Fakt ist, dass man nicht so ein Ich meinte, dass du der Versicherung den Fall so erläutern solltest, was mit den Bestimmungen übereinstimmen sollten, da sonst die Versicherung nicht greift. Wichtig ist einfach die Verantwortung und Bewusstheit, wenn man schon diese Kategorie anzündet!
Ok, reiten wir jetzt nicht auf den Formulierungen herum... Ist sowieso alles hypothetisch, und daß wirklich mal eine Versicherung zahlen muß, kommt doch in der Relaität extrem selten vor. Wir reden hier ja nicht vom Straßenverkehr.
Ich verstehe auch nicht warum sich einige an dem Wort so hochziehen, gibt genug Händler die den Begriff auch nutzen, selbst bei Röder im Shop steht Silvesterfeuerwerk. Das dürfen normale Bürger halt nur an Silvester zünden, also wo ist das Problem?
Das ist nunmal Umgangssprache, also gebräulich, komm mal wieder etwas runter. Für viele gibt es auch Weihnachten erst Bescherung, bei uns an Heiligabend....und nun ? Konto bei der Sparkasse und viele gehen zur Bank. Einige haben echt Sorgen
Laut Gesetz fällt P1 "irgendwie" in T1 - und zwar in den Teil, der NICHT zum Bühnenfeuerwerk gehört und verweist auf Paragraph 6 Absatz 4, aus dem ich aber auch nicht schlauer werde. {} {} Da kommt es sicher auch auf die Polizisten drauf an. Meine FP3, PS5, TB5, Exploder 5, Nebelschlag, Funkenschlag 10 usw. wurden mir damals bei einer Kontrolle nicht abgenommen. Ich hätte allerdings auch alle wichtigen Schriftstücke dabei gehabt und war vorbereitet. Doch natürlich nervt es, wenn man sich an Silvester rechtfertigen und jedem Muggel erst 15 Minuten erklären muss, wieso das hier jetzt sehr wohl erlaubt ist. Ansonsten gibt es noch so einen Wisch der BAM, der die P1 Legalität bestätigt. Aus meinem Anti-Muggel Ordner 5000 präsentiere ich 2 mächtige Schriftstücke! Das untere PI bitte ignorieren, das war noch das alte F1 und hat nichts mit dem numerischen P1 zu tun. {} {}
Wenn deine Nachbarschaft ein grundsätzliches Problem mit Feuerwerk hat, dann wirst du es ihnen ohnehin nicht recht machen können! Falsche und einseitige Rücksichtnahme ändert da leider überhaupt nichts! Bleibt eigentlich nur, den eigenen Stiefel durchzuziehen oder woanders zu feiern....
Jetzt ist doch tatsächlich die P1 Diskussion aus dem Funke Böller Thread ausgebrochen. Schnell fangt sie ein und sperrt sie in die hinterste und dunkelste Ecke des Forums.
Danke für die vielen Antworten! Das Problem ist ja ohnehin der Zeitgeist, der transportiert durch die Medien regelrechten Hass u.a. auf Feuerwerk schürt! ich bin der Ansicht, dass vorbeugender Gehorsam jedenfalls die falsche Antwort ist! Ich habe ja schon jedes Jahr Diskussionen wenn ich am Silvestertag F1 Feuerwerk zünde. Unter Einhaltung der Bestimmungen lasse ich mir den schönsten Tag des Jahres nicht vermiesen!
Das steht da nicht, das setzt nur die Teile der alten Klasse T1 die nicht für Bühne und Theater waren, der neuen Kategorie P1 gleich in der Anwendung. Du musst auch in der Fassung von vor 2009 nachsehen.
Umgangssprachlich ist es Feuerwerk , an den Geschäften die Feuerwerk verkaufen steht auch nur Feuerwerk und nicht Silvesterfeuerwerk , kann mich auch nicht errinnern einen Flyer mit Silvesterfeuerwerk gesehen zu haben
Darum sagte ich ja, dass ich daraus nicht schlauer werde. Naja, der BAM Fresszettel regelt das bereits.
Bei den Großen Onlineshops steht Silvesterfeuerwerk (zumindest bei Röder und Pyroland, habe woanders jetzt nicht geschaut).
Ganz erlich mir sind die Nachbarn von mir egal ich züder das was ich will an silvester die habe so oft die Polizei gerufen das die dass einfach verdient haben letztes Jahr sind die 3 mal da gewesen 2 mal bei mir und das 3te mal beim Nachbarn erst mal ne schöne geld Strafe bekommen so muss das