Besucher Privatverkauf P1 per Abholung erlaubt ?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von lotusXback, 11. November 2020.

  1. Sagt mal ist der private Verkauf P1 Resten von Schallerzeugern per Abholung, also ohne Versand, erlaubt ?
     
  2. Warum sollte das ein Problem sein, man kann das sogar gewerblich machem.
    Allerdings weiß ich nicht was du unter Resten verstehst, du kannst sicher nur Zeug in der Verpackung verkaufen.
     
  3. genau , Honey Badger P1 in OVP
     
  4. Volljährig sollte der Käufer sein. ;)

    ....und wie geschrieben OVP
     
  5. Beziehst du dich auf den gewerblichen Kauf von P1 Artikeln oder auf den privaten,wenn "Dein Kumpel" dir welche verkaufen will?
     
  6. steht doch in der überschrift „privat“
     
  7. Es ist auch erlaubt, Fässer aufzumachen.
     
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  8. Hab ich in der Aufregung völlig überlesen...

    Dann sollte die Antwort doch ganz klar NEIN lauten oder? Sonst könnte ich doch auch meinen P1 Vorrat einfach so verkaufen
     
  9. mach es bitte.. und zwar an mich :rolleyes:
     
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  10. Na schön, ich bevorzuge Krombacher.
     
  11. Zurzeit leider nicht im Angebot :bad:

    Bei mir gibt`s heute Feldschlößchen, aus der Dose :D
    :friendsdrink:
     
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  12. Bist wohl vor gar nix fies, wa?:D
     
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  13. Wenn nein, dann vielleicht im UN-/1.4Blaa-Karton?
     
  14. Wenn jetzt alle hier nen bierchen genießen mache ich mir doch direkt mal nen Beck‘s auf :D
     
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  15. Wow wie schnell doch schon wieder diese unnötigen Mist Kommentare Einzug halten.... sagt doch einfach , Ja erlaubt, Nein verboten oder wenn man dazu nichts sagen oder fragen kann Fr.... halten
     
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  16. War doch schon beantwortet, Prost :)
     
  17. Von mir an Kumpel ; habe sehr viele Honey Badger, 1.4G Kartons hätte ich sogar noch aber braucht man das zu Fuß ?
     
  18. Man kann auch aus allem eine Wissenschaft machen. Du hast dir sicherlich den richtigen Ort ausgesucht um dich verrückt machen zu lassen. Drück ihm die einfach inne hand :rolleyes:
     
  19. So bei einem guten Bier bin ich auch dabei :D:friendsdrink:
    20201111_195343.jpg
    Prost
    Lg.Mr.Kanonenschlag
     
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  20. Wissenschaft, oder eben, Faß aufmachen :D
     
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  21. Ich mach die Flasche auf :lol::rofl::lol:
    Lg.Mr.Kanonenschlag
     
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  22. Nein es ist verboten. Du hast kein Gewerbe , du bist kein Händler. Punkt aus Ende. Wirst du erwischt, ist es illegaler verkauf von PTG.
     
  23. warum ist es illegal ? ist Gewerbe und Händler nicht das selbe ?
     
  24. Hast du dafür auch eine Quellenangabe? P1-Artikel kann man ab 18 Jahren ganz legal kaufen, man braucht keine Befähigung dafür. Warum sollte man also solche Artikel nicht privat verkaufen dürfen?
     
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