News Silvester Feuerwerksverbot wegen Corona?

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pat92, 30. August 2020.

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  1. Ministerpräsident Winfried Kretschmann warnte: "Man darf jetzt nicht die Pandemie als Vorwand nehmen, um all die Dinge zu verbieten, die einem schon immer nicht gefallen haben."

    Musste 2x nachlesen ;)
     
  2. Das haben auch schon einige mehr gesagt, auch als Feuerwerk noch gar nicht aktuell in diesem Jahr war...
     
  3. Haha lieber n 20er Spenden statt für 3 Schinken böller hinzulegen der kennt sich wohl gut aus in Fachbegrifflichkeiten merkwürdig xD
     
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  4. Ich persönlich rechne mit einem Verbot, aber warten wir erstmal ab.

    Wie handhabt ihr es alle wenn es dazu kommen sollte?

    Ich würde mich schweren Herzens daran halten, aber symbolisch etwas Kat 1 zünden. :)
     
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  5. Ich denke mal auf den einschlägigen NL Seiten, wird man sehen wieviel das Verbot bringt.

    War der Blitzer Marathon nicht letztes Jahr? Ganz ehrlich bei uns war keine Streife zusehen. Da in unserer Stadt so wenig Polizei vertreten ist. Das man selbst solche Tätigkeiten nicht durchführen kann.

    Und wie möchten die Kommunen so etwas durchsetzen? Wenn es wichtige Dinge wie Einbrüche usw. gibt.
     
    Feuerwerksfreak 96 gefällt das.
  6. Wer weiß wer hier mitliest also: Klaaaaaaar werde ich mich dran halten! ;)
     
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  7. Ungehorsam darf auch mal stattfinden.;) Du bist auch im Recht eigene Entscheidungen zu treffen, auch zu Silvester.:)
     
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  8. Bisschen Stimmung testen Uwe?

    Zu auffällig nächstes Mal bisschen eher anmelden...
     
  9. Von derselben Redakteurin gibt es auch noch einen äußerst sachlich geschriebenen klassischen Artikel bei der Augsburger Allgemeine. Inhaltlich entspricht er ziemlich unserem Geschmack, die Argumente der Gegenseite rund um Verletzungen und Corona werden näher beleuchtet und in Teilen entkräftet. Außerdem wird auf die Problematik der unsachgemäßen Handhabung sowie der illegalen Pyrotechnik verwiesen und der VPI wird recht umfangreich zitiert, von Jürgen und seiner Gefolgschaft ist hingegen nichts zu lesen:good:

    Feuerwerks-Verbot wegen Corona? Was Experten in Bayern sagen
     
    mfxmfx, Rumo, Feuerrausch und 8 anderen gefällt das.
  10. Wer ist Uwe:eek:
     
    schneiper gefällt das.
  11. Wenns verboten ist sind doch die Denunzianten das Problem. Was meint ihr wie die aufleben, da wirs jeder gemeldet der zu laut pupst....
     
    mfxmfx, Ruhrpottrambo, Elroh und 4 anderen gefällt das.
  12. Also in den Sat1 Nachrichten war es gerade auch Thema.

    Am Ende meinte die Dame das es wohl letztendlich an jeder zuständigen Kommune liegt, ob geböllert werden darf.

    Am Ende noch schön den Spruch gebracht:

    Vlt. Wird es das leiseste Silvester aller Zeiten

    Abwarten...
     
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  13. Trolltrace und masterlord gefällt das.
  14. 55% sind also dafür, 3% auch aber nicht überall.

    Die Mehrheit der Deutschen möchte demnach kein Verbot und nur 14% würden es wegen Corona verbieten.

    Ist doch gar nicht so schlecht.
     
  15. Ich frage mich, was für Möglichkeiten man hat, wenn doch beschlossen werden sollte, das kein Feuerwerk abgebrannt werden darf, in Bezug auf die Onlinebestellung? Wenn ich nicht Schießen darf, brauche ich auch die Bestellung nicht. Lagern kann ich die Menge nicht.
    Kann man dann vom Kaufvertrag zurücktreten? Auch vorher auf die Gefahr hin eines Verbotes, damit gar nicht erst geliefert wird?
     
    Excalibur75 gefällt das.
  16. Kekskruemelesser gefällt das.
  17. Du hast laut den AGB´s, der mir bekannten, Shops das Recht deine Bestellung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Die 14 Tage beginnen ab dem Tag, an dem du deine Bestellung annimmst.
     
    Jack-Beauregard gefällt das.
  18. Du meinst, ab dem Tag wo man die Bestellung aufgibt? Bzw. nach Bestellbestätigung.
     
  19. Nein, ab den Tag, an dem du (oder ein von dir bevollmächtigter Dritter) die Bestellung entgegennimmt.
    Hier mal die von Röder:
    "Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.


    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns..."
     
    Mathau und Jack-Beauregard gefällt das.
  20. :D ja die Dame spricht schnell, das ist wahr! Aber mir gehts um den Inhalt in dem Video... da liegt sie ja nicht ganz falsch was die Grünen angeht ^^
     
    x.pyro1995, matzeW und Excalibur75 gefällt das.
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