Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Also wenn ich in der SprengV nach Lagerung suche kommen gute 10 Übereinstimmungen!

    Es gibt ja u.a. den Begriff der Zusammenlagerung und nicht der Zusammenaufbewahrung oder irre ich mich da?
    Ich werde gerne eines besseren belehrt!

    Ich meld mich nachher noch mal....
     
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  2. Och nö, nicht schon wieder.....aber kann man ja vielleicht auch anders erklären, ohne großartig ein Fass aufzumachen. Ist halt eine umgangssprachliche Begrifflichkeit. Wieviele sagen von euch "Ich fahre in die Firma" ? Oder sagen Unkosten ?
    Ich hole mal eben die Goldwaage, bis später :bye:
     
  3. Lagern ist einfach die Kurzform für "Aufbewahrung in einem genehmigten Lager", das kann man ja nicht dauernd schreiben ohne Kirre zu werden.
     
  4. Heute Morgen hat mich ein netter Herr von der Bezirksregierung Köln angerufen. Er hatte noch ein paar Fragen zwecks Aufbewahrung und warum ich die Erlaubnis haben möchte.
    Nebenbei versuchte er mir zu erklären dass selbst wenn ich für einen Freund ein Feuerwerk Anzeige und schieße, streng genommen kostenloses Essen und trinken als Bezahlung gelten würde.

    Ich denke er wollte mich einfach mal sprechen und sich ein Bild von mir machen. Meine Antworten scheinen ihm gepasst zu haben, denn er meinte dass er dem Sachbearbeiter in der Kreisverwaltung Bescheid gebe und dieser mir meine Erlaubnis demnächst erteilen werde.

    Hab danach direkt mal bei der Versicherung angerufen wegen dem Nachweis. :rofl: Da werden jetzt ein paar atritte verteilt weil es ihm gar nicht passt dass die Kreisverwaltung und Bezirksregierung aktuell schneller arbeiten als die Leute bei ihm im Büro :D
     
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  5. Ich spreche hier nur von Endanwendern/Kunden. Vom Speditionsrecht und evtl. Sonderregelungen habe ich wirklich keine Ahnung nur das im Speditionssektor die Begrifflichkeit Lagern gang und gäbe ist. Vielleicht kommt auch daher der ganze Hickhack?
    Aber hier ist zum Glück ja das Feuerwerkerforum und nicht das Speditionsforum, es sei denn @Dobi kann etwas dazu sagen.
     
  6. Wie ich doch diese P1 Themen liebe police.gif ...
     
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  7. #3182 TIE Fighter, 17. November 2020
    Zuletzt bearbeitet: 17. November 2020
    Es geht nicht um die allgemein gehaltenen Beiträge, sondern um die Beiträge in denen jemand dezidiert darauf hinweist er würde ja nicht Aufbewahren sonder Lagern und sei deshalb nicht an bestimmte Auflagen gebunden.
     
  8. Ja ja, der gute Herr R****. Immer der gleiche Versuch. Bei mir war´s damals die Frikadelle :D:lol::rofl:
     
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  9. Jo das stimmt, ging aus deinem ursprünglichen post nicht hervor, da ging es lediglich um die Begrifflichkeit (Unterschied lagern und aufbewahren) und wo du das nachlesen kannst. Hast du danach erweitert.
    Belassen wir es dabei. Ein-Auslagern, Zwischenlagern ist allerdings tatsächlich gebräuchlich, nicht nur im Speditionsgewerbe. Gibt ja zig Branchen mit Lägern. Der Begriff "Lagern" wird z.B. in der VDI-Richtlinie 2411 beschrieben.
     
  10. #3185 ArneKoe84, 17. November 2020
    Zuletzt bearbeitet: 17. November 2020
    Im Sprengstoffrecht spricht man von Lagerung und auch sowohl Aufbewahren, vom Grund her haben diese beide Worte die selbe Bedeutung.
    Am gängisten wird das Wort "Aufbewahren" bei der Lagerung nach der Kleinmengenreglung also so wie bei den meisten hier verwendet.
    Das Wort Lagerung viel mehr bei den nach §17 des SprengG genehmigten Lagers, so machen wir das!

    Letztendlich wird sich immer wieder darüber Zerrisen wie es genau heist aber am Ende stehen beide Begriffe in dem SprengG und SprenV.

    Ich denke das wir das jetzt hier auch Abschließen sollten!
     
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  11. Bzgl. der LGZ:

    Die gilt Grundlegend nur für den gewerblichen Zweck (Einfuhr, Verbringen, Herstellen......)
    Eingestuft wird der Artikel durch die BAM und bei dieser kannst du als privater keine Einstufungen beantragen.

    ABER ohne die LGZ kann der Endverbraucher der daheim Ptg's "Aufbewahren" will, nach der LR410, nicht machen!

    Also würde ich dem Fragesteller vorschlagen, ab in den Wald und den Schallerzeuger schick Zünden und Filmen

    Ich hoffe das war Verständlich?

    PS. Sollte dieser Schallerzeuger durch eine Behörde beschlagnahmt werden und der Vernichtung zugeführt, würde dieser der LGZ 1.1G zugeordnet!

    Das würde auch passieren wenn Ptg's die eigentlich 1.4G sind, nicht mehr Handhabungssicher sind und der Vernichtung zugeführt werden müssen.

