrotechnikerschule", Helferscheine etc. pp) sein soll.
Vielleicht für einige interessant, die es noch nicht wissen, oder keine Lust haben sich ein Angebot von Versicherungen einzuholen. Es gibt bei Röder durch die Mitgliedschaft im Feuerwerker-Club automatisch eine Haftpflichtversicherung. Der jährliche Beitrag beträgt 120,00 € Feuerwerk online kaufen bei Röder Feuerwerk
und wie Verhält sich das beim Thema Aufbewahren mit der Versicherung von Röder? Ist im Falle eines Brandes etc. im Keller das auch mitabgedeckt? Liebe Grüße