Besucher Erlaubnis für Kategorie F4

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Sternenregen1234, 6. November 2020.

  1. Hallo, ich habe eine Erlaubnis nach Paragraph 27 SprengG.

    Eigentlich hatte ich die Wiederladen und Vorderladerschießen gemacht.

    Da es einen Kombikurs mit Böllern und Pyrotechnik gab, machte ich das gleich mal mit.

    Ich darf pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2 und F3 erwerben. Was ich auch fleißig tue und auch schon einige Feuerwerke in den Himmel geschossen.

    Was ist nun mit F4. Kann ich das einfach bei der Behörde beantragen, dass ich auch pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4 erwerben will, oder benötige ich dazu noch eine Ausbildung? Wer weiß mehr?
     
  2. #2 TIE Fighter, 6. November 2020
    Zuletzt bearbeitet: 6. November 2020
    F4 nur mit erfolgreich absolviertem staatlich anerkannten Lehrgang. Danach kannst du einen Befähigungsschein nach §20 beantragen. Damit darfst du zwar mit den ptG´s der Kat F4 umgehen aber noch nicht selber Anzeigen. Dafür brauchst du eine Erlaubnis nach §7. Alles in allem sehr kostenintensiv und aufwändig (alleine das Lager und die Betriebhaftpflicht).

    Pyrotechniker – Wikipedia
    HUMMIG EFFECTS - Pyrotechnikerschule
    https://www.sprengverband.de/fileadmin/user_upload/downloads/Pyrotechniker.pdf
     
  3. Der Befähigungsschein ist doch für Angestellte und die Erlaubnis nach Paragraph 7 SprengG für Gewerbetreibende?

    Will ich beides nicht. Es geht mir um private Feuerwerke. Ich will auch keine pyrotechnischen Gegenstände herstellen.

    Private Feuerwerke anzeigen und durchführen kann ich jetzt schon, in den Kategorien F2 und F3.
     
  4. Alternativ kann nach 20 Helfernachweisen und dann bestandenem Lehrgang auch eine Erlaubnis nach §27 SprengG mit eingetragener Fachkunde beantragt werden.
     
    Micha87 und Christoph gefällt das.
  5. nicht ganz richtig was sie schreiben. Ich selber hab den 20er und 27er mit fachkunde bis f4. Der einzige unterschied mit dem 7er kann man gewerblich mit dem 27er hoby feuerwerke anzeigen
     
  6. Dann brauchst du trotzdem 20 oder 21 Helferscheine und danach den Lehrgang und mit der Bescheinigung kannst du dann den 27ger mit Fachkunde beantragen für F4.
     
  7. Doch, das ist schon richtig was ich schreibe. Vielleicht nicht ganz ausfürlich, evtl. einen Teil weggelassen, aber dadurch wird es nicht falsch.
    Mir erschien das als erste Rechercheunterstützung vollkommen ausreichend, da es im Grunde ja um die notwendige Fachkunde geht. Wenn man sich dann ausführlich mit der Fachkunde beschäftigt stolpert man ja zwangsläufig über die verschiendenen Scheine und muss sich entscheiden welche/r für einen die/der beste/n ist/sind ;)
     
    Dobi, firepowerfranken und Christoph gefällt das.
  8. Für Privatanlässe kann man nicht mal eben so zwischendurch ein Feuerwerk mit Kat 4 durchführen, glaube ich jedenfalls...Du brauchst die Feuerwehr und Polizei vor Ort und musst sämtliche Umweltauflagen erfüllen und weiß der Geier sonst noch! Außerdem wird das von Ort zu Ort unterschiedlich mit Feuerwerken gehandhabt. Aber ich wünsche dir viel Glück bei deinem Vorhaben! :)
     
  9. Kann sein dass das regional unterschiedlich gehandhabt wird. Ich habe z. B. schon sehr oft aus privatem Anlass F4 Feuerwerke geschossen, klappte jedes Mal ohne Probleme! Man muss eben nur auf die Gesetzmäßigkeiten achten, Abstände korrekt einhalten, Absperrungen, Löschmittel, usw! Die Polizei muss nicht vor Ort sei, muss aber im Rahmen der Anzeige gleichzeitig mit Kommunal- und Verwaltungsbehörden schriftlich darüber informiert werden! Das GAA leitet deine Anzeige auch an die untere Naturschutzbehörde und das AELF weiter. Wenn von deren Seite keine Einwände kommen (was meistens der Fall ist) kann man ohne Probleme sein F4 Feuerwerk durchführen.
    Kann aber wie bereits erwähnt gut sein dass das anderswo nicht so einfach geht, da hab ich aber keinerlei Erfahrung, spreche nur von meiner persönlichen Erfahrung in Bayern :)
     
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