Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Hab meinen Antrag am Montag losgeschickt. Ausweis wurde nicht verlangt. Eventuell werd ich ja zu einem persönlichen Gespräch eingeladen wo ich dann meinen Ausweis niederlegen muss.

    ( beantragt in Brandenburg )
     
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  2. #3152 Lutzmannrollerfahren, 13. November 2020
    Zuletzt bearbeitet: 13. November 2020

    Ich komme aus Hessen und habe meine Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach Paragraph 27 auch online über den einheitlichen online Ansprechpartner EAH Hessen beantragt. Einen Perso brauchte es dafür bei mir nicht.

    Das ganze wird nach einiger Zeit an einen für deinen Kreis zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet. So war es jedenfalls bei mir. Der Sachbearbeiter, hat mich dann angerufen und genauer gefragt worum es denn ginge, da er den 27er nur für Böller bzw. Vorderlader Schützen kennt.

    Nachdem ich ihm alles erklärt habe, meinte er das ich dafür eine Fachkunde bzw. Lehrgang benötige. Er sagte noch das ich ihm mein ganzes Anliegen nochmal per E-Mail schicken soll und auch darin nochmal erklären soll, was ich genau will. Anscheinend bekommen die Sachbearbeiter Druck gemacht über diese Antragshomepage für Hessen, er meinte noch zu mir ich solle das auf gar keinen Fall noch mal über die Seite machen .

    Ich schrieb ihm seine gewünschte E-Mail mit den entsprechenden Paragraphen das eine Fachkunde entfällt. Daraufhin rief er mich wieder an und meinte das ich eine entsprechende Versicherung bräuchte, mit den geforderten Deckungssummen.

    Daraufhin reichte ich die Versicherungsunterlagen mit den geforderten Deckungssummen bei ihm ein. Als das alles bei ihm angekommen war, rief er mich wieder an und sagte das er soweit alles fertig hat und der Schein in ca. 1 Woche bei mir ist. So war es dann auch und ich hatte meinen 27er.
     
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  3. Immer wieder erquickend deine Beiträge zu lesen. Nun hat ein solcher mich "getroffen". Das mit dem Gebühren für den "Verwaltungsakt" wurde ja jetzt schon von anderen "abgehakt".

    Die Wartezeit empfinde ich persönlich jetzt nicht mal so hoch. Die schriftlich korrekte Bestätigung von meiner Versicherung zu bekommen hat länger gedauert. Die Nachfragen fand ich keineswegs "dumm". Die Person war top informiert. Ich bin schon froh, dass diese von Anzeigen von Feuerwerken und nicht von Genehmigungen etc. gesprochen hat. Ich bin weiterhin guter Dinge, dass die Person weiß was Sache ist.
     
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  4. Hab diese Woche 2 mal mit dem Sachbearbeiter von meinem Antrag telefoniert. Dass erste mal ging es darum ob ich zum Arzt muss oder ob die eidesstattliche Versicherung im Antrag ausreicht, letzteres reicht aus.
    Gestern hat er mich dann angerufen weil ich einen Antrag für die Unbedenklichkeitsbescheinigung hinzugefügt habe. Diese würde ich nicht für die Erlaubnis brauchen.

    Wie sieht es bei euch aus? War der Antrag bei euch notwendig oder nicht?

    Am Montag rufe ich nochmal bei meinem bekannten von der AXA an da ich schon seit 3 Wochen auf einen versicherungsnachweis warte. Den darf ich dann per E-Mail nachschicken.

    Übrigens wurde ich gefragt ob ich denn willens wäre F3 Artikel zu kaufen.

    A:Ja natürlich bin ich willens, dafür beantrage ich ja die Erlaubnis.

    Danach kam die Aussage dass er Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln gehalten habe und diese will dass so wenige wie möglich die Erlaubnis bekommen....


    Da bin ich mal gespannt wie es weitergeht.
     
  5. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchst du nur wenn du einen Fachkundelehrgang besuchen willst.
     
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  6. Rechtsgrundlage 1. SprengV §4 (5) Eine Prüfung der Fachkunde und des Bedürfnisses entfällt gemäß der genannten Rechtsgrundlage.
     
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  7. Gut, dann brauche ich die ja wirklich nicht obwohl es oft heiß man braucht die.

    Die 20 übungsfeuerwerke und Fachkunde wollte ich eigentlich dieses Jahr in Angriff nehmen, ebenso habe ich noch einen Gutschein für einen Tag Pyrotechniker... Aber dieses Jahr ist ja alles für A....
     
  8. Ja die Behörden versuchen es leider immer wieder, wie du schon geschrieben hast "Sie wollen das so wenige wie möglich diese Erlaubnis bekommen".
     
  9. Alle BRs in NRW haben sich schon vor Jahren darauf geeinigt den Zugang zum F3 27er „schwierig zu gestalten“.
    Aber das ist bis heute nicht bei allen OAs angekommen ;)
    Die BRs haben ja praktisch nichts mit der Vergabe der F3 Scheine zu tun (und F4 27er auch nicht). Aber dort sitzen die Leute die Ahnung von der Materie haben und es ist die übergeordnete Behörde, also fragt man da gerne mal nach.

    Allerdings werden deine Anzeigen später immer vom entsprechenden OA an die BR weitergeleitet zur Überprüfung der Einhaltung des SprenG...und da können die zickig werden gegenüber 27ern.
     