    VG
     
  12. Ich hab ihm gesagt dass ich dass nur für mich und meine Familie haben möchte und auch kein Interesse daran habe ständig ein Feuerwerk unter dem Jahr anzuzeigen. Auch dass ich mich vorbereitet habe und nicht blauäugig einfach so die Erlaubnis beantrage.

    Damit hat es sich für ihn quasi erledigt. Noch kurz über die Versicherung geschnackt und schon durfte ich weiterarbeiten.
     
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  13. Mit der LR410 hat das rein gar nichts zu tun. Es gilt nur die Anlage 7 zur 2. SprengV.

    Mit gewerblich vs nicht gewerblich hat die LGZ auch rein gar nichts zu tun, das führt nur zur Verwirrung. Warum immer irgendwelche neuen Sachen mit reinbringen, wenn es so einfach ist?

    Aufbewahrung nach der Anlage 7 regelt die Art, wie der Ottonormalverbraucher sein Zeug aufbewahrt abschließend, anders geht nicht. Ohne LGZ geht nicht. FERTIG. Mehr gibt es zu dem Thema nicht zu sagen. Und trotzdem sind hier tausende Beiträge zu dem Thema.
     
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  14. Die LR410 gilt auch für Privatleute, aber eben nicht alle aufgeführten Absätze. Siehe Fundstellenübersicht am Ende der LR410.
     
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  15. Damit, ob die LGZ für den Privantanwender relevant ist, hat die LR410 absolut nichts zu tun, darum geht's mir. Das ist abschließend in dem Anhang 7 genannt. Und ob die LR410 überhaupt noch für irgendwas nützlich ist, weil sie hoffnungslos veraltet ist, ist auch ne andere Diskussion. Man muss es nicht unnötig verkomplizieren.
     
  16. Das schreib das bitte nicht so als würde ein Privatmann, der aufbewahrt sich nicht an die LR410 halten müssen und nehme bitte Bezug zur LGZ.
     
  17. in meinem Kommentar steht mehrfach der Begriff LGZ, in der ganzen Diskussion ging es nur um diese. Bitte nicht irgendwas aus dem Kontext reißen.
     
  18. Ja, wenn du meinst.
     
  19. Auf welchen Schlips bin bei dir den Getreten?

    Die LR410 gilt aber schon für Privat nur sind dort keine Lagermengen aufgeführt, FERTIG!
    Diese Angaben haste nur, wie du schon erwähnt hast, in der Anlge 7 zur SprengV.
    Das mit der LGZ steht ganz klar in der 2. SprengV § 4 Abs. 1

    Ich weis nicht warum sich hier immer und immer wieder so einige so persönlich Motiviert fühlen anderen ans Bein zu Pinkel!
    Vielleicht nicht direkt aber indirekt durch ihre Schreib und Ausdrucksweise..... das ist sehr schade.
     
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  20. Du das passiert hier im Forum leider gottes viel zu oft, absichtlich wie unabsichtlich...... sehr Schade
     
  21. Eigentlich sind dir recht brauchbar und umgänglich. Ich habe bisher mit 4en von der BezReg Köln Kontakt. Klar fühlt Herr R**** einem beim 27er erstmal auf den Zahn. Aber beim 20er, Silvesterverkauf, Lagerbegehung und UB und sonstigen Fragen sind sie sehr hilfreich und kompetent. Was mich wundert ist das Herr B*********** noch Unterstützung der BezReg in Anspruch nimmt :confused:
    Aber seis drumm. Viel Spaß demnächst.
     
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  22. An der Stelle geht es darum, wann die LGZ zu beantragen ist.
    Wie du da rausliest, dass die LGZ "Grundlegend nur für den gewerblichen Zweck gilt", musst du mir aber mal erklären.

    Im Gegenteil. Im gleichen Paragraphen, Abs. 5 steht:

    Um es in deinen Worten zu sagen:
    Die Lagergruppenzuordnung gilt Grundlegend für jegliche Aufbewahrung, unabhängig vom Zweck.
     
  23. Ich finde es schon sehr Amüsant wie sich hier so einige so Energisch hinter Themen klemmen und auf Gott und Verderb schreiben was das Zeug hält.

    Was mir auch aufgefallen ist, das wir hier aktuell schon wieder seid ein paar Seiten vom eigentlichen Thema total Abschweifen...... und das dann da so einiges aus dem Kontex gerissen wird ist dann auch wieder Tagespunkt Nr. 1 o.s.
     
  24. Finde ich nicht. Wir sind doch im Thema "Schein für Kategorie F3 Feuerwerk". Und da sind doch Bereiche wie SprengG, 1. und 2. SprengV, LR410, LGZ, Behördenumgang, Erfahrungen/Erkenntnisse/Erlebnisse, Erfolge/Misserfolge, Fragen/Wünsche und Anregungen genau die richtigen. Wo schweifen wir den ab?
     
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  25. Ich fand dass Gespräch ganz angenehm und hatte nicht dass Gefühl dass er der Sache abgeneigt ist.
    Mit dem Herrn B. Hatte ich bis jetzt nur kurzen telefonischen Kontakt. Durch die corotzna kacke habe ich ja keinen Termin bei ihm bekommen und er wollte sich evtl. einfach rückversichern indem er jemanden von der Bezirksregierung auch mit mir reden lässt.

    Merci und danke für die Hilfe :)
     
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