  10. Habe meinen Schein Mitte September beantragt, ab da sollte es 3-4 Wochen dauern.
    Nun warte ich leider immer noch. Zuverlässigkeit ist abgeschlossen, er muss nur noch ausgefüllt werden.
    Vor 3 Wochen hatte ich angerufen und nach dem Stand gefragt. Die Sachbearbeiterin meinte es dauert noch etwas, aber rechtzeitig fürs Silvesterfeuerwerk wird er fertig und sie meldet sich. Bisher leider wieder nichts.
    Meint ihr ich kann morgen nochmal nachfragen? Sonst wird's für dieses Jahr langsam wirklich eng zwecks F3
     
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  11. Ich habe meinen Schein am Dienstag bekommen. Beantragt habe ich ihn aber schon im Sommer, habe ihn aber nicht gleich bekommen weil ich noch nicht 21 Jahre alt war.
     
  12. Ja frag doch nochmal freundlich nach.
     
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  13. Genau. Ich würde auch nocheinmal freundlich nachfragen und ausführlich die Lage bzgl. F3 erklären. Das du dich um einen Abbrennort bemühen musst, die Anzeige für das Feuerwerk je nach Abbrenner 2-4 Wochen vorher gemacht werden muss, etc.

    Das wird halt alles ein bisschen knapp. In spätestens 32 Tagen müsste die Anzeige bei der Gemeinde auf dem Tisch liegen.

    Beste Grüße
     
  14. Ok, danke für die Antworten. Ich werde morgen nochmal nachfragen.
     
  15. Hey Leute,

    mir geht die ganze Geschichte mit P1 selber auf dem Sack, jetzt habe ich aber nochmal eine Frage...Ich diskutiere gerade mit jemandem deswegen. Er sagt ich darf Böller ohne LGZ, wie Explorer 4, PS5 etc nicht selber nach Deutschland verbringen (§15 SprenG). Ich bin der Meinung schon, da die LGZ mich als Privatperson die keinen Handel betreibt, ja gar nicht betrifft, da ich Aufbewahren und nicht Lager. Habe ich recht oder er?

    Ich weiß es nervt, aber ein kurze Antwort ob ich oder der andere Recht hat, reicht mir.

    LG
     
  16. Einführen darfst du , aufbewahren jedoch nicht.
     
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  17. Also soweit ich das sehe bewahrt man als Privatperson ja grundsätzlich nach Anlage 7 der 2. SprengV auf und dort sind Lagergruppen zwingend gefordert, eine Zeile mit "keine Lagergruppe" gibt es nicht ... Anlage 7 zum Anhang 2. SprengV - Einzelnorm
     
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  18. Aber ist es nicht so, dass Artikel ohne LGZ automatisch in 1.3 fallen?
     
  19. #3169 tommihommi1, 17. November 2020
    Zuletzt bearbeitet: 17. November 2020
    nein. Manche Leute sagen, automatisch wird es wie 1.1G behandelt, dafür kann ich aber auch keine Quelle finden.

    Ohne Lagergruppe geht Aufbewahrung nach diesen Paragraphen nicht. Punkt.
     
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  20. Ich vermute ja, dass das aus der Zeit kommt als F4 noch kein CE und nichts brauchte und dann einfach 1.1G war.
     
  21. #3173 TIE Fighter, 17. November 2020
    Zuletzt bearbeitet: 17. November 2020
    Jetzt erklär mir mal bitte den Unterschied zwischen "Lagern" und "Aufbewahren", sag mir bitte wie du darauf kommst und wo man das lesen kann. :confused:
    Ich kenne nur Aufbewahren/Aufbewahrung.
    Der Begriff „Lagern“ im Sinne einer Aufbewahrung taucht nicht ein einziges Mal weder im SprengG noch der 1. oder 2. SprengV auf. Lagern wird immer nur im Bezug auf das „Lager“ also z.B. „Aufbewahrung in ortsfesten Lagern“ verwendet. Der Terminus Aufbewahr-t/en/ung oder /ungspflicht taucht im SprenG 36x in der 1. SprenV 22x und in der 2. SprengV 75x auf. Macht euch mal die Gesetzt als pdf auf und benutzt den Shortcuts „STRG+f“ für finden. Dann sucht der Computer im gesamten Dokument nach dem Begriff.
    Mich würde wirklich mal interessieren wer, wann, wo, wieso auf so einen Quatsch kommt zwischen Lagern und/oder Aufbewahren zu unterscheiden, ob es privat oder gewerblich ist und wie er diesen begründen will. Außerdem taucht nirgends irgendeine zeitliche Komponente in Verbindung mit der Aufbewahrung auf. Die Aufbewahrung beginnt sofort. Egal ob für eine Sekunde oder für ein Jahr. Diese Märchen geistern schon seit Jahren durchs Forum. Sorry für soviel OT und Klugscheißermodus.
     
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  22. :wall:ES :wall:GIBT:wall:KEINE:wall:LAGERUNG:wall:
     
    TOMQX, Megaknall, Galaxy-Max und 4 anderen gefällt das.
  23. Hier bin ich gestolpert.... Gibt es denn nicht so eine Regelung, dass das Unterbrechen der Verbringung bis zu x Stunden (meine es waren 48h) noch als Verbringen quasi als Transportunterbrechung zählt und nicht als Aufbewahren?
    Sonst hätten die Spediteure ein großes Problem in deren Logistikzentren...
     
